Rechtsprechung
OLG Hamburg, 05.12.2006 - 7 U 90/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Wer wird Millionär?"
Zur Zulässigkeit der einwilligungsfreien (lizenzfreien) Nutzung von Fotos prominenter Personen (hier: ein Quiz-Show-Moderator) auf dem Titelblatt von (Rätsel-) Zeitschriften.
- Kanzlei Prof. Schweizer
Grundsatzentscheidung: Jauch muss ohne Entschädigung Bildpublikation auf dem Titelblatt eines Rätselheftes hinnehmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Bildveröffentlichung einer Person aus dem Bereich der Zeitgeschichte ohne Einwilligung; Ausnutzung eines Bildnisses auf einem Rätselheft ohne eine Einwilligung zur Werbung für Waren oder gewerbliche Leistungen; Erstreckung der Pressefreiheit auf ein ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- kanzlei.biz
Prominent! - Das Recht am eigenen Bild
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KUG § 23 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
Verhältnis von Pressefreiheit und Recht am eigenen Bild - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Einwilligungsfreie Verwendung des Bildnisses von Günther Jauch auf Titelblatt einer Rätselzeitschrift zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Abbildung von Prominentem auf Rätsel-Zeitschrift zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Abbildung von Prominentem auf Rätsel-Zeitschrift zulässig
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 868/05
- OLG Hamburg, 05.12.2006 - 7 U 90/06
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07
- OLG Hamburg, 22.12.2009 - 7 U 90/06
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 142
- ZUM 2007, 210
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01
Marlene Dietrich III
Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2006 - 7 U 90/06
Auf die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 KUG kann sich nämlich derjenige nicht berufen, der mit der Veröffentlichung keinem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit nachkommt, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken lediglich sein Geschäftsinteresse befriedigen will (vgl. BGH AfP 1996, 66, 67; BGH NJW 2002, 2317 m.w.N.;… Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 8 Rn.42). - BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94
Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2006 - 7 U 90/06
Auf die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 KUG kann sich nämlich derjenige nicht berufen, der mit der Veröffentlichung keinem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit nachkommt, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu Werbezwecken lediglich sein Geschäftsinteresse befriedigen will (vgl. BGH AfP 1996, 66, 67; BGH NJW 2002, 2317 m.w.N.;… Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 8 Rn.42). - BGH, 14.03.1995 - VI ZR 52/94
GG - Pressefreiheit
Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2006 - 7 U 90/06
Im Unterschied zu dem von den Parteien diskutierten Fall betreffend die Kundenzeitschrift "C. R." (BGH AfP 1995, 495) bezieht sich dieser Kaufanreiz bei der vorliegenden Veröffentlichung nicht auf andere im Inneren der Zeitschrift beworbene Produkte, sondern auf das Presseerzeugnis selbst, dessen Teil die Veröffentlichung ist. - BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77
Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2006 - 7 U 90/06
Daher braucht im Grundsatz niemand zu dulden, dass sein Bildnis ohne seine Einwilligung zur Werbung für Waren oder gewerbliche Leistungen ausgenutzt wird (vgl. BGH GRUR 1979, 425; zur Problematik: Schertz, AfP 2000, 495 ff). - LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 868/05
Recht am eigenen Bild: Abbildung eines bekannten Fernsehmoderators auf der …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2006 - 7 U 90/06
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 868/05, vom 9.6.2006 wird zurückgewiesen.
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07
Wer wird Millionär?
Die Berufung des Klägers ist erfolglos geblieben (OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 142).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 22.12.2009 - 7 U 90/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Kanzlei Prof. Schweizer
Lizenzentschädigungsklage Jauchs überwiegend abgewiesen
- Wolters Kluwer
- sewoma.de
Fiktive Lizenz sowie Schadensersatz wegen der Verwendung des Bildnisses von bekannten TV-Moderator auf dem Titelblatt
- buskeismus.de
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 813, 823 BGB
Bekannter Fernsehmoderator keine 100.000 EUR wert? - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Prominenter Moderator muss kostenlose Abbildung auf Zeitschrift nicht dulden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
20.000,- EUR Schadensersatz für ungefragte Bild-Veröffentlichung von Günther Jauch
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 868/05
- OLG Hamburg, 05.12.2006 - 7 U 90/06
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07
- OLG Hamburg, 22.12.2009 - 7 U 90/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07
Wer wird Millionär?
Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 7 U 90/06
Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts durch Urteil vom 11.3.2009 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (AZ.: I ZR 8/07). - LG Hamburg, 09.06.2006 - 324 O 868/05
Recht am eigenen Bild: Abbildung eines bekannten Fernsehmoderators auf der …
Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2009 - 7 U 90/06
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 868/05, vom 9.6.2006 abgeändert.
- BGH, 21.01.2021 - I ZR 120/19
Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes als "Klickköder"
Das Oberlandesgericht Hamburg hat dem Kläger dort mit Urteil vom 22. Dezember 2009 - 7 U 90/06 - eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 20.000 EUR zugesprochen. - OLG Köln, 08.11.2022 - 15 U 142/22 Indes kann man - dies im Einklang mit OLG Hamburg v. 22.12.2009 - 7 U 90/06, openJur 2010, 75 Rn. 30 - bei der Bemessung einer Lizenzanalogie dennoch berücksichtigen, dass eine nur einmalige Nutzung an der Grenze zur einer noch zulässigen redaktionellen Nutzung - und jedenfalls nicht eine solche zur aktiven Bewerbung des Produkts eines Dritten und/oder als Teil einer "Werbeanzeige im eigentlichen Sinne" - eher zurückhaltend zu bewerten sein mag.
Das betrifft gleichsam auch die Entscheidung des OLG Hamburg v. 22.12.2009 - 7 U 90/06, openJur 2010, 75, wo besagter Moderator für den Abdruck auf dem Titelblatt eines Rätselheftes mit einem gewissen Imagetransfer ebenfalls immerhin 20.000 EUR zuerkannt bekommen hat.
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 7 U 90/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Pflichtverletzung bei einem Löschauftrag bzgl. eines mit Düngemittel beladenen Schiffs; Beweiswürdigung hinsichtlich des Verschuldens einer Pflichtverletzung
- OLG Brandenburg
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 280 Abs. 1 § 631 Abs. 1
Kein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung beim Entladen von zwei Schiffen bei fehlender ausdrücklicher Instruktion des Auftraggebers - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 13.04.2006 - 17 O 304/05
- OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 7 U 90/06
Rechtsprechung
SG Leipzig, 13.02.2009 - S 7 U 90/06 |
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 13.02.2009 - S 7 U 90/06
- LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09