Rechtsprechung
   BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02   

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 371 AO; § 266 StGB; § 301 StGB; § 27 StGB; § 78a StGB; § 299 StGB; § 370 AO; § 264 StPO; § 265 StPO
    Verjährung (Beendigung der Bestechung durch Versprechen eines Vorteils; Verfolgungsverzicht); Angestelltenbestechung (Bestechung im geschäftlichen Verkehr); Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch objektiv neutrale Handlung (Erstreckung auf nicht berufstypische Handlungen; Tipp; Beihilfevorsatz; Konkretisierung der Förderung / der Erleichterung); zugelassene Anklage (Tat im prozessualen Sinne bei der Bestechung); Strafantrag (Nachholung der Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses im Revisionsverfahren); Hinweispflicht (sicherer Ausschluss der wirksameren Verteidigung; Beruhen); Untreue (Einverständnis; Vermögensbetreuungspflicht; GmbH: konkrete Existenzgefährdung; Stammkapital; Kommanditgesellschaft; GmbH & Co KG); wirksame Selbstanzeige.

  • lexetius.com

    StGB § 27, § 78a, § 299; AO § 370

  • openjur.de
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Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Beihilfe durch eine "objektiv neutrale Handlung"

  • strafrecht-online.org (Volltexte/Auszüge/Entscheidungsanmerkung)

    §§ 27, 299, 78a, 370 AO
    Beendigung der Bestechung; neutrale Beihilfe zur Steuerhinterziehung;

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Sonderregeln für die Beihilfe durch 'neutrales' Verhalten" von Prof. Dr. Arthur Hartmann, original erschienen in: ZStW 2004, 585 - 617.

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 2996
  • NStZ 2004, 41
  • StV 2003, 559



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Wird zitiert von ... (38)  

  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03  

    StGB § 266 Abs. 1

    Deshalb sind solche Verfügungen, die in Übereinstimmung mit dem Vermögensinhaber erfolgen, grundsätzlich nicht pflichtwidrig im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB (vgl. BGHZ 151, 181, 186 f.; BGH wistra 2003, 344, 346 f.; NJW 2003, 2996, 2998).

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung eine Vermögensverfügung dann gegenüber der Gesellschaft als treuwidrig und wirkungslos angesehen, wenn die Verfügung geeignet ist, das Stammkapital der Gesellschaft zu beeinträchtigen (BGHSt 35, 333, 336 f.; BGH NJW 2003, 2996, 2998; 1997, 66, 68 f.; jeweils m.w.N.).

    Soweit dabei in der strafgerichtlichen Entscheidungspraxis der Begriff des existenzgefährdenden Eingriffs verwandt wird (vgl. BGH wistra 2003, 344, 346; NJW 2003, 2996, 2998), bedeutet dies keinen wesentlichen Unterschied in den Anwendungsvoraussetzungen.

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05  

    Steuerhinterziehung (Selbstbelastungsfreiheit: Versteuerung von

    Vorher besteht kein Anlass, durch den Beginn der Verjährungsfrist einen Verfolgungsverzicht in Aussicht zu stellen (BGHR StGB § 78a Satz 1 Bestechung 1).
  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03  

    Aufhebung eines Haftbefehls gemäß § 126 Abs. 3 in Verbindung mit §

    Das Finanzamt muss durch die nunmehrige Mitteilung der steuerlich erheblichen Tatsachen in die Lage versetzt werden, auf ihrer Grundlage ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären und die Steuer richtig festzusetzen (vgl. BGH NJW 2003, 2996, 3000 m.w.N.).

    Der Täter oder Teilnehmer einer (versuchten) Steuerhinterziehung muss in der Selbstanzeige grundsätzlich neben den Besteuerungsgrundlagen auch seinen eigenen Tatbeitrag offen legen (vgl. BGH NJW 2003, 2996, 3000).

    Das Finanzamt muß durch die nunmehrige Mitteilung der steuerlich erheblichen Tatsachen in die Lage versetzt werden, auf ihrer Grundlage ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt vollends aufzuklären und die Steuer richtig festzusetzen (vgl. BGH NJW 2003, 2996, 3000 m.w.N.).

    Der Täter oder Teilnehmer einer (versuchten) Steuerhinterziehung muß in der Selbstanzeige also grundsätzlich neben den Besteuerungsgrundlagen auch seinen eigenen Tatbeitrag offenlegen (vgl. BGH NJW 2003, 2996, 3000).

