Rechtsprechung
OLG Celle, 13.09.2000 - 9 U 110/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für den ausgeschiedenen Geschäftsführer einer GmbH: Räumliche Ausdehnung auf das Gebiet der Staaten Belgien, Deutschland, Luxemburg und der Niederlande
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 611 BGB ; Art. 12 GG
Prüfung der Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbotes; Zulässigkeit der räumlichen Ausdehnung eines Wettbewerbsverbotes; Lebensmittelkonserven als Massengut mit längerer Haltbarkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfung der Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbotes; Zulässigkeit der räumlichen Ausdehnung eines Wettbewerbsverbotes; Lebensmittelkonserven als Massengut mit längerer Haltbarkeit
- unalex.eu
Art. EVÜ
- Judicialis
- gmbhr.de
EGBGB Art. 6; EGBGB Art. 28 Abs. 2; EGBGB Art. 30 Abs. 2; Niederl. BGB Art. 7: 653; GG Art. 12 Abs. 1
Geschäftsführer - Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots mit weitem räumlichen Geltungsbereich - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; GG Art. 12
Prüfung der Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbotes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 12.04.2000 - 22 O 1140/00
- OLG Celle, 13.09.2000 - 9 U 110/00
Papierfundstellen
- NZG 2001, 131
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.07.1997 - II ZR 238/96
Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der …
Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 9 U 110/00
Ihre Rechtfertigung findet die wettbewerbsbechränkende Abrede allein in dem anerkennenswerten Bestreben des von ihr begünstigten Teils, sich davor zu schützen, dass der andere Teil die Erfolge seiner Arbeit illoyal verwertet oder sich in sonstiger Weise zu seinen Lasten die Freiheit der Berufsausübung missbräuchlich zu nutze macht; soweit dieses Interesse nicht betroffen ist, beschränken derartige Abreden die Freiheit der Berufsausübung unangemessen und sind sittenwidrig (BGHZ 91, 1 ff.; BGH NJW 1986, 2944; BGH NJW 1994, 384; BGH NJW 1997, 3089 f.). - BGH, 26.03.1984 - II ZR 229/83
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 9 U 110/00
Ihre Rechtfertigung findet die wettbewerbsbechränkende Abrede allein in dem anerkennenswerten Bestreben des von ihr begünstigten Teils, sich davor zu schützen, dass der andere Teil die Erfolge seiner Arbeit illoyal verwertet oder sich in sonstiger Weise zu seinen Lasten die Freiheit der Berufsausübung missbräuchlich zu nutze macht; soweit dieses Interesse nicht betroffen ist, beschränken derartige Abreden die Freiheit der Berufsausübung unangemessen und sind sittenwidrig (BGHZ 91, 1 ff.; BGH NJW 1986, 2944; BGH NJW 1994, 384; BGH NJW 1997, 3089 f.). - BGH, 28.04.1986 - II ZR 254/85
Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots nach Übernahme einer Rechtsanwaltspraxis
Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 9 U 110/00
Ihre Rechtfertigung findet die wettbewerbsbechränkende Abrede allein in dem anerkennenswerten Bestreben des von ihr begünstigten Teils, sich davor zu schützen, dass der andere Teil die Erfolge seiner Arbeit illoyal verwertet oder sich in sonstiger Weise zu seinen Lasten die Freiheit der Berufsausübung missbräuchlich zu nutze macht; soweit dieses Interesse nicht betroffen ist, beschränken derartige Abreden die Freiheit der Berufsausübung unangemessen und sind sittenwidrig (BGHZ 91, 1 ff.; BGH NJW 1986, 2944; BGH NJW 1994, 384; BGH NJW 1997, 3089 f.). - BGH, 19.10.1993 - KZR 3/92
"Ausscheidender Gesellschafter"; Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots zwischen …
Auszug aus OLG Celle, 13.09.2000 - 9 U 110/00
Ihre Rechtfertigung findet die wettbewerbsbechränkende Abrede allein in dem anerkennenswerten Bestreben des von ihr begünstigten Teils, sich davor zu schützen, dass der andere Teil die Erfolge seiner Arbeit illoyal verwertet oder sich in sonstiger Weise zu seinen Lasten die Freiheit der Berufsausübung missbräuchlich zu nutze macht; soweit dieses Interesse nicht betroffen ist, beschränken derartige Abreden die Freiheit der Berufsausübung unangemessen und sind sittenwidrig (BGHZ 91, 1 ff.; BGH NJW 1986, 2944; BGH NJW 1994, 384; BGH NJW 1997, 3089 f.).
- OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - U (Kart) 47/13
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots
Abzustellen ist hierbei auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages, denn nur so kann gewährleistet werden, dass etwaige Veränderungen im gegenständlichen oder örtlichen Tätigkeitsbereich zugunsten beider Parteien bei der vorzunehmenden Interessenabwägung berücksichtigt werden können (OLG Celle OLGR 2000, 341 ; OLG Nürnberg GmbHR 2010, 141).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 9 U 110/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses aus wichtigem Grund; Schadensersatzpflicht wegen Nichterfüllung des Mietvertrages; Voraussetzungen der wirksamen Kündigung eines Mietverhältnisses; Voraussetzungen der Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses ...
- Judicialis
- prewest.de
§§ 535 a.F., 626, 242 BGB
Schilderpräger - Exzess im Konkurrenzkampf der Mieter - fristlose Kündigung
- rechtsportal.de
BGB § 242; BGB § 554 a a. F.; BGB § 626
Zur fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses aus wichtigem Grund wegen rechtswidrigen Verhaltens eines Mieters gegenüber einem Dritten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnraummietrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)