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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 575/15   

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https://dejure.org/2016,50864
LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 575/15 (https://dejure.org/2016,50864)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.09.2016 - 7 Sa 575/15 (https://dejure.org/2016,50864)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. September 2016 - 7 Sa 575/15 (https://dejure.org/2016,50864)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 241 Abs 2 BGB, § 314 Abs 2 BGB, § 323 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Weigerung, das Betriebsgelände zu verlassen und Betriebsmittel herauszugeben - Abmahnerfordernis

  • IWW

    § 626 Abs. 2 BGB, § ... 626 BGB, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 314 Abs. 2 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, § 123 StGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Weigerung des Arbeitnehmers bzgl. Verlassens des Betriebsgeländes und Herausgabe der dem Arbeitgeber gehörenden Gegenstände; Wirksamkeit der Kündigung trotz Erteilung einer Abmahnung

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung wegen Weigerung Betriebsgelände zu verlassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Grund; wichtiger; Hausverbot; Kündigung; außerordentliche

  • rechtsportal.de

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Weigerung des Arbeitnehmers, das Betriebsgelände zu verlassen und dem Arbeitgeber gehörende Gegenstände heraus zu geben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 751/08

    Abmahnung - Verzicht auf Kündigungsrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 575/15
    Außerdem ist in Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Abmahnung als milderes Mittel einer Kündigung vorzuziehen, wenn schon durch ihren Ausspruch das Ziel, die künftige Einhaltung der Vertragspflichten zu bewirken, erreicht werden kann (BAG, Urteil vom 26. November 2009 - 2 AZR 751/08 - NZA 2010, 823 Rz. 10 m. w. N.).

    Der Arbeitgeber gibt mit einer Abmahnung zu erkennen, dass er das Arbeitsverhältnis noch nicht als so gestört ansieht, als dass er es nicht mehr fortsetzen könnte (BAG, Urteil vom 26. November 2009 - 2 AZR 751/08 - NZA 2010, 823 f. Rz. 11 f. m. w. N.).

    Der Arbeitgeber kann sie zur Begründung einer Kündigung heranziehen und dabei auf die schon abgemahnten Gründe unterstützend zurückgreifen (BAG, Urteil vom 26. November 2009 - 2 AZR 751/08 - NZA 2010, 823, 824 Rz. 14).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 575/15
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr.; BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227, 1229 Rz. 16 m. w. N.).

    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - NZA 2015, 294, 296 Rz. 21; vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227, 1229 Rz. 34, jeweils m. w. N.).

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 575/15
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich auch für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - NZA 2015, 294, 296 Rz. 22).

    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - NZA 2015, 294, 296 Rz. 21; vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227, 1229 Rz. 34, jeweils m. w. N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2015 - 6 Sa 30/15

    Außerordentliche Kündigung - Weigerung, den Betrieb zu verlassen - Hausverbot -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 575/15
    Dies kann an sich grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2015 - 6 Sa 30/15 - BeckRS 2015, 73697; LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 7. September 2012 - 13 Sa 572/12 - BeckRS 2012, 74963 m. w. N.).

    Maßgebend für die Frage, ob das Verhalten des Arbeitnehmers eine erhebliche Vertragspflichtverletzung darstellt, ist die objektive Rechtslage (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2015 - 6 Sa 30/15 - BeckRS 2015, 73697 Rz. 43).

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 575/15
    Sie sind jedenfalls bei der Interessenabwägung nicht generell ausgeschlossen und können zu berücksichtigen sein (BAG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 AZR 955/11 - NZA 2013, 425, 428 Rz. 38 m. w. N.).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 575/15
    Auf einen unverschuldeten Rechtsirrtum kann sie sich nur dann berufen, wenn sie mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen brauchte (BAG, Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - NZA 2014, 533, 535 Rz. 34 m. w. N.).
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 222/05

    Verhaltensbedingte Kündigung - Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 575/15
    Ein Verzicht auf ein Kündigungsrecht muss eindeutig sein, nur dann ist auch ein entsprechendes Vertrauen des Arbeitnehmers gerechtfertigt (BAG, Urteil vom 2. Februar 2006 - 2 AZR 222/05 - NJOZ 2006, 2017, 2622 Rz. 22 m. w. N.).
  • LG Dortmund, 16.02.2006 - 2 O 324/04

    Knalltrauma, Tinnitus, Leistungsauschluss, psychische Reaktion

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 575/15
    Ein Verzicht auf ein Kündigungsrecht muss eindeutig sein, nur dann ist auch ein entsprechendes Vertrauen des Arbeitnehmers gerechtfertigt (BAG, Urteil vom 2. Februar 2006 - 2 AZR 222/05 - NJOZ 2006, 2017, 2622 Rz. 22 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 07.09.2012 - 13 Sa 572/12

    Außerordentliche Kündigung wegen Weigerung das Betriebsgeäude zu verlassen und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 575/15
    Dies kann an sich grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2015 - 6 Sa 30/15 - BeckRS 2015, 73697; LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 7. September 2012 - 13 Sa 572/12 - BeckRS 2012, 74963 m. w. N.).
  • ArbG Düsseldorf, 24.02.2022 - 10 Ca 4119/21

    Fristlose Kündigungen einer Sixt-Mitarbeiterin unwirksam

    Darüber hinaus sieht die Rechtsprechung eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei einer Verletzung des Hausrechts des Arbeitgebers nur dann an als verhältnismäßig an, wenn das Verhalten einen gewissen Grad an Renitenz oder Beharrlichkeit aufweist (vgl. gegen die Verhältnismäßigkeit einer Kündigung: LAG Baden-Württemberg 19.05.2021 - 10 Sa 69/20; für die Wirksamkeit einer Kündigung: LAG Hamm 30.10.2009 - 10 Sa 803/09 [eigenmächtig einen Schlüssel nachgemacht, nachdem dem Arbeitnehmer zuvor die Schlüsselgewalt entzogen worden war]; LAG Rheinland-Pfalz 14.09.2016 - 7 Sa 575/15 [mehrfache ausdrückliche Aufforderung, das Gelände zu verlassen]) .
  • LAG Baden-Württemberg, 19.05.2021 - 10 Sa 69/20

    Außerordentliche Kündigung - Besuchs- und Betretungsverbot - Corona - allgemeiner

    Die von der Beklagten aufgeführte Entscheidung des LAG Hamm vom 30. Oktober 2009 - 10 Sa 803/09 - ist ebenso wie z.B. die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 14. September 2016 - 7 Sa 575/15 - nicht vergleichbar.
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