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   OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01   

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OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01 (https://dejure.org/2001,3746)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.11.2001 - 3 W 226/01 (https://dejure.org/2001,3746)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. November 2001 - 3 W 226/01 (https://dejure.org/2001,3746)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümer; Beseitigungsanspruch; Bauliche Veränderung; Mietvertrag; Wasserleitung; Teilungserklärung; Erlaubnis

  • Judicialis

    WEG § 8; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1; ; BGB § 903; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung baulicher Veränderungen aus der Zeit vor Entstehen der EigentümergemeinschaftAnspruch auf Beseitigung einer unterirdischen Wasserleitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal - 5 T 26/01
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 253
  • ZMR 2002, 469
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 111/86

    Anspruch auf Beseitigung eines Erweiterungsbaus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01
    Sie können die Beseitigung dieses Zustands nicht gemäß § 1004 BQB verlangen (BayObLGZ 1987, 78, 81 f.; BayObLG WE 1991, 364; 1992, 194; NJW-RR 1994, 276; OLG Schleswig WE 1994, 87).

    Der Beseitigungsanspruch gegen die Beteiligten zu 2) lässt sich auch nicht auf § 15 Abs. 3 WEG stützen (vgl. BayObLGZ 1987, 78, 82; BayObLG WE 1991, 364, 365).

    Dadurch, dass das Vordach und das Schwimmbecken, die beide vor dem maßgebenden Zeitpunkt errichtet wurden, nach wie vor vorhanden sind, machen die Beteiligten zu 2) nicht von dem gemeinschaftlichen Eigentum "Gebrauch" ; durch die bloße Existenz der baulichen Ausgestaltung verstoßen die Beteiligten zu 2) nicht gegen §§ 13 Abs. 2, 14 Nr. 1 WEG (Vgl. BayObLGZ 1987, 78, 82).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01
    Eine Zustimmung ist gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG entbehrlich, wenn aus der Maßnahme für den oder die betroffenen Wohnungseigentümer i.S. von § 14 Nr. 1 WEG kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGH NJW 1992, 978, 979; Senat, NJW-RR 1987, 1358; OLGR 1998, 209; WE 1999, 139, 144; Beschluss vom 9? November 2001 - 3 W 198/01 - BayObLG NZM 1998, 795 f., jew. m. w. N.).

    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann die tatsächliche Würdigung des Landgerichts gemäß, §§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 561 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. etwa BGHZ 116, 392, 396; BayObLG NJW-RR 1997, 971, 972 Bärmann/Pick/Merle aaO § 22 Rdnr. 111 a).

  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85

    Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01
    Der Wohnungseigentümer, der einen Miteigentumsanteil mit Sondereigentum in einer bestimmten baulichen Gestaltung erwirbt, ist nicht schon deshalb Störer i.S. des § 1004 BGB, weil der Zustand der Wohnanlage von dem in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen abweicht (BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955; 1988, 587, 588; OLG Hamm WE 1993, 318, 319).

    Die Beteiligten zu 2) haben das gemeinschaftliche Eigentum - ebenso wie alle übrigen Wohnungseigentümer - übernommen, ohne daran insoweit etwas zu verändern (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955; 1988, 587, 588).

  • BayObLG, 20.11.1987 - BReg. 2 Z 91/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01
    Der Wohnungseigentümer, der einen Miteigentumsanteil mit Sondereigentum in einer bestimmten baulichen Gestaltung erwirbt, ist nicht schon deshalb Störer i.S. des § 1004 BGB, weil der Zustand der Wohnanlage von dem in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen abweicht (BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955; 1988, 587, 588; OLG Hamm WE 1993, 318, 319).

    Die Beteiligten zu 2) haben das gemeinschaftliche Eigentum - ebenso wie alle übrigen Wohnungseigentümer - übernommen, ohne daran insoweit etwas zu verändern (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955; 1988, 587, 588).

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01
    Die Frage, ob und in welchem Umfang Ziff. II. 5 der Teilungserklärung eine die - abdingbaren (Senat, NJW-RR 1987, 1359 f.) - Bestimmungen der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG verschärfende Regelung enthält, bedarf hier keiner Entscheidung: Auch wenn danach jegliche nicht völlig unerhebliche Veränderung am gemeinschaftlichen Eigentum ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer unzulässig sein sollte (vgl. BayObLG WE 1996, 470; s. ferner BGHZ 73, 196, 199, 200; Staudinger/Bub, BGB 12. Aufl. § 22 WEG Rdnr. 4), bedurfte es im gegebenen Fall nicht der Zustimmung der Beteiligten zu 1).
  • BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96

    Amtsermittlunsgrundsatz im Wohnungseigentumsverfahren - Prüfung unstreitiger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01
    Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann die tatsächliche Würdigung des Landgerichts gemäß, §§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 561 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. etwa BGHZ 116, 392, 396; BayObLG NJW-RR 1997, 971, 972 Bärmann/Pick/Merle aaO § 22 Rdnr. 111 a).
  • BGH, 10.05.1984 - BLw 2/83

    Nachträgliche Erweiterung der sofortigen Beschwerde im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01
    Das gilt auch insoweit, als die Beteiligten zu 1) das Rechtsmittel nach Ablauf der Einlegungsfrist auf weitere Teile der angefochtenen Entscheidung erstreckt haben (vgl. BGHZ 91, 154, 159; Keidel/Kahl, FG 14. Aufl. § 21 Rdnr. 7 b).
  • BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93

    Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01
    Sie können die Beseitigung dieses Zustands nicht gemäß § 1004 BQB verlangen (BayObLGZ 1987, 78, 81 f.; BayObLG WE 1991, 364; 1992, 194; NJW-RR 1994, 276; OLG Schleswig WE 1994, 87).
  • KG, 18.03.1998 - 24 W 2334/97

