Rechtsprechung
   BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00   

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https://dejure.org/2000,2420
BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00 (https://dejure.org/2000,2420)
BayObLG, Entscheidung vom 29.06.2000 - 3Z BR 51/00 (https://dejure.org/2000,2420)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 3Z BR 51/00 (https://dejure.org/2000,2420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Berufsbetreuers; Anwendbarkeit der bis zum Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes maßgebenden materiellen Vorschriften; Einrede der Verjährung; Verjährungsfrist für Vergütungsansprüche und Aufwendungsersatzansprüche eines Berufsbetreuers ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung der Betreuervergütung, Beginn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 196
    Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Bad Neustadt/Saale - XVII 768/95
  • LG Schweinfurt - 12 T 296/99
  • BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1135
  • FGPrax 2000, 201
  • FamRZ 2000, 1455
  • Rpfleger 2000, 455
  • BayObLGZ 2000, 197
  • BtPrax 2000, 223
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 02.11.1998 - 15 W 351/98
    Auszug aus BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00
    Nach dieser Vorschrift sind die Ansprüche nicht erloschen, da die dort bestimmte Frist erst mit der Beendigung des Amtes des Betreuers beginnt (BayObLG,FamRZ 1997, 580 ; 1999, 741; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1056 ; OLG Hamm Rpfleger 1999, 180 ).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00
    (2) Der Anspruch des Betreuers gegen die Staatskasse auf Vergütung einer für den Betreuten erbrachten Tätigkeit und Ersatz seiner Aufwendungen entsteht zwar dem Grunde nach bereits mit deren Leistung (vgl. § 614 Satz 1 BGB ; BayObLGZ 1995, 395) bzw. Anfall.
  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 88/85

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Auszug aus BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00
    Bei einer Bestimmung nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB ) ist entscheidend die Rechtskraft des Urteils (BGH NJW 1996, 1054 ), bei subsidiärer Haftung der Zeitpunkt, an dem der Haftungseintritt feststeht (BGH NJW 1987, 2743 ).
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 461/11

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergangenen

    Fälligkeit des Anspruchs tritt regelmäßig in dem Moment ein, in dem dem Betreuer eine zusammenfassende Abrechnung innerhalb eines angemessenen Zeitraums möglich und zumutbar ist (BayObLG FamRZ 2000, 1455, 1456); einen Anhaltspunkt hierfür gibt seit Einführung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) § 9 VBVG, der Abrechnungszeiträume von drei Monaten vorgibt.
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 605/10

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist des auf die Staatskasse übergangenen

    Fälligkeit des Anspruchs tritt regelmäßig in dem Moment ein, in dem dem Betreuer eine zusammenfassende Abrechnung innerhalb eines angemessenen Zeitraums möglich und zumutbar ist (BayObLG FamRZ 2000, 1455, 1456); einen Anhaltspunkt hierfür gibt seit Einführung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) § 9 VBVG, der Abrechnungszeiträume von drei Monaten vorgibt.
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 186/13

    Rückforderung von Betreuervergütung durch die Staatskasse: Prüfung der

    Bei der Einrede der Verjährung handelt es sich um eine im Festsetzungsverfahren berücksichtigungsfähige Einwendung, die im Vergütungsrecht ihren Grund hat (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 605/10 - BtPrax 2012, 118 Rn. 10 und 28; BayObLGZ 2000, 197, 198).
  • OLG München, 03.03.2008 - 33 Wx 236/07

    Berufsbetreuervergütung: Vorlage zum BGH zur Bestimmung des Beginns der

    "Entstehung des Anspruchs" in diesem Sinne wird in Rechtsprechung und Literatur dahingehend verstanden, dass der Anspruch klageweise geltend gemacht werden kann, so dass grundsätzlich die Fälligkeit des Anspruchs Voraussetzung des Verjährungsbeginns ist (vgl. Palandt/Heinrichs BGB 67. Aufl. § 199 Rn 3 m.w.N.; BayObLG FamRZ 2000, 1455/1456).
  • OLG Köln, 16.07.2004 - 16 Wx 75/04

    Verjährung des Anspruchs auf Nachvergütung der Mehrwertsteuer durch

    Gegenüber dem Erstattungsbegehren greift die von dem Antragsgegner erhobene Verjährungseinrede, die auch im Festsetzungsverfahren beachtlich ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1455 = OLGReport 2000, 77), nicht durch.

    Insoweit könne zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Abrechnungsaufwandes im Einzelfall auch ein ganzes Kalenderjahr in Betracht kommen (vgl. . BayObLG FamRZ 2000, 1455 = OLGReport 2000, 77).

