Rechtsprechung
EuGH, 17.09.2002 - C-413/99 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Freizügigkeit - Wanderarbeitnehmer - Aufenthaltsrechte der Familienangehörigen des Wanderarbeitnehmers - Anspruch der Kinder auf Fortsetzung ihrer Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat - Artikel 10 und 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Unionsbürgerschaft - ...
- Europäischer Gerichtshof
Baumbast und R
- EU-Kommission
Baumbast und R gegen Secretary of State for the Home Department.
Verordnung Nr. 1612/68 des Rates, Artikel 12
1. Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Recht der Kinder eines Arbeitnehmers auf Zugang zum Unterricht im Aufnahmemitgliedstaat - Aufenthaltsrecht zur weiteren Teilnahme am allgemeinen Unterricht - Ehescheidung der Eltern, Wegfall des Wanderarbeitnehmerstatus beim einzigen ...
- EU-Kommission
Baumbast und R
- Wolters Kluwer
Aufenthaltsrechte der Familienangehörigen des Wanderarbeitnehmers; Anspruch der Kinder auf Fortsetzung ihrer Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat; Freizügigkeit von Arbeitnehmern innerhalb der Gemeinschaft
- Informationsverbund Asyl und Migration
VO Nr. 1612/68 Art. 12; EG Art. 18 Abs. 1
Großbritannien (A), Wanderarbeitnehmer, Freizügigkeit, Familienangehörige, Ausbildung, Schulbesuch, Unionsbürger, Drittstaatsangehörige, Geschiedene Eltern, Personensorge, Arbeitnehmerfreizügigkeit - opinioiuris.de
Baumbast und R
- Judicialis
Verordnung 1612/68/EWG Art. 10; ; Verordnung 1612/68/EWG Art. 12; ; Richtlinie 90/364/EWG; ; EGV Art. 18
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freizügigkeit - Wanderarbeitnehmer - Aufenthaltsrechte der Familienangehörigen des Wanderarbeitnehmers - Anspruch der Kinder auf Fortsetzung ihrer Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat - Artikel 10 und 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Unionsbürgerschaft - ...
- datenbank.nwb.de
Aufenthaltsrecht zur Fortsetzung der Schulausbildung von Kindern und einem Elternteil trotz fehlender EU-Bürgerschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Baumbast und R
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Immigration Appeals Tribunal London (Vereinigtes Königreich) - Auslegung von Artikel 18 EG (früher Artikel 8a EG-Vertrag) und von Artikel 12 der Verordnung Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2001 - C-413/99
- EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Papierfundstellen
- NJW 2002, 3610
- NJW 2017, 3060
- NVwZ 2003, 466 (Ls.)
- EuZW 2002, 761
- FamRZ 2003, 355 (Ls.)
- DVBl 2002, 1616
- DÖV 2003, 329
- FPR 2003, 374 (Ls.)
Wird zitiert von ... (194) Neu Zitiert selbst (13)
- EuGH, 15.03.1989 - 389/87
Echternach u.a. / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Nach dem Urteil vom 15. März 1989 in den verbundenen Rechtssachen 389/87 und 390/87 (Echternach und Moritz, Slg. 1989, 723) sei dies aber für den Fortbestand ihrer Rechte unerheblich.Die deutsche Regierung meint indessen, dass Artikel 12 der Verordnung Nr. 1612/68 nach dem Urteil Echternach und Moritz dem Kind ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nur dann gewähre, wenn es seine Ausbildung nicht im Herkunftsmitgliedstaat fortsetzen könnte.
Was den Fall der Familie Baumbast angehe, so gelte nach dem Urteil Echternach und Moritz das Kind eines Wanderarbeitnehmers auch dann weiterhin als dessen Familienangehöriger im Sinne der Verordnung Nr. 1612/68, wenn seine Familie in den Herkunftsmitgliedstaat zurückkehre, während es selbst im Aufnahmemitgliedstaat verbleibe, um dort eine Ausbildung fortzusetzen, die es im Herkunftsmitgliedstaat nicht fortführen könnte.
Auch wenn der Gerichtshof im Urteil Echternach und Moritz festgehalten hat, dass das betroffene Kind nach der Rückkehr seines Vaters in den Herkunftsmitgliedstaat dort mangels einer Koordinierung der Schulabschlusszeugnisse sein Studium nicht fortsetzen könnte, wollte er doch gemäß dem mit der Verordnung Nr. 1612/68 verfolgten Ziel einer Integration der Familienangehörigen der Wanderarbeitnehmer vor allem gewährleisten, dass deren Kindern im Aufnahmemitgliedstaat unter Voraussetzungen, die nicht diskriminierend sind, die Schule besuchen und studieren können, um ihre Ausbildung erfolgreich abschließen zu können (siehe auch Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 42/87, Kommission/Belgien, 1988, 5445, Randnr. 10).
Zudem können nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Rechte der Familienangehörigen eines EG-Arbeitnehmers aus der Verordnung Nr. 1612/68 ebenso wie der Status als Wanderarbeitnehmer selbst unter bestimmten Umständen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortgelten (in diesem Sinne Urteile Echternach und Moritz, Randnr. 21, und vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-85/96, Martínez Sala, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 32).
