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Rechtsprechung
   KG, 08.04.2002 - 8 U 8/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7522
KG, 08.04.2002 - 8 U 8/01 (https://dejure.org/2002,7522)
KG, Entscheidung vom 08.04.2002 - 8 U 8/01 (https://dejure.org/2002,7522)
KG, Entscheidung vom 08. April 2002 - 8 U 8/01 (https://dejure.org/2002,7522)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Mietminderung bei Mängeln der Mietsache ; Unerheblichkeit von Mangels bei Kenntnis des Mieters bei Vertragsabschluss; Anspruch auf Erstattung der Kosten für Schädlingsbekämpfung im Rahmen der Betriebskosten; Anspruch auf Mietminderung im Wege der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten für Ungezieferbekämpfung und laufende Betriebskosten

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 535 Satz 2; ; BGB § 537; ; BGB § 537 Abs. 2; ; BGB § 539; ; ZPO § 92 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten der Schädlingsbekämpfung nur als laufende Betriebskosten umlagefähig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.2000 - X ZR 197/97

    Schadensersatzanspruch des Unternehmers gegen den Subunternehmer wegen

    Auszug aus KG, 08.04.2002 - 8 U 8/01
    Es kann dahin gestellt bleiben/ob die Beklagte gegen die Klägerin einen Anspruch auf Schadensersatz aus cic wegen schuldhafter Verletzung der Aufklärungspflicht bei Vertragsabschluss hat (vgl. insoweit BGH in NJW 2000, 1718), denn gemäß § 5 des Mietvertrages ist sowohl die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes als auch die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.05.2001 - 8 U 8/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10772
OLG Hamburg, 09.05.2001 - 8 U 8/01 (https://dejure.org/2001,10772)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.05.2001 - 8 U 8/01 (https://dejure.org/2001,10772)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Mai 2001 - 8 U 8/01 (https://dejure.org/2001,10772)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    KO § 32 Nr. 1 § 37 § 38
    Schenkungsanfechtung: Bestellung einer Grundschuld an einem wertausschöpfend belasteten Grundstück

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1332
  • NZI 2001, 424
  • WM 2001, 2124
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 14.12.2011 - 4 U 28/11

    Insolvenzanfechtung: Vorliegen objektiver Gläubigerbenachteiligung

    Maßgebend für die Würdigung, ob eine wertausschöpfende Belastung besteht, ist in Übereinstimmung mit dem vom Kläger zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (Urteil vom 9.5.2001, 8 U 8/01, Rn. 41; ebenso BGH Urteil vom 19.5.2009, IX ZR 129/06, Rn. 20 zum AnfG; jeweils zit. nach Juris) allerdings nicht der Nominalbetrag der bestehenden vorrangigen grundpfandrechtlichen Belastungen, sondern die Höhe der durch die Grundpfandrechte gesicherten Forderungen.

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hat insoweit verbreitet Zustimmung gefunden (vgl. z.B. Hess, Insolvenzrecht 2. Aufl., § 134 Rn. 66; Holzer, EWiR 2001, S. 925 f.).

  • OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03

    Insolvenzrecht - Zeitpunkt für die Beurteilung einer mittelbaren

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung ist nach gefestigter Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur sowohl für die Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz als auch nach der Konkurs- bzw. der Insolvenzordnung der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, auf die in der letzten Tatsacheninstanz das Urteil im Anfechtungsprozeß ergeht (vgl. nur RGZ 150, 42 [45]; BGH, WM 1963, 269; BGH, WM 1965, 917 [918]; BGH, ZIP 1990, 1420 [1423]; BGH, NJW-RR 1993, 235 [236]; BGH, NJW 1996, 3341 [3342]; BGH, NZI 2001, 424 [425]; Gottwald/Huber, Insolvenzrechts-Handbuch, 2. Auflage 2001, § 46 Rn 50 f.; Hess/Weis/Wienberg, InsO, 2. Auflage 2001, § 129 Rn 76; HK/Kreft, a.a.O., § 129 Rn 45; MünchKomm/Kirchhof, a.a.O., § 129 Rn 125, 177; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 12. Auflage 2003, § 129 Rn 128).
  • LG Gießen, 14.01.2011 - 4 O 211/10

    Insolvenzanfechtungsprozess: Anfechtbarkeit einer nicht werthaltigen Grundschuld;

    22 Die Klageforderung ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Rechtsprechung zum sog. Lästigkeitswert (OLG Hamburg, ZIP 2001, 1332) begründet.
  • OLG Koblenz, 06.03.2015 - 1 U 1126/14

    Insolvenzanfechtung der Abtretung nachrangiger Grundschulden

    Hierunter wird die formale Blockadeposition verstanden, die es dem Inhaber einer nachrangigen Grundschuld auch bei einem vorrangig bereits wertausschöpfend belasten Grundstück erlaubt, sich die Zustimmung zum freihändigen Verkauf des Grundstücks durch die anderen Gläubiger "abkaufen" zu lassen (vgl. OLG Hamburg WM 2001, 2124 ff.; OLG Frankfurt a.a.O. Tz. 14; Uhlenbrock/Hirte, Insolvenzordnung , 13. Auflage 2010, § 129 Rn. 103A).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.03.2002 - I-8 U 8/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,33178
OLG Düsseldorf, 21.03.2002 - I-8 U 8/01 (https://dejure.org/2002,33178)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.03.2002 - I-8 U 8/01 (https://dejure.org/2002,33178)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. März 2002 - I-8 U 8/01 (https://dejure.org/2002,33178)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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