Rechtsprechung
   BayObLG, 25.06.1998 - 4Z BR 67/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8599
BayObLG, 25.06.1998 - 4Z BR 67/98 (https://dejure.org/1998,8599)
BayObLG, Entscheidung vom 25.06.1998 - 4Z BR 67/98 (https://dejure.org/1998,8599)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 4Z BR 67/98 (https://dejure.org/1998,8599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss einer zum Betreuer vorgeschlagenen Person von der Bestellung zum Betreuer; Beschäftigung eines nahen Angehörigen eines vorgeschlagenen Betreuers in der Einrichtung, in der der Betreute wohnt oder untergebracht ist; Herstellung einer engen Beziehung des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschäftigung eines nahen Angehörigen eines (vorgeschlagenen) Betreuers in der Einrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 3
    Ausschluss der Bestellung eines Betreuers wegen der Beschäftigung eines nahen Angehörigen in der Einrichtung, in der der Betreute wohnt oder untergebracht ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorgeschlagener Betreuer ungeeignet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 50
  • BtPrax 2000, 91
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96

    Voraussetzungen für die Auswahl eines Betreuers; Folgen des Bestehens des

    Auszug aus BayObLG, 25.06.1998 - 4Z BR 67/98
    Als absoluter Ausschlußgrund beläßt diese Vorschrift dem Gericht hier keinen Ermessensspielraum (vgl. BayObLGZ 1996, 250/252 = FamRZ 1997, 245 ).
  • BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01

    Entlassung eines Elternteils als Betreuer

    Diese Vorschrift lässt dem Gericht keinen Ermessensspielraum, sie enthält einen absoluten Ausschlussgrund (BayObLG FamRZ 1999, 50; Bienwald 1897 BGB Rn. 72) und bietet keine Möglichkeit, den Ausschluss von der Betreuerbestellung im Einzelfall zu durchbrechen (BayObLGZ 1996, 250/252 m. w. N.; BT-Drucks. 11/4528 S. 126; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 15).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1541
BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99 (https://dejure.org/1999,1541)
BayObLG, Entscheidung vom 10.08.1999 - 3Z BR 236/99 (https://dejure.org/1999,1541)
BayObLG, Entscheidung vom 10. August 1999 - 3Z BR 236/99 (https://dejure.org/1999,1541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betreuungsverfahren; Betreuer; Entlassung; Beschwerde; Frist; Rechtsmittelbelehrung

  • Bt-Recht

    Beginn der Rechtsmittelfrist bei Entlassung des Betreuers

  • Judicialis

    FGG § 69g Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; ; FGG § ... 29 Abs. 2; ; FGG § 22 Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 16 Abs. 2; ; FGG § 69 Abs. 1 Nr. 6; ; FGG § 69 Abs. 2; ; FGG § 69i Abs. 1; ; FGG § 69i Abs. 2; ; FGG § 69i Abs. 5; ; FGG § 69i Abs. 6; ; FGG § 69i Abs. 7; ; FGG § 69g Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 69 Abs. 1 Nr. 6, § 69g Abs. 4, Satz 1 Nr. 3
    Rechtsmittelbelehrung eines Beschlusses, der Entlassung eines Betreuers gegen dessen Willen anordnet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Eggenfelden - XVII 201/93
  • LG Landshut - 60 T 1331/99
  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 5
  • MDR 1999, 1386
  • FamRZ 2000, 493
  • BayObLGZ 1999, 232
  • BtPrax 2000, 91
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 3 Z 84/86

    Fehlende Rechtsmittelbelehrung in Unterbringungssachen

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99
    Daraus folgt, daß der Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist keine Rechtsmittelbelehrung voraussetzt (BayObLGZ 1986, 259/261; Keidel/Kahl § 22 Rn. 10a).

    Ohne eine solche beginnt dann der Lauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels nicht (BayObLGZ 1986, 259; Keidel/Kahl § 22 Rn. 12; Bassenge/Herbst aaO).

  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99
    Eine entsprechende Anwendung von gesetzlichen Normen ist den Gerichten nur gestattet, wenn der zur Beurteilung stehende Sachverhalt mit dem vom Gesetzgeber geregelten vergleichbar ist (BGHZ 105, 140/143; Baumbach/Hartmann ZPO 57. Aufl. Einl. III Rn. 44).
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99
    Soweit der Senat in seinem Beschluß vom 7.10.1993 (BayObLG FamRZ 1994, 323) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er hieran nicht mehr fest.
  • OLG Stuttgart, 22.05.1996 - 8 W 593/95
    Auszug aus BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99
    Insbesondere ist die Vorschrift des § 69 Abs. 1 Nr. 6 FGG hier nicht einschlägig (vgl. OLG Stuttgart FGPrax 1996, 148).
  • OLG Köln, 03.06.1991 - 2 Wx 16/91

    Zustellung von Entscheidungen im streitigen FGG -Verfahren; Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99
    Eine solche ist im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht erforderlich (BayObLG Rpfleger 1977, 133; OLG Köln OLGZ 1991, 403/406; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. Vorb §§ 8-18 Rn. 20; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. Einleitung FGG Rn. 106).
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    (1) Allerdings wird auch für die Fälle, in denen das Gesetz für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Rechtsmittelbelehrung vorschreibt, ohne die Folgen bei deren Unterbleiben zu regeln (§ 69 Abs. 1 Nr. 6, § 70 f Abs. 1 Nr. 4 FGG), die Auffassung vertreten, eine Rechtsmittelfrist beginne bei fehlender Rechtsmittelbelehrung nicht zu laufen (vgl. BayObLGZ 1999, 232; OLG Stuttgart, FamRZ 1996, 1342, 1343; Keidel/Kayser, aaO, § 69 Rdn. 9, § 70 f Rdn. 7).
  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    Es hat zudem ausdrücklich angenommen, dass die Betroffene aufgrund ihrer Krankheit oder Behinderung ihren Willen nicht frei bestimmen kann (zu dieser Voraussetzung vgl. z.B. BayObLGZ 1995, 146/148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 2000, 493; OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01

    Rechtsmittelbelehrung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Beim 1. und 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts wird angefragt, ob an der Rechtsauffassung festgehalten wird, die den Beschlüssen vom 14. Oktober 1996 (1Z BR 219/96) sowie vom 30. Juli 1997 (3Z BR 157/97 = MDR 1997, 1057), 23. Februar 1999 (3Z BR 64/99) und 10. August 1999 (3Z BR 236/99 = BayObLGZ 1999, 232) zugrunde liegt.

    Der 3. Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat am.30.7.1997 in einer Notarkostensache (3Z BR 157/97 = MDR 1997, 1057) und am 10.8.1999 in einer Betreuungssache (3Z BR 396/99 = BayObLGZ 1999, 232) an der Rechtsansicht festgehalten, dass eine Rechtsmittelbelehrung, sofern sie das Gesetz nicht ausdrücklich vorschreibt, nicht erforderlich sei; die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nicht erwähnt.

  • BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01

    Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in

    Der 1. und der.3. Zivilsenat des Bayerischen obersten Landesgerichts haben in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an der bisherigen Rechtsansicht festgehalten, wonach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einem rechtsunkundigen und nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Rechtsmittelführer, der keine Rechtsmittelbelehrung erhalten hat, nicht erteilt wird (vgl. Beschluss des 1. Zivilsenats vom 14.10.1996, 1Z BR 216/96, und Beschlüsse des 3. Zivilsenats vom 30.7.1997, 3Z BR 157/97 = MDR 1997, 1057, vom 23.2.1999, 3Z BR 64/99, und vom 10.8.1999, 3Z BR 396/99 = BayObLGZ 1999, 232).
  • BayObLG, 28.03.2002 - 3Z BR 58/02

    Rechtskompetenz des Berufsbetreuers - Diplom-Sozialwirt

    Der Umstand, dass der Entscheidung eine Rechtsmittelbelehrung nicht beigefügt war, hindert den Beginn der Frist nicht (vgl. BayObLGZ 1999, 232; 2001, 297/301).

    Wird eine wie hier gesetzlich nicht vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung (vgl. BayObLGZ 1999, 232) nicht erteilt, kann zwar ein hierauf beruhender Irrtum eines anwaltschaftlich nicht vertretenen und juristisch nicht vorgebildeten Beteiligten über die Voraussetzungen für die Einlegung eines befristeten Rechtsmittels unverschuldet im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 1 FGG sein (vgl. BayObLGZ 2001, 297/301).