- EuGH, 08.11.1990 - C-231/89
Gmurzynska-Bscher / Oberfinanzdirektion Köln
Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Das in Artikel 234 EG vorgesehene Verfahren ist ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, in dem der Gerichtshof diejenigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auslegt, die die Gerichte zur Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten benötigen (Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 18).Wenn die von den nationalen Gerichten gestellten Fragen die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts betreffen, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (u. a. Urteil Gmurzynska-Bscher, Randnrn.
Im Rahmen der in Artikel 234 EG vorgesehenen Verteilung der richterlichen Aufgaben zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof entscheidet dieser daher im Wege der Vorabentscheidung, ohne dass er grundsätzlich nach den Umständen fragen müsste, die die nationalen Gerichte zu ihren Vorlagefragen veranlassen und unter denen sie die gemeinschaftsrechtliche Vorschrift, um deren Auslegung sie den Gerichtshof ersuchen, anwenden wollen (Urteil Gmurzynska-Bscher, Randnr. 22).
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn feststünde, dass das Verfahren des Artikels 234 EG zweckwidrig angewendet wurde und der Gerichtshof in Wirklichkeit ohne Vorliegen eines echten Rechtsstreits zu einer Entscheidung veranlasst werden soll, oder wenn offensichtlich wäre, dass die Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, die dem Gerichtshof zur Auslegung vorgelegt worden ist, im Ausgangsverfahren weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar ist (in diesem Sinne Urteile Gmurzynska-Bscher, Randnr. 23, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-130/95, Giloy, Slg. 1997, I-4291, Randnr. 22).
- EuGH, 13.02.1985 - 267/83
Diatta / Land Berlin
Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Wenn Artikel 10 der Verordnung bestimmt, dass der Familienangehörige des Wanderarbeitnehmers bei diesem Wohnung nehmen darf, bedeutet dies nicht, dass der Angehörige dort ständig wohnen muss, sondern - wie sich aus Artikel 10 Absatz 3 ergibt - lediglich, dass die Wohnung, über die der Arbeitnehmer verfügt, normalen Anforderungen an die Aufnahme seiner Familie entsprechen muss (Urteil vom 13. Februar 1985 in der Rechtssache 267/83, Diatta, Slg. 1985, 567, Randnr. 18).Zu dem Vorbringen der Kommission, aus Artikel 12 der Verordnung Nr. 1612/68 lasse sich kein Aufenthaltsrecht einer Person ableiten, die nicht Kind eines Wanderarbeitnehmers sei, weil jedes Recht aus dieser Bestimmung unabdingbar gerade diesen Status voraussetze, ist darauf hinzuweisen, dass angesichts des Zusammenhangs und der Zielsetzung der Verordnung Nr. 1612/68 und insbesondere ihres Artikels 12 dieser nicht eng ausgelegt (in diesem Sinne Urteil Diatta, Randnr. 17) und ihm keinesfalls die praktische Wirksamkeit genommen werden darf.
- EuGH, 18.05.1989 - 249/86
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Aus deren Gesamtzusammenhang folgt, dass der Rat für die erleichterte Freizügigkeit der Familienangehörigen der Arbeitnehmer zum einen berücksichtigt hat, welche Bedeutung das Zusammenleben mit seiner Familie für den Arbeitnehmer aus menschlicher Sicht hat, und zum anderen die in jeder Hinsicht bestehende Bedeutung einer Integration des Arbeitnehmers und seiner Familie im Aufnahmemitgliedstaat auf der Grundlage der Gleichbehandlung mit dessen Staatsangehörigen (in diesem Sinne Urteil vom 18. Mai 1989 in der Rechtssache 249/86, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 1263, Randnr. 11).Dieses Recht gehört zu den Grundrechten, die nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes vom Gemeinschaftsrecht anerkannt werden (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 10).
- EuGH, 27.09.1988 - 42/87
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Auch wenn der Gerichtshof im Urteil Echternach und Moritz festgehalten hat, dass das betroffene Kind nach der Rückkehr seines Vaters in den Herkunftsmitgliedstaat dort mangels einer Koordinierung der Schulabschlusszeugnisse sein Studium nicht fortsetzen könnte, wollte er doch gemäß dem mit der Verordnung Nr. 1612/68 verfolgten Ziel einer Integration der Familienangehörigen der Wanderarbeitnehmer vor allem gewährleisten, dass deren Kindern im Aufnahmemitgliedstaat unter Voraussetzungen, die nicht diskriminierend sind, die Schule besuchen und studieren können, um ihre Ausbildung erfolgreich abschließen zu können (siehe auch Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 42/87, Kommission/Belgien, 1988, 5445, Randnr. 10). - EuGH, 04.12.1974 - 41/74
Van Duyn / Home Office
Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Diese Beschränkungen und Bedingungen stehen daher nicht dem entgegen, dass Artikel 18 Absatz 1 EG den Einzelnen Rechte verleiht, die sie gerichtlich geltend machen können und die die innerstaatlichen Gerichte zu wahren haben (in diesem Sinne Urteil vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 7). - EuGH, 08.04.1976 - 48/75
Royer
Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei dem Recht der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einzureisen und sich dort aufzuhalten, um einen Anspruch, der sich unmittelbar aus dem EG-Vertrag oder, je nach den Umständen des Falls, aus den zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften ergibt (z. B. Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnr. 31). - EuGH, 20.09.2001 - C-184/99
STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …
Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Dabei ist die Unionsbürgerschaft dazu bestimmt, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-184/99, Grzelczyk, Slg. 2001, I-6193, Randnr. 31). - EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
Martínez Sala
Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Zudem können nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Rechte der Familienangehörigen eines EG-Arbeitnehmers aus der Verordnung Nr. 1612/68 ebenso wie der Status als Wanderarbeitnehmer selbst unter bestimmten Umständen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortgelten (in diesem Sinne Urteile Echternach und Moritz, Randnr. 21, und vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-85/96, Martínez Sala, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 32). - EuGH, 17.07.1997 - C-130/95
Giloy
Auszug aus EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn feststünde, dass das Verfahren des Artikels 234 EG zweckwidrig angewendet wurde und der Gerichtshof in Wirklichkeit ohne Vorliegen eines echten Rechtsstreits zu einer Entscheidung veranlasst werden soll, oder wenn offensichtlich wäre, dass die Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, die dem Gerichtshof zur Auslegung vorgelegt worden ist, im Ausgangsverfahren weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar ist (in diesem Sinne Urteile Gmurzynska-Bscher, Randnr. 23, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-130/95, Giloy, Slg. 1997, I-4291, Randnr. 22). - EuGH, 02.08.1993 - C-259/91
Allué u.a. / Università degli studi di Venezia u.a.
- EuGH, 05.02.1991 - C-363/89
Roux / Belgischer Staat
- EuGH, 13.11.1990 - C-308/89
Di Leo / Land Berlin
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
Der abgeleitete Status der Unionsbürgerschaft und die Wahrung der mitgliedstaatlichen Staatsangehörigkeit bilden die Grenze für die in Art. 25 Abs. 2 AEUV angelegte Entwicklung der Unionsbürgerrechte und für die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. zur Bedeutung der Unionsbürgerschaft EuGH…, Urteil vom 12. Mai 1998, Rs. C-85/96, Martínez Sala, Slg. 1998, S. 1-2691 Rn. 62 f.; EuGH…, Urteil vom 20. September 2001, Rs. C-184/99, Grzelczyk, Slg. 2001, S. 1-6193 Rn. 31 f.; EuGH, Urteil vom 17. September 2002, Rs. C-413/99, Baumbast, Slg. 2002, S. 1-7091 Rn. 82; EuGH…, Urteil vom 7. September 2004, Rs. C-456/02, Trojani, Slg. 2004, S. 1-7573 Rn. 31; EuGH…, Urteil vom 19. Oktober 2004, Rs. C-200/02, Zhu, Slg. 2004, S. 1-9925 Rn. 25). - EuGH, 06.10.2020 - C-181/19
Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht …
Zum anderen erfordert die Anerkennung eines eigenen Aufenthaltsrechts dieses Kindes, dass ein entsprechendes Aufenthaltsrecht des Elternteils, der die elterliche Sorge für dieses Kind tatsächlich wahrnimmt, anerkannt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, EU:C:2002:493, Rn. 63 und 75, …sowie vom 23. Februar 2010, Teixeira, C-480/08, EU:C:2010:83, Rn. 36).Ebenso wenig hat der Umstand, dass der betreffende Elternteil nicht mehr Wanderarbeitnehmer ist, Auswirkungen auf dessen Aufenthaltsrecht nach Art. 10 der Verordnung Nr. 492/2011, das demjenigen des Kindes entspricht, für das er die elterliche Sorge tatsächlich wahrnimmt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, EU:C:2002:493, Rn. 63, 70 und 75, …sowie vom 23. Februar 2010, Teixeira, C-480/08, EU:C:2010:83, Rn. 37, 46 und 50).
Im Übrigen können, wie sich aus der insbesondere in Rn. 37 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung ergibt, die Rechte eines Arbeitnehmers aus der Union und seiner Familienangehörigen aus der Verordnung Nr. 492/2011 unter bestimmten Umständen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortgelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, EU:C:2002:493, Rn. 70).
- BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer - …
Dieses - historisch an die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Schaffung bestmöglicher Bedingungen für die Integration der Familie des Wanderarbeitnehmers im Aufnahmemitgliedstaat anknüpfende - Ausbildungsrecht des Kindes (vgl EuGH Urteil vom 17.9.2002 - Rs C-413/99 - Slg 2002, I-7091 ff, juris RdNr 51 ff) setzt voraus, dass dieses Kind "in Ausbildung" mit seinen Eltern oder einem Elternteil in einem Mitgliedstaat in der Zeit lebte, in der dort zumindest ein Elternteil als Arbeitnehmer wohnte .Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH impliziert das Ausbildungsrecht aus Art. 10 VO (EU) Nr. 492/2011 gleichzeitig ein eigenständiges Aufenthaltsrecht der sich weiterhin in Ausbildung befindlichen Kinder, das grundsätzlich bis zum Abschluss der Ausbildung und insbesondere besteht, solange sie tatsächlich im Aufnahmemitgliedstaat in das Schulsystem eingegliedert sind (EuGH Urteil vom 17.9.2002 - Rs C-413/99 - Slg 2002, I-7091 ff, juris RdNr 53 f; EuGH Urteil vom 13.6.2013 - Rs C-45/12 - EAS Teil C VO Nr. 1408/71 Art. 1 Nr. 16, juris RdNr 46 und 52; EuGH Urteil vom 23.2.2010 - Rs C-480/08 - Slg 2010, I-1107, juris RdNr 36 und 53).
