Rechtsprechung
| BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 92, 95; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6; FStrG n. F. § 17 Satz 1, § 17a Nr. 7, § 17e Abs. 1 und Abs. 6, Anlage zu § 17e Abs. 1 InfrPBG Art. 2 Nr. 3 und 9, Art. 9 Nr. 2; VerkPBG § 5 Abs. 1, § 11 Abs. 2; BNatSchG a. F. § 42 Abs. 1, § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; BNatSchG n. F. § 42 Abs. 1, Abs. 5 Satz 2; EG Art. 5 Abs. 3, Art. 174 Abs. 2 Satz 2; FFH-RL Art. 3, 6 Abs. 3 und 4, Art. 12 Abs. 1; VRL Art. 5, 9 Abs. 1; BImSchG §§ 41, 42
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster Gerichtshof; Revisionsgericht; sachlicher Grund; Verkehrsprojekte; Straßenbauvorhaben; Verfahrensbeschleunigung; bundesstaatliches Interesse; unzulässige Rechtsausübung; Rechtsmissbrauch; Sperrgrundstück; Einwendung; Darlegungslast; Detailliertheit; Artenschutz; Bestandsaufnahme; Ermittlungstiefe; Bewertung; FFH-Gebietsschutz; wissenschaftliche Erkenntnisse; gerichtliche Kontrolle; Prüfungsmaßstab; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; Verbotstatbestand; Zugriffsverbote; Tötungsverbot; Kollisionsverluste; Kollisionsrisiko; signifikante Erhöhung; Individuenbezug; Populationsbezug; Befreiung; Abweichungsprüfung; objektive Befreiungslage; Begründung; Begründungsmangel; Verfahrensmangel; Entscheidungserheblichkeit; Fehlerbehebung; Heilung; Planergänzung; Alternativenprüfung; Trassenvarianten; Grobanalyse; Risiko; Heilquellenschutz; Untersuchungstiefe; finanzieller Aufwand; straßenentwurfstechnische Beurteilung; Netzfunktion; Planungsziel; Lückenschluss; Lärmschutz; Verkehrsprognose; Schwerlastverkehr; Lkw-Anteil. - Bundesverwaltungsgericht
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsprozessrecht; Planfeststellungsrecht; Naturschutzrecht - Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster Gerichtshof; Revisionsgericht; sachlicher Grund; Verkehrsprojekte; Straßenbauvorhaben; Verfahrensbeschleunigung; bundesstaatliches Interesse; unzulässige Rechtsausübung; Rechtsmissbrauch; Sperrgrundstück; Einwendung; Darlegungslast; Detailliertheit; Artenschutz; Bestandsaufnahme; Ermittlungstiefe; Bewertung; FFH-Gebietsschutz; wissenschaftliche Erkenntnisse; gerichtliche Kontrolle; Prüfungsmaßstab; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; Verbotstatbestand; Zugriffsverbote; Tötungsverbot; Kollisionsverluste; Kollisionsrisiko; signifikante Erhöhung; Individuenbezug; Populationsbezug; Befreiung; Abweichungsprüfung; objektive Befreiungslage; Begründung; Begründungsmangel; Verfahrensmangel; Entscheidungserheblichkeit; Fehlerbehebung; Heilung; Planergänzung; Alternativenprüfung; Trassenvarianten; Grobanalyse; Risiko; Heilquellenschutz; Untersuchungstiefe; finanzieller Aufwand; straßenentwurfstechnische Beurteilung; Netzfunktion; Planungsziel; Lückenschluss; Lärmschutz; Verkehrsprognose; Schwerlastverkehr; Lkw-Anteil
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster Gerichtshof; Revisionsgericht; sachlicher Grund; Verkehrsprojekte; Straßenbauvorhaben; Verfahrensbeschleunigung; bundesstaatliches Interesse; unzulässige Rechtsausübung; Rechtsmissbrauch; Sperrgrundstück; Einwendung; Darlegungslast; Detailliertheit; Artenschutz; Bestandsaufnahme; Ermittlungstiefe; Bewertung; FFH-Gebietsschutz; wissenschaftliche Erkenntnisse; gerichtliche Kontrolle; Prüfungsmaßstab; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; Verbotstatbestand; Zugriffsverbote; Tötungsverbot; Kollisionsverluste; Kollisionsrisiko; signifikante Erhöhung; Individuenbezug; Populationsbezug; Befreiung; Abweichungsprüfung; objektive Befreiungslage; Begründung; Begründungsmangel; Verfahrensmangel; Entscheidungserheblichkeit; Fehlerbehebung; Heilung; Planergänzung; Alternativenprüfung; Trassenvarianten; Grobanalyse; Risiko; Heilquellenschutz; Untersuchungstiefe; finanzieller Aufwand; straßenentwurfstechnische Beurteilung; Netzfunktion; Planungsziel; Lückenschluss; Lärmschutz; Verkehrsprognose; Schwerlastverkehr; Lkw-Anteil
Kurzfassungen/Presse (5)
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Klage gegen Planfeststellung für die Nordumfahrung von Bad Oeynhausen (A 30) erfolglos
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Klage gegen Planfeststellung für die Nordumfahrung von Bad Oeynhausen (A 30) erfolglos
- kanzlei-szk.de (Kurzinformation)
Straßenrechtliche Planfeststellung verstößt nicht gegen Artenschutzrecht
- kapellmann.de (Kurzinformation)
Gerichtliche Kontrolldichte der artenschutzrechtliche Verbotstatbestände beschränkt
- kapellmann.de (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)
Gerichtliche Kontrolldichte der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände beschränkt
Besprechungen u.ä.
- kapellmann.de (Zusammenfassung und Kurzanmerkung)
Gerichtliche Kontrolldichte der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände beschränkt
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Artenschutz und Straßenplanung - Neues aus Leipzig" von RA apl. Prof. Dr. Martin Gellermann, original erschienen in: NuR 2009, 85 - 91.
Verfahrensgang
- BVerwG, 13.03.2007 - 9 A 14.07
- BVerwG, 02.05.2007 - 9 A 14.07
- BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
- BVerwG - 9 A 14.07 (anhängig)
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 131, 274
- DVBl 2009, 259 (Ls.)