  • BayObLG, 08.03.2001 - 3Z BR 62/01

    Beschwerde des Betroffenen als Wegfall des Einverständnisses zur Betreuung

    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen und ohne oder gegen seinen Willen, setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG:) FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908).
  • OLG Zweibrücken, 07.09.2005 - 3 W 173/05

    Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Unterbliebene Rechtsmittelbelehrung

    Es kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich eine Rechtsmittelbelehrung geboten ist (vgl. hierzu verneinend: etwa BayObLG MDR 1999, 1386, FamRZ 2000, 494 sowie Beschlüsse vom 20. April 2001 - 3Z BR 22/01 - und vom 15. Januar 1998 - 3Z BR 10/98 - bejahend: KG KGR Berlin 2003, 290 ff und OLG Hamm FamRZ 2003, 302; OLG Frankfurt a. M.; NJW 2005, 299 und FamRZ 1999, 168).
  • OLG Köln, 18.06.2001 - 16 Wx 1/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren

    Eine Rechtsmittelbelehrung ist vorliegend - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - gesetzlich nicht vorgeschrieben (vgl. Senat, Beschluss vom 29.05.2000 - 16 Wx 72/00 - ; BayObLG FamRZ 2000, 493; BayObLG NZM 2000, 295 = ZWE 2000, 131; OLG Celle OLGR 1999, 2, OLG Frankfurt OLGR 1998, 278; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 472 LS; kritisch Demharter FGPrax 1995, 217 unter Bezugnahme auf die zum Zivilprozess ergangene Entscheidung BverfG NJW 1995, 3173).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Eine solche ist im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nicht erforderlich (BayObLGZ 1999, 232 m. w. N.).
  • OLG Dresden, 12.01.2010 - 3 W 1331/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Beschwerdefrist

    a) Nach bisheriger obergerichtlicher Rechtsprechung bedurfte es in Fällen der Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund gemäß § 1908b BGB schon keiner Rechtsmittelbelehrung (z.B. OLG Stuttgart FamRZ 1996, 1342; BayObLG FamRZ 2000, 493).
  • BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02

    Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines

  • KG, 27.06.2003 - 25 W 58/02

    Gerichtliches Freiheitsentziehungsverfahren: Erforderlichkeit einer

  • BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Kenntnisnahme und Berücksichtigung von

  • BayObLG, 20.04.2001 - 3Z AR 22/01

    Wiedereinsetzung bei unterlassener Rechtsmittelbelehrung

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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 254/99   

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https://dejure.org/1999,4702
BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 254/99 (https://dejure.org/1999,4702)
BayObLG, Entscheidung vom 27.10.1999 - 3Z BR 254/99 (https://dejure.org/1999,4702)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Oktober 1999 - 3Z BR 254/99 (https://dejure.org/1999,4702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers; Vergleichbarkeit der Ausbildung an einer Fachakademie mit einer Hochschulausbildung; "Managementseminar zur Pflegedienstleitung" des Bildungszentrums für Pflegeberufe als Weiterbildung zur Leitung des Pflegedienstes; Verbindliche ...

  • Bt-Recht

    Vergütung, Stundensatz, Ausbildung an Fachakademie

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; BayEUG Art. 18
    Ausbildung an einer Fachakademie im Vergleich zur Hochschulausbildung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1307 (Ls.)
  • BtPrax 2000, 91
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 254/99
    Durch eine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden und die Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht sowie einen formalen Abschluß aufweist (vgl. BayObLGZ 1999, 275; Barth/Wagenitz BtPrax 1996, 118/120).
  • BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 221/02

    Vergütung des Berufsvormundes - Ausbildung an bayerischer Verwaltungs- und

    c) Damit liegt kein Widerspruch zu der vom Senat (FamRZ 2000, 1307) vertretenen Auffassung vor, dass die Ausbildung an einer "Fachakademie" mit einer Hochschulausbildung nicht vergleichbar sei, da sie unterhalb der Fachhochschulebene liege.
  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    Als Kriterien für die Vergleichbarkeit können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 36; OLG Köln FamRZ 2001, 1398; OLG Braunschweig, FamRZ 2000, 1307).

    So liegt die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation zwar in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Besoldungsstufe erforderlichen Fachhochhochschulniveaus (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307; LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316, BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35, Senatsbeschluss vom 8. April 2002 ­ 20 W 503/01).