  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 193/01

    Beginn der Ausschlussfrist des § 1836 II S. 4

    Das BayObLG hat die entsprechenden Rechtsfragen für den Beginn der Verjährungsfrist der nach altem Recht entstandenen Vergütungsansprüche in seinem Beschluss vom 29. Juni 2000 (FGPrax 2000, 201) zwar anders beurteilt.
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 179/02

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers - Zeitpunkt der Entstehung -

    Die in der Senatsentscheidung vom 29.6.2000 (BayObLGZ 2000, 197) aufgestellten Grundsätze für den Beginn der Verjährung von Ansprüchen eines Betreuers könnten für die hier zu entscheidende Rechtsfrage nicht herangezogen werden.

    Für den Beginn der Verjährung des Anspruchs des Betreuers gegen die Staatskasse in einem nach den bis zum 31.12.1998 geltenden Vorschriften zu beurteilenden Fall hat der Senat im Beschluss vom 29.6.2000 (BayObLGZ 2000, 197 = FGPrax 2000, 201) betont, dass der Anspruch des Betreuers zwar dem Grunde nach bereits mit der geleisteten Tätigkeit entstehe.

  • OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04

    Aufwendungsersatzanspruch des zum Ergänzungspfleger für einen minderjährigen

    Insoweit kann auf die vom BayObLG noch für das alte Recht entwickelten Grundsätze für den Beginn der Verjährungsfrist für Vergütung oder Aufwendungsersatz (FamRZ 2000, 1455 = FG Prax 2000, 201) nicht mehr abgestellt werden, weil der Gesetzgeber sich nunmehr in Abkehr von einer Verjährungsregelung für eine gesetzliche Ausschlussfrist entschieden hat, deren Ablauf zum Erlöschen des Anspruches führt (vgl. hierzu OLG Schleswig a.a.O.).
  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00

    Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung

    Sie ist entsprechend §§ 209, 217 BGB rechtzeitig vor Fristablauf (am 31. Dezember 1999) durch den Antrag des Beteiligten zu 1. auf gerichtliche Festsetzung vom 30. Dezember 1999 unterbrochen worden (zur Unterbrechung vgl. auch BayObLG, FGPrax 2000, 201, 202).
  • BayObLG, 21.05.2003 - 3Z BR 92/03

    Geltung der Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB auch bei Vergütung des

    Auf die Frage der Verjährung, auf die der Verfahrenspfleger abgestellt hat (vgl. dazu zum früheren Recht BayObLGZ 2000, 197), kommt es dann nicht mehr an.
  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00

    Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung

  • OLG Schleswig, 05.02.2003 - 2 W 198/02

    Frist zur Geltendmachung von Aufwendungsersatz durch einen zum Betreuer

  • OLG Dresden, 30.07.2001 - 15 W 550/01

    Ansprüche des Berufsbetreuers und Ausschlußfristen

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.08.1999 - 16 Wx 113/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3753
OLG Köln, 23.08.1999 - 16 Wx 113/99 (https://dejure.org/1999,3753)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.1999 - 16 Wx 113/99 (https://dejure.org/1999,3753)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 1999 - 16 Wx 113/99 (https://dejure.org/1999,3753)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 735
  • FamRZ 2000, 969 (Ls.)
  • BtPrax 2000, 223
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

    Im Übrigen würde eine von den Gerichten vorzunehmende Begrenzung des Vermögens auf im Einzelfall zu berücksichtigende Teilwerte bei der Gebührenbemessung das Bestreben des Gesetzgebers in Frage stellen, eine klare und anwendungsfreundliche Gebührenregelung zu schaffen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2000, S. 735; im Ergebnis auch OLG Hamm, Rpfleger 1973, S. 451; BayObLG, Rpfleger 1997, S. 86).
  • OLG Oldenburg, 15.09.2005 - 5 W 130/05

    Gerichtsgebühr in Vormundschaftssachen bei beschränkter Personensorge

    Eine weitere Differenzierung nach dem Umfang der Wirkungskreise wird deshalb von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur nicht für erforderlich gehalten, wenn sich die Dauerbetreuung auf bestimmte, in vollem Umfang zu erfüllende Aufgabenkreise bezieht (so OLG Köln, NJW-RR 2000, 735; BayObLG, Rpfleger 1997, 86 ; Rohs/Wedewer/ Waldner, KostO, 86. Erg.-Lieferung, § 92 Rdnr. 20; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., § 92 Rdnr. 9).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9707
BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00 (https://dejure.org/2000,9707)
BayObLG, Entscheidung vom 04.04.2000 - 3Z BR 42/00 (https://dejure.org/2000,9707)
BayObLG, Entscheidung vom 04. April 2000 - 3Z BR 42/00 (https://dejure.org/2000,9707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Betreuers; Ausschluss der Bestellung zum Betreuer durch die abstrakte Gefahr einer Kollision der Interessen des Betroffenen mit denen der als Betreuer in Betracht kommenden Person; Bestellung eines weiteren Betreuers bei größerer Entfernung des ...

