Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.11.1998

Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97   

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BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97 (https://dejure.org/1998,1132)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1998 - V ZR 379/97 (https://dejure.org/1998,1132)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1998 - V ZR 379/97 (https://dejure.org/1998,1132)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formbedürftigkeit, - eines Grundstückskaufvertrages; Grundstückskaufvertrag, - und Form

  • Judicialis

    BGB § 139; ; BGB § 145 ff; ; BGB § 313

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 139, §§ 145 ff, § 313
    Rechtsfolgen der Beurkundung eines aufschiebend bedingt gewollten Vertrages als unbedingt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 351
  • ZIP 1999, 32
  • MDR 1999, 288
  • DNotZ 1999, 354
  • WM 1999, 553
  • DB 1999, 143
  • DNotI-Report 1999, 22
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 68/65

    Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97
    Der Grundsatz, daß bei Kenntnis der Parteien von der Formunwirksamkeit eines Teils ihrer Abmachungen das Rechtsgeschäft lediglich von den übrigen Vertragsbestimmungen gebildet wird (BGHZ 45, 376), ist unanwendbar, wenn die Parteien anstelle eines aufschiebend bedingt gewollten Vertrages einen unbedingten beurkunden lassen.

    Der vom Senat in BGHZ 45, 376, 379 bestätigte Grundsatz hat nur dort Sinn, wo der Vertrag sich grundsätzlich in wirksame und unwirksame Abreden aufteilen läßt und sich damit die Frage stellt, ob § 139 BGB anwendbar ist oder wegen fehlenden Rechtsbindungswillens nicht eingreift.

    Im übrigen hat der Senat in BGHZ 45, 376, 380 ausdrücklich ausgeführt, daß mit Anwendung des besagten Grundsatzes noch nicht darüber entschieden ist, ob der ohne den unwirksamen Teil des Rechtsgeschäfts verbleibende Rest mit diesem Inhalt auch so gewollt war (so auch Staudinger/Wufka, BGB, 1995, § 313 Rdn. 214; BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl., § 313 Rdn. 92).

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97
    Dazu genügt es schon, daß der eine Teil die Abrede zum Vertragsbestandteil machen will, wenn der andere dies erkannt und hingenommen hat (vgl. BGHZ 76, 43, 49; 78, 346, 348).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97
    Dazu genügt es schon, daß der eine Teil die Abrede zum Vertragsbestandteil machen will, wenn der andere dies erkannt und hingenommen hat (vgl. BGHZ 76, 43, 49; 78, 346, 348).
  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73

    Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel

    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97
    War das Angebot in der vom Berufungsgericht angenommenen Weise eingeschränkt, so wäre dies nach der zutreffenden Auffassung des Berufungsgerichts beurkundungsbedürftig gewesen (§ 313 BGB), weil sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dieses Erfordernis auf alle Vereinbarungen erstreckt, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. z.B. BGHZ 63, 359, 361; 74, 346, 348).
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 202/95

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer in einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97
    Die genannte Beschränkung kommt in der Angebotsurkunde aber nicht einmal andeutungsweise zum Ausdruck (vgl. Senatsurt. v. 12. Juli 1996, V ZR 202/95, NJW 1996, 2792, 2793).
  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 103/60

    Hypothekenbestellung für Scheinforderung

    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97
    Nach seinem eigenen Vortrag hat der Kläger nicht "mit Einverständnis" der Beklagten zu 1 und 2 ein Angebot nur zum Schein abgegeben, d.h. nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorgerufen, ohne die damit verbundenen Rechtswirkungen zu wollen (vgl. BGHZ 36, 84, 87 ff).
  • BGH, 06.04.1979 - V ZR 72/74

    Baupläne: Bestandteil des beurkundeten Vertrags

    Auszug aus BGH, 13.11.1998 - V ZR 379/97
    War das Angebot in der vom Berufungsgericht angenommenen Weise eingeschränkt, so wäre dies nach der zutreffenden Auffassung des Berufungsgerichts beurkundungsbedürftig gewesen (§ 313 BGB), weil sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dieses Erfordernis auf alle Vereinbarungen erstreckt, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (vgl. z.B. BGHZ 63, 359, 361; 74, 346, 348).
  • BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16

    Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit

    Der Grundsatz, dass bei Kenntnis der Parteien von der Formunwirksamkeit eines Teils ihrer Abmachungen das Rechtsgeschäft lediglich von den übrigen Vertragsbestimmungen gebildet wird, hat außerdem nur dort Sinn, wo ein Vertrag sich grundsätzlich in wirksame und unwirksame Abreden aufteilen lässt und sich damit die Frage stellt, ob § 139 BGB anwendbar ist oder wegen fehlenden Rechtsbindungswillens nicht eingreift (BGH, Urteil vom 13. November 1998 - V ZR 379/97, NJW 1999, 351, juris Rn. 9).
  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 241/13

