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   BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 75/02   

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BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 75/02 (https://dejure.org/2002,3051)
BayObLG, Entscheidung vom 12.09.2002 - 2Z BR 75/02 (https://dejure.org/2002,3051)
BayObLG, Entscheidung vom 12. September 2002 - 2Z BR 75/02 (https://dejure.org/2002,3051)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 19, 20; BGB §§ 133, 167; AGBG §§ 1 Abs. 1, 10 Nr. 4, § 9305 Abs. 1, § 308 Nr. 4, § 307 BGB n.F.)
    Änderungsvollmacht des Bauträgers für Teilungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Eintragungshindernisses für das Grundbuch aufgrund des fehlenden Nachweises einer Vollmacht für die Übertragung eines Miteigentumsanteils; Notwendigkeit eines Nachweis des Fortbestehens einer Vollmacht für die Einigung über den Verkauf eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung - Prüfungskompetenz des Grundbuchamts bei Formularklauseln - offensichtliche Unwirksamkeit der Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1669
  • DNotZ 2003, 51
  • NZM 2002, 958
  • FGPrax 2002, 245
  • ZMR 2002, 953
  • Rpfleger 2003, 121
  • BayObLGZ 2002, 296
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93

    Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 75/02
    Desgleichen hat der Senat die Rechtsfrage zu beurteilen, ob die Vollmachten dem das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz (BayObLGZ 1993, 259/264; MittBayNot 1998, 180) genügen.

    Durch die Trennung zwischen Außen- und Innenverhältnis soll gerade erreicht werden, dass die von der Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1993, 259; 1994, 244 und 302) geforderte Bestimmtheit der Vollmacht gewährleistet ist.

  • BayObLG, 25.08.1994 - 2Z BR 80/94

    Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung im Kaufvertrag über eine

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 75/02
    Durch die Trennung zwischen Außen- und Innenverhältnis soll gerade erreicht werden, dass die von der Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1993, 259; 1994, 244 und 302) geforderte Bestimmtheit der Vollmacht gewährleistet ist.
  • BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 55/94

    Geltungserhaltende Reduktion einer Grundbuchvollmacht, die dem

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 75/02
    Die vom Senat (BayObLGZ 1994, 302/308) nicht abschließend entschiedene, vom LG Düsseldorf (Rpfleger 1999, 217) bejahte Frage, ob das AGBG (jetzt H 305, ff. BGB) auf Grundbuchvollmachten überhaupt anzuwenden ist, bedarf auch vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.
  • BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97

    Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung bei Kaufvertrag über

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 75/02
    Desgleichen hat der Senat die Rechtsfrage zu beurteilen, ob die Vollmachten dem das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz (BayObLGZ 1993, 259/264; MittBayNot 1998, 180) genügen.
  • LG Düsseldorf, 14.12.1998 - 19 T 361/98

    AGB-Kontrolle betr. Änderungsvollmacht

    Auszug aus BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 75/02
    Die vom Senat (BayObLGZ 1994, 302/308) nicht abschließend entschiedene, vom LG Düsseldorf (Rpfleger 1999, 217) bejahte Frage, ob das AGBG (jetzt H 305, ff. BGB) auf Grundbuchvollmachten überhaupt anzuwenden ist, bedarf auch vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.
  • BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 125/02

    Prüfung der Unwirksamkeit einer Vollmacht durch Grundbuchamt - offensichtliche

    Am Verfahren beteiligt sind sämtliche Wohnungseigentümer, weil diese gemäß der notariellen Urkunde den Eintragungsantrag gestellt haben (siehe auch BayObLGZ 2002, 296/297).

    a) Der Senat folgt der Auffassung des Landgerichts, dass die Vollmacht nicht gegen den das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz verstößt (dazu BayObLGZ 1993, 259/263; BayObLGZ 1994, 244; 1994, 302/307 f.; jüngst auch BayObLGZ 2002, 296/298; siehe ferner etwa KG NJW-RR 1995, 1228/1229).

    b) In seinem Beschluss vom 12.9.2002 hat der Senat an seine frühere Rechtsprechung angeknüpft, dass eine im Außenverhältnis unbeschränkte Vollmacht jedenfalls dann nicht offensichtlich unwirksam nach § 1 Abs. 1, § 10 Nr. 4, § 9 Abs. 1 und 2 Nr. 2 " § 24a Nr. 1 " Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB " wenn bei der konkreten Vertragsgestaltung im Innenverhältnis Bindungen bestehen, etwa derart, dass die Änderungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise Inhalt und Umfang des Sondereigentums und von Sondernutzungsrechten nicht beeinträchtigen oder dem Erwerber keine Kosten entstehen (BayObLGZ 2002, 296/298 f.; a.A. LG Düsseldorf Rpfleger 1999, 217).

    Eine für das Grundbuchamt offensichtliche Unwirksamkeit liegt in der Regel nicht vor, wenn eine nach außen unbeschränkte Vollmacht Bindungen im Innenverhältnis unterliegt (BayObLGZ 2002, 296).

  • OLG München, 17.02.2009 - 34 Wx 91/08

    Grundbuchverfahren: Umfang einer Vollmacht zur Abgabe von Eintragungsanträgen

    45a) Vollmachten (§ 167 BGB) zur Abgabe von Eintragungsbewilligungen und Eintragungsanträgen hat das Rechtsbeschwerdegericht selbständig auszulegen, da es um die Wirksamkeit von Verfahrenshandlungen geht (§§ 13, 19 GBO; BayObLGZ 2002, 296/298; Demharter § 78 Rn. 15 m.w.N.).