Art. 12 Abs. 3 RL 2004/38/EG in seiner Anknüpfung an die EuGH-Rechtsprechung (vgl EuGH Urteil vom 17.9.2002 - Rs C-413/99 - Slg 2002, I-7091, juris RdNr 63) - im deutschen Recht umgesetzt durch § 3 Abs. 4 FreizügG (vgl BT-Drucks 16/5065 S 210) - bestätigt dies.
- EuGH, 12.06.2003 - C-112/00
Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung …
Hierzu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung das in Artikel 234 EG vorgesehene Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, in dem der Gerichtshof diesen die Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gibt, die sie zur Entscheidung der bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten benötigen (vgl. insbesondere Urteile vom 18. Oktober 1990 in den Rechtssachen C-297/88 und C-197/89, Dzodzi, Slg. 1990, I-3763, Randnr. 33, vom 8. November 1990 in der Rechtssache C-231/89, Gmurzynska-Bscher, Slg. 1990, I-4003, Randnr. 18, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91, Meilicke, Slg. 1992, I-4871, Randnr. 22, und vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-413/99, Baumbast und R, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 31). - Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2009 - C-480/08
Teixeira - Freier Personenverkehr - Aufenthaltsrecht - Bedingungen - Ehemaliger …
Sie gibt dem Gerichtshof Gelegenheit, seine bisherige Rechtsprechung zu Art. 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68(3) - insbesondere das Urteil Baumbast und R(4) - zu präzisieren und das Verhältnis jener Vorschrift zu der 2004 erlassenen neuen Aufenthaltsrichtlinie für Unionsbürger und ihre Familienangehörigen (Richtlinie 2004/38/EG(5)) zu klären.Insbesondere das Urteil Echternach und Moritz sowie das Urteil Baumbast und R sind in diesem Zusammenhang von Interesse:.
- Im Urteil Baumbast und R wurde der Umstand, dass Herr Baumbast über ausreichende Existenzmittel verfügte, lediglich in Bezug auf dessen eigenes Aufenthaltsrecht gemäß Art. 18 EG als nicht wirtschaftlich tätigem Unionsbürger erwähnt(62).
4 - Urteil vom 17. September 2002, Baumbast und R (C-413/99, Slg. 2002, I-7091).
31 - In diesem Sinne Urteil Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnr. 63); vgl. auch Nrn. 84 und 85 der Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 5. Juli 2001 in jener Rechtssache sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Laurin Effing (zitiert in Fn. 29, Nr. 55).
32 - Urteil Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnr. 74); im selben Sinne Urteil vom 11. Dezember 2007, Eind (C-291/05, Slg. 2007, I-10719, Randnr. 43).
35 - Urteil Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnrn. 52 und 53); vgl. auch Nr. 90 der Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in jener Rechtssache.
48 - Urteil Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnrn. 63 und 75).
50 - Urteil Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnr. 75).
51 - In diesem Sinne Urteil Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnr. 71); ähnlich - wenngleich im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht nach Art. 18 Abs. 1 EG - das Urteil Zhu und Chen (zitiert in Fn. 42, Randnr. 45).
52 - Urteil Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnr. 75).
53 - Urteil Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnrn. 68 und 72); ähnlich - wenngleich in etwas anderem Zusammenhang - die Urteile vom 11. Juli 2002, Carpenter (C-60/00, Slg. 2002, I-6279, Randnrn.
56 - Urteil Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnrn. 68 und 73); vgl. auch Nrn. 91 und 92 der Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in jener Rechtssache.
57 - Urteil Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnr 68 in Verbindung mit Randnrn. 50 bis 52).
60 - Urteil Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnr. 74).
62 - Urteil Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnrn. 19 und 87 bis 94); im selben Sinne das Urteil Zhu und Chen (zitiert in Fn. 42, Randnrn. 13 und 27 bis 33).
63 - Vgl. Urteil Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnrn. 47 bis 63 und 68 bis 75).
72 - Urteil vom 20. September 2001, Grzelczyk (C-184/99, Slg. 2001, I-6193, Randnr. 44); vgl. auch Urteile Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnrn. 91 bis 93) und vom 7. September 2004, Trojani (C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnrn.
79 - Urteil Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnr. 74).
81 - Urteil Baumbast und R (zitiert in Fn. 4, Randnr. 63); ähnlich bereits das Urteil Brown (zitiert in Fn. 26, Randnr. 30).
