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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.05.2002 - 6 U 141/01   

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https://dejure.org/2002,4981
OLG Brandenburg, 07.05.2002 - 6 U 141/01 (https://dejure.org/2002,4981)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2002 - 6 U 141/01 (https://dejure.org/2002,4981)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 6 U 141/01 (https://dejure.org/2002,4981)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Kündigung und der Befristung eines Gestattungsvertrages; Betrieb von Breitband-Kommunikationsanlagen; Inhaltskontrolle einer Laufzeitklausel; Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); Unangemessene Benachteiligung bei 25-jähriger Bindung; Ergänzende ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    AGBG § 1; ; AGBG § 1 II; ; AGBG § 1 IV; ; AGBG § 5 III; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 I; ; AGBG § 10; ; AGBG § 11; ; AGBG § 24; ; BGB § 14; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 921; ; ZPO § 971

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit der Kündigung eines Gestattungsvertrages betreffend eine Breitbandkommunikationsverteilanlage sowie zur Befristung dieses Vertrages auf 25 Jahre

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Laufzeit von Breitbandkabelgestattungsverträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 679
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2002 - 6 U 141/01
    Ausgehandelt im Sinne von § 1 II AGB-Gesetz wäre die Klausel nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 1110, 1111 f.), der der Senat sich anschließt, dann, wenn die Rechtsvorgängerin der Beklagten die Laufzeitklausel als den in ihren AGB enthaltenen "gesetzesfremden Kerngehalt" inhaltlich ernsthaft zur Disposition gestellt und der Klägerin Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen mit der realen Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsbedingungen zu beeinflussen, eingeräumt hätte.

    Wesentlich für die Beurteilung der Zulässigkeit der Vertragslaufzeit ist der Amortisationsgesichtspunkt (BGH NJW 2000, 1110, 1113).

    Die durch den Wegfall der Laufzeitklausel entstehende Vertragslücke ist daher mit den auch insoweit zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen (BGH NJW 2000, 1110, 1114 m.w.N.).

  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92

    Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2002 - 6 U 141/01
    Die von ihr zitierte Entscheidung des BGH (BGHZ 123, 281) bezieht sich auf Abfindungsklauseln für Geschäftsanteile, bei denen die Wirksamkeit nach dem Verhältnis des nach der Klausel zu zahlenden Wertes und dem sich verändernden tatsächlichen Wert bestimmt wurde.
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91

    Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2002 - 6 U 141/01
    Nach eigenem Vorbringen hat die Beklagte nämlich der Abschreibung ihrer Investitionen eine Zeit von 144 Monaten zugrunde gelegt (Bl. 253 d.A.), was im Übrigen der vom BGH als zulässig angesehenen Vertragsbindung von zwölf Jahren entspricht (BGH NJW 1993, 1133).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 405/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer 20-jährigen Laufzeit für eine Vereinbarung zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.05.2002 - 6 U 141/01
    Entscheidend ist vielmehr, dass die der Klägerin auferlegte 25jährige Vertragsbindung offenbar nicht erforderlich war, um die Vermarktung von Telekommunikationsanlagen in der vorliegenden Weise wirtschaftlich sinnvoll zu betreiben (BGH NJW 1997, 3022, 3024).
  • OLG Brandenburg, 10.10.2007 - 3 U 50/07

    Fernwärmebezugsvertrag: Abweichende Versorgungsbedingungen; Vertragslaufzeit

    Insbesondere weicht der Senat nicht von der Entscheidung des 6. Zivilsenates des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 7.5.2002 (Az. 6 U 141/01) ab, wie die Beklagte meint.
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Wird zitiert von ...

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2016 - L 14 U 339/15
    Diese Einschätzung überzeugt den Senat, denn sie steht in Übereinstimmung mit der in der gesetzlichen Unfallversicherung herrschenden medizinischen Lehrmeinung (siehe hierzu z.B. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage 2010, Seite 624, 625; Thomann/Schröter/Grosser, Orthopädisch-unfallchirurgische Begutachtung, 1. Auflage 2009, 5.3.4, Seite 50), der auch das erkennende Gericht bereits in ständiger Rechtsprechung folgt (siehe hierzu nur LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2007 - Az.: L 14 U 84/05; Urteil vom 19. Juni 2013 - Az.: L 3 U 1/09; Beschluss vom 22. Januar 2002 - Az.: L 6 U 141/01).
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