Weitere Entscheidung unten: BFH, 12.02.2001

Rechtsprechung
   BFH, 16.02.2001 - IX B 120/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12789
BFH, 16.02.2001 - IX B 120/00 (https://dejure.org/2001,12789)
BFH, Entscheidung vom 16.02.2001 - IX B 120/00 (https://dejure.org/2001,12789)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 2001 - IX B 120/00 (https://dejure.org/2001,12789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe - Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse - Beschwerde - Rechtliches Gehör - Belege - Grundvermögen - Nachholung von Angaben - Prozesskostenvorschuss - Geltendmachung von Pachtzinsforderungen

  • Judicialis

    FGO § 142; ; FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 114; ; ZPO § 570; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 17 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 142 Abs. 1 § 155; ZPO §§ 114 117
    PKH; Erklärung gem. § 117 Abs. 2 ZPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.11.1993 - VII B 175/93

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei entsprechenden persönlichen und

    Auszug aus BFH, 16.02.2001 - IX B 120/00
    Zwar kann im Beschwerdeverfahren gemäß § 155 FGO i.V.m. § 570 ZPO auch neues Vorbringen berücksichtigt werden, jedoch gilt dies im Verfahren wegen PKH insoweit nicht, als mit dem neuen Vorbringen die gemäß § 142 FGO i.V.m. § 17 Abs. 2 bis 4 ZPO gesetzlich vorgeschriebene Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse --auch in Teilen-- nachgeholt wird (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. November 1993 VII B 175/93, BFH/NV 1994, 734, m.w.N.).

    Soweit die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren einen Bewilligungsbescheid des Sozialamts der Stadt X über laufende Leistungen zum Lebensunterhalt vorgelegt hat, ist dies zwar grundsätzlich geeignet, die subjektiven Voraussetzungen der PKH darzutun (BFH-Beschluss vom 29. April 1988 VI S 1/88, BFH/NV 1988, 803); die erst im Beschwerdeverfahren vorgenommene teilweise Vervollständigung der Erklärung ist jedoch verspätet, weil es dabei auf den Zeitpunkt der Entscheidung des FG ankommt (vgl. BFH-Beschluss vom 11. August 1998 VII B 3/98, BFH/NV 1999, 207, und in BFH/NV 1994, 734, m.w.N.).

  • BFH, 11.08.1998 - VII B 3/98

    Einfuhrumsatzsteuer - Säumniszuschlag - Vollstreckungskosten - Erlaß aus

    Auszug aus BFH, 16.02.2001 - IX B 120/00
    Soweit die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren einen Bewilligungsbescheid des Sozialamts der Stadt X über laufende Leistungen zum Lebensunterhalt vorgelegt hat, ist dies zwar grundsätzlich geeignet, die subjektiven Voraussetzungen der PKH darzutun (BFH-Beschluss vom 29. April 1988 VI S 1/88, BFH/NV 1988, 803); die erst im Beschwerdeverfahren vorgenommene teilweise Vervollständigung der Erklärung ist jedoch verspätet, weil es dabei auf den Zeitpunkt der Entscheidung des FG ankommt (vgl. BFH-Beschluss vom 11. August 1998 VII B 3/98, BFH/NV 1999, 207, und in BFH/NV 1994, 734, m.w.N.).
  • BFH, 25.04.1988 - X B 180/87

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als

    Auszug aus BFH, 16.02.2001 - IX B 120/00
    Denn die Antragstellerin hat auch solche ausdrücklich im Vordruck benannte Fragen nicht beantwortet, deren Beantwortung ihr trotz ihrer besonderen persönlichen Situation möglich gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 25. April 1988 X B 180/87, BFH/NV 1989, 251).
  • BFH, 29.04.1988 - VI S 1/88

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei ausreichender Aussicht der Rechtsverfolgung

    Auszug aus BFH, 16.02.2001 - IX B 120/00
    Soweit die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren einen Bewilligungsbescheid des Sozialamts der Stadt X über laufende Leistungen zum Lebensunterhalt vorgelegt hat, ist dies zwar grundsätzlich geeignet, die subjektiven Voraussetzungen der PKH darzutun (BFH-Beschluss vom 29. April 1988 VI S 1/88, BFH/NV 1988, 803); die erst im Beschwerdeverfahren vorgenommene teilweise Vervollständigung der Erklärung ist jedoch verspätet, weil es dabei auf den Zeitpunkt der Entscheidung des FG ankommt (vgl. BFH-Beschluss vom 11. August 1998 VII B 3/98, BFH/NV 1999, 207, und in BFH/NV 1994, 734, m.w.N.).
  • BFH, 17.08.2005 - III S 21/05

