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   LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1413/03   

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https://dejure.org/2004,12668
LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1413/03 (https://dejure.org/2004,12668)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.02.2004 - 8 Sa 1413/03 (https://dejure.org/2004,12668)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Februar 2004 - 8 Sa 1413/03 (https://dejure.org/2004,12668)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Aufhebungsvereinbarung; Aufklärungspflicht über verbesserte Abfindungsbedingungen; Offenbarungspflicht bei drohenden Versorgungsschäden und sozialrechtlichen Nachteilen

  • Judicialis

    KSchG § ... 9; ; KSchG § 10; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 64 Abs. 6 S. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 280

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 9 § 10; BGB § 123 Abs. 1 § 142 Abs. 1
    Offenbarungspflicht bei vom Arbeitnehmer veranlassten Aufhebungsvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1413/03
    Die Rechtssprechung berücksichtigt für eine Offenbarungspflicht in diesem Zusammenhang auch, von wem die Initiative zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages ausgegangen ist (vgl. BAG Urteil vom 21.02.2002 - 2 AZR 749/00 = EzA Nr. 7 zu § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch) und lässt eine solche Pflicht nur bei drohenden Versorgungsschäden und sozialrechtlichen Nachteilen zu.
  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85

    Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1413/03
    Aus vorgenannten Gründen scheidet auch ein denkbarer Schadensersatzanspruch gemäß § 280 BGB aus (vgl. BAG Urteil vom 10.03.1988 - 8 AZR 420/85 = AP Nr. 99 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56

    Rechtswidrigkeit einer Drohung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1413/03
    Soweit die Anfechtung auf eine widerrechtliche Drohung gestützt wird, fehlt es an der Möglichkeit des Gerichts, einer Widerrechtlichkeit des angedrohten Verhaltens, des erstrebten Erfolges oder der Mittel-/ Zweck- Beziehung festzustellen, (vgl. BGH 25, 217).
  • LAG Köln, 13.11.1995 - 3 Sa 832/95

    Arbeitsvertrag: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Frage nach früheren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2004 - 8 Sa 1413/03
    Eine Täuschung besteht in der Erregung eines Irrtums bezüglich objektiv nachprüfbarer Umstände, durch die der Erklärungsgegner zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wurde (vgl. Erfurter Kommentar-Preis, 4. Auflage, 230 BGB § 611 Rz 445 m. w. N. auf BAG Urteil vom 05.10.1995 = AP Nr. 40 zu § 123 BGB; LAG Köln 13.11.1995 = NZA-RR 1996, 403; sowie Münchener Kommentar zum BGB - Kramer § 123 Rn 14 ff).
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