- DÖV 2009, 545
- NVwZ 2009, 302
Wird zitiert von ... (113)
- VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08
Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines …
Ungeachtet dessen weist der Senat darauf hin, dass die Situation, in der Analogieschlüsse - wie hier - für zulässig erachtet werden, dadurch gekennzeichnet ist, dass sich "die ökologische Wissenschaft nicht als eindeutiger Erkenntnisgeber erweist" (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, Rdnr. 65, zu einer artenschutzrechtlichen Prüfung)."Wenn und solange die ökologische Wissenschaft sich nicht als eindeutiger Erkenntnisgeber erweist, fehlt es den Gerichten an der auf besserer Erkenntnis beruhenden Befugnis, eine naturschutzfachliche Einschätzung der sachverständig beratenen Planfeststellungsbehörde als 'falsch' und 'nicht rechtens' zu beanstanden" (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, Rdnr. 65).
Dies ist erst dann der Fall, wenn sich die "strengere Auffassung" als allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft durchgesetzt hat und die gegenteilige Meinung als nicht (mehr) vertretbar angesehen wird (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, Rdnr. 66).
Hierfür benötigt sie jedenfalls Daten, denen sich in Bezug auf das Plangebiet die Häufigkeit und Verteilung der geschützten Arten sowie deren Lebensstätten entnehmen lassen (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, Rdnr. 54;… Beschluss vom 13. März 2008, a.a.O.).
Die für den Habitatschutz geltenden besonders hohen Schutzanforderungen können jedoch - anders als in der vom Kläger in Bezug genommenen Stellungnahme seines Gutachters gefordert (…Anlage 27 zum Schriftsatz des Klägers vom 24. März 2008, S. 30) - nicht unbesehen und unterschiedslos auf den allgemeinen Artenschutz übertragen werden, denn es handelt sich um zwei selbstständig nebeneinander stehende Rechtsbereiche, für die unterschiedliche Vorschriften mit je eigenem Gehalt und unterschiedlichen Prüfprogrammen Geltung beanspruchen (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, Rdnr. 56 f.;… Beschluss vom 23. November 2007 - 9 B 38.07 -, Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 7 Rdnr. 37).
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird verletzt, wenn für ein wichtiges Infrastrukturvorhaben Anforderungen an die artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme gestellt werden, die keinen für die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens wesentlichen Erkenntnisgewinn versprechen und außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu dem damit erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen würden (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, Rdnr. 57; Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 A 28.01 -, BVerwGE 116, 254, 267).
Eine am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung ist danach erforderlich, aber auch ausreichend (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, Rdnr. 57).
Sie bestehen regelmäßig im Wesentlichen in der Bestandserfassung vor Ort sowie der Auswertung bereits vorhandener Erkenntnisse und der Fachliteratur, die sich wechselseitig ergänzen können (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008, a. a. O., Rdnr. 59;… vgl. auch Gellermann/Schreiber, Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in staatlichen Planungs- und Zulassungsverfahren, 2007, S. 193, 199 ff.).
Eine Zurechnung erfolgt aber nur dann, wenn aufgrund besonderer Umstände ein signifikant erhöhtes, besonderes Kollisionsrisiko entsteht (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, Rdnr. 90 ff., …und vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rdnr. 219).
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat die Verknüpfung des Zerstörungsverbots für Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten durch die Ergänzung in § 42 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 BNatSchG an eine populationsbezogene Erheblichkeitsschwelle als mit Gemeinschaftsrecht in Einklang gesehen, jedenfalls soweit das Verbot im Streitfall entscheidungserheblich war (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - , Rdnr. 98).
Bei der hier vorzunehmenden Beurteilung wie bei zahlreichen anderen artenschutzrechtlichen Fragestellungen steht - jeweils vertretbar - naturschutzfachliche Einschätzung gegen naturschutzfachliche Einschätzung, ohne dass sich eine gesicherte Erkenntnislage und anerkannte Standards herauskristallisiert hätten (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, Rdnr. 64).
Da hier naturschutzfachliche Einschätzung gegen naturschutzfachliche Einschätzung steht, hat der Senat bei dieser (auch) wertenden Beurteilung der populationsbezogenen Wirkungen nicht die Befugnis, eine im Einzelnen begründete naturschutzfachliche Einschätzung der sachverständig beratenen Planfeststellungsbehörde als "falsch" und "nicht rechtens" zu beanstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, Rdnr. 65).
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07
Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als …
Wie der Senat mit Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - (BVerwGE 131, 274 ) entschieden hat, begegnet die gesetzliche Zuständigkeitsregelung keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Prüfung, ob ein Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt, eine ausreichende Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Arten, die in den Anwendungsbereich der Verbote fallen, und ihrer Lebensräume voraus (vgl. dazu und zum Folgenden Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 m.w.N.).
Nach der Senatsrechtsprechung können die zum Habitatschutz entwickelten Grundsätze auf den allgemeinen Artenschutz wegen der Unterschiede beider Schutzregime gerade nicht ohne Abstriche übertragen werden (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 55 ff.).
Das von RegioConsult als alleiniger Beleg genannte Werk (…Südbeck u.a., Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, 2005, S. 40 ff.) lässt einen solchen Schluss nicht zu (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - NuR 2009, 112 ).
Zur Vermeidung dieses ebenso unverhältnismäßigen wie sachwidrigen Ergebnisses ist § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG n.F. dahin auszulegen, dass das Tötungsverbot Tierverluste allein dann erfasst, wenn sich das Kollisionsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten in signifikanter Weise erhöht (Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 91; vgl. auch die Begründung des Gesetzentwurfs, BTDrucks 16/5100 S. 11 ).
Gegen kritische Stimmen in der Literatur (vgl. Gellermann, NuR 2007, 783 ; derselbe, NuR 2009, 85 ; Möckel, ZUR 2008, 57 ) ist an der im Urteil vom 9. Juli 2008 (a.a.O. Rn. 98) vertretenen Auffassung festzuhalten, dass die Neufassung des Beschädigungs- und Zerstörungsverbots jedenfalls in wesentlichen Anwendungsbereichen mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.
Soweit einzelne Flächen als Landlebensräume - eingeschränkt - geeignet sein könnten, enthalten sie allenfalls potenzielle Lebensstätten, die dem Schutz des § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG n.F. nicht unterfallen (…vgl. Urteile vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 222 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 100).
Sollte die als reines Grünland vorgesehene Fläche wegen Fehlens von Gehölzen, die sich zur Deckung und als Ansitzwarten eignen, defizitär sein, stellt dies einen Mangel dar, dem durch schlichte Planergänzung abgeholfen werden könnte mit der Folge, dass er dem von der Klägerin verfolgten Anfechtungs- und Feststellungsbegehren in entsprechender Anwendung des § 17e Abs. 6 Satz 2 Halbs. 1 FStrG nicht zum Erfolg verhelfen kann (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 130).
Die darin zum Ausdruck kommende populationsbezogene Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle steht mit Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL und Art. 5 Buchst. d VRL im Einklang, die beide einen art- bzw. populationsbezogenen Schutzansatz verfolgen (…vgl. Urteile vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 44…, vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 237 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 104).
Daher bedarf es hier auch keiner Auseinandersetzung mit der in der Literatur geäußerten Kritik (vgl. Gellermann, NuR 2009, 85 ) an der im Urteil vom 9. Juli 2008 (a.a.O. Rn. 105) vertretenen Auffassung, dass auch Trennwirkungen unter den Störungstatbestand fallen können.
- BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07
Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …
Schließlich können behauptete Verstöße gegen zwingende Vorschriften des nationalen oder gemeinschaftsrechtlichen Naturschutzrechts, namentlich der Habitat- und Vogelschutzrichtlinie, dann nicht zu einem Erfolg eines Anfechtungsbegehrens führen, wenn die Planung lediglich an Mängeln leidet, die für die Sachentscheidung nicht von Einfluss gewesen oder durch eine schlichte Planergänzung zu beheben sind i.S.v. § 17e Abs. 6 FStrG (Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 ).Die in diesem Rahmen getroffenen, auf fachgutachtliche Stellungnahmen gestützten Annahmen der Planfeststellungsbehörde unterliegen gerichtlicher Prüfung nur dahin, ob sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (vgl. insgesamt zum Vorstehenden das Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 m.w.N.).
Eine fehlende Befragung könnte sich auf die Güte der Bestandsaufnahme allenfalls auswirken, wenn anders die erforderlichen artenschutzrechtlichen Erkenntnisse nicht zu gewinnen wären oder die weiteren artenschutzrechtlichen Quellen Lücken erkennen ließen (vgl. dazu Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 62 a.E.).
Den "wahren" Bestand von Fauna und Flora eines Naturraums vollständig abzubilden, ist weder tatsächlich möglich noch rechtlich geboten (Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 62).
Denn es kann keinen Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder auf Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit geben, wenn er aufgrund der Rechtsänderung mit gleichem Inhalt und gleicher Begründung erneut erlassen werden könnte (…Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 255 f. und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 87).
(a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Tatbestand des Tötungsverbots mit Blick auf die bei einem Straßenbauvorhaben nie völlig auszuschließende Gefahr von Kollisionen geschützter Tiere mit Kraftfahrzeugen erst dann erfüllt, wenn das Vorhaben dieses Risiko in einer für die betroffene Tierart signifikanten Weise erhöht (…Urteile vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 219 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 91).
Er hat unter Hinweis auf den Leitfaden der Europäischen Kommission zum Artenschutz eingehend begründet, dass daran gemeinschaftsrechtlich kein vernünftiger Zweifel besteht (…insbesondere Urteil vom 18. März 2009 a.a.O. Rn. 68 ff.; ferner Urteile vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 98 …und vom 13. Mai 2009 a.a.O. Rn. 90 f.).
Mit den Vorgaben der Habitatrichtlinie steht das nationale Recht in Einklang, weil auch der entsprechende gemeinschaftsrechtliche Störungstatbestand des Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL gemäß seinem eindeutigen Wortlaut nur Störungen "dieser Arten" verbietet - im Gegensatz zur Tötung von "Exemplaren dieser Arten" in Art. 12 Abs. 1 Buchst. a FFH-RL - und daher ebenfalls einen art- bzw. populationsbezogenen Ansatz aufweist (…vgl. Urteile vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 237 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 104).
Selbst wenn aber die von den Klägern behaupteten artenschutzrechtlichen Mängel und Unsicherheiten über den mittels der angeordneten ökologischen Baubegleitung zu bewältigenden Rahmen hinaus gehen sollten, steht ihrem mit dem Hauptantrag verfolgten Begehren entgegen, dass artenschutzrechtliche Defizite, die durch schlichte Planergänzung behoben werden können, nicht zu einem Erfolg der Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss führen können (Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 129 ff.).
Der Gutachter Dr. Z. hat in der mündlichen Verhandlung dargestellt, dass - wie dem Senat auch aus anderen Verfahren bekannt ist (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 157) - mangels bindender Vorgaben durch Regelwerke die Wahl der "richtigen" Methode zur Ermittlung dieses Lkw-Segments der fachlichen Einschätzung des mit der Verkehrsprognose befassten Sachverständigen obliege.
- BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07
Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn; …
An einer Störung i.S.d. Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL fehlt es jedoch, weil diese Vorschrift anders als § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG a.F. nicht die Störung einzelner Exemplare der geschützten Art genügen lässt, sondern eine Störung der Art erfordert (…Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 237) und sich die Störung erheblich auswirken muss (Urteile vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 104 …und vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 44).Soll das Tötungsverbot nicht zu einem unverhältnismäßigen Planungshindernis werden, ist vielmehr zu fordern, dass sich das Risiko des Erfolgseintritts in signifikanter Weise erhöht (…Urteile vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 219 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 91).
Die Untersuchungstiefe hängt vielmehr maßgeblich von den naturräumlichen Gegebenheiten im Einzelfall ab (Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 54;… Beschluss vom 18. Juni 2007 - BVerwG 9 VR 13.06 - [...] Rn. 20).
Wie viele Begehungen zur Erfassung welcher Tierarten zu welchen Jahres- und Tageszeiten erforderlich sind und nach welchen Methoden die Erfassung stattzufinden hat, lässt sich nicht für alle Fälle abstrakt bestimmen, sondern hängt von vielen Faktoren ab (Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 60).
Das ist erst dann der Fall, wenn sich diese Auffassung als allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft durchgesetzt hat und die gegenteilige Meinung und Methode als nicht (mehr) vertretbar angesehen wird (Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 66).
Untersuchungen quasi "ins Blaue hinein" sind nicht veranlasst (Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 54;… Beschluss vom 13. März 2008 a.a.O. Rn. 33).
Die für den Habitatschutz geltenden Anforderungen können jedoch nicht unbesehen und unterschiedslos auf den allgemeinen Artenschutz übertragen werden (…Beschluss vom 23. November 2007 a.a.O.; Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 57 ff.).
Erforderlich, aber auch ausreichend, ist eine am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung (Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 57).
Sie werden den "wahren" Bestand nie vollständig abbilden können (Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 62).
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07
Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines …
Wie der Senat mit Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - (BVerwGE 131, 274 ) entschieden hat, begegnet die gesetzliche Zuständigkeitsregelung keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Prüfung, ob ein Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt, eine ausreichende Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Arten, die in den Anwendungsbereich der Verbote fallen, und ihrer Lebensräume voraus (vgl. dazu und zum Folgenden Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 m.w.N.).
Nach der Senatsrechtsprechung können die zum Habitatschutz entwickelten Grundsätze auf den allgemeinen Artenschutz wegen der Unterschiede beider Schutzregime gerade nicht ohne Abstriche übertragen werden (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 55 ff.).
Das von RegioConsult als alleiniger Beleg genannte Werk (…Südbeck u.a., Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, 2005, S. 40 ff.) lässt einen solchen Schluss nicht zu (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - NuR 2009, 112 ).
Zur Vermeidung dieses ebenso unverhältnismäßigen wie sachwidrigen Ergebnisses ist § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG n.F. dahin auszulegen, dass das Tötungsverbot Tierverluste allein dann erfasst, wenn sich das Kollisionsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten in signifikanter Weise erhöht (Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 91; vgl. auch die Begründung des Gesetzentwurfs, BTDrucks 16/5100 S. 11 ).
Gegen kritische Stimmen in der Literatur (vgl. Gellermann, NuR 2007, 783 ; derselbe, NuR 2009, 85 ; Möckel, ZUR 2008, 57 ) ist an der im Urteil vom 9. Juli 2008 (a.a.O. Rn. 98) vertretenen Auffassung festzuhalten, dass die Neufassung des Beschädigungs- und Zerstörungsverbots jedenfalls in wesentlichen Anwendungsbereichen mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.
Soweit einzelne Flächen als Landlebensräume - eingeschränkt - geeignet sein könnten, enthalten sie allenfalls potenzielle Lebensstätten, die dem Schutz des § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG n.F. nicht unterfallen (…vgl. Urteile vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 222 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 100).
Sollte die als reines Grünland vorgesehene Fläche wegen Fehlens von Gehölzen, die sich zur Deckung und als Ansitzwarten eignen, defizitär sein, stellt dies einen Mangel dar, dem durch schlichte Planergänzung abgeholfen werden könnte mit der Folge, dass er dem von der Klägerin verfolgten Anfechtungs- und Feststellungsbegehren in entsprechender Anwendung des § 17e Abs. 6 Satz 2 Halbs. 1 FStrG nicht zum Erfolg verhelfen kann (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 130).
Die darin zum Ausdruck kommende populationsbezogene Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle steht mit Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL und Art. 5 Buchst. d VRL im Einklang, die beide einen art- bzw. populationsbezogenen Schutzansatz verfolgen (…vgl. Urteile vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 44…, vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 237 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 104).
Daher bedarf es hier auch keiner Auseinandersetzung mit der in der Literatur geäußerten Kritik (vgl. Gellermann, NuR 2009, 85 ) an der im Urteil vom 9. Juli 2008 (a.a.O. Rn. 105) vertretenen Auffassung, dass auch Trennwirkungen unter den Störungstatbestand fallen können.
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 40.07
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme; …
Wie der Senat mit Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - (BVerwGE 131, 274 ) entschieden hat, begegnet die gesetzliche Zuständigkeitsregelung keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken.(1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Prüfung, ob ein Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt, eine ausreichende Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Arten, die in den Anwendungsbereich der Verbote fallen, und ihrer Lebensräume voraus (vgl. dazu und zum Folgenden Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 m.w.N.).
Nach der Senatsrechtsprechung können die zum Habitatschutz entwickelten Grundsätze auf den allgemeinen Artenschutz wegen der Unterschiede beider Schutzregime gerade nicht ohne Abstriche übertragen werden (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 55 ff.).
Das von RegioConsult als alleiniger Beleg genannte Werk (…Südbeck u.a., Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, 2005, S. 40 ff.) lässt einen solchen Schluss nicht zu (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - NuR 2009, 112 ).
Zur Vermeidung dieses ebenso unverhältnismäßigen wie sachwidrigen Ergebnisses ist § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG n.F. dahin auszulegen, dass das Tötungsverbot Tierverluste allein dann erfasst, wenn sich das Kollisionsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten in signifikanter Weise erhöht (Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 91; vgl. auch die Begründung des Gesetzentwurfs, BTDrucks 16/5100 S. 11 ).
(b) Gegen kritische Stimmen in der Literatur (vgl. Gellermann, NuR 2007, 783 ; derselbe, NuR 2009, 85 ; Möckel, ZUR 2008, 57 ) ist an der im Urteil vom 9. Juli 2008 (a.a.O. Rn. 98) vertretenen Auffassung festzuhalten, dass die Neufassung des Beschädigungs- und Zerstörungsverbots jedenfalls in wesentlichen Anwendungsbereichen mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.
