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   OLG Jena, 29.09.1999 - 7 U 315/99   

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https://dejure.org/1999,3463
OLG Jena, 29.09.1999 - 7 U 315/99 (https://dejure.org/1999,3463)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.09.1999 - 7 U 315/99 (https://dejure.org/1999,3463)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. September 1999 - 7 U 315/99 (https://dejure.org/1999,3463)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesamtvollstreckungsverfahren; Bereicherungsanspruch; Gläubiger; Aussonderungsrecht; Vorabbefriedigung

  • Judicialis

    GesO § 17 Abs. 3 Nr. 4; ; GesO § 1 Abs. 1 Satz 2; ; GesO § 13; ; KO § 59 Abs. 1 Nr. 4; ; KO § 46 Satz 2; ; KO § 106 Abs. 1 Satz 2; ; BGB §§ ... 812 ff; ; ZPO § 829; ; ZPO § 835; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; InsO § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung einer irrtümlich erfolgten Geldüberweisung in der Gesamtvollstreckung des Empfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 2026
  • NZI 2000, 25
  • NZI 2001, 28
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 234/96

    Wirksamkeit von Verpflichtungserklärungen des Gemein-Schuldners im

    Auszug aus OLG Jena, 29.09.1999 - 7 U 315/99
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10.07.1997 (BGH, ZIP 1997, 1551) bestätigt, dass ein Bereicherungsanspruch nach § 59 Abs. 1 Nr. 4 KO gegen die Konkursmasse auch dann ausscheide, wenn die Leistungserbringung vor Konkurseröffnung und nach Bestellung eines Sequesters erfolgt sei.

    Dementsprechend hat die Klägerin aufgrund des ihr gegenüber der Gemeinschuldnerin zustehenden Bereicherungsanspruch, der nach der Gesetzessystematik der GesO bzw. der KO jedenfalls keinen besseren Rang als ein - ein zunächst einmal bestehendes Aussonderungsrecht voraussetzendes - Ersatzaussonderungsrecht besitzt, kein Recht auf eine Vorabbefriedigung aus der Masse, zumal auch für den Fall, dass der Sequester durch aktives Handeln die Ersatzforderung für das Aussonderungsrecht eingezogen hätte, dies keine Masseverbindlichkeit zu begründen vermocht hätte (BGH, Urt. v. 10. Juli 1997 - IX ZR 234/96, WM 1997, 1681 = ZIP 1997, 1551).

  • BGH, 06.04.1995 - IX ZR 61/94

    Anfechtung der Tilgung einer Schuld in der Gesamtvollstreckung; Sittenwidrigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 29.09.1999 - 7 U 315/99
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Anwendung der Gesamtvollstreckungsordnung auf Normen der Insolvenzordnung zuzugreifen sein, wenn Vorschriften der Konkursordnung bereits bei Schaffung der Gesamtvollstreckungsverordnung von 1990 als reformbedürftig empfunden wurden und die Reformvorschläge des Referentenentwurfs zur Insolvenzordnung (veröffentlicht im Dezember 1989, BAnz. Jahrgang 41 Nr. 227a) Eingang in die Insolvenzordnung gefunden haben (vgl. BGHZ 129, 236, 244 f; 133, 307, 311; BGH, Urt. v. 11. Dezember 1997 - IX ZR 341/95, WM 1998, 275, 283).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Auszug aus OLG Jena, 29.09.1999 - 7 U 315/99
    Dies hat der Bundesgerichtshof für die Sequestration nach § 106 Abs. 1 Satz 2 KO mit Rücksicht auf die unterschiedliche Stellung von Sequester und Konkursverwalter entschieden (BGH, Urt. v. 18. Mai 1995 - IX ZR 189/94, ZIP 1995, 1204, 1210, insoweit in BGHZ 130, 38 nicht abgedruckt).
  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 341/95

