Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 30.07.1999

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   OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 9 U 192/99   

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OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 9 U 192/99 (https://dejure.org/2000,1643)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.05.2000 - 9 U 192/99 (https://dejure.org/2000,1643)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Mai 2000 - 9 U 192/99 (https://dejure.org/2000,1643)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 2, 15; GBO § 19

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderfläche ; Mischvertrag; Grundstückskauf; Gewährleistungsausschluß ; Zusicherung der Grundstücksgröße; Ausschlußklausel

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zusicherung einer Grundstücksgröße - Gewährleistungsausschluss bindend

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 463 Satz 1; ; BGB § 462; ; BGB § 468 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Bauträgers für die Einhaltung einer Flächenangabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 58 (Leitsatz)

    BGB § 459 Abs. 2
    Angabe der Grundstücksgröße als Eigenschaftszusicherung

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 459, 463, 468
    Grundstücksflächenangabe im Bauträgervertrag über Einfamilienhaus als Zusicherung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 25 (Entscheidungsbesprechung)

    § 459 BGB; § 463 BGB
    Zusicherung, Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss (Notar Dr. Henning Schwarz, LL. M. (Georgetown Univ.), Kötzting)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträger haften auch für ungefähre Größenangaben beim Verkauf noch zu vermessender Grundstücksflächen! (IBR 2000, 607)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1310
  • BauR 2000, 1785 (Ls.)
  • BauR 2001, 136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.1984 - V ZR 137/83

    Flächenangabe als Eigenschaftszusicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 9 U 192/99
    Soweit der Streit der Parteien allein um die vertragsgemäße Beschaffenheit von Grund und Boden geht, sind nur die kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften anzuwenden (BGH WM 1984, 941, 942).

    Dies ergibt eines Auslegung des Vertrages unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung zum Verkauf noch zu vermessender Grundstücksteilflächen durch Bauträger entwickelten Grundsätze (vgl. BGH WM 1984, 941 und WM 1978, 1291).

    Die Vertragsgestaltung kann in solchen Fällen darauf ausgerichtet sein, das Vertrauen des Erwerbers in die weitestgehende Genauigkeit der Flächenangabe zu erwecken (BGH WM 1984, 941, 943).

    Auch bei den Klägern als Käufern wurde durch den der notariellen Vereinbarung als Anlage beigefügten Lageplan, auf den wegen der Lage der verkauften Teilfläche Bezug genommen worden war, der Eindruck erweckt, als sei die Detailplanung der zu errichtenden Doppelhaushälften abgeschlossen und die im Vertragstext enthaltene Flächenangabe so exakt, wie in diesem Planungsstadium möglich, ermittelt worden (vgl. BGH WM 1984, 941, 942).

    Andererseits konnte die Beklagte als Verkäuferin nicht ohne weiteres erwarten, die Kläger als Erwerber seien bereit, eine noch so grobe Abweichung der wirklichen von der vertraglich genannten Flächengröße hinzunehmen (vgl. BGH WM 1984, 941, 943).

    Diese "ungefähr"-Angabe steht dem Zusicherungscharakter nicht entgegen, da unter einer "bestimmten" Größe im Sinne des § 468 Satz 1 BGB nicht nur ein absolutes Flächenmaß zu verstehen ist (BGH WM 1984, 941, 942 und WM 1978; 1291, 1292); mit einer solchen Forderung entfiele jede Größenzusicherung beim Verkauf einer noch nicht vermessenen, aber durch Bezeichnung ihrer Grenzpunkte in der Natur oder durch einen Lageplan genau festgelegten Grundstücksfläche.

    Der Käufer muß also allenfalls geringfügige Abweichungen infolge üblicher Vermessungstoleranzen hinnehmen (BGH WM 1984, 941, 943), nicht aber Flächenabweichungen der hier vorliegenden Art.

  • BGH, 14.07.1978 - V ZR 168/75

    Voraussetzung für die Zusicherung der Eigenschaft einer Kaufsache bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 9 U 192/99
    Dies ergibt eines Auslegung des Vertrages unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung zum Verkauf noch zu vermessender Grundstücksteilflächen durch Bauträger entwickelten Grundsätze (vgl. BGH WM 1984, 941 und WM 1978, 1291).

    Bei dem Gewicht, das die Flächengröße für die Preisbildung, aber auch für die Verwendung des Kaufobjektes haben kann, wäre eine so weitgehende Beschränkung der Verpflichtungsfreiheit des Verkäufers nicht vertretbar (BGH WM 1978, 1291, 1292).

  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 398/98

    Herabsetzung des Kaufpreises bei nicht nur geringfügiger Änderung der berechneten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 9 U 192/99
    Nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (MDR 2000, 144) zu einer abweichenden Wohnfläche darf die Herabsetzung des Kaufpreises nicht um einen Geringfügigkeitszuschlag von dort 3 % weiter gekürzt werden.
  • BGH, 12.04.1996 - V ZR 83/95

    Zusicherung von Eigenschaften beim Verkauf eines Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 9 U 192/99
    Würdigung der Umstände nach Treu und Glauben zu bewerten ist (BGH NJW 1996, 2027; vgl. auch BGH NJW 1996, 1465, 1466).
  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 89/95

    Zusicherung von Eigenschaften bei Kauf einer EDV-Anlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 9 U 192/99
    Würdigung der Umstände nach Treu und Glauben zu bewerten ist (BGH NJW 1996, 2027; vgl. auch BGH NJW 1996, 1465, 1466).
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OLG Hamburg, 30.07.1999 - 9 U 192/99 (https://dejure.org/1999,50584)
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OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juli 1999 - 9 U 192/99 (https://dejure.org/1999,50584)
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Volltextveröffentlichung

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