    PKH: unvollständige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Vor diesem Hintergrund entfällt die Hinweispflicht des Gerichts (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Februar 2001 IX B 120/00, BFH/NV 2001, 1271, und Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 5. Aufl., § 142 Rz. 24, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 12.02.2001 - II B 59/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11620
BFH, 12.02.2001 - II B 59/00 (https://dejure.org/2001,11620)
BFH, Entscheidung vom 12.02.2001 - II B 59/00 (https://dejure.org/2001,11620)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - II B 59/00 (https://dejure.org/2001,11620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Schenkungsteuer - Beschwerde - Recht zur Akteneinsicht - Gerichtsakten - Nichtbeteiligte Dritte - Steuergeheimnis - Zusammenveranlagung - Gesamtschuldverhältnis

  • Judicialis

    FGO § 128 Abs. 1; ; FGO § 78 Abs. 1; ; FGO § 57; ; FGO § 155; ; FGO § 135 Abs. 2; ; ZPO § 299 Abs. 2; ; ZPO § 570; ; AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 3; ; AO 1977 § 44 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    AO § 44 Abs. 1; FGO § 78 Abs. 1 § 155; ZPO § 299
    Akteneinsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BFH, 12.02.2001 - II B 59/00
    Die Regelung ist Ausfluss des Rechts auf Gehör (vgl. dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 12. Januar 1983 2 BvR 864/81, BVerfGE 63, 45, 59) und infolgedessen auf die Beteiligten i.S. des § 57 FGO in dem Verfahren, für das die Akten angelegt bzw. zu dem die Akten eingereicht worden sind, beschränkt.
  • BFH, 12.02.1992 - XI R 21/90

    Gewerbesteuerfreiheit für einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Filialen -

    Auszug aus BFH, 12.02.2001 - II B 59/00
    Bereits aus dem Wortlaut des § 44 Abs. 1 AO 1977 geht hervor, dass es sich bei den Gesamtschuldnern kraft Zusammenveranlagung und denen, die wie im Streitfall deshalb Gesamtschuldner sind, weil sie auch ohne Zusammenveranlagung nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden, um verschiedene Fallgruppen handelt (vgl. auch BFH-Urteil vom 12. Februar 1992 XI R 21/90, BFH/NV 1992, 516, unter 1.).
  • BFH, 08.03.1973 - VI R 305/68

    Wechsel von Zusammenveranlagung zur getrennten ESt-Veranlagung bei

    Auszug aus BFH, 12.02.2001 - II B 59/00
    Soweit die Klägerinnen für ihre gegenteilige Auffassung das BFH-Urteil vom 8. März 1973 VI R 305/68 (BFHE 109, 317, BStBl II 1973, 625, 627) heranziehen, geht dieser Hinweis fehl.
  • BFH, 17.08.1978 - VII B 30/78

    Einfache Beiladung - Widerspruch des FA - Entgegengesetztes Interesse des

    Auszug aus BFH, 12.02.2001 - II B 59/00
    Der Kläger des Verfahrens, dessen Akten die Klägerinnen einsehen wollen, hat ein auch vom Richter zu beachtendes Interesse an der Wahrung des Steuergeheimnisses (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. August 1978 VII B 30/78, BFHE 126, 7, BStBl II 1979, 25).
  • BFH, 16.12.1997 - VII B 213/97

    Recht auf Akteneinsicht für einen nicht am Prozess Beteiligten

    Auszug aus BFH, 12.02.2001 - II B 59/00
    b) Ein über die bloße Tatsache des Gesamtschuldverhältnisses hinausgehendes gewichtiges rechtliches Interesse der Klägerinnen an der Akteneinsicht, hinter das das Recht des angeblich Beschenkten auf Wahrung des Steuergeheimnisses zurücktreten müsste (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1997 VII B 213/97, BFH/NV 1998, 614), haben sie nicht geltend gemacht und ist auch nicht ersichtlich.
  • FG München, 16.11.2005 - 4 K 5085/03

    Akteneinsichtsrecht bei potentieller Gesamtschuldnerschaft

    Die in dem angeblichen Verwaltungsverfahren bekannt gewordenen Verhältnisse unterlägen gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO dem Steuergeheimnis, das nach dem BFH-Beschluss vom 12. Februar 2001 II B 59/00 (BFH/NV 2001; 1271) auch nicht durch den Umstand beeinträchtigt werde, dass der Mandant gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG neben dem angeblich Beschenkten als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden könnte.

    Gemäß BFH-Beschluss vom 12. Februar 2001 (a.a.O.) begründe die bloße Tatsache eines steuerrechtlichen Gesamtschuldverhältnisses kein gewichtiges rechtliches Interesse eines Gesamtschuldners, die Akten des von einem anderen der Gesamtschuldner geführten Finanzrechtsstreits einzusehen.

    Die Entscheidung des BFH vom 12. Dezember 2002 (BFH/NV 2001, 1271) sei nicht einschlägig.

    Der Senat verweist insoweit auf den BFH-Beschluss vom 12. Februar 2001 (a.a.O.), dessen Grundsätze auch auf den Streitfall übertragbar sind.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht