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   BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76   

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BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76 (https://dejure.org/1976,3328)
BayObLG, Entscheidung vom 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76 (https://dejure.org/1976,3328)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juni 1976 - BReg. 1 Z 27/76 (https://dejure.org/1976,3328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Nachlassverwaltung; Wirksamkeit der Anordnung einer Nachlassverwaltung; Beweiserhebung über die Wirksamkeit einer Zustellung bei fehlender Zustellungsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 933
  • FamRZ 1977, 487
  • DB 1976, 2468
  • BayObLGZ 1976, 167
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76
    Die Berechtigung der Beschwerdeführerin zur Einlegung der weiteren Beschwerde folgt gemäß § 20 FGG schon aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde durch das Landgericht (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189 und ständige Rechtsprechung; Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. § 27 RdNr. 10).

    Gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 FGG hat die Beschwerdeführerin die Kosten zu erstatten, die den im Verfahren der weiteren Beschwerde hervorgetretenen Beteiligten erwachsen sind (BGHZ 31, 92/97 f.; Senatsbeschluß vom 11.12.1975 BReg. 1 Z 27/75; Keidel/Winkler § 13 a FGG RdNr. 16).

  • BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65

    Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76
    Denn dieser vertritt den künftigen Erben nach außen hin bei der Verwaltung des Nachlasses und somit auch - wie jeder andere Pfleger - bei der Erfüllung von Nachlaßverbindlichkeiten an ihn und durch ihn ( § 1960 Abs. 1 , § 1915 , § 1793 BGB ; BGHZ 49, 1 [BGH 02.10.1967 - VII ZR 86/65]/5; BGH NJW 72, 1752).

    Ob die Bestellung des Nachlaßpflegers mit Recht erfolgt ist, bedarf hier keiner Prüfung; denn sie wäre auch dann wirksam geworden, wenn die materiellrechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen hätten (BGH WPM 1968, 615 = BGHZ 49, 1 [BGH 02.10.1967 - VII ZR 86/65] mit Anm. Rietschel LM EGBGB Art. 25 Nr. 4 ; Johannsen WM 1972, 914/918).

  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 110/71

    Aufgaben des Nachlasspflegers - Zurückbehaltungsrecht des Erben bzw.

    Auszug aus BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76
    Der Nachlaßpfleger ist gesetzlicher Vertreter des oder der endgültigen Erben (BGH NJW 1972, 1752), der Nachlaßverwalter führt dagegen ein Amt (vgl. § 1987 BGB ) zur Verwaltung fremden Vermögens (RGZ 135, 307) und zwecks Wahrnehmung der Belange aller Beteiligten (Erben und Gläubiger).

    Denn dieser vertritt den künftigen Erben nach außen hin bei der Verwaltung des Nachlasses und somit auch - wie jeder andere Pfleger - bei der Erfüllung von Nachlaßverbindlichkeiten an ihn und durch ihn ( § 1960 Abs. 1 , § 1915 , § 1793 BGB ; BGHZ 49, 1 [BGH 02.10.1967 - VII ZR 86/65]/5; BGH NJW 72, 1752).

  • BGH, 14.06.1961 - IV ZR 56/61

    Zustellung an Anwalt

    Auszug aus BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76
    Die Auffassung des Landgerichts, daß jeder für die Zustellung notwendige Vorgang nicht nur durch die Zustellungsurkunde, deren Beweiskraft sich nach den §§ 415, 418 ZPO richtet - die also durch Gegenbeweis entkräftet werden kann ( § 415 Abs. 2 , § 418 Abs. 2 ZPO ) - sondern durch jedes zulässige andere Beweismittel bewiesen werden kann, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (RGZ 124, 22/27; Stein/Jonas/Pohle ZPO 19. Aufl. Anm. I 2, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 33. Aufl. Anm. 1, Thomas/Putzo ZPO 8. Aufl. Anm. 2, Zoller/Stephan ZPO 11. Aufl. Anm. 1, je zu § 190; vgl. auch BGHZ 8, 314 [BGH 15.01.1953 - IV ZR 180/52] /316; 35, 236/239; …
  • BGH, 15.01.1953 - IV ZR 180/52

    Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Auszug aus BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76
    Die Auffassung des Landgerichts, daß jeder für die Zustellung notwendige Vorgang nicht nur durch die Zustellungsurkunde, deren Beweiskraft sich nach den §§ 415, 418 ZPO richtet - die also durch Gegenbeweis entkräftet werden kann ( § 415 Abs. 2 , § 418 Abs. 2 ZPO ) - sondern durch jedes zulässige andere Beweismittel bewiesen werden kann, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (RGZ 124, 22/27; Stein/Jonas/Pohle ZPO 19. Aufl. Anm. I 2, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 33. Aufl. Anm. 1, Thomas/Putzo ZPO 8. Aufl. Anm. 2, Zoller/Stephan ZPO 11. Aufl. Anm. 1, je zu § 190; vgl. auch BGHZ 8, 314 [BGH 15.01.1953 - IV ZR 180/52] /316; 35, 236/239; …
  • BayObLG, 21.04.1971 - BReg. 3 Z 2/71
    Auszug aus BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76
    An die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts ist das Rechtsbeschwerdegericht, soweit sie nicht Verfahrenshandlungen der Gerichtsorgane betreffen, gebunden, wenn sie nicht verfahrenswidrig zustande gekommen sind ( § 27 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO ; BayObLGZ 1971, 147/154; 1964, 94/100; Keidel/Winkler RdNrn. 42, 47, 49; Jansen RdNrn. 19, 22, je zu § 27 FGG ).
  • RG, 21.03.1929 - VI B 7/29

    1. Gehört die Aufnahme einer Zustellungsurkunde zum Begriff und Wesen der

    Auszug aus BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76
    Die Auffassung des Landgerichts, daß jeder für die Zustellung notwendige Vorgang nicht nur durch die Zustellungsurkunde, deren Beweiskraft sich nach den §§ 415, 418 ZPO richtet - die also durch Gegenbeweis entkräftet werden kann ( § 415 Abs. 2 , § 418 Abs. 2 ZPO ) - sondern durch jedes zulässige andere Beweismittel bewiesen werden kann, begegnet keinen rechtlichen Bedenken (RGZ 124, 22/27; Stein/Jonas/Pohle ZPO 19. Aufl. Anm. I 2, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 33. Aufl. Anm. 1, Thomas/Putzo ZPO 8. Aufl. Anm. 2, Zoller/Stephan ZPO 11. Aufl. Anm. 1, je zu § 190; vgl. auch BGHZ 8, 314 [BGH 15.01.1953 - IV ZR 180/52] /316; 35, 236/239; …
  • BayObLG, 12.02.1974 - BReg. 1 Z 104/73

    Vormund; Versagung; Genehmigung; Vertragspartner; Stellungnahme;

    Auszug aus BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76
    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht - was das Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen hat (BayObLGZ 1974, 61/65 mit weit. Nachw.) - gemäß § 11 Abs. 4 RPflG , § 20 Abs. 1 , § 21 FGG zutreffend bejaht.
  • BGH, 25.06.1975 - IV ZB 35/74

    Zustellungen in der nichtstreitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76
    Es konnte daher wirksam nur an ihn zugestellt werden (BGH NJW 1975, 1518).
  • BayObLG, 11.07.1973 - BReg. 1 Z 2/73

    Vormundschaftsgericht; Genehmigung; Ausschluß; Abänderungsbefugnis; Aufschiebende

    Auszug aus BayObLG, 28.06.1976 - BReg. 1 Z 27/76
    Die Berechtigung der Beschwerdeführerin zur Einlegung der weiteren Beschwerde folgt gemäß § 20 FGG schon aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde durch das Landgericht (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189 und ständige Rechtsprechung; Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. § 27 RdNr. 10).
  • OLG Hamm, 25.05.2010 - 15 W 28/10

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Nachlassgläubigers gegen die Aufhebung der

    Die Aufhebung der auf Antrag der Erben rechtswirksam angeordneten Nachlassverwaltung ist nach gefestigter Rechtsprechung daher auch zulässig, wenn sich ergibt, dass der Zweck der Nachlassverwaltung erreicht ist, d.h. wenn der Nachlassverwalter alle bekannten Nachlassverbindlichkeiten berichtigt oder sichergestellt (§§ 232 ff BGB) hat (§ 1919 iVm §§ 1975, 1986 Abs. 2 BGB; BayObLGZ 1976, 167 = FamRZ 1977, 487; KG JW 1935, 2159) oder wenn alle noch nicht befriedigten Nachlassgläubiger und der Erbe der Aufhebung zustimmen (BayObLGZ 1976, a.a.O.; Staudinger/Marotzke, Bearbeitung 2002, § 1988 Rn 10).
  • OLG Dresden, 14.03.2003 - W XV 799/02

    Feststellung des abfindungsrelevanten Eigenkapitals nach § 44 Abs. 6 LwAnpG

    Bei verständiger Würdigung (vgl. BayObLGZ 1976, S. 167 ff, 169; Keidel, Kuntze, Winkler-Zimmermann, FGG, 15. Aufl. 2003, § 11 FGG Rn 35, S. 276) ist die Beschwerdeschrift jedoch dahin auszulegen, daß Frau W. keine selbständige Beschwerde hat einlegen wollen.
  • OLG Hamm, 25.05.2010 - 15 Wx 28/10

    Aufhebung der Nachlassverwaltung durch das Nachlassgericht bei Zweckerreichung

    Die Aufhebung der auf Antrag der Erben rechtswirksam angeordneten Nachlassverwaltung ist nach gefestigter Rechtsprechung daher auch zulässig, wenn sich ergibt, dass der Zweck der Nachlassverwaltung erreicht ist, d.h. wenn der Nachlassverwalter alle bekannten Nachlassverbindlichkeiten berichtigt oder sichergestellt (§§ 232 ff BGB) hat (§ 1919 iVm §§ 1975, 1986 Abs. 2 BGB; BayObLGZ 1976, 167 = FamRZ 1977, 487; KG JW 1935, 2159) oder wenn alle noch nicht befriedigten Nachlassgläubiger und der Erbe der Aufhebung zustimmen (BayObLGZ 1976, a.a.O.; Staudinger/Marotzke, Bearbeitung 2002, § 1988 Rn 10).
  • BayObLG, 26.07.1979 - BReg. 1 Z 49/79

    Genehmigung; Versagung; Gesellschaftsvertrag; Vormundschaft; Beendigung;

    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat die Beschwerdekammer - was das Gericht der weiteren Beschwerde selbständig nachzuprüfen hat (BayObLGZ 1976, 167/169) - im Ergebnis zutreffend, wenn auch ohne nähere Begründung, bejaht.
  • BayObLG, 11.04.1980 - BReg. 1 Z 20/80

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments; Zusammenfassung zweier

    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1976, 167/169 mit Nachw.), zutreffand bejaht und dabei, wenn auch ohne nähere Begründung, die Beschwerdeberechtigung ( § 20 Abs. 1 und 2 FGG ) der Beteiligten zu 3) ohne Rechtsirrtum angenommen.
  • BayObLG, 16.02.1981 - BReg. 1 Z 84/80

    Antrag auf Einziehung des Erbscheins und Erteilung eines neuen Erbscheins;

    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat das Landgericht - was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1976, 167/169 mit Nachw.) - zutreffend bejaht.
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