- EuGH, 19.10.2004 - C-200/02
EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS …
Die Fähigkeit des Angehörigen eines Mitgliedstaats, Inhaber der durch den Vertrag und das abgeleitete Recht auf dem Gebiet der Freizügigkeit gewährleisteten Rechte zu sein, kann nicht von der Bedingung abhängen, dass der Betreffende das Alter erreicht hat, ab dem er rechtlich in der Lage ist, diese Rechte selbst auszuüben (…in diesem Sinne insbesondere, im Zusammenhang mit der Verordnung [EWG] Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft [ABl. L 257, S. 2], Urteile vom 15. März 1989 in den Rechtssachen 389/87 und 390/87, Echternach und Moritz, Slg. 1989, 723, Randnr. 21, und vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-413/99, Baumbast und R, Slg. 2002, I-7091, Randnrn.Die Unionsbürgerschaft ist dazu bestimmt, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (insbesondere Urteil Baumbast und R, Randnr. 82).
Dieses Recht der Unionsbürger zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats besteht vorbehaltlich der im Vertrag und in seinen Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen (insbesondere Urteil Baumbast und R, Randnrn.
So ergibt sich zwar aus der vierten Begründungserwägung dieser Richtlinie, dass die Aufenthaltsberechtigten die öffentlichen Finanzen des Aufnahmemitgliedstaats nicht "über Gebühr" belasten dürfen, doch hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass diese Beschränkungen und Bedingungen unter Einhaltung der einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Grenzen und im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwenden sind (insbesondere Urteil Baumbast und R, Randnrn.
Offenkundig setzt nämlich der Genuss des Aufenthaltsrechts durch ein Kind im Kleinkindalter voraus, dass sich die für das Kind tatsächlich sorgende Person bei diesem aufhalten darf und dass es demgemäß dieser Person ermöglicht wird, während dieses Aufenthalts mit dem Kind zusammen im Aufnahmemitgliedstaat zu wohnen (sinngemäß, zu Artikel 12 der Verordnung Nr. 1612/68, Urteil Baumbast und R, Randnrn.
- EuGH, 02.03.2010 - C-135/08
Die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung kann zur …
Wie der Gerichtshof mehrfach hervorgehoben hat, ist der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (vgl. insbesondere Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, Slg. 2001, I-6193, Randnr. 31, und vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 82). - EuGH, 08.03.2011 - C-34/09
Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen …
Wie der Gerichtshof mehrfach hervorgehoben hat, ist der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (vgl. insbesondere Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, Slg. 2001, I-6193, Randnr. 31, vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 82, Garcia Avello, Randnr. 22, Zhu und Chen, Randnr. 25, sowie Rottmann, Randnr. 43). - EuGH, 23.02.2010 - C-310/08
Ein Elternteil, der die elterliche Sorge für ein Kind eines Wanderarbeitnehmers …
Dass die Eltern dieser Kinder inzwischen geschieden sind, dass nur einer von ihnen Unionsbürger und nicht mehr Wanderarbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist, ist dabei ohne Belang (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 63).Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass, wenn die Kinder nach Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 zur Fortsetzung ihrer Schulausbildung im Aufnahmemitgliedstaat berechtigt sind, während die Eltern, die die elterliche Sorge für sie wahrnehmen, ihre Aufenthaltsrechte zu verlieren drohen, die Kinder das Recht, das ihnen der Unionsgesetzgeber zuerkannt hat, ebenfalls verlieren könnten, wenn den Eltern die Möglichkeit versagt würde, während der Ausbildung ihrer Kinder im Aufnahmemitgliedstaat zu bleiben (vgl. in diesem Sinne Urteil Baumbast und R, Randnr. 71).
Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob das Urteil Baumbast und R auf der Anwendung der Art. 10 und 12 der Verordnung Nr. 1612/68 gemeinsam oder nur der letztgenannten Vorschrift beruht.
12 der Verordnung Nr. 1612/68, wie ihn der Gerichtshof im Urteil Baumbast und R ausgelegt hat, erlaubt es, dem Kind im Zusammenhang mit seinem Recht auf Zugang zur Ausbildung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zuzuerkennen.
Nach ständiger Rechtsprechung kann diese Integration nur dann gelingen, wenn das Kind eines Arbeitnehmers, der die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, die Möglichkeit hat, im Aufnahmemitgliedstaat die Schule zu besuchen und eine Ausbildung zu absolvieren und seine Ausbildung gegebenenfalls erfolgreich abzuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. März 1989, Echternach und Moritz, 389/87 und 390/87, Slg. 1989, 723, Randnr. 21, sowie Baumbast und R, Randnr. 69).
Die in der vorstehenden Randnummer vorgenommene Auslegung wird dadurch bestätigt, dass die Richtlinie 2004/38, wie sich aus den entsprechenden Vorarbeiten ergibt, so ausgestaltet wurde, dass sie mit dem Urteil Baumbast und R im Einklang steht (KOM[2003] 199 endg., S. 7).
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 keine solche Voraussetzung enthält und, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, nicht eng ausgelegt und keinesfalls seiner praktischen Wirksamkeit beraubt werden darf (Urteil Baumbast und R, Randnr. 74).