Soweit einzelne Flächen als Landlebensräume - eingeschränkt - geeignet sein könnten, enthalten sie allenfalls potenzielle Lebensstätten, die dem Schutz des § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG n.F. nicht unterfallen (…vgl. Urteile vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 222 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 100).
Sollte die als reines Grünland vorgesehene Fläche wegen Fehlens von Gehölzen, die sich zur Deckung und als Ansitzwarten eignen, defizitär sein, stellt dies einen Mangel dar, dem durch schlichte Planergänzung abgeholfen werden könnte mit der Folge, dass er dem von der Klägerin verfolgten Anfechtungs- und Feststellungsbegehren in entsprechender Anwendung des § 17e Abs. 6 Satz 2 Halbs. 1 FStrG nicht zum Erfolg verhelfen kann (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 130).
Die darin zum Ausdruck kommende populationsbezogene Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle steht mit Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL und Art. 5 Buchst. d VRL im Einklang, die beide einen art- bzw. populationsbezogenen Schutzansatz verfolgen (…vgl. Urteile vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 44…, vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 237 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 104).
Daher bedarf es hier auch keiner Auseinandersetzung mit der in der Literatur geäußerten Kritik (vgl. Gellermann, NuR 2009, 85 ) an der im Urteil vom 9. Juli 2008 (a.a.O. Rn. 105) vertretenen Auffassung, dass auch Trennwirkungen unter den Störungstatbestand fallen können.
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 38.07
Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz …
Wie der Senat mit Urteil vom 9. Juli 2008 BVerwG 9 A 14.07 (BVerwGE 131, 274 ) entschieden hat, begegnet die gesetzliche Zuständigkeitsregelung keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken.(1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Prüfung, ob ein Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt, eine ausreichende Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Arten, die in den Anwendungsbereich der Verbote fallen, und ihrer Lebensräume voraus (vgl. dazu und zum Folgenden Urteil vom 9. Juli 2008 BVerwG 9 A 14.07 BVerwGE 131, 274 m.w.N.).
Nach der Senatsrechtsprechung können die zum Habitatschutz entwickelten Grundsätze auf den allgemeinen Artenschutz wegen der Unterschiede beider Schutzregime gerade nicht ohne Abstriche übertragen werden (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 55 ff.).
Das von RegioConsult als alleiniger Beleg genannte Werk (…Südbeck u.a., Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, 2005, S. 40 ff.) lässt einen solchen Schluss nicht zu (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - NuR 2009, 112 ).
Zur Vermeidung dieses ebenso unverhältnismäßigen wie sachwidrigen Ergebnisses ist § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG n.F. dahin auszulegen, dass das Tötungsverbot Tierverluste allein dann erfasst, wenn sich das Kollisionsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten in signifikanter Weise erhöht (Urteile vom 12. März 2008 BVerwG 9 A 3.06 BVerwGE 130, 299 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 91; vgl. auch die Begründung des Gesetzentwurfs, BTDrucks 16/5100 S. 11 ).
(b) Gegen kritische Stimmen in der Literatur (vgl. Gellermann, NuR 2007, 783 ; derselbe, NuR 2009, 85 ; Möckel, ZUR 2008, 57 ) ist an der im Urteil vom 9. Juli 2008 (a.a.O. Rn. 98) vertretenen Auffassung festzuhalten, dass die Neufassung des Beschädigungs- und Zerstörungsverbots jedenfalls in wesentlichen Anwendungsbereichen mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.
Soweit einzelne Flächen als Landlebensräume eingeschränkt geeignet sein könnten, enthalten sie allenfalls potenzielle Lebensstätten, die dem Schutz des § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG n.F. nicht unterfallen (…vgl. Urteile vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 222 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 100).
Sollte die als reines Grünland vorgesehene Fläche wegen Fehlens von Gehölzen, die sich zur Deckung und als Ansitzwarten eignen, defizitär sein, stellt dies einen Mangel dar, dem durch schlichte Planergänzung abgeholfen werden könnte mit der Folge, dass er dem von der Klägerin verfolgten Anfechtungs- und Feststellungsbegehren in entsprechender Anwendung des § 17e Abs. 6 Satz 2 Halbs. 1 FStrG nicht zum Erfolg verhelfen kann (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 130).
Die darin zum Ausdruck kommende populationsbezogene Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle steht mit Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL und Art. 5 Buchst. d VRL im Einklang, die beide einen art- bzw. populationsbezogenen Schutzansatz verfolgen (…vgl. Urteile vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 44…, vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 237 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 104).
Daher bedarf es hier auch keiner Auseinandersetzung mit der in der Literatur geäußerten Kritik (vgl. Gellermann, NuR 2009, 85 ) an der im Urteil vom 9. Juli 2008 (a.a.O. Rn. 105) vertretenen Auffassung, dass auch Trennwirkungen unter den Störungstatbestand fallen können.
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 35.07
Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz …
Wie der Senat mit Urteil vom 9. Juli 2008 BVerwG 9 A 14.07 (BVerwGE 131, 274 ) entschieden hat, begegnet die gesetzliche Zuständigkeitsregelung keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken.(1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Prüfung, ob ein Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt, eine ausreichende Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Arten, die in den Anwendungsbereich der Verbote fallen, und ihrer Lebensräume voraus (vgl. dazu und zum Folgenden Urteil vom 9. Juli 2008 BVerwG 9 A 14.07 BVerwGE 131, 274 m.w.N.).
Nach der Senatsrechtsprechung können die zum Habitatschutz entwickelten Grundsätze auf den allgemeinen Artenschutz wegen der Unterschiede beider Schutzregime gerade nicht ohne Abstriche übertragen werden (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 55 ff.).
Das von RegioConsult als alleiniger Beleg genannte Werk (…Südbeck u.a., Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, 2005, S. 40 ff.) lässt einen solchen Schluss nicht zu (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - NuR 2009, 112 ).
Zur Vermeidung dieses ebenso unverhältnismäßigen wie sachwidrigen Ergebnisses ist § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG n.F. dahin auszulegen, dass das Tötungsverbot Tierverluste allein dann erfasst, wenn sich das Kollisionsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten in signifikanter Weise erhöht (Urteile vom 12. März 2008 BVerwG 9 A 3.06 BVerwGE 130, 299 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 91; vgl. auch die Begründung des Gesetzentwurfs, BTDrucks 16/5100 S. 11 ).
