Weitere Entscheidung unten: BFH, 27.07.2015

Rechtsprechung
   BFH, 15.07.2015 - IX B 38/15   

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https://dejure.org/2015,22276
BFH, 15.07.2015 - IX B 38/15 (https://dejure.org/2015,22276)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2015 - IX B 38/15 (https://dejure.org/2015,22276)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - IX B 38/15 (https://dejure.org/2015,22276)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren - Berücksichtigung von Beweisanträgen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 102, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 5
    Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren - Berücksichtigung von Beweisanträgen

  • Bundesfinanzhof

    Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren - Berücksichtigung von Beweisanträgen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 102 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 5 AO
    Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren - Berücksichtigung von Beweisanträgen

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § 76 Abs. 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 102 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Pflicht zur Sachaufklärung

  • rewis.io

    Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren - Berücksichtigung von Beweisanträgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Umfang der Pflicht zur Sachaufklärung

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht im Falle der Nichterhebung angebotener Beweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts - und die Berücksichtigung von Beweisanträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2015, 1431
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.04.2014 - IV R 25/11

    Zu den Grundsätzen der Ausübung des Entschließungs- und Auswahlermessens bei der

    Auszug aus BFH, 15.07.2015 - IX B 38/15
    Dabei hat das FG in entscheidungserheblicher Weise darauf abgestellt, dass für die gerichtliche Kontrolle die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zugrunde zu legen ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 2014 IV R 25/11, BFHE 245, 499, BStBl II 2014, 819, unter II.3.b).
  • BFH, 26.02.2015 - III B 124/14

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen

    Auszug aus BFH, 15.07.2015 - IX B 38/15
    Da es aus Sicht des FG nur auf die Tatsachengrundlage zum Zeitpunkt der zu überprüfenden Ermessensentscheidung ankam, waren die Beweisanträge im finanzgerichtlichen Verfahren für das FG nicht entscheidungserheblich und eine weitere Sachaufklärung somit nicht zwingend (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Februar 2015 III B 124/14, BFH/NV 2015, 837, unter III.1.b).
  • BFH, 02.10.2012 - IX B 11/12

    Fehlerhafte Rechtsanwendung; Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 15.07.2015 - IX B 38/15
    Daher muss es substantiierten Beweisanträgen der Beteiligten in der Regel nachkommen, "ins Blaue hinein" gestellten Beweisanträgen aber nicht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Oktober 2012 IX B 11/12, BFH/NV 2013, 218, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 11.02.2015 - 3 K 57/14

    Erlass der aus der Änderung diverser Einkommensteuerbescheide entstandenden

    Auszug aus BFH, 15.07.2015 - IX B 38/15
    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11. Februar 2015  3 K 57/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 11.10.2017 - IX R 2/17

    Schlichter Änderungsantrag nach Einspruchsentscheidung innerhalb der Klagefrist -

    a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung des FA durch das FG ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2016 II R 17/14, BFHE 253, 505, BStBl II 2016, 822, unter II.2.b; BFH-Beschlüsse vom 15. März 2013 VII B 201/12, BFH/NV 2013, 972; vom 15. Juli 2015 IX B 38/15, BFH/NV 2015, 1431, und vom 19. Dezember 2016 XI B 57/16, BFH/NV 2017, 599, unter II.1.b bb; Drüen in Tipke/Kruse, a.a.O., § 102 FGO Rz 7; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 102 Rz 13; Brandt in Beermann/Gosch, FGO § 101 Rz 34 und FGO § 102 Rz 31).
  • BFH, 19.12.2016 - XI B 57/16

    Klage auf Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung an das FG im

    Bei ihren Einwendungen gegen diese beiden (aus Sicht des FG tragenden) Argumente der Ablehnung berücksichtigt die Klägerin nicht, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung des FA durch das FG nach der insoweit maßgeblichen (und zugleich zutreffenden) Auffassung des FG der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BFH-Urteil vom 12. Mai 2016 II R 17/14, BFHE 253, 505, BStBl II 2016, 822, Rz 19; BFH-Beschluss vom 15. Juli 2015 IX B 38/15, BFH/NV 2015, 1431, Rz 4), d.h. der Erlass der Einspruchsentscheidung vom 14. Januar 2013 war.
  • FG Sachsen, 03.03.2022 - 4 K 701/20

    Erteilung einer Befreiung eines Einzelunternehmens von der Belegausgabepflicht

    Insofern ist eine weitere Sachaufklärung im finanzgerichtlichen Verfahren nicht geboten, weshalb der erst im gerichtlichen Verfahren gestellte Beweisantrag nicht entscheidungserheblich ist (vgl. BFH-Beschluss v. 15.07.2015 IX B 38/15, BFH/NV 2015, 1431 ).
  • BFH, 04.10.2019 - IX B 37/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensmangel

    Die Sachaufklärungspflicht ist im Falle der Nichterhebung angebotener Beweise zudem nur dann verletzt, wenn das Urteil des FG auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann (Senatsbeschluss vom 15.07.2015 - IX B 38/15, BFH/NV 2015, 1431).
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Rechtsprechung
   BFH, 27.07.2015 - X B 107/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23115
BFH, 27.07.2015 - X B 107/14 (https://dejure.org/2015,23115)
BFH, Entscheidung vom 27.07.2015 - X B 107/14 (https://dejure.org/2015,23115)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 2015 - X B 107/14 (https://dejure.org/2015,23115)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Erhöhte Sorgfaltspflicht des prozessbevollmächtigten Steuerberaters bei Fristausnutzung zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen bei beantragter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    BGB § 187 Abs 1, BGB § 187 Abs 2, BGB § 188 Abs 2, FGO § 54 Abs 2, FGO § 56 Abs 1, FGO § 62 Abs 2, FGO § 115, FGO § 116, FGO § 155, ZPO § 85 Abs 2, ZPO § 222 Abs 1, ZPO § 222 Abs 2
    Erhöhte Sorgfaltspflicht des prozessbevollmächtigten Steuerberaters bei Fristausnutzung zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen bei beantragter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • Bundesfinanzhof

    Erhöhte Sorgfaltspflicht des prozessbevollmächtigten Steuerberaters bei Fristausnutzung zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen bei beantragter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 187 Abs 1 BGB, § 187 Abs 2 BGB, § 188 Abs 2 BGB, § 54 Abs 2 FGO, § 56 Abs 1 FGO
    Erhöhte Sorgfaltspflicht des prozessbevollmächtigten Steuerberaters bei Fristausnutzung zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen bei beantragter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Erhöhte Sorgfaltspflicht des prozessbevollmächtigten Steuerberaters bei Fristausnutzung zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen bei beantragter Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de

    FGO § 56 Abs. 1; FGO § 116 Abs. 3
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de

    Erhöhte Sorgfaltspflicht bei Fristausnutzung zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erhöhte Sorgfaltspflichten bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2015, 1431
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 08.05.1996 - X B 12/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Zur Begründung ist eine vollständige, substantiierte und in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlich, welche die unverschuldete Säumnis belegen sollen (s. z.B. Senatsbeschluss vom 8. Mai 1996 X B 12/96, BFH/NV 1996, 833, unter II.2.).

    Besteht nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit, dass die Fristversäumnis im vorgenannten Sinne verschuldet war, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (vgl. z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 1996, 833, unter II.2.; ebenso Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 8. April 2014 VI ZB 1/13, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2014, 2047, unter II.1.a; Bernau, NJW 2015, 2004, 2005, jeweils m.w.N.).

    Umgekehrt ergibt sich weder aus dem Wiedereinsetzungsantrag noch aus der --außerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 FGO liegenden und damit ohnedies unbeachtlichen (vgl. z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 1996, 833, unter II.2.; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 56 Rz 40)-- Replik der Kläger auf die Stellungnahme des FA zur Beschwerdebegründung, dass der erkrankte Prozessbevollmächtigte mit der Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung bis zum letzten Tag der Frist gewartet hätte bzw. ob und wenn ja, inwieweit die Begründung zu diesem Zeitpunkt noch inhaltlich unvollendet war.

  • BFH, 06.11.2014 - VI R 39/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 6. November 2014 VI R 39/14, BFH/NV 2015, 339, unter II.2.a, m.w.N.).

    Denn eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen, wenn die Fristversäumnis auf einem --den Klägern gemäß § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden-- Organisationsverschulden ihres Prozessbevollmächtigten beruht (vgl. erneut BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 339, unter II.2.b aa, m.w.N.).

  • BFH, 14.11.2005 - VI B 48/05

    Wiedereinsetzung; Rechtsanwalt; Tätigkeit in eigener Sache

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    cc) Dem steht der von den Klägern zum Beleg ihrer gegenläufigen Auffassung herangezogene BFH-Beschluss vom 14. November 2005 VI B 48/05 (BFH/NV 2006, 579) nicht entgegen.

    Dies wäre aber notwendig gewesen, da der BFH in diesem Beschluss zwischen den organisatorischen Anforderungen an eine Büroorganisation für den Fall einer Erkrankung des Berufsträgers, der in eigener Sache tätig ist, und der notwendigen Organisation eines Berufsträgers in fremden Rechtsangelegenheiten differenziert hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 579, unter 1.a bb).

  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 257/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Vielmehr fehlt es an einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Fristverlängerungsantrag gestellt oder ähnliche Maßnahmen ergriffen werden konnten (vgl. --aktuell-- BGH-Beschluss vom 22. Oktober 2014 XII ZB 257/14, NJW 2015, 171, unter II.2.b aa, m.w.N.; Bernau, NJW 2015, 2004, 2007).
  • BGH, 05.04.2011 - VIII ZB 81/10

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei krankheitsbedingter Hinderung an der

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Eine gesetzliche Grundlage, diese --dann-- unter Umständen (vgl. nur Hüßtege in Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung, 36. Aufl., § 233 Rz 21) nicht mehr durch organisatorische Vorkehrungen zu bereinigende Situation (vgl. z.B. BGH-Beschluss vom 5. April 2011 VIII ZB 81/10, NJW 2011, 1601, unter II.2.b cc (2)) zugunsten der Kläger zu unterstellen, existiert nicht.
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1164/07

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Es muss schlüssig dargetan und glaubhaft gemacht werden, dass die konkrete Erkrankung in verfahrensrelevanter Form Einfluss auf die Entschluss-, Urteils- und Handlungsfähigkeit des Beschwerdeführers bzw. seines Prozessbevollmächtigten genommen hat (vgl. Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 17. Juli 2007  2 BvR 1164/07, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2007, 1717).
  • BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Besteht nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit, dass die Fristversäumnis im vorgenannten Sinne verschuldet war, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (vgl. z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 1996, 833, unter II.2.; ebenso Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 8. April 2014 VI ZB 1/13, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2014, 2047, unter II.1.a; Bernau, NJW 2015, 2004, 2005, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 74/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde und der

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Dies betrifft --vorbehaltlich der Grenzen des Möglichen und Zumutbaren (s. dazu Toussaint, NJW 2014, 200, 201, mit zahlreichen weiteren Nachweisen)-- auch die Begründung von Rechtsmitteln (vgl. BGH-Beschluss vom 17. März 2005 IX ZB 74/04, Bundesrechtsanwaltskammer-Mitteilungen --BRAK-Mitt-- 2005, 181 mit Anm. Jungk, BRAK-Mitt 2005, 182).
  • BFH, 02.11.2004 - XI B 1/04

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlenden Angaben zur Büroorganisation

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Von der Darlegungspflicht umfasst sind außerdem diejenigen Tatsachen, aus denen sich Art und Schwere der Erkrankung des Prozessbevollmächtigten in der Weise ergeben, dass sie die Annahme erlauben, dass es aufgrund der Schwere der Erkrankung unmöglich war, einen fristwahrenden Schriftsatz rechtzeitig einzureichen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. November 2004 XI B 1/04, nicht veröffentlicht --n.v.--).
  • FG München, 17.03.2005 - 5 K 1899/03

    Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist bei plötzlicher Erkrankung

    Auszug aus BFH, 27.07.2015 - X B 107/14
    Denn sie haben weder Umstände dargetan noch glaubhaft gemacht, aus denen sich ergibt, dass die dort beurteilte Konstellation --Versäumung der Klagefrist in eigener Sache aufgrund akuter, zu Bettlägerigkeit führender (vgl. die Vorinstanz FG München, Urteil vom 17. März 2006  5 K 1899/03, n.v.) Nierenkolik eines im Übrigen nur beratend tätigen Rechtsanwalts-- mit dem Streitfall vergleichbar wäre.
  • BFH, 22.05.1970 - III R 72/69

    Vorsitzender des Senats - Verlängerte Revisionsbegründungsfrist - Gesetzliche

  • BFH, 31.08.2021 - XI B 33/21

    Unternehmereigenschaft einer Hundezüchterin

    Zur Begründung ist eine vollständige, substantiierte und in sich schlüssige Darstellung aller entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlich, welche die unverschuldete Säumnis belegen sollen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 18.02.2000 - I B 136/99, BFH/NV 2000, 1108; vom 27.07.2015 - X B 107/14, BFH/NV 2015, 1431, Rz 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2023 - 12 S 2487/22

    Sorgfaltsanforderungen an eine Behörde bei Einreichung fristgebundener

    Ein schlüssiger Wiedereinsetzungsantrag erfordert demgemäß auch die Darlegung einer geeigneten Notfallvorsorge, die die Funktionsfähigkeit des Büros auch bei einer unvorhersehbaren Verhinderung gewährleistet (vgl. BFH, Beschluss vom 27.06.2015 - X B 107/14 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Von der Darlegungspflicht umfasst sind außerdem diejenigen Tatsachen, aus denen sich Art und Schwere der Erkrankung des Prozessbevollmächtigten in der Weise ergeben, dass sie die Annahme erlauben, dass es aufgrund der Schwere der Erkrankung unmöglich war, einen fristwahrenden Schriftsatz rechtzeitig einzureichen (vgl. BFH, Beschluss vom 27.06.2015 - X B 107/14 -, juris Rn. 7).

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fehlerhafte Kanzlei- und

    Ein Beteiligter muss sich gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH, Urteil vom 7. Dezember 1995 - III R 12/91 -, BFH/NV 1996, 680; BFH, Beschluss vom 30. November 2010 - IV B 39/10, BFH/NV 2011, 613 BFH, Beschluss vom 6. November 2014 - VI R 39/14 -, BFH/NV 2015, 339; BFH, Beschluss vom 7. Januar 2015 - V B 70/14 -, BFH/NV 2015, 516; BFH, Beschluss vom 27. Juli 2015 - X B 107/14 -, BFH/NV 2015, 1431; BFH, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - X S 9/17 (PKH) -, BFH/NV 2018, 203;BFH, Beschluss vom 28. September 2020 - VIII R 23/18 -, BFH/NV 2021, 188 mit weiteren Nachweisen).
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