    Schwarzarbeit wird nicht bezahlt

    Dieses könnte allenfalls als teilwirksam angesehen werden, wenn die Parteien dem zuzüglich Umsatzsteuer vereinbarten Teilwerklohn konkrete von der Klägerin zu erbringende Einzelleistungen zugeordnet hätten (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1998 - V ZR 379/97, NJW 1999, 351; Staudinger/Roth, BGB, Neubearbeitung 2010, § 139 Rn. 64; MünchKommBGB/Busche, 6. Aufl., § 139 Rn. 25).
  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07

    Grundstücksschenkung: Verjährung des Teilwertersatzes für einen

    Genügt die beurkundete Form des Rechtsgeschäfts nicht den Formanforderungen, liegt ein Formmangel vor, weil die tatsächlich und erkennbar gewollte Willenserklärung nur unvollständig beurkundet wurde (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.1998 - V ZR 379/97, NJW 1999, 351 unter 2.), sofern der Formmangel nicht aufgrund von Vorschriften wie etwa § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB geheilt wurde.
  • OLG Hamm, 28.04.2014 - 18 U 72/13

    Rückforderung der für die Vermittlung eines Darlehensnehmers gezahlten Provision

    c)Außer in dem Fall der Anfechtung eines anfechtbaren Kaufvertrages ist die Rechtsprechung auch in solchen Fällen von einem Wegfall des Provisionsanspruchs ausgegangen, in denen die Vertragsparteien das anfechtbare Geschäft mit Rücksicht auf ein Anfechtungsrecht einvernehmlich wieder aufgehoben haben (OLG Köln, Urt. v. 13.02.1996 - 24 U 151/95, NJW-RR 1997, 693, mit Tatbestand abrufbar unter www.nrwe.de; OLG Hamburg, Urt. v. 02.06.1998 - 11 U 176/96, NJW 1999, 351; OLG Celle, Urt. v.12.02.1998 - 11 U 307/96, NJW-RR 1999, 128; zustimmend obiter dictum BGH, Urt. v. 14.12.2000 - III ZR 3/00, NJW 2001, 966, 967).

    Das Oberlandesgericht Hamburg hat sich der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln angeschlossen und ebenfalls ausgeführt, Voraussetzung der Gleichstellung sei, dass die wegen gegebener Anfechtbarkeit erfolgende Vertragsaufhebung den der Anfechtungsfolge entsprechenden Rechtszustand schaffe (OLG Hamburg, Urt. v. 02.06.1998 - 11 U 176/96, NJW 1999, 351).

  • LG Siegen, 21.07.2016 - 5 O 52/10

    Ohne-Rechnung-Abrede; Schwarzarbeit

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn sich der vereinbarte Teilwerklohn in Höhe von 5.000,00EUR zu konkreten Teilleistungen zuordnen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13; BGH, Urteil vom 13.11.1998 - V ZR 379/97).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.11.1998 - 15 W 350/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7090
OLG Hamm, 11.11.1998 - 15 W 350/98 (https://dejure.org/1998,7090)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.1998 - 15 W 350/98 (https://dejure.org/1998,7090)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 1998 - 15 W 350/98 (https://dejure.org/1998,7090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1999, 68
  • DNotI-Report 1999, 22
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 25.08.1997 - 2 Wx 42/97

    Beschränkte Zulässigkeit eines Wirksamkeitsvermerks, Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1998 - 15 W 350/98
    Im Hinblick auf die abweichende Rechtsauffassung des OLG Köln (DNotZ 1998, 311 = Rpfleger 1998, 106) wird die Sache gem. § 79 Abs. 2 GBO dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.

    So zu entscheiden sieht sich der Senat jedoch gehindert durch den Beschluß des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 24.08.1997 - 2 Wx 42/98 -(veröffentlicht in DNotZ 1998, 311 ff. sowie Rpfleger 1998, 106 f.).

  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97

    Gebühr bei der Eintragung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1998 - 15 W 350/98
    Nach zutreffender Auffassung hat die Eintragung des Wirksamkeitsvermerks in entsprechender Anwendung des § 18 GBV sowohl bei der Auflassungsvormerkung als auch bei der jeweiligen Grundschuld zu erfolgen (BayObLG MittBayNot 1998, 274; Demharter, a.a.O., § 22 Rdn. 19; Stöber MittBayNot 1977, 143, 147).

    Ob für die Eintragung eines solchen Vermerks in entsprechender Anwendung des § 67 KostO eine Gebühr in Höhe eines Viertels einer vollen Gebühr zu erheben ist (so jüngst BayObLG MittBayNot 1998, 274), muß aus dem Zusammenhang der kostenrechtlichen Vorschriften beurteilt werden.

  • BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines mehrfach aufschiebend

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1998 - 15 W 350/98
    Auf diese Weise besteht ungeachtet der geringfügigen Abweichung im Sachverhalt die Gleichheit der Rechtsfrage, die für die Vorlagepflicht nach § 79 Abs. 2 GBO ausschlaggebend ist (BGHZ 95, 118, 123 = NJW 1985, 2717i NJW 1997, 861).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 16/84

    Wohnungseigentum: Zwangsversteigerung; weitere Anschlußwerte

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1998 - 15 W 350/98
    Auf diese Weise besteht ungeachtet der geringfügigen Abweichung im Sachverhalt die Gleichheit der Rechtsfrage, die für die Vorlagepflicht nach § 79 Abs. 2 GBO ausschlaggebend ist (BGHZ 95, 118, 123 = NJW 1985, 2717i NJW 1997, 861).
  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1998 - 15 W 350/98
    Eine unzulässige Umgehung des § 71 Abs. 2 GBO liegt nach anerkannter Auffassung jedenfalls dann nicht vor, wenn mit der Beschwerde eine Grundbuchberichtigung angestrebt wird, die von dem eingetragenen Inhaber des betroffenen Rechts selbst bewilligt wird (RGZ 133, 279, 280; BGHZ 108, 372, 375 = NJW 1990, 258, 259; KG OLGZ 1965, 72 = Rpfleger 1965, 232).
  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1998 - 15 W 350/98
    Die Möglichkeit zu einer solchen Rangänderung eröffnet die herrschende, wenn auch nicht unbestrittene Auffassung, die die Rangfähigkeit der Auflassungsvormerkung bejaht (BGHZ 46, 124, 127; WM 1986, 46, 48; BayObLG NJR-RR 1991, 567; OLG Saarbrücken, a.a.O.; MK/BGB-Wacke, 3. Aufl., § 883 Rdn. 59; Palandt-Bassenge, BGB, 57. Aufl., § 883 Rdn. 29; a.A. Straudinger/Gursky, BGB, 13. Aufl., § 883 Rdn. 178).
  • BGH, 28.10.1966 - V ZR 11/64

    Auflassungsvormerkung in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1998 - 15 W 350/98
    Die Möglichkeit zu einer solchen Rangänderung eröffnet die herrschende, wenn auch nicht unbestrittene Auffassung, die die Rangfähigkeit der Auflassungsvormerkung bejaht (BGHZ 46, 124, 127; WM 1986, 46, 48; BayObLG NJR-RR 1991, 567; OLG Saarbrücken, a.a.O.; MK/BGB-Wacke, 3. Aufl., § 883 Rdn. 59; Palandt-Bassenge, BGB, 57. Aufl., § 883 Rdn. 29; a.A. Straudinger/Gursky, BGB, 13. Aufl., § 883 Rdn. 178).
  • LG Amberg, 16.11.1995 - 32 T 1148/95

    Eintragung eines "Wirksamkeitsvermerks"

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1998 - 15 W 350/98
    Anknüpfend an die auch von dem Beteiligten zu 2) im vorliegenden Fall gewählte zweite Gestaltungsmöglichkeit läßt die überwiegende Auffassung die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks zu, der die außerhalb des Grundbuchs eingetretene materielle Rechtslage der Wirksamkeit der Finanzierungsgrundschuld gegenüber der formell vorrangig eingetragenen Auflassungsvormerkung im Grundbuch verlautbart (OLG Saarbrücken a.a.O.; LG Amberg MittBayNot 1996, 41; MK/BGB-Wacke a.a.O., § 883 Rdn. 48; Hägele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 11. Aufl., Rdn. 1523; Demharter, GBO, 22. Aufl., § 22 Rdn. 19; Bühler BWNotZ 1995, 171, 172; Lehmann, Frank, Stöber und Gursky, jeweils a.a.O.).
  • RG, 24.09.1931 - V B 7/31

    Gebietet § 40 Abs. 1 der Grundbuchordnung vorab die Rückberichtigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1998 - 15 W 350/98
    Eine unzulässige Umgehung des § 71 Abs. 2 GBO liegt nach anerkannter Auffassung jedenfalls dann nicht vor, wenn mit der Beschwerde eine Grundbuchberichtigung angestrebt wird, die von dem eingetragenen Inhaber des betroffenen Rechts selbst bewilligt wird (RGZ 133, 279, 280; BGHZ 108, 372, 375 = NJW 1990, 258, 259; KG OLGZ 1965, 72 = Rpfleger 1965, 232).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 20 W 77/14

    Eintragungsfähigkeit eines Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch

    Der Wirksamkeitsvermerk ist - was hier in Rede steht - auch im Verhältnis von Rechten zu Vormerkungen zulässig, und zwar unabhängig von der Frage, ob man Vormerkungen generell als rangfähig ansieht oder nicht (BeckOK GBO/Zeiser, a.a.O., § 45 Rz. 10; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 19; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 1523, 1531a; Meikel/Böttcher, a.a.O., § 45 Rz. 19; Bauer/von Oefele/Knothe, a.a.O., § 45 Rz. 14, 18, je m. w. N.; vgl. auch OLG Hamm Rpfleger 1999, 68, und dazu BGHZ 141, 169, Tz. 11; Senat, Beschluss vom 23.05.2013, 20 W 352/12, und dazu BGH WM 2014, 959, je zitiert nach juris).

    Denn dadurch kann zum Ausdruck gebracht werden, dass der Vormerkungsberechtigte mit einem gleich- oder nachrangigen Recht einverstanden ist und dieses Recht ihm gegenüber damit materiell-rechtlich wirksam ist (BeckOK GBO/Zeiser, a.a.O., § 45 Rz. 10; Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 1523; Meikel/Böttcher, a.a.O., § 45 Rz. 19; Bauer/von Oefele/Knothe, a.a.O., § 45 Rz. 18; Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 19, je m. w. N.; vgl. auch OLG Hamm Rpfleger 1999, 68, und BGHZ 141, 169, Tz. 8, 11).

  • OLG Celle, 22.05.2013 - 4 W 75/13

    Rechtsfolgen einer von Amts wegen erfolgten Eintragung eines

    Weder der zu dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofs führende Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. November 1998 (Rpfleger 1999, 68) noch die vorzitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs selbst besagen jedoch, dass mit der höchstrichterlichen Bejahung der Zulässigkeit des Wirksamkeitsvermerks auch in Bezug auf die Eigentumsvormerkung die Eintragung eines Rangvorbehalts nunmehr unzulässig sei.
  • OLG Stuttgart, 30.05.2011 - 8 W 192/11

    Grundbuchsache: Kostenmäßige Auswirkung der gleichzeitigen Eintragung eines

    Soweit die Zulässigkeit der Eintragung bezweifelt wurde, hat der BGH (NJW 1999, 2275) auf den Vorlagebeschluss des OLG Hamm (Rpfleger 1999, 68) entschieden, dass diese statthaft ist.
  • OLG Köln, 09.03.2001 - 2 Wx 51/00

    Gebührenfreiheit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

    Nach inzwischen herrschender Auffassung, der sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rechtsprechung (Beschluss vom 25.8.1997 - 2 Wx 42/97 - abgedr. in: DNotZ 1998, 311) anschließt, ist, wenn für den Käufer eines Grundstücks eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und er der Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld durch den Grundstückseigentümer zustimmt, die Eintragung eines Vermerks in das Grundbuch statthaft, aus dem sich ergibt, dass das Grundpfandrecht gegenüber der rangbesseren Auflassungsvormerkung des Käufers wirksam ist (BGH NJW 1999, 2275 = Rpfleger 1999, 383 = DNotZ 1999, 1000 = MittRhNotK 1999, 278; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; OLG Hamm MittBayNot 1999, 181; BayObLG MittRhNotK 1998, 375; OLG Saarbrücken MittRhNotK 1995, 25; LG Saarbrücken, MittBayNotK 1996, 41; LG Amberg MittBayNot 1996, 41; Rohs/Wedewer, KostO, Stand: Sept. 2000, § 62 Rn. 10c; Lehmann NJW 1993, 1558, 1560).
  • OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00

    Vereinbarkeit der Grundbuchgebühren mit der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie

    a) Nach inzwischen h. A., der sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rspr. (DNotZ 1998, 311 = MittRhNotK 1997, 394 ) anschließt, ist, wenn für den Käufer eines Grundstücks eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und er der Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld durch den Grundstückseigentümer zustimmt, die Eintragung eines Vermerks in das Grundbuch statthaft, aus dem sich ergibt, dass das Grundpfandrecht gegenüber der rangbesseren Auflassungsvormerkung des Käufers wirksam ist (BGH NJW 1999, 2275 = Rpfleger 1999, 383 = DNotZ 1999, 1000 = MittRhNotK 1999, 278 ; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; OLG Hamm MittBayNot 1999, 181 ; BayObLG MittRhNotK 1998, 375 ; OLG Saarbrücken MittRhNotK 1995, 25, 41; LG Amberg MittBayNot 1996, 41; Rohs/Wedewer, Stand: Sept. 2000, § 62 KostG, Rn. 10 c; Lehmann, NJW 1993, 1558, 1560).
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