(b) Gegen kritische Stimmen in der Literatur (vgl. Gellermann, NuR 2007, 783 ; derselbe, NuR 2009, 85 ; Möckel, ZUR 2008, 57 ) ist an der im Urteil vom 9. Juli 2008 (a.a.O. Rn. 98) vertretenen Auffassung festzuhalten, dass die Neufassung des Beschädigungs- und Zerstörungsverbots jedenfalls in wesentlichen Anwendungsbereichen mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.
Soweit einzelne Flächen als Landlebensräume eingeschränkt geeignet sein könnten, enthalten sie allenfalls potenzielle Lebensstätten, die dem Schutz des § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG n.F. nicht unterfallen (…vgl. Urteile vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 222 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 100).
Sollte die als reines Grünland vorgesehene Fläche wegen Fehlens von Gehölzen, die sich zur Deckung und als Ansitzwarten eignen, defizitär sein, stellt dies einen Mangel dar, dem durch schlichte Planergänzung abgeholfen werden könnte mit der Folge, dass er dem von der Klägerin verfolgten Anfechtungs- und Feststellungsbegehren in entsprechender Anwendung des § 17e Abs. 6 Satz 2 Halbs. 1 FStrG nicht zum Erfolg verhelfen kann (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 130).
Die darin zum Ausdruck kommende populationsbezogene Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle steht mit Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL und Art. 5 Buchst. d VRL im Einklang, die beide einen art- bzw. populationsbezogenen Schutzansatz verfolgen (…vgl. Urteile vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 44…, vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 237 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 104).
Daher bedarf es hier auch keiner Auseinandersetzung mit der in der Literatur geäußerten Kritik (vgl. Gellermann, NuR 2009, 85 ) an der im Urteil vom 9. Juli 2008 (a.a.O. Rn. 105) vertretenen Auffassung, dass auch Trennwirkungen unter den Störungstatbestand fallen können.
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 41.07
Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz …
Wie der Senat mit Urteil vom 9. Juli 2008 BVerwG 9 A 14.07 (BVerwGE 131, 274 ) entschieden hat, begegnet die gesetzliche Zuständigkeitsregelung keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken.(1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Prüfung, ob ein Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt, eine ausreichende Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Arten, die in den Anwendungsbereich der Verbote fallen, und ihrer Lebensräume voraus (vgl. dazu und zum Folgenden Urteil vom 9. Juli 2008 BVerwG 9 A 14.07 BVerwGE 131, 274 m.w.N.).
Nach der Senatsrechtsprechung können die zum Habitatschutz entwickelten Grundsätze auf den allgemeinen Artenschutz wegen der Unterschiede beider Schutzregime gerade nicht ohne Abstriche übertragen werden (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 55 ff.).
Das von RegioConsult als alleiniger Beleg genannte Werk (…Südbeck u.a., Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, 2005, S. 40 ff.) lässt einen solchen Schluss nicht zu (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 BVerwG 9 A 14.07 NuR 2009, 112 ).
Zur Vermeidung dieses ebenso unverhältnismäßigen wie sachwidrigen Ergebnisses ist § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG n.F. dahin auszulegen, dass das Tötungsverbot Tierverluste allein dann erfasst, wenn sich das Kollisionsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten in signifikanter Weise erhöht (Urteile vom 12. März 2008 BVerwG 9 A 3.06 BVerwGE 130, 299 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 91; vgl. auch die Begründung des Gesetzentwurfs, BTDrucks 16/5100 S. 11 ).
(b) Gegen kritische Stimmen in der Literatur (vgl. Gellermann, NuR 2007, 783 ; derselbe, NuR 2009, 85 ; Möckel, ZUR 2008, 57 >62 f.>) ist an der im Urteil vom 9. Juli 2008 (a.a.O. Rn. 98) vertretenen Auffassung festzuhalten, dass die Neufassung des Beschädigungs- und Zerstörungsverbots jedenfalls in wesentlichen Anwendungsbereichen mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.
Soweit einzelne Flächen als Landlebensräume eingeschränkt geeignet sein könnten, enthalten sie allenfalls potenzielle Lebensstätten, die dem Schutz des § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG n.F. nicht unterfallen (…vgl. Urteile vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 222 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 100).
Sollte die als reines Grünland vorgesehene Fläche wegen Fehlens von Gehölzen, die sich zur Deckung und als Ansitzwarten eignen, defizitär sein, stellt dies einen Mangel dar, dem durch schlichte Planergänzung abgeholfen werden könnte mit der Folge, dass er dem von der Klägerin verfolgten Anfechtungs- und Feststellungsbegehren in entsprechender Anwendung des § 17e Abs. 6 Satz 2 Halbs. 1 FStrG nicht zum Erfolg verhelfen kann (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 130).
Die darin zum Ausdruck kommende populationsbezogene Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle steht mit Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL und Art. 5 Buchst. d VRL im Einklang, die beide einen art- bzw. populationsbezogenen Schutzansatz verfolgen (…vgl. Urteile vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 44…, vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 237 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 104).
Daher bedarf es hier auch keiner Auseinandersetzung mit der in der Literatur geäußerten Kritik (vgl. Gellermann, NuR 2009, 85 ) an der im Urteil vom 9. Juli 2008 (a.a.O. Rn. 105) vertretenen Auffassung, dass auch Trennwirkungen unter den Störungstatbestand fallen können.
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 36.07
Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz …
Wie der Senat mit Urteil vom 9. Juli 2008 BVerwG 9 A 14.07 (BVerwGE 131, 274 ) entschieden hat, begegnet die gesetzliche Zuständigkeitsregelung keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken.(1) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Prüfung, ob ein Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt, eine ausreichende Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Arten, die in den Anwendungsbereich der Verbote fallen, und ihrer Lebensräume voraus (vgl. dazu und zum Folgenden Urteil vom 9. Juli 2008 BVerwG 9 A 14.07 BVerwGE 131, 274 m.w.N.).