Die Antworten auf die Vorlagefragen, die das Aufenthaltsrecht der Kinder und ihrer die elterliche Sorge wahrnehmenden Mutter betrafen, wurden jedoch nicht auf deren wirtschaftliche Unabhängigkeit gestützt, sondern darauf, dass das Ziel der Verordnung Nr. 1612/68, nämlich die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, bestmögliche Bedingungen für die Integration der Familie des Arbeitnehmers im Aufnahmemitgliedstaat erfordert und dass die Kinder das ihnen vom Unionsgesetzgeber zuerkannte Recht verlieren könnten, wenn den die elterliche Sorge für sie wahrnehmenden Eltern die Möglichkeit versagt würde, während der Schulausbildung ihrer Kinder im Aufnahmemitgliedstaat zu bleiben (Urteil Baumbast und R, Randnrn.
- EuGH, 23.02.2010 - C-480/08
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Für die Geltendmachung eines Rechts auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich stützte sie sich insbesondere auf Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 in der Auslegung des Gerichtshofs im Urteil vom 17. September 2002, Baumbast und R (C-413/99, Slg. 2002, I-7091).Sie machte geltend, die einzige Grundlage für ihr Recht auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich bestehe darin, dass sich ihre Tochter dort in der Ausbildung befinde und ein autonomes Aufenthaltsrecht habe, das sich aus Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 in der Auslegung des Gerichtshofs im Urteil Baumbast und R ergebe, und dass sie seit März 2007 die elterliche Sorge für ihre Tochter tatsächlich wahrnehme.
Im Urteil Baumbast und R hat der Gerichtshof in Zusammenhang mit dem in Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 genannten Anspruch auf Schulbesuch unter bestimmten Umständen ein Aufenthaltsrecht des Kindes eines Arbeitnehmers oder ehemaligen Arbeitnehmers, wenn dieses Kind seine Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat fortsetzen möchte, und ein entsprechendes Aufenthaltsrecht des Elternteils, der die elterliche Sorge für dieses Kind tatsächlich wahrnimmt, anerkannt.
Dass die Eltern dieser Kinder inzwischen geschieden sind und dass der Elternteil, der ein Aufenthaltsrecht als Wanderarbeitnehmer hatte, keine wirtschaftliche Tätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat mehr ausübt, ist dabei ohne Belang (vgl. in diesem Sinne Urteil Baumbast und R, Randnr. 63).
Zweitens hat der Gerichtshof auch entschieden, dass, wenn die Kinder nach Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 zur Fortsetzung ihrer Schulausbildung im Aufnahmemitgliedstaat berechtigt sind, während die Eltern, die die elterliche Sorge für sie wahrnehmen, ihre Aufenthaltsrechte zu verlieren drohen, die Kinder das Recht, das ihnen der Unionsgesetzgeber zuerkannt hat, ebenfalls verlieren könnten, wenn den Eltern die Möglichkeit versagt würde, während der Schulausbildung ihrer Kinder im Aufnahmemitgliedstaat zu bleiben (vgl. in diesem Sinne Urteil Baumbast und R, Randnr. 71).
Da Art. 10 der Verordnung aufgehoben und durch die in der Richtlinie 2004/38 genannten Vorschriften ersetzt wurde, fragt das vorlegende Gericht in Bezug auf den zuletzt genannten Fall, ob die im Urteil Baumbast und R vorgenommene Auslegung auch nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 2004/38 noch gilt und ob nicht das Aufenthaltsrecht der Person, die die elterliche Sorge für das Kind tatsächlich wahrnimmt, nunmehr von den von dieser Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen für die Ausübung des Aufenthaltsrechts abhängt.
Entgegen dem Vorbringen des London Borough of Lambeth sowie der Regierung des Vereinigten Königreichs und der dänischen Regierung erlaubt es Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 in der Auslegung des Gerichtshofs im Urteil Baumbast und R, dem Kind im Zusammenhang mit seinem Recht auf Zugang zur Ausbildung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zuzuerkennen.
Diese Auslegung wird dadurch bestätigt, dass die Richtlinie 2004/38, wie sich aus den entsprechenden Vorarbeiten ergibt, so ausgestaltet wurde, dass sie mit dem Urteil Baumbast und R im Einklang steht (KOM[2003] 199 endg., S. 7).
Der London Borough of Lambeth sowie die Regierung des Vereinigten Königreichs und die dänische Regierung sind der Auffassung, dass den Eltern im Urteil Baumbast und R die Möglichkeit eines Aufenthaltsrechts auf der Grundlage des Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 nur aufgrund der besonderen Umstände in jenen beiden Rechtsstreitigkeiten zuerkannt worden sei, in denen die Voraussetzung erfüllt gewesen sei, dass die Unionsbürger über ausreichende Existenzmittel für sich selbst und für ihre Familienmitglieder verfügten.
In einer der Rechtsstreitigkeiten, zu denen das Urteil Baumbast und R ergangen ist, verfügte Herr Baumbast, der Vater der Kinder, um deren Recht auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat gemäß Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 es ging, zwar über Existenzmittel, die es ihm und seiner Familie erlaubten, keine Sozialhilfeleistungen dieses Staates in Anspruch nehmen zu müssen.
