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   BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00   

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https://dejure.org/2000,3862
BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00 (https://dejure.org/2000,3862)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2000 - 4 StR 146/00 (https://dejure.org/2000,3862)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 4 StR 146/00 (https://dejure.org/2000,3862)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 16 StGB; § 261 StPO; § 46 StGB; § 177 Abs. 2 StGB
    Bedingter Vorsatz (Schluß aus objektivem Geschehen); Überzeugungsbildung; Strafrahmenwahl bei Vergewaltigung (Nichteinstellung eines mildernden Faktors)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung - Versuch - Vorsatz - Eventualvorsatz - Bedingter Vorsatz - Tatentschluß - Strafmilderung - Vergewaltigung - Doppelverwertungsverbot

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 64; ; StGB § 46 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1
    Strafzumessung bei der Vergewaltigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 453 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00

    Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung die straferschwerende Erwägung, "daß der Angeklagte seine eigenen Interessen massiv über die Belange der Zeugin gestellt" hat (UA 25), mit Blick auf das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB unzulässig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 1, Sexualdelikte 4; BGH, Beschluß vom 30. Mai 2000 - 4 StR 80/00).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97

    Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie mit vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00
    Daher ist zu besorgen, daß der Tatrichter diesen wesentlichen Umstand (vgl. BGH NStZ 1982, 26; StV 1997, 634; 1998, 76), der im übrigen auch im Rahmen der konkreten Strafzumessung für die Einzelstrafen unerwähnt geblieben ist, bei der Strafrahmenwahl nicht berücksichtigt hat.
  • BGH, 22.10.1986 - 2 StR 516/86

    Rechtsfehler bei der Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot von Umständen, die

    Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung die straferschwerende Erwägung, "daß der Angeklagte seine eigenen Interessen massiv über die Belange der Zeugin gestellt" hat (UA 25), mit Blick auf das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB unzulässig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 1, Sexualdelikte 4; BGH, Beschluß vom 30. Mai 2000 - 4 StR 80/00).
  • BGH, 08.01.1987 - 4 StR 545/86

    Fehlerhafte Zurechung der Abwehrbewegung eines Opfers als bedingter

    Auszug aus BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00
    Aus diesem objektiven Geschehen allein kann nicht auf einen bedingten Körperverletzungsvorsatz des Angeklagten, den dieser in Abrede gestellt hat (UA 17), geschlossen werden (vgl. auch BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 3).
  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 427/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Sie kann jedoch ausnahmsweise auf rechtliche Bedenken stoßen, wenn die Tat unmittelbar aus einer länger dauernden intimen Beziehung heraus begangen und der frühere einverständliche Geschlechtsverkehr mit dem Opfer üblicherweise ungeschützt vollzogen wurde, weil dem Täter in solchen Konstellationen unter dem Gesichtspunkt der Gefahr einer unerwünschten Schwangerschaft bzw. einer Infektion möglicherweise kein erhöhter Schuldvorwurf gemacht werden kann (BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 1991 - 3 StR 382/91, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10; vom 17. Januar 1997 - 2 StR 276/96, NStZ-RR 1997, 195, 196; vom 23. Mai 2000 - 4 StR 146/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 14; Urteil vom 25. Mai 2011 - 2 StR 66/11, juris Rn. 10).
  • BGH, 30.11.2000 - 4 StR 463/00

    Minder schwerer Fall der sexuellen Nötigung (Vergewaltigung)

    Da das Landgericht diesen wesentlichen Umstand (vgl. BGH NStZ 1982, 26; StV 1998, 76; BGH, Beschluß vom 23. Mai 2000 - 4 StR 146/00; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 177 Rdn. 33) bei der Strafrahmenwahl nicht beachtet hat, muß die Strafe neu zugemessen werden.
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