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  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08  

    Bestechung; Bestechlichkeit; Verjährungsbeginn (materieller Beendigungsbegriff;

    Erfüllt der Amtsträger die Unrechtsvereinbarung nicht, so ist die Bestechung wie die Bestechlichkeit jedenfalls in dem Zeitpunkt beendet, in dem sich die Vereinbarung endgültig als "fehlgeschlagen" erweist (so BGH NStZ 2004, 41, 42).

    Nach dem vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angewendeten materiellen Beendigungsbegriff ist dies erst der Fall, wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt abschließt, das Tatunrecht mithin tatsächlich in vollem Umfang verwirklicht ist (s. etwa BGHSt 43, 1, 7; BGH NStZ 2004, 41; NJW 2006, 925, 927 [insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt]).

    Kommt es dagegen in der Form des Versprechens und Sich-Versprechen-Lassens eines Vorteils oder in sonstiger Weise zu einer Unrechtsvereinbarung, deren Erfüllung ausbleibt, so ist die Bestechung wie die Bestechlichkeit jedenfalls in dem Zeitpunkt beendet, in dem sich die Vereinbarung endgültig als "fehlgeschlagen" erweist (so BGH NStZ 2004, 41, 42).

  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 28/09  

    Verfahrensrecht - Zuständigkeit bei ausländischem Broker und Missbrauchsfall

    Falls dieser nicht weiß, wie sein Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, sondern es lediglich für möglich hält, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGHSt 46, 107, 112 f.; BGH, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, wistra 1999, 459, 460; Urteil vom 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02, NStZ 2004, 41, Tz. 11 f., jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - 15 U 98/03  

    Kein Schadenersatz für Ex-Mannesmann-Chef Esser // NRW muss aber 10.000 Euro

    Dabei liegt ein Hilfeleisten in jedem Tatbeitrag, der die Herbeiführung des Taterfolgs des Haupttäters objektiv fördert, ohne dass er für den Erfolg selbst ursächlich sein muss (std. Rspr., BGH Urt. v. 1. August 2000, 5 StR 624/99, www.jurisweb.de Rz. 8 = NJW 2000, 3010 m.w.N.: BGH Urt. v. 18. Juni 2003, 5 StR 489/02, www.jurisweb.de Rz. 41 = NJW 2003, 2996).

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten ist derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" lässt (BGH Urt. v. 1. August 2000, 5 StR 624/99, www.jurisweb.de Rz. 16 = BGHSt 46, 107; Urt. v. 18. Juni 2003, 5 StR 489/02, www.jurisweb.de Rz. 42 = NJW 2003, 2996).

    Im Wege der bei sogenannten neutralen Handlungen gebotenen bewertenden Betrachtung im Einzelfall (BGH Urt. v. 18. Juni 2003, 5 StR 489/02, www.jurisweb.de Rz. 41 = NJW 2003, 2996) war deswegen ein kollusives Zusammenwirken nicht erforderlich.

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 506/06  

    Strafrecht - Mitarbeiter von kommunaler Wohnungsbaugesellschaft als Amtsträger?

    Dabei muss der benachteiligte Mitbewerber in der Unrechtsvereinbarung nicht der Person nach bestimmt sein, solange feststeht, dass es überhaupt wenigstens einen anderen Konkurrenten gibt (BGHR StGB § 299 Abs. 2 Geschäftlicher Verkehr 1 m.w.N.; BGH wistra 2003, 385, 386).

    Dabei muss der benachteiligte Mitbewerber in der Unrechtsvereinbarung nicht der Person nach bestimmt sein, solange feststeht, dass es überhaupt wenigstens einen anderen Konkurrenten gibt (BGHR StGB § 299 Abs. 2 Geschäftlicher Verkehr 1 m.w.N.; BGH wistra 2003, 385, 386).

  • BGH, 12.10.2010 - XI ZR 394/08  

    Aktienrecht - Ausl. Broker und deutscher Vermittler bei vorsätzlicher Schädigung

    Falls dieser nicht weiß, wie sein Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, sondern es lediglich für möglich hält, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGHSt 46, 107, 112 f.; BGH, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, wistra 1999, 459, 460; Urteil vom 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02, NStZ 2004, 41, Tz. 11 f., jeweils mwN).
  • OLG Celle, 23.08.2012 - 1 Ws 248/12  

    Weder Betrug noch Untreue durch dauerhaft hohe Kosten für Spendenwerbung einer

    Zwar kann auch die Gesamtheit der Gesellschafter nicht unbeschränkt in Vermögensverfügungen einwilligen, sondern ein Einverständnis ist bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeschlossen, wenn die Vermögensverfügung geeignet ist, das Stammkapital der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder wenn durch die Vermögensverfügung eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung einträte, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (BGHSt 49, 147, 157; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25, 33 und 37; BGH NJW 2003, 2996, 2998; BGH wistra 2003, 344, 346; jeweils m.w.N.).