    Insoweit ist die Klausel einschränkender als die, welche der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.9.2002 (BayObLGZ 2002, 296) zugrunde lag.

  • OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 208/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Wirksamkeit einer im Außenverhältnis unbeschränkten

    Dabei ist auf Wortlaut und Sinn der Erklärung abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BayObLGZ 2002, 296/298; Demharter GBO 28. Aufl. § 19 Rn. 28).

    Insoweit ist die Klausel einschränkender als die, welche der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.9.2002 (BayObLGZ 2002, 296) zugrunde lag.

  • OLG München, 27.04.2009 - 34 Wx 22/09

    Bauträgervertrag: Auslegung einer dem Bauträger erteilten Vollmacht zur

    Die gegenständliche Vollmacht unterscheidet nun deutlich zwischen Außen- und Innenverhältnis (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 245; Meikel/Böttcher GBO 10. Aufl. Einl I Rn. 18; Meikel/Hertel § 29 Rn. 59; Armbrüster ZMR 2005, 244/249).
  • OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12

    Grundbuchverfahren: Ablehnung einer Eintragung bei sicherer Kenntnis des

    Angesichts der Bindungen im Innenverhältnis liegt trotz der Unbeschränktheit im Außenverhältnis bei der konkret vorliegenden Vertragsgestaltung jedenfalls kein offensichtlicher Verstoß gegen § 308 Nr. 4 BGB vor (siehe auch dazu Senat vom 7.11.2012; ferner BayObLGZ 2002, 296).
  • BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 111/02

    Verkäufervollmacht zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von

    Die vom Senat (BayObLGZ 1994, 302/308; 2002, 296/298) nicht abschließend entschiedene Frage, ob das AGBG (jetzt § 305 ff. BGB) auf Grundbuchvollmachten überhaupt anzuwenden ist, bedarf auch vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.

    Eine für das Grundbuchamt offensichtliche Unwirksamkeit nach § 10 Nr. 4 AGBG (§ 308 Nr. 4 BGB n.F.) liegt in der Regel nicht vor, wenn eine nach außen unbeschränkte Vollmacht Bindungen im Innenverhältnis unterliegt (BayObLGZ 2002, 296/298 f.).

  • OLG Hamm, 18.12.2003 - 15 W 8/03
    (vgl. BGHZ 129, 1 = NJW 1995, 1081 = FGPrax 1995, 21; BayObLGZ 2002, 296 = FGPrax 2002, 245 = ZMR 2002, 953; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 173 = Rpfleger 1999, 533; Senat Rpfleger 2002, 353).

    Insoweit folgt der Senat der Rechtsprechung des BayObLG, von dem in der bereits zitierten Entscheidung vom 12.9.2002 - 2Z BR 75/02 - eine Vollmacht gleichen Inhalts zu beurteilen war und das hierzu ausgeführt hat: Es bedürfe keiner Entscheidung dazu, ob das AGBG (jetzt §§ 305 ff BGB) auf Grundbuchvollmachten überhaupt anzuwenden sei.

  • OLG München, 29.07.2014 - 34 Wx 138/14

    Grundbuchverfahren: Prüfung des Widerrufs einer Bauträgervollmacht als

    Angesichts der Bindungen im Innenverhältnis - keine Berührung des eigenen Sondereigentums und der zur Sondernutzung zugewiesenen Gegenstände, keine "zusätzlichen Belastungen", Ausübung nur vor dem beurkundenden Notar, seinem Vertreter oder Amtsnachfolger, zeitliche Limitierung durch den Verlust des Eigentums an der letzten Einheit - liegt in der konkreten Vertragsgestaltung trotz der Unbeschränktheit im Außenverhältnis jedenfalls kein offensichtlicher Verstoß gegen § 308 Nr. 4 BGB vor (siehe Senat vom 20.2.2013, 34 Wx 439/12 = FGPrax 2013, 111/112; vom 7.11.2012, 34 Wx 208/12, vom 20.2.2013, 34 Wx 439/12, je bei juris; ferner BayObLGZ 2002, 296).
  • BayObLG, 11.10.2004 - 2Z BR 149/04

    Vollmachten im Grundbuchverfahren

    Vollmachten zur Abgabe von Eintragungsbewilligungen und Eintragungsanträgen hat das Rechtsbeschwerdegericht selbständig auszulegen (BayObLGZ 2002, 296/298).
  • KG, 29.04.2003 - 1 W 132/03

    Grundbuchverfahren: Auslegung einer Durchführungsvollmacht zur Änderung eines

    Das gilt auch für die Vollmacht zur Änderung dieser Vollmacht und auch dann, wenn die Vollmacht nicht nur die Bewilligung der Eintragung, sondern in erster Linie die Vornahme des materiellen Rechtsgeschäfts betrifft (Meikel/Streck, a.a.O.; Bauer/v.Oefele/Budde, GBO, § 78 Rn. 26; vgl. auch BayObLG NJW-RR 2002, 1669 und OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 166 jew. ohne nähere Begründung; a.A.: BayObLG MittBayNot 1995, 293, 294; …
  • OLG Frankfurt, 23.04.2020 - 20 W 29/20

    Zur Auslegung einer Belastungsvollmacht in einem notariellen

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