  • Bt-Recht

    Abstrakte Gefahr der Interessenkollision, weiterer Betreuer

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897 Abs. 5, § 1899
    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eignung trotz denkbarer Interessenkollision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1183 (Ls.)
  • BtPrax 2000, 223
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 277/96
    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Bestellung eines weiteren Betreuers gegeben sind, obliegt dem Tatrichter unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles (BayObLG FamRZ 1997, 1502 = BtPrax 1997, 114 ).

    Vom Rechtsbeschwerdegericht kann die Würdigung des Tatrichters nur auf Rechtsfehler überprüft werden, d.h. dahin, ob dieser Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen die Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1502 = BtPrax 1997, 114 /115).

  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Deshalb hat sich das Vormundschaftsgericht maßgeblich von der Frage leiten zu lassen, durch wen die bestmögliche Kombination von persönlicher Betreuung und Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen gewährleistet wird (BayObLG FamRZ 1996, 507 ; 1999, 51).

    Hingegen sind Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Auswahl der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich entzogen (BayObLG FamRZ 1996, 507 /508 m.w.N.).

  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Es ist dabei zutreffend davon ausgegangen, daß § 1897 Abs. 5 BGB nur die Gefahr von Interessenkonflikten zwischen Betreuer und Betreutem meint (BayObLG FamRZ 1994, 530/531).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Damit kann sie im Rechtsbeschwerdeverfahren keinen Erfolg haben (vgl. BayObLGZ 1997, 213/216 = NJW-RR 1998, 8 /9).
  • BayObLG, 03.12.1997 - 3Z BR 364/97

    Tatrichterliche Prüfungspflicht bei Betreuung durch Angehörigen

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Deshalb hat sich das Vormundschaftsgericht maßgeblich von der Frage leiten zu lassen, durch wen die bestmögliche Kombination von persönlicher Betreuung und Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen gewährleistet wird (BayObLG FamRZ 1996, 507 ; 1999, 51).
  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    (1) Eine solche Beurteilung ist fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Geeignetheit verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt läßt (vgl. BayObLG aaO; BtPrax 1996, 67 /68).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 25/99

    Unerlässlichkeit eines Platzverweises

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Der Senat ist daher an die Feststellungen des Landgerichts gebunden (vgl. BayObLGZ 1999, 17/20).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99

    Recht der Mutter des Betreuten, die gleichzeitig Betreuerin ist bei der Auswahl

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Bei der Auswahl des weiteren Betreuers ist § 1897 BGB zu beachten (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 182 ).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 352/97

    Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung

    Auszug aus BayObLG, 04.04.2000 - 3Z BR 42/00
    Als Ausnahme von dem nach § 1897 Abs. 1 BGB geltenden Grundsatz der Einzelbetreuung ist die Bestellung von mehreren Betreuern für den Betroffenen nicht in das freie Ermessen des Gerichts gestellt (vgl. BayObLGZ 1997, 288/290 = Bt-Prax 1998, 32/33 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5261
BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00 (https://dejure.org/2000,5261)
BayObLG, Entscheidung vom 17.05.2000 - 3Z BR 132/00 (https://dejure.org/2000,5261)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 3Z BR 132/00 (https://dejure.org/2000,5261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung eines höheren Stundenlohnes für einen Betreuer; Vorliegen besonderer Kenntnisse bei einem Betreuer; Anspruch eines Betreuers auf eine höhere Vergütung

  • Bt-Recht

    Stundensatz, Alten-Krankenpfleger und Bundeswehr Sanitätsdienst, Verwaltungsangestellter

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
    Der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung für Betreuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1309 (Ls.)
  • Rpfleger 2000, 392
  • BtPrax 2000, 223
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Auszug aus BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00
    "Besondere Kenntnisse" sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 = BtPrax 2000, 81).

    Dem Sinn und Zweck der mit § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG getroffenen Vergütungsregelung entspricht ersichtlich nicht, einen erhöhten Stundensatz schon deshalb zu gewähren, weil die Ausbildung wegen der Komplexität der betreffenden Fachrichtung daneben auch die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse zum Inhalt hatte (vgl. BayObLGZ 1999, 339/342 = BtPrax 2000, 81/82).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann dessen Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG ; vgl. BayObLGZ 1999, 339/342).

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00
    "Besondere Kenntnisse" sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (vgl. BayObLGZ 1999, 339/341 = BtPrax 2000, 81).

    Dem Sinn und Zweck der mit § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG getroffenen Vergütungsregelung entspricht ersichtlich nicht, einen erhöhten Stundensatz schon deshalb zu gewähren, weil die Ausbildung wegen der Komplexität der betreffenden Fachrichtung daneben auch die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse zum Inhalt hatte (vgl. BayObLGZ 1999, 339/342 = BtPrax 2000, 81/82).

