Weitere Entscheidung unten: LAG Nürnberg, 06.08.2012

Rechtsprechung
   BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11   

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https://dejure.org/2012,29305
BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11 (https://dejure.org/2012,29305)
BAG, Entscheidung vom 22.05.2012 - 1 ABR 11/11 (https://dejure.org/2012,29305)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 (https://dejure.org/2012,29305)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

  • openjur.de

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition; Zutritt zu den Vorräumen einer Betriebsversammlung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition - Zutritt zu den Vorräumen einer Betriebsversammlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 3 GG, § 42 BetrVG, § 43 BetrVG, § 46 BetrVG, § 93 Abs 2 ArbGG
    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition - Zutritt zu den Vorräumen einer Betriebsversammlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition; Zutritt zu den Vorräumen einer Betriebsversammlung zum Zwecke der Mitgliederwerbung; Passivlegitimation; Koalitionsrecht

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition - Zutritt zu den Vorräumen einer Betriebsversammlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Koalitionsrecht; Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition; Zutritt zu den Vorräumen einer Betriebsversammlung zum Zwecke der Mitgliederwerbung; Passivlegitimation

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition: Umfang des Hausrechts in der Betriebsversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Arbeitnehmervereinigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 141, 360
  • NJW 2012, 3325
  • NZA 2012, 1176
  • BB 2012, 2560
  • DB 2012, 2351
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 179/09

    Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zur Mitgliederwerbung

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
    Dementsprechend sind die Gerichte auch verpflichtet, Anträge nach Möglichkeit so auszulegen, dass eine Sachentscheidung ergehen kann (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09 - Rn. 18, BAGE 135, 1) .

    Ein zukunftsbezogener Leistungsantrag hat daher das Zutrittsbegehren nur typisierend zu beschreiben (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09 - Rn. 34 f., aaO) .

    Ob der jeweils konkret begehrte Zutritt zu gewähren ist, richtet sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09 - Rn. 32 f. mwN, BAGE 135, 1) .

    Verlangt sie häufiger und unabhängig von Pausenzeiten Zutritt, hat sie die Notwendigkeit solch weiterer betrieblicher Werbemaßnahmen im Einzelnen aufzuzeigen (22. Juni 2010 - 1 AZR 179/09 - Rn. 37, BAGE 135, 1) .

  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
    Diese ist stets Beteiligte eines Beschlussverfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG (BAG 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - Rn. 11, BAGE 119, 279; GK-ArbGG/Dörner Stand Dezember 2010 § 83 Rn. 71) .

    Sie berühmt sich eigener Rechte, deren Bestehen nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint (vgl. BAG 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 119, 279) .

    Als nicht tariffähige Arbeitnehmervereinigung stehen ihm betriebsverfassungsrechtliche Befugnisse einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nicht zu (BAG 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - BAGE 119, 279) .

  • BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 12/63

    Teilnahmerecht eines Gewerkschaftsbeauftragten - Betriebsversammlung -

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
    Unter Berücksichtigung dieses Zwecks erstreckt es sich auf den Versammlungsraum und die Zugangswege zum Ort der Betriebsversammlung (BAG 18. März 1964 - 1 ABR 12/63 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 15, 307) , nicht jedoch auch auf sonstige Räumlichkeiten in dessen Umfeld.

    b) Ein Streit über den Umfang des Zutrittsrechts zum Veranstaltungsgelände ist entweder zwischen den Betriebsparteien oder zwischen dem Dritten, der Zutritt begehrt, und dem Arbeitgeber zu klären (vgl. BAG 18. März 1964 - 1 ABR 12/63 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 15, 307) .

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
    Dies gilt nur dann nicht, wenn das Arbeitsgericht trotz ausdrücklicher Rüge nicht vorab durch besonderen Beschluss, sondern im Rahmen der Entscheidung zur Hauptsache über die Zulässigkeit der Verfahrensart entschieden hat (vgl. BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 91, 210) .
  • BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
    Sie übersieht, dass der Betriebsrat keine generelle Rechts- und Vermögensfähigkeit besitzt (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 30/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 112, 96) und deshalb ihm gegenüber eine Zwangsvollstreckung nach §§ 888, 889 ZPO nicht möglich ist (BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 27, BAGE 133, 342) .
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 30/03

    Vertragsstrafenversprechen zu Gunsten des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
    Sie übersieht, dass der Betriebsrat keine generelle Rechts- und Vermögensfähigkeit besitzt (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 30/03 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 112, 96) und deshalb ihm gegenüber eine Zwangsvollstreckung nach §§ 888, 889 ZPO nicht möglich ist (BAG 17. März 2010 - 7 ABR 95/08 - Rn. 27, BAGE 133, 342) .
  • BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 2071/94