Dagegen waren die Antworten des Gerichtshofs auf die beiden ersten Vorlagefragen, die das Aufenthaltsrecht der Kinder und ihrer die elterliche Sorge für sie wahrnehmenden Mutter betrafen, nicht auf deren wirtschaftliche Autonomie gestützt, sondern darauf, dass das Ziel der Verordnung Nr. 1612/68, nämlich die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, bestmögliche Bedingungen für die Integration der Familie des Arbeitnehmers im Aufnahmemitgliedstaat erfordert, und dass die Kinder das ihnen vom Unionsgesetzgeber zuerkannte Recht verlieren könnten, wenn den die elterliche Sorge für sie wahrnehmenden Eltern die Möglichkeit versagt würde, während der Schulausbildung der Kinder im Aufnahmemitgliedstaat zu bleiben (Urteil Baumbast und R, Randnrn.
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- SG Hamburg, 21.05.2015 - S 57 AS 1501/15
- SG Berlin, 11.06.2012 - S 205 AS 11266/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21
Generalanwältin Capeta: Die Mutter einer mobilen EU-Arbeitnehmerin kann eine …
- VGH Baden-Württemberg, 01.12.2022 - 11 S 1023/20
Rücknahme seiner Einbürgerung; Ermessensausfall in Bezug auf den Verlust der …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-542/09
Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston verstößt die niederländische Regelung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-127/08
Metock u.a. - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2009 - C-310/08
Ibrahim und Secretary of State for the Home Department - Freizügigkeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2008 - C-228/07
Petersen - Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder bei Invalidität - …
- VG Düsseldorf, 04.05.2006 - 24 K 6197/04
Anspruch auf Einreise nach und Aufenthalt in Deutschland ; Erteilung einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-209/03
NACH ANSICHT VON GENERALANWALT GEELHOED FÄLLT NACH DER EINFÜHRUNG DER …
- VG Gelsenkirchen, 11.05.2022 - 8 K 4561/22
Freizügigkeit, Freizügigkeitsberechtigung, Arbeitnehmereigenschaft, …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-819/19
Stichting Cartel Compensation u.a.
- OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 ME 572/20
Bleiberecht auf Grundlage des Art. 10 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011; 492/2011; …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13
Martens - Finanzmittel für eine Hochschulausbildung in überseeischen Gebieten - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-302/02
Laurin Effing
- VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 4561/22
Freizügigkeit, Freizügigkeitsberechtigung, Arbeitnehmereigenschaft, …
- VG Würzburg, 13.07.2015 - W 7 K 14.770
Ausstellung von Aufenthaltstitel und Feststellung des Rechts eines Unionsbürgers …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-457/12
S - Recht von Nichtunionsbürgern auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat der …
- VGH Bayern, 22.02.2012 - 10 ZB 11.969
Wechsel der örtlichen Zuständigkeit; Nachholung der Zustimmung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2011 - C-434/10
Aladzhov - Beschränkung der Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit von …
- VG Osnabrück, 23.04.2009 - 5 A 316/08
Ehemann; EU-Bürger; Familienangehöriger; Familienvater; Freizügigkeit; …
- VG Hamburg, 16.10.2008 - 4 K 1605/07
Aufenthaltsrecht eines freizügigkeitsberechtigten minderjährigen …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2003 - C-224/02
Pusa
- LSG Hamburg, 01.10.2020 - L 4 AS 354/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2017 - L 9 AS 165/17
- SG Berlin, 06.01.2016 - S 59 AS 26012/15
Gewährung von Leistungen i.R.d. Aufenthalts zum Zwecke der Arbeitssuche
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2010 - 18 A 953/09
Auslegung des Begriffs des "Familienangehörigen" im Assoziierungsabkommen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2005 - C-258/04
Ioannidis
- VG Karlsruhe, 06.12.2021 - 2 K 5586/19
Zum Verlust des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts britischer …
- EuGöD, 19.06.2007 - F-54/06
Davis u.a. / Rat
- LG Nürnberg-Fürth, 06.06.2007 - 18 T 4300/07
- FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17
Kindergeld: Zur Freizügigkeitsberechtigung des drittstaatsangehörigen Elternteils …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2013 - C-378/12
Onuekwere - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten …
- VG Aachen, 11.10.2022 - 8 L 469/22
Verlustfeststellung; Freizügigkeitsrecht; nicht erwerbstätig; fehlende Nachweise; …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-247/20
Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Assurance maladie complète)
- VG München, 05.10.2009 - M 25 K 08.5244
Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; nicht erwerbstätiger Unionsbürger
- VG Sigmaringen, 19.09.2006 - 7 K 1190/05
Feststellung fehlender Freizügigkeitsberechtigung eines italienischen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2018 - L 15 AS 100/18