    Bauliche Veränderung an Wohnungseigentum: Zustimmung des Verwalters anstelle

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01
    Für die Entscheidung kann demzufolge dahinstehen, ob das Beseitigungsverlangen der Beteiligten zu 1) - wie vom Amtsgericht angenommen - außerdem als rechtsmissbräuchlich und als Verstoß gegen das Schikaneverbot (§ 226 BGB) ausgeschlossen wäre (vgl. dazu etwa Senat, ZMR 1999, 855; Beschluss vom 14. Juli 1999 - 3 W 131/99 - OLG Düsseldorf ZMR 1998, 657, 658; KG ZMR, 2000, 331, 333; Bärmann/Pick/Merle aaO § 22 Rdnr. 237).
  • OLG Zweibrücken, 07.07.1987 - 3 W 58/87

    Optische Beeinträchtigung durch Loggia-Verglasung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01
    Eine Zustimmung ist gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG entbehrlich, wenn aus der Maßnahme für den oder die betroffenen Wohnungseigentümer i.S. von § 14 Nr. 1 WEG kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGH NJW 1992, 978, 979; Senat, NJW-RR 1987, 1358; OLGR 1998, 209; WE 1999, 139, 144; Beschluss vom 9? November 2001 - 3 W 198/01 - BayObLG NZM 1998, 795 f., jew. m. w. N.).
  • KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97

    Lage, Größe und Umfang eines Sondernutzungsrechts

  • OLG Zweibrücken, 10.06.1987 - 3 W 55/87
  • OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05

    Wohnungseigentum: Anspruch auf den Rückbau von Terrassen und Balkonen

    Deshalb besteht kein Beseitigungsanspruch gegen den einzelnen Wohnungseigentümer, sondern allenfalls ein gegen die Gesamtheit der Wohnungseigentümer gerichteter Anspruch auf Herstellung eines den Plänen entsprechenden Zustandes ( BayObLG NJW-RR 1994, 276; OLG Celle OLG-Report 1999, 367; OLG Zweibrücken NZM 2002, 253, 254; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 8 b; Weitnauer/Lüke, aaO., § 22, Rdnr. 5).
  • LG Hamburg, 16.06.2021 - 318 S 68/19

    Anspruch auf Rückbau bei einer vom Aufteilungsplan abweichenden Bauausführung

    Eine bauliche Veränderung liegt auch nicht deshalb vor, weil das Wohnungseigentum - nach Vortrag der Kläger - abweichend vom Aufteilungsplan erstellt wurde (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20.11.2015 - V ZR 284/14, Rn. 7; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 24.07.2007 - 20 W 538/05, Rn. 30; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.11.2001 - 3 W 226/01, Rn. 4 ff., zitiert jeweils nach juris; Merle in: Bärmann, WEG, 14. Auflage, § 21 Rn. 118).
  • LG Dessau-Roßlau, 22.05.2014 - 5 S 237/13

    Wohnungseigentumsrecht: Anspruch auf Beseitigung eines nicht planmäßigen

    "... Falls - wie es die Beklagtenseite darlegt - die Fußbodenheizung vor Entstehung der (werdenden) Wohnungseigentümergemeinschaft installiert wurde, dürfte kein Beseitigungsanspruch gegen die Beklagten bestehen (OLG Zweibrücken vom 23.11.2001 - 3 W 226/01).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.03.2018 - 14 S 6168/17

    Anspruch auf Carport bei drohendem Kastanienfall

    Denn die Erwerber der Wohnungs- oder Teileigentumseinhsiten übernehmen bei einer nachträglichen Teilung gemäß § 8 WEG das Sondereigentum und das gemeinschaftliche Eigentum in dem Zustand, den dieses bereits vorher hatte (OLG Zweibrücken, NZM 2002, 253 = ZMR 2002, 469 = ZWE 2002, 378).
  • OLG Celle, 21.04.2008 - 4 W 216/07

    Aufteilungsplan; Bebaubarkeit; Bebaubarkeitsgrenzen; Einfamilienhaus;

    Zwar gewährt das Wohnungseigentumsrecht Ansprüche in den Fällen, in denen die Realität vom Aufteilungsplan abweicht, wobei dies sowohl bei dem durch einen Vertrag i. S. v. § 3 WEG als durch eine Teilungserklärung nach § 8 WEG begründetem Wohnungseigentum der Fall ist (vgl. Weitnauer-Briesemeister, WEG, 9. Aufl., § 3 Rn. 41 ff.. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 3 Rn 27. OLG Zweibrücken ZMR 2002, 469 - aus juris).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 21/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers

    Weiterhin zutreffend hat das Landgericht den Anspruch der Antragstellerin auch auf die baulichen Veränderungen beschränkt, die der Antragsgegner während in Vollzug gesetzter Wohnungseigentümergemeinschaft vorgenommen hat (PfälzOLG Zweibrücken ZMR 2002, 469; Niedenführ/Schulze, aaO. § 22, Rdnr. 8 b ), was im Grundsatz auch von dem Antragsgegner nicht beanstandet wird.
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.03.2018 - 14 S 6188/17

    Carporterrichtung auf Kfz-Stellplatz durch Wohnungseigentümer zulässig?

    Denn die Erwerber der Wohhungs- oder Teileigentumseinheiten übernehmen bei einer nachträglichen Teilung gemäß § 8 WEG das Sondereigentum und das gemeinschaftliche Eigentum in dem Zustand, den dieses bereits vorher hatte (OLG Zweibrücken, NZM 2002, 253 = ZMR 2002, 469 = ZWE 2002, 378).
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