    Damit lag ein tatbestandsausschließendes Einverständnis der Inhaberin des zu betreuenden Vermögens vor, welches nur dann unwirksam gewesen wäre, wenn durch die Vermögensverfügung entgegen § 30 GmbHG das Stammkapital der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine konkrete und unmittelbare Existenzgefährdung eingetreten wäre, weil der GmbH ihre Produktionsgrundlagen entzogen würden oder ihre Liquidität gefährdet wäre (BGHSt 49, 147, 157; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 23, 25, 33 und 37; BGH NJW 2003, 2996, 2998; 1997, 66, 68; BGH wistra 2003, 344, 346; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03  

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Der Vorstellung eines bestimmten verletzten Mitbewerbers bedarf es nicht (BGH NJW 2003, 2996, 2997; BGHSt 10, 358, 367 zu § 12 UWG aF; Tiedemann in LK 11. Aufl. § 299 Rdn. 31).
  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10  

    Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Beweisantrages (Begriff;

  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08  

    Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung

  • BGH, 09.08.2006 - 1 StR 50/06  

    Ablehnungsgesuch (Besorgnis der Befangenheit im Zusammenhang mit

  • LG Düsseldorf, 18.03.2009 - 12 O 5/09  

    Buchhandel - Fotos - Urheberrechtsschutz

  • AG Düsseldorf, 22.05.2007 - 57 C 13831/06  

    Zur Haftung des Providers für fremde Urheberrechtsverletzungen

  • BGH, 08.02.2011 - XI ZR 168/08  

    Aktienrecht - Schiedsklausel über Ansprüche des Anlegers gegen einen Dritten

  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11  

    Schadensrecht - Haftung als Gehilfe einer unerlaubten Anlagevermittlung

  • BGH, 03.05.2011 - XI ZR 373/08  

    Kapitalanlage - Aufklärungspflichtverletzung bei Termingeschäften

  • BGH, 13.09.2007 - 5 StR 292/07  

    Anforderungen an die Berechnungsdarstellung bei Steuerhinterziehung (Ausnahme bei

  • BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08  

    Beihilfe (neutrale, berufstypische Handlungen; objektive Zurechnung; deliktischer

  • BGH, 03.05.2011 - XI ZR 374/08  

    Kapitalanlage - Aufklärungspflichtverletzung bei Termingeschäften

  • BGH, 22.03.2006 - 5 StR 475/05  

    Untreue (Tatbegehung durch Alleingesellschafter einer GmbH zu deren Lasten;

  • LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03  

    Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom

  • OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09  

    Zeugnisverweigerungsrecht: Reichweite; Tragung der außergerichtlichen Kosten des

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 548/03  
  • OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09  

    Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers;

  • BGH, 23.02.2012 - 1 StR 586/11  

    Untreue zulasten von Personenhandelsgesellschaften oder Gesellschaftern (GmbH "

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 6 U 73/11  

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung von Anlegern durch ein Schneeballsystem;

  • OLG Brandenburg, 07.08.2008 - 5 U 112/07  

    Sicherungsgrundschuld: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2011 - 6 U 35/09  

    Haftung eines ausländischen Brokers für Schäden aus dem Abschluss von

  • FG Hamburg, 18.06.2012 - 6 K 181/11  

    Einkommensteuer: Verfallsanordnung in Strafurteil betreffend Bestechung im

  • OLG Jena, 12.01.2011 - 1 Ws 352/10  

    materielles Strafrecht, Untreue, grobe Pflichtverletzung, Einverständnis der

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2003 - 5 K 1985/02  

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • FG Düsseldorf, 29.11.2007 - 16 K 458/05  
  • FG München, 28.07.2011 - 14 K 3772/08  

    Haftung für Tabaksteuer wegen Teilnahme an einer Steuerhinterziehung

  • FG Düsseldorf, 03.12.2007 - 16 K 458/05  

    Festsetzungsverjährung; Ablaufhemmung durch Selbstanzeige;

  • FG Düsseldorf, 28.11.2007 - 16 K 458/05  

    Bestand und Eintritt einer Ablaufhemmung von Festsetzungsfristen für die

  • OLG München, 04.07.2011 - 2 Ws 568/11  

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Begriff "derselben Tat"; Auswirkungen

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