    Wirksamkeit der Verpfändung von Sachen und Forderungen nach ZGB -DDR

    Auszug aus OLG Jena, 29.09.1999 - 7 U 315/99
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Anwendung der Gesamtvollstreckungsordnung auf Normen der Insolvenzordnung zuzugreifen sein, wenn Vorschriften der Konkursordnung bereits bei Schaffung der Gesamtvollstreckungsverordnung von 1990 als reformbedürftig empfunden wurden und die Reformvorschläge des Referentenentwurfs zur Insolvenzordnung (veröffentlicht im Dezember 1989, BAnz. Jahrgang 41 Nr. 227a) Eingang in die Insolvenzordnung gefunden haben (vgl. BGHZ 129, 236, 244 f; 133, 307, 311; BGH, Urt. v. 11. Dezember 1997 - IX ZR 341/95, WM 1998, 275, 283).
  • BGH, 05.03.1998 - IX ZR 265/97

    Voraussetzungen der Ersatzaussonderung im Gesamtvollstreckungsverfahren; Haftung

    Auszug aus OLG Jena, 29.09.1999 - 7 U 315/99
    Nach Auffassung des Senats ergibt sich dies aber auch aus einer vergleichsweisen Betrachtung des in § 46 Satz 2 KO geregelten Ersatzaussonderungsanspruchs für den Fall, dass ein Aussonderungsberechtigter, wenn der Gemeinschuldner oder der Sequester das Aussonderungsgut vor Eröffnung des Konkursverfahrens veräußert hat, die dafür erhaltene Gegenleistung gleichfalls nur erlangen kann, soweit diese nach Eröffnung des Verfahrens zur Masse eingezogen worden ist und sich hieran nichts ändert, wenn die Gegenleistung während der Sequestration zum Schuldnervermögen gelangt ist (BGH, ZIP 1998, 655).
  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 18/95

    Begriff der nahestehenden Person; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Jena, 29.09.1999 - 7 U 315/99
    Die Regelung des § 59 Abs. 1 Nr. 4 KO, die nach wohl herrschender Auffassung zur Vermeidung sachwidriger, objektiv willkürlicher Ergebnisse im Rahmen des § 13 GesO entsprechend anzuwenden ist (BGH, ZIP 1996, 83, 88), führt aber gleichwohl nicht zu einer Vorverlagerung des Zeitpunkts der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens auf den Zeitpunkt der Anordnung einer Sequestration.
  • BGH, 19.09.1996 - IX ZR 277/95

    Zeitpunkt der Wirksamkeit eines allgemeinen Verfügungsverbots im

    Auszug aus OLG Jena, 29.09.1999 - 7 U 315/99
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Anwendung der Gesamtvollstreckungsordnung auf Normen der Insolvenzordnung zuzugreifen sein, wenn Vorschriften der Konkursordnung bereits bei Schaffung der Gesamtvollstreckungsverordnung von 1990 als reformbedürftig empfunden wurden und die Reformvorschläge des Referentenentwurfs zur Insolvenzordnung (veröffentlicht im Dezember 1989, BAnz. Jahrgang 41 Nr. 227a) Eingang in die Insolvenzordnung gefunden haben (vgl. BGHZ 129, 236, 244 f; 133, 307, 311; BGH, Urt. v. 11. Dezember 1997 - IX ZR 341/95, WM 1998, 275, 283).
  • RG, 19.02.1914 - VII 448/13

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein schuldrechtlicher Anspruch als ein die

    Auszug aus OLG Jena, 29.09.1999 - 7 U 315/99
    Persönliche Rechte gewähren nur dann einen Aussonderungsanspruch, wenn sie auf Herausgabe gerichtet sind (RGZ 63, 307, 308; 84, 214).
  • RG, 15.05.1906 - VII 430/05

    Aussonderung im Konkurse.

    Auszug aus OLG Jena, 29.09.1999 - 7 U 315/99
    Persönliche Rechte gewähren nur dann einen Aussonderungsanspruch, wenn sie auf Herausgabe gerichtet sind (RGZ 63, 307, 308; 84, 214).
  • RG, 02.12.1918 - VI 296/18

    Verstoß des Gläubigers gegen die guten Sitten, der sich wissentlich einen durch

    Auszug aus OLG Jena, 29.09.1999 - 7 U 315/99
    Da der Aussonderung nur individuell bestimmte körperliche Sachen oder Rechte unterliegen, kann Geld als Zahlungsmittel regelmäßig keinen Gegenstand der Aussonderung bilden (RGZ 94, 191; BGH, KTS 1972, 251; Kuhn/Uhlenbruck, KO, § 43, RZ 4; Smid/Zeuner, GesO, § 12, RZ 7).
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