  • OLG Frankfurt, 01.09.2008 - 20 W 176/08

    Betreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Abschluss als Gesundheits- und

    So liegt zwar die an einer Fachschule vermittelte Qualifikation in aller Regel unterhalb des für die Bewilligung der höchsten Vergütungsstufe erforderlichen Fachhochschulniveaus (vgl. BayObLG FamRZ 2005, 932; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172, BayObLG FamRZ 2000, 1307; OLG Dresden FamRZ 2000, 316; Senatsbeschlüsse vom 08. April 2002 - 20 W 503/01 = BtPrax 2002, 169, sowie vom 19. Juli 2002 und 11. Dezember 2006, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 503/01

    Berufsbetreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Fachschulabschluss als

    Sie steht im Einklang mit einer Vielzahl obergerichtlicher Entscheidungen, die in aller Regel einen Fachschulabschluss dieser Vergütungsstufe zuordnen (vgl. OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; BayObLG FamRZ 2000, 1307, LG Neubrandenburg, BtPrax 2000, 221; OLG Dresden FamRZ 2000, 316; BayObLG Rpfleger 2000, 392 und BayObLG-Report 2000, 35).
  • BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04

    Bewertung des Studiengangs "Betriebswirt Sozialwesen -Kolpingakademie"

    Die Ausbildung entspricht daher dem Studiengang an einer Fachakademie, der einer (Fach-) Hochschulausbildung gerade nicht gleichwertig ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1307).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00

    Der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung für Betreuer

    Auch die erfolgreiche Teilnahme an einem Managementseminar zur Pflegedienstleistung mußte das Landgircht nicht im Sinn einer der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbaren Ausbildung werten (vgl. BayObLG Beschluß v. 27.10.1999 - 3Z BR 254/99).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7249
BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99 (https://dejure.org/1999,7249)
BayObLG, Entscheidung vom 14.09.1999 - 3Z BR 228/99 (https://dejure.org/1999,7249)
BayObLG, Entscheidung vom 14. September 1999 - 3Z BR 228/99 (https://dejure.org/1999,7249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verjährung eines Anspruchs des Betreuers auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung

  • Bt-Recht

    Aufwandsentschädigung, Verjährung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836a (a.F.)
    Verjährungsfrist des Anspruchs des nicht berufsmäßigen Betreuers auf Aufwandsentschädigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 561
  • BtPrax 2000, 91
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99
    Die Auslagenpauschale steht auch einem nahen Verwandten des Betroffenen zu (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 328).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99
    In diesem Zeitraum war die Betroffene mittellos, sie verfügte zur maßgeblichen Zeit (BayObLGZ 1995, 395) nur über Vermögen das deutlich unter der Schongrenze lag.
  • OVG Hamburg, 18.05.1998 - 5 So 25/98

    Kostenerstattung; Rechtsanwalt; Betreuer; Widerspruchseinlegung; Anwaltshonorar

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99
    Der Anspruch ist nicht nach § 15 Abs. 2 ZSEG erloschen, weil die Ausschlußfrist für die Geltendmachung des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung nach § 1836a BGB a.F. erst mit dem Ende des Amts des Betreuers zu laufen beginnt (BayObLG FamRZ 1997, 580 ; NJWE-FER 1999, 153 ).
  • BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 262/95

    Aufwandsentschädigung für einen Betreuer, der auch Elternteil des Betreuten ist

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99
    Die Auslagenpauschale steht auch einem nahen Verwandten des Betroffenen zu (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 328).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 118/93

    Unterbringungsverfahren; Rechtsanwalt; Verfahrenspfleger; Fachkenntnisse;