Nach der Senatsrechtsprechung können die zum Habitatschutz entwickelten Grundsätze auf den allgemeinen Artenschutz wegen der Unterschiede beider Schutzregime gerade nicht ohne Abstriche übertragen werden (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 55 ff.).
Das von RegioConsult als alleiniger Beleg genannte Werk (…Südbeck u.a., Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, 2005, S. 40 ff.) lässt einen solchen Schluss nicht zu (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 BVerwG 9 A 14.07 NuR 2009, 112 ).
Zur Vermeidung dieses ebenso unverhältnismäßigen wie sachwidrigen Ergebnisses ist § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG n.F. dahin auszulegen, dass das Tötungsverbot Tierverluste allein dann erfasst, wenn sich das Kollisionsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten in signifikanter Weise erhöht (Urteile vom 12. März 2008 BVerwG 9 A 3.06 BVerwGE 130, 299 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 91; vgl. auch die Begründung des Gesetzentwurfs, BTDrucks 16/5100 S. 11 ).
(b) Gegen kritische Stimmen in der Literatur (vgl. Gellermann, NuR 2007, 783 ; derselbe, NuR 2009, 85 ; Möckel, ZUR 2008, 57 ) ist an der im Urteil vom 9. Juli 2008 (a.a.O. Rn. 98) vertretenen Auffassung festzuhalten, dass die Neufassung des Beschädigungs- und Zerstörungsverbots jedenfalls in wesentlichen Anwendungsbereichen mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.
Soweit einzelne Flächen als Landlebensräume eingeschränkt geeignet sein könnten, enthalten sie allenfalls potenzielle Lebensstätten, die dem Schutz des § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG n.F. nicht unterfallen (…vgl. Urteile vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 222 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 100).
Sollte die als reines Grünland vorgesehene Fläche wegen Fehlens von Gehölzen, die sich zur Deckung und als Ansitzwarten eignen, defizitär sein, stellt dies einen Mangel dar, dem durch schlichte Planergänzung abgeholfen werden könnte mit der Folge, dass er dem von der Klägerin verfolgten Anfechtungs- und Feststellungsbegehren in entsprechender Anwendung des § 17e Abs. 6 Satz 2 Halbs. 1 FStrG nicht zum Erfolg verhelfen kann (vgl. Urteil vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 130).
Die darin zum Ausdruck kommende populationsbezogene Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle steht mit Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL und Art. 5 Buchst. d VRL im Einklang, die beide einen art- bzw. populationsbezogenen Schutzansatz verfolgen (…vgl. Urteile vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 44…, vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 237 und vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 104).
Daher bedarf es hier auch keiner Auseinandersetzung mit der in der Literatur geäußerten Kritik (vgl. Gellermann, NuR 2009, 85 ) an der im Urteil vom 9. Juli 2008 (a.a.O. Rn. 105) vertretenen Auffassung, dass auch Trennwirkungen unter den Störungstatbestand fallen können.
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 37.07
Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz …
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.2009 - 5 S 2348/08
Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Bundesfernstraße - Erteilung einer …
- VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08
Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens - …
- VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 S 192/08
Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens - …
- BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot; …
- VGH Hessen, 02.01.2009 - 11 B 368/08
Ausbau des Flughafens Frankfurt a.M.; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Fluglärm; …
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 73.07
Planfeststellung für Bau und Änderung einer Bundesfernstraße; Habitatschutz; …
- BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09
BUND scheitert mit Klage gegen Frankfurter Flughafen
- BVerwG, 19.05.2010 - 9 A 25.09
Planfeststellung; Planänderung; ergänzendes Verfahren; Verzicht auf Auslegung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 7 D 11/08
Umweltprüfung: Scoping-Termin erforderlich?
- VG Arnsberg, 20.04.2010 - 8 L 522/09
Eilantrag der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt gegen Erweiterung eines …
- VG Hannover, 22.11.2012 - 12 A 2305/11
Ist eine Windenergieanlage neben Rotmilanhorst zulässig?
- BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08
Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet; …
- BVerwG, 17.04.2010 - 9 B 5.10
Artenschutz; Verbotstatbestände; Ausnahme; Populationen der betroffenen Art; …
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07
Normenkontrolle: Lärmimmissionen - Artenschutz
- BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10
Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2010 - 8 C 10150/10
Weniger klimaschädliche Ausführung zu bevorzugen!
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09
Recht einer Genehmigungsbehörde auf eine naturschutzfachliche …
- VGH Bayern, 16.03.2010 - 8 N 09.2304
Bestehen einer naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative einer …
- BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08
Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler …
- VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06
Verunstaltung des Landschaftsbilds durch Windkraftanlage
- OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 1 MN 267/08
Nachbarantrag gegen Gewerbegebiet als "Logistikzentrum"
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10350/09
Verbindliche Feststellung einer fachplanerischen Zielkonformität und des Bedarfs …
- VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050
Rechtmäßigkeit eines straßenbaurechtlichen Planfeststellungsbeschlusses; …
- OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06
Zulässigkeit einer Windenergieanlage (Artenschutz, Regionalplanung); …
- VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 327/09
Keine Wohnbebauung auf Industriebrache
- OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 12 ME 274/10
Fledermaus oder Windrad?