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00
    Einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbar im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG ist eine Ausbildung, wenn sie in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. BayObLGZ 1999, 275/276 = BtPrax 2000, 32; PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64 ).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 254/99

    Ausbildung an einer Fachakademie im Vergleich zur Hochschulausbildung

    Auszug aus BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00
    Auch die erfolgreiche Teilnahme an einem Managementseminar zur Pflegedienstleistung mußte das Landgircht nicht im Sinn einer der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbaren Ausbildung werten (vgl. BayObLG Beschluß v. 27.10.1999 - 3Z BR 254/99).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 ­ 20 W 503/01).
  • OLG Jena, 14.11.2001 - 6 W 488/01

    Berufsbetreuervergütung; Stundensatz, erhöhter

    Eine entsprechende Einstufung von Berufsbetreuern mit abgeschlossener Fachschulausbildung wurde in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, die eine Gleichstellung mit einer Hochschulausbildung einhellig ablehnen, soweit ersichtlich nie beanstandet (vgl. OLG Schleswig OLG-Report 2000, 316; OLG Dresden FamRZ 2000, 316; BayObLG Rpfleger 2000, 392; BayObLG-Report 2000, 35).
  • OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01

    Festsetzung der Betreuervergütung für eine zur Bürovorsteherin ausgebildete

    Die Fortbildungsmaßnahme umfasst nach § 9 der Prüfungsordnung lediglich 240 Unterrichtsstunden im Zeitraum von höchstens 2 Jahren oder im Fernunterricht eine Dauer von 3 Semestern und unterschreitet damit deutlich die Mindeststudiendauer eines (Fach-) Hochschulstudiums mit 3 Jahren (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 1309).
  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00

    Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale

    Die Fortbildungsmaßnahme umfasst bei wöchentlich erteilten 12 Unterrichtsstunden und einer Prüfungsdauer von ca. 6 Wochen bis zum Abschluss lediglich etwa 800 Unterrichtsstunden á 45 Minuten im Zeitrahmen von höchstens 2 Jahren, was die Mindeststudiendauer eines (Fach-)Hochschulstudiums mit 3 Jahren deutlich unterschreitet (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 1309).
  • BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03

    Vergütung eines türkischen Berufsbetreuers mit abgeschlossenem Studium

    Zudem sollte die Mindeststudiendauer von drei Jahren annähernd erreicht sein (BayObLG FamRZ 2000, 1309).
  • OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00

    Verfahrenspfleger; Lehrgang; ÖTV-Fortbildungsinstitut; Lehrer für Pflegeberufe;

    Die Fortbildungsmaßnahme umfasste einschließlich Praktika 2, 964 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 2 Jahren und unterschritt damit deutlich die Mindeststudiendauer eines (Fach-) Hochschulstudiums mit 3 Jahren (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 1309).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.04.2000 - 3Z BR 99/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11743
BayObLG, 12.04.2000 - 3Z BR 99/00 (https://dejure.org/2000,11743)
BayObLG, Entscheidung vom 12.04.2000 - 3Z BR 99/00 (https://dejure.org/2000,11743)
BayObLG, Entscheidung vom 12. April 2000 - 3Z BR 99/00 (https://dejure.org/2000,11743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Stundenlohns einer Berufsbetreuerin; Maßgeblichkeit einer abgschlossenen Lehre für die Erhöhung des Stundenlohns einer Berufsbetreuerin; Vergleichbarkeit eines halbjährigen Modellprojekts mit 260 Stunden zur Einführung in die EDV sowie die Teilnahme an ...

  • Bt-Recht

    Stundensatz, Teilnahme an EDV-Kursen und Fortbildungsseminaren

  • rechtsportal.de

    Fortbildung keine abgeschlossene Lehre

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1306
  • BtPrax 2000, 223
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99

    Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 12.04.2000 - 3Z BR 99/00
    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG ) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG , SS 34, 36 Berufsbildungsgesetz ( BBiG ); BayObLGZ 1999, 291/293; PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64 ).

    Erkennt die Behörde mit Bescheid nach § 76 Abs. 3 BBiG an, daß der Antragsteller die, als Ausbilder erforderliche fachliche Eignung besitzt, so ersetzt sie durch ihre Entscheidung die nach Abs. 1 erforderliche fehlende Ausbildung und Prüfung (vgl. BayObLGZ 1999, 291).

  • OLG Zweibrücken, 29.09.1999 - 3 W 154/99
    Auszug aus BayObLG, 12.04.2000 - 3Z BR 99/00
    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG ) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG , SS 34, 36 Berufsbildungsgesetz ( BBiG ); BayObLGZ 1999, 291/293; PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64 ).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Die Ausbildung ist weder staatlich reglementiert oder anerkannt noch ist der Ausbildungserfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt (vgl. auch BayObLG FamRZ 2000, 1306; OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64).
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