Weitere Entscheidung unten: SG Itzehoe, 26.10.2004

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   OLG Naumburg, 22.01.2004 - 4 U 133/03   

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OLG Naumburg, 22.01.2004 - 4 U 133/03 (https://dejure.org/2004,10782)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.01.2004 - 4 U 133/03 (https://dejure.org/2004,10782)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 4 U 133/03 (https://dejure.org/2004,10782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Begutachtung eines Gebäudes durch den Gutachterausschuss; Vereinbarung eines umfassenden Gewährleistungsausschlusses; Erheblicher Befall mit Hausbockkäfern; Einbeziehung in den Schutzbereich der einem Gutachterausschuss obliegenden ...

  • Judicialis

    ZPO § 511 Abs. 1; ; ZPO § ... 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; BGB § 839; ; BauGB § 193; ; BauGB § 194; ; BauGB § 199; ; WertV § 3 Abs. 2; ; WertV § 5 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldhafte Amtspflichtverletzung des Gutachterausschusses bei Nichtberücksichtigung von Schädlingsbefall im Rahmen der Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungspflichten des Gutachterausschusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1043 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 169/99

    Ersatzansprüche gegen Gutachter bei unrichtiger Wertermittlung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.01.2004 - 4 U 133/03
    e) Eine andere Beurteilung ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil der Klägerin die Schäden bei Abschluss des Kaufvertrages bereits bekannt gewesen wären und die fehlerhafte Begutachtung deshalb für den Kaufentschluss nicht ursächlich geworden wäre (vgl. etwa BGH NJW 2001, 512).
  • BGH, 06.02.2003 - III ZR 44/02

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses im

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.01.2004 - 4 U 133/03
    Vor diesem Hintergrund ist es nicht zweifelhaft, dass die Amtspflichten des Gutachterausschusses als drittgerichtet anzusehen sind (vgl. auch BGH MDR 2003, 628 zur Drittgerichtetheit der Amtspflichten des Gutachterausschusses gegenüber dem Ersteher in der Zwangsversteigerung).
  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 244/00

    Haftung des Sachverständigen gegenüber dem Käufer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.01.2004 - 4 U 133/03
    Ebenso wie ein Kaufinteressent in den Schutzbereich eines zwischen Verkäufer und Sachverständigen abgeschlossenen Vertrages jedenfalls dann einbezogen wird, wenn die Vertragspartner davon ausgehen, dass die Prüfung auch im Interesse eines Dritten durchgeführt werden und das Ergebnis diesem Dritten als Entscheidungsgrundlage dienen soll (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1528), kann ein Kaufinteressent darauf vertrauen, dass die zum Zwecke der Wertermittlung eines Grundstücks getroffenen Feststellungen einer öffentlichen Einrichtung zutreffend sind und sorgfältig ermittelt wurden.
  • BGH, 04.03.1982 - III ZR 156/80

    Amtspflichtverletzungen eines Gutachterausschusses; Bewertung von Grundstücken

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.01.2004 - 4 U 133/03
    Denn nach § 193 BauGB hat der Gutachterausschuss die Aufgabe, Gutachten über den Wert unbebauter und bebauter Grundstücke zu erstatten; mit dieser Pflicht und seinen Nebenaufgaben wird er im Rahmen des öffentlichen Baurechts hoheitlich tätig (vgl. BGH VersR 1982, 550 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   SG Itzehoe, 26.10.2004 - S 4 U 133/03   

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https://dejure.org/2004,42910
SG Itzehoe, 26.10.2004 - S 4 U 133/03 (https://dejure.org/2004,42910)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 26.10.2004 - S 4 U 133/03 (https://dejure.org/2004,42910)
SG Itzehoe, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - S 4 U 133/03 (https://dejure.org/2004,42910)
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