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99
    Die nach § 1836a Satz 4 a.F. BGB für die Aufwandsentschädigung entsprechend geltende Bestimmung des § 1835 Abs. 4 Satz 2a.F. BGB erklärt nur die "Vorschriften über das Verfahren bei der Entschädigung von Zeugen hinsichtlich ihrer barer Auslagen" für sinngemäß anwendbar, nicht jedoch die hierfür einschlägigen materiell-rechtlichen Regelungen (vgl. BayObLGZ 1993, 256/259; MünchKomm/Schwab BGB 3.Aufl. § 1835 Rn. 21).
  • LG München I, 25.08.1997 - 13 T 14926/97
    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99
    Die Bestimmung des § 196 Abs. 1 Nr. 17 BGB , nach der der Anspruch binnen zwei Jahren verjährt, ist hier nicht anwendbar (vgl. LG München I FamRZ 1998, 323 ).
  • BayObLG, 04.12.1996 - 3Z BR 27/96
    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 228/99
    Der Anspruch ist nicht nach § 15 Abs. 2 ZSEG erloschen, weil die Ausschlußfrist für die Geltendmachung des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung nach § 1836a BGB a.F. erst mit dem Ende des Amts des Betreuers zu laufen beginnt (BayObLG FamRZ 1997, 580 ; NJWE-FER 1999, 153 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 289/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11768
BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 289/99 (https://dejure.org/1999,11768)
BayObLG, Entscheidung vom 13.10.1999 - 3Z BR 289/99 (https://dejure.org/1999,11768)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 3Z BR 289/99 (https://dejure.org/1999,11768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Betreuers für einen schwer gesitig Behinderten nach dem Tod beider Elternteile; Bestellung eines Verwandten als Betreuer bei Benachteiligung des Pflegebedürftigen bezüglich seiner Erbansprüche

  • Bt-Recht

    Betreuerauswahl, Interessenkonflikt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1183 (Ls.)
  • BtPrax 2000, 91
 
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.08.1999 - 3Z AR 23/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9905
BayObLG, 18.08.1999 - 3Z AR 23/99 (https://dejure.org/1999,9905)
BayObLG, Entscheidung vom 18.08.1999 - 3Z AR 23/99 (https://dejure.org/1999,9905)
BayObLG, Entscheidung vom 18. August 1999 - 3Z AR 23/99 (https://dejure.org/1999,9905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Vormundschaftsgericht; Maßstab bei Ermittlung eines wichtigen Grundes; Berücksichtigung eines besonderen Vertrauens des Betreuten zum abgebenden Gericht

  • Bt-Recht

    Abgabe bei besonderen Vertrauen des Betreuten zum bisherigen VormG

  • rechtsportal.de

    FGG § 65a, § 46
    Besonderes Vertrauen des Betreuten zum Vormundschaftsgericht als Hinderungsgrund einer Abgabe des Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 704 XVII 4821/92
  • BayObLG, 18.08.1999 - 3Z AR 23/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1299
  • BtPrax 2000, 91
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus BayObLG, 18.08.1999 - 3Z AR 23/99
    Maßgebend sind insoweit allein Zweckmäßigkeitserwägungen, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1998, 1/2; 1996, 274/276).

    Rechnung zu tragen ist auch den Interessen des Betreuers, wobei insbesondere zu prüfen ist, inwieweit dessen Amtsführung durch einen Zuständigkeitswechsel erleichtert oder erschwert wird (vgl. BayObLGZ 1996, 274/276).

  • BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 18.08.1999 - 3Z AR 23/99
    Maßgebend sind insoweit allein Zweckmäßigkeitserwägungen, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1998, 1/2; 1996, 274/276).
  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 18.08.1999 - 3Z AR 23/99
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung berufen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; vgl. BayObLGZ 1989, 1).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 247/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8764
BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 247/99 (https://dejure.org/1999,8764)
BayObLG, Entscheidung vom 13.10.1999 - 3Z BR 247/99 (https://dejure.org/1999,8764)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 3Z BR 247/99 (https://dejure.org/1999,8764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen eine Entscheidung über einen Betreuerwechsel; Entlassung eines Berufsbetreuers; Vorschlag des Betroffenen bei der Wahl des Betreuers

  • Bt-Recht

    Betreuerauswahl, Gegenstand des Beschwerdeverfahrens

  • rechtsportal.de

    FGG § 25
    Beschwerde gegen die Entscheidung über einen Betreuerwechsel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1458 (Ls.)
  • BtPrax 2000, 91
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 16.01.1997 - 3Z BR 248/96

    Entlassung des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 247/99
    Der Beschwerdeführer ist durch die Entlassung als Betreuer auch in seinen Rechten beeinträchtigt (BayObLG FamRZ 1997, 1358 ).
  • BayObLG, 29.03.1996 - 3Z BR 21/96

    Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf Beschwerde des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 13.10.1999 - 3Z BR 247/99
    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist der Verfahrensgegenstand des ersteh Rechtszugs (vgl. BayObLGZ 1996, 81/83), hier also die Entscheidung über die Person des Betreuers.
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