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 3 S 1873/09
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Bürgerbeteiligung - Artenschutz im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2012 - 2 D 141/09
Weetfelder Bürgergemeinschaft unterliegt im Streit um Bebauungsplan der Stadt …
- VG Arnsberg, 22.11.2012 - 7 K 2633/10
- OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07
Überplanung einer Bundesstraße mit Autobahnanschluss
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 8 A 2357/08
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …
- VG Minden, 10.03.2010 - 11 K 53/09
Artenschutz greift nur bei "signifikant erhöhtem Risiko"
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09
Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem …
- BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 62.08
Klagen gegen Ausbau des Flughafens Kassel-Calden erfolglos
- VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 306/09
Zur Umnutzung eines ehemaligen Hafens
- BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08
Straßenplanung, Lärmschutz, ergänzende Schutzauflage, Verkehrsprognose, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2009 - 7 D 124/07
- BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09
Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung; …
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059
Planfeststellung S-Bahnstrecke; Stationsbauwerk; Abschnittsbildung bei …
- VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 06.40007
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Bundesstraße B 15; Westtangente …
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045
Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Eigentümern, …
- VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 06.40004
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Bundesstraße B 15; Westtangente …
- VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 06.40006
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Bundesstraße B 15; Westtangente …
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007
Planfeststellung für Neubau der A 94
- VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: FFH-Verträglichkieitsprüfung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - 7 D 110/07
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.07.2009 - 2 L 302/06
Baugenehmigung für Windkraftanlage
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09
Zur Schutzbedürftigkeit von Außenwohnbereichen
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044
Gewichtung des Gesichtspunkts der Bausicherheit durch eine …
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40043
Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Vermietern und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - 7 D 19/08
Fristberechnung bei Bekanntmachung auch in Tageszeitung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 7 D 97/09
Landesentwicklungsprogramm-NRW: Keine Bindungswirkung!
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09
Anforderungen an Bebauungsplan für Pkw-Testgelände
- BVerwG, 28.12.2009 - 9 B 26.09
Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Naturschutzverein; …
- VGH Bayern, 26.01.2012 - 22 CS 11.2783
Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für …
- VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129
Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09
Entbehrlichkeit der Prüfung der Vereinbarkeit eines Vorhabens mit …
- VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118
Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen
- VG Minden, 26.10.2011 - 11 K 606/10
"Kampfdörfer" auf dem Truppenübungsplatz Senne rechtens
- OVG Niedersachsen, 05.01.2010 - 7 KS 212/06
Naturschutzrechtlicher Kohärenzausgleich
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052
Maßgebliche Bedeutung des Gesichtspunkts der Bausicherheit für die Errichtung …
- VG Düsseldorf, 31.10.2011 - 11 L 965/11
NABU unterliegt im Eilverfahren
- OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09
Beteiligungsrecht eines Naturschutzverbandes im Planfeststellungsverfahren als …
- BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 6.10
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Stichtag; …
- VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 08.40041
Straßenbahntrasse durch die Pillenreuther Straße in Nürnberg darf gebaut werden.
- OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 7/09
Reichweite einer aufgrund landesrechtlicher Vorschriften erteilten Anerkennung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 8 C 10850/10
Beschränkung von Windenergieanlagen im B-Plan unwirksam!
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2147/09
Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2012 - 8 B 441/12
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 32.07
Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz …
- OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 9/09
Errichtung einer Wasserkraftanlage an einer vorhandenen Staustufe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2011 - 20 A 2148/09
Westfalen bestätigt Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des …
- BVerwG, 23.03.2011 - 9 A 9.10
Klage gegen ein weiteres Teilstück der B 178n abgewiesen
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 34.07
Planung für den Bau der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Grundsatz …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10
Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der …
- VG Saarlouis, 18.08.2010 - 5 L 562/10
Kein einstweiliger Rechtsschutz für Widerspruch eines Nutzschutzverbandes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - 11 D 37/10
Klage gegen Ortsumgehung Nottuln (B 525) abgewiesen
- VGH Bayern, 17.11.2011 - 2 BV 10.2295
Vorbescheid; Windkraftanlage; sonstiger öffentlicher Belang; in Aufstellung …
- VGH Bayern, 31.05.2012 - 8 N 11.2501
Normenkontrollverfahren; Straßenbebauungsplan; Ortsumfahrung; spezieller …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 2 D 86/09
Stadt Attendorn obsiegt im Streit um Entwicklungssatzung für Industriegebiet …
- BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 99.09
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 52 Sächsisches Gesetz über kommunale …
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40013
Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen; …
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40011
Ordnungsgemäße Klagebegründung bei pauschaler Bezugnahme auf im …
- VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 6 K 12.142
Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage einer anerkannten …
- VGH Bayern, 30.03.2010 - 8 N 09.1861
Normenkontrollverfahren, Straßenbebauungsplan, Ortsumfahrung, europarechtliche …
- VG Minden, 26.04.2010 - 11 K 732/09
Windräder in Preußisch Oldendorf sind bauplanungsrechtlich zulässig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 8 A 1837/09
Überprüfung von Projekten vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre …
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - 2 L 171/09
Sachlich nicht gerechtfertigte Beschränkung eines Abwägungsvorganges aus von der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2009 - 7 D 50/08
Planfeststellungsersetzung einer Bundesstraße
- VG Minden, 13.01.2010 - 11 K 352/09
WEA auch außerhalb des Vorranggebiets zulässig
- BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 101.09
Erforderlichkeit einer Überprüfung trotz Aufforderung des Gerichts unvollständig …
- BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 100.09
Erforderlichkeit einer Überprüfung trotz Aufforderung des Gerichts unvollständig …
- VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10
Planfeststellungsbeschluss zum Lückenschluss des Fernradwegs Lahntal aufgehoben
- BVerwG, 20.10.2010 - 9 VR 5.10
Anspruch auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen …
- VGH Bayern, 24.05.2011 - 22 A 10.40049
Plangenehmigung für eine Hochspannungsfreileitung
- VG Regensburg, 22.02.2010 - RO 2 K 08.491
Ortsumgehung Kümmersbruck - Planfeststellung
- VGH Bayern, 30.03.2010 - 8 N 09.1861 - 1868
Normenkontrollverfahren, Straßenbebauungsplan für Ortsumfahrung, Artenschutz
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 11 S 72.10
Windenergie vs. Fledermaus: Anlage abzuschalten?
- VG Saarlouis, 05.12.2012 - 5 K 640/12
Bundesjagdgesetz; Fuchsschonzeitverordnung; Tierschutz
- VG Würzburg, 17.04.2012 - W 4 K 11.359
Windkraftanlagen; immissionsrechtliche Genehmigung; in Aufstellung befindliches …
- VG Hannover, 14.07.2011 - 12 A 1614/10
Zur Unwirksamkeit einer in einem Flächennutzungsplan dargestellten …
- VG München, 01.02.2011 - M 2 K 10.1262
Planfeststellung; Planrechtfertigung; FFH-Gebietsschutz; Artenschutz