    Verletzung von Meinungs- und Koalitionsfreiheit durch Zurückweisung von

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
    Dass einer Koalition die für eine Qualifizierung als Gewerkschaft erforderliche Verbandsmacht und Durchsetzungsfähigkeit und damit die Tariffähigkeit fehlt, ist unerheblich (BVerfG 26. Januar 1995 - 1 BvR 2071/94 - zu II 2 a der Gründe, AP GG Art. 9 Nr. 77 = EzA GG Art. 9 Nr. 56) .
  • LAG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 TaBV 160/09

    Unbegründeter Anspruch einer Arbeitnehmervereinigung auf Errichtung eines

    Auszug aus BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11
    Die Rechtsbeschwerde der antragstellenden Arbeitnehmervereinigung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. Januar 2011 - 17 TaBV 160/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer Verpflichtung nachgekommen ist, und nicht, wie diese aussieht (BAG 27. Juli 2016 - 7 ABR 16/14 - Rn. 13; 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 15, BAGE 141, 360) .
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Dementsprechend sind die Gerichte auch verpflichtet, Anträge nach Möglichkeit so auszulegen, dass eine Sachentscheidung ergehen kann (vgl. BAG 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 15 mwN, DB 2012, 2351) .
  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12

    Streikaufruf im Intranet

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Arbeitsgericht trotz ausdrücklicher Rüge nicht vorab durch Beschluss, sondern im Rahmen der Entscheidung zur Hauptsache über die Zulässigkeit der Verfahrensart (mit-)entschieden hat (vgl. BAG 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 9, BAGE 141, 360 ) .
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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 06.08.2012 - 2 Sa 643/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25176
LAG Nürnberg, 06.08.2012 - 2 Sa 643/11 (https://dejure.org/2012,25176)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06.08.2012 - 2 Sa 643/11 (https://dejure.org/2012,25176)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06. August 2012 - 2 Sa 643/11 (https://dejure.org/2012,25176)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung - Abmahnung - Verdachtsänderungskündigung - vorläufige Weiterbeschäftigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Entzugs einer Führungsstellung im Wege ordentlicher verhaltensbedingter Änderungskündigung; Rechtsfolge der Annahme einer Änderungskündigung unter Vorbehalt

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 2 KSchG, 99 BetrVG
    Verhaltensbedingte Änderungskündigung - Verdachtsänderungskündigung - Annahme unter Vorbehalt und Weiterbeschäftigung

  • Betriebs-Berater

    Vorläufige Weiterbeschäftigung bei Verdachtsänderungskündigung

  • rabüro.de

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung sozial ungerechtfertigt, wenn Abmahnung in Betracht kommt

  • Betriebs-Berater

    Vorläufige Weiterbeschäftigung bei Verdachtsänderungskündigung

  • rechtsportal.de

    KSchG § 2; BetrVG § 99
    Zulässigkeit des Entzugs einer Führungsstellung im Wege ordentlicher verhaltensbedingter Änderungskündigung; Rechtsfolge der Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt

  • Der Betrieb

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung durch Entzug der Führungsverantwortung ? Abmahnung als milderes Mittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 2432
  • DB 2012, 2351
  • NZA-RR 2012, 631
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 844/07

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Vermutungswirkung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.08.2012 - 2 Sa 643/11
    Bei einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht aufgrund des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs verpflichtet, den Arbeitnehmer vorläufig zu den bisherigen Bedingungen weiterzubeschäftigen (st. Rspr. vgl. BAG vom 28.05.2009 - 2 AZR 844/07 mwN; KR-Rost, 9. Aufl., 2009, § 2 KSchG Rn 158a mwN).

    Der Arbeitnehmer gibt durch die wirksame Vorbehaltsannahme selbst zu erkennen, dass ihm zunächst die Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen zumutbar erscheint (BAG vom 28.05.2009 - 2 AZR 844/07 mwN).

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.08.2012 - 2 Sa 643/11
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BAG vom 25.11.2010 - 2 AZR 801/09 - mwN).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.08.2012 - 2 Sa 643/11
    Der Gesetzgeber geht bei der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Arbeitsbedingungen gemäß §§ 2, 8 KSchG von einer rechtskräftigen Entscheidung über die soziale Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen aus (näher dazu BAG vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89).
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 936/08

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.08.2012 - 2 Sa 643/11
    Eine gesonderte Rechtfertigung der Vergütungsänderung ist grundsätzlich entbehrlich, wenn sich die geänderte Vergütung aus einem im Betrieb angewandten Vergütungssystem ergibt ("Tarifautomatik", vgl. z.B. BAG vom 09.09.2010 - 2 AZR 936/08 mwN).
  • LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 990/15

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung: Abgrenzung personen-/verhaltensbedingte

    Die angebotenen Vertragsänderungen dürfen sich dabei nicht weiter von deren Inhalt entfernen, als es zur Erreichung des angestrebten Zwecks erforderlich ist {KR-Kreft 11. Aufl. § 2 KSchG Rn. 171; LAG Nürnberg 06.08.2012 - 2 Sa 643/11 - NZA-RR 2012, 631, 633).

    Ebenso wie bei einer Beendigungskündigung bedarf es auch bei einer verhaltensbedingten Änderungskündigung grundsätzlich einer Abmahnung (KR-Kreft § 2 KSchG Rn. 171a m. w. N.; ErfK/Oefker 16. Aufl. § 2 KSchG Rn. 46; NK-GA/Nübold § 2 KSchG Rn. 85; APSIKünzl 4. Aufl. § 2 KSchG Rn. 244; BAG 21.11.1985 - 2 AZR 21/85 - NZA 1986, 713; 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - NZA 1987, 418; LAG Nürnberg 06.08.2012 - 2 Sa 643/11 - NZA-RR 2012, 631, 633 Rn. 58; LAG Hessen 15.11.1999 - 11 Sa 2570/98 -Rn. 57zitiert nach Juris; LAG Hamm 10.05.1983- 11 Sa 1462/82-ZIP 1983, 985).

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2021 - 6 Sa 65/21

    Verhaltensbedingte Änderungskündigung - Abmahnungserfordernis -

    Die angebotenen Vertragsänderungen dürfen sich nicht weiter von deren Inhalt entfernen, als es zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 18.05.2017 - 2 AZR 606/16 - Rn. 11; LAG Nürnberg 06.08.2012 - 2 Sa 643/11-; LAG München 13.04.2016 - 5 Sa 990/15 - KR-Kreft, 12. Aufl. § 2 KSchG Rn. 151).

    Wie bei einer Beendigungskündigung bedarf es auch bei einer verhaltensbedingten Änderungskündigung grundsätzlich einer vorherigen Abmahnung (KR-Kreft § 2 KSchG Rn. 155 mwN.; ErfK/Oetker, 20. Aufl. § 2 KSchG Rn. 46; BAG 21.11.1985 - 2 AZR 21/85 - 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - LAG Nürnberg 06.08.2012 - 2 Sa 643/11 - LAG München 13.04.2016 - 5 Sa 990/15 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.08.2021 - 6 Sa 65/21

    Änderungskündigung, verhaltensbedingt, Abmahnungserfordernis,

    Die angebotenen Vertragsänderungen dürfen sich nicht weiter von deren Inhalt entfernen, als es zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 18.05.2017 - 2 AZR 606/16 - Rn. 11; LAG Nürnberg 06.08.2012 - 2 Sa 643/11-; LAG München 13.04.2016 - 5 Sa 990/15 - KR-Kreft, 12. Aufl. § 2 KSchG Rn. 151).

    Wie bei einer Beendigungskündigung bedarf es auch bei einer verhaltensbedingten Änderungskündigung grundsätzlich einer vorherigen Abmahnung (KR-Kreft § 2 KSchG Rn. 155 mwN.; ErfK/Oetker, 20. Aufl. § 2 KSchG Rn. 46; BAG 21.11.1985 - 2 AZR 21/85 - 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - LAG Nürnberg 06.08.2012 - 2 Sa 643/11 - LAG München 13.04.2016 - 5 Sa 990/15 -).

  • ArbG Regensburg, 24.09.2015 - 8 Ca 997/15

    Rechtsmäßigkeit einer Änderungskündigung

    Vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Änderungskündigung ist als Grundlage einer negativen Zukunftsprognose grundsätzlich eine einschlägige Abmahnung erforderlich, da davon auszugehen ist, dass das künftige Verhalten des Arbeitnehmers schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (KR-Rost/Kreft, 10. Aufl. 2013, § 2 KSchG Rdnr. 100 a; Erfurter Kommentar/Oetker, 15. Aufl. 2015, § 2 KSchG Rdnr. 46; LAG Nürnberg, Urt. v. 096.08.2012, Az. 2 Sa 643/11; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, U. v. 29.09.2010 Az. 8 Sa 229/10).
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