- SG Berlin, 16.12.2011 - S 26 AS 10021/08
Grundsicherubng für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für erwerbsfähige …
- VG München, 27.09.2007 - M 10 K 06.1564
D (A), Unionsbürger, Bescheinigung, Familienangehörige, Aufenthaltskarte, …
- VG Düsseldorf, 19.05.2006 - 24 L 481/06
D (A), Unionsbürger, Familienangehörige, Schwiegereltern, Drittstaatsangehörige, …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2019 - L 15 AS 106/19
- VG Berlin, 16.06.2011 - 1 K 8.11
Familienzusammenführung, Visumsverfahren, Kindernachzug, minderjährig, …
- VG Osnabrück, 19.04.2010 - 5 A 63/09
Analogie; Arbeitnehmer; Arbeitsfähigkeit; Arbeitssuche; Aufenthalt; …
- VG Osnabrück, 19.04.2010 - 5 A 30/10
Rückschiebung von Asylbewerbern nach Griechenland
- VG München, 14.07.2008 - M 25 K 07.4080
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Wiedererwerb der türkischen …
- VG München, 02.08.2012 - M 12 K 12.1882
Prozesskostenhilfe; Verlustfeststellung; Arbeitnehmer und Arbeitssuchender; …
- VG Augsburg, 24.08.2011 - Au 6 K 09.1056
Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines Unionsbürgers
- VG Osnabrück, 31.08.2009 - 5 A 63/09
Unionsbürger, Prozesskostenhilfe, Daueraufenthaltsrecht, Aufenthaltsdauer, …
- VG München, 22.07.2021 - M 12 K 20.555
Freizügigkeit, Verlustfeststellung, nicht erwerbstätige Unionsbürger, …
- VG München, 20.07.2011 - M 25 K 11.1522
Feststellung des Verlusts der Freizügigkeitsberechtigung einer Unionsbürgerin; …
- VG Hamburg, 12.12.2013 - 5 E 5214/13
Kroatien, freizügigkeitsberechtigt, Freizügigkeitsgesetz/EU, …
Rechtsprechung
OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vaterschaftsanfechtungsklage; Anerkenntnis der Vaterschaft; Beginn der Anfechtungsfrist ; Darlegungslast bezüglich des Verdachts der anderweitigen Abstammung ; Mangelnde Ähnlichkeit des Kindes; Verwertbarkeit eines Privatgutachtens; Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ; ...
- Judicialis
BGB § 1592 Nr. 2; ; BGB § 1600 Abs. 1; ; BGB § 1600 b; ; BGB § 1600 b Abs. 1 Satz 2; ; EGBGB Art. 224 § 1 Abs. 2; ; EGBGB Art. 234 § 7 Abs. 1 S. 2
- rechtsportal.de
Vaterschaftsanfechtung: Gerichtliches Verwertungsverbot einer privaten DNA-Analyse, die auf Grund einer Haarentnahme ohne Einwilligung des Betroffenen gefertigt wurde.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Erfurt, 07.08.2002 - 32 F 336/02
- AG Hildesheim, 04.03.2003 - 37 F 37525/02
- OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
- OLG Celle, 29.10.2003 - 15 UF 84/03
- BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03
- BGH, 12.01.2005 - XII ZR 60/03
- BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05
- BVerfG, 15.05.2007 - 1 BvR 465/05
- BVerfG, 22.05.2007 - 1 BvR 421/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 944
- FPR 2003, 374
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 07.05.1953 - IV ZR 240/52
Ehelichkeitanfechtung. Anfechtungsfrist
Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
Die für den Fristbeginn maßgebliche Kenntnis von den Umständen, die gegen die Vaterschaft sprechen, hat, wem Tatsachen bekannt werden, die bei sachlicher Beurteilung geeignet sind, Zweifel an der Vaterschaft zu erwecken und die nicht ganz fernliegende Möglichkeit der Nichtvaterschaft zu begründen (BGH, Urteil vom 14.02.1990 = FamRZ 1990, 507-510 = NJW 1990, 2813-2814; Urteil vom 19.05.1978 = FamRZ 1978, 494-496 = NJW 1978, 1629-1631; Urteil vom 07.05.1953 = BGHZ 9, 336-339).Von den Umständen, die objektiv für die Nichtvaterschaft sprechen, muss volle oder sichere Kenntnis bestehen (BGH, Urteil vom 07.05.1953, a.a.O.), das heißt die Tatsachen müssen nicht nur objektiv vorliegen, sondern der Anfechtungsberechtigte muss auch die Gewissheit haben, dass sie zutreffen; er muss sie für wahr halten (…Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1600 b Rdn. 8).
- BGH, 22.04.1998 - XII ZR 229/96
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Ehelichkeitsanfechtungsklage
Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
Zur Schlüssigkeit der Anfechtungsklage genügt allein der Vortrag, das Kind stamme nicht vom Kläger ab, nicht (BGH, Urteil vom 22.04.1998 = FamRZ 1998, 955-957 = NJW 1998, 2976- 2977).Er muss die seiner Ansicht nach gegen seine Vaterschaft sprechenden Umstände und damit die Umstände vortragen, die zugleich einen Beginn der Anfechtungsfrist des § 1600 b BGB begründen (vgl. BGH, Urteil vom 22.04.1998, a.a.O.).
- BGH, 20.01.1999 - XII ZR 117/97
Voraussetzungen der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft
Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
Zwar besteht auf Seiten des Klägers insbesondere ein berechtigtes Interesse auf Kenntnis seiner Vaterschaft (BGH, Urteil vom 20.01.1999 = FamRZ 1999, 716-717 = NJW 1999, 1632-1633;… Rittner/Rittner, a.a.O., 1749; zum zumindest vergleichbaren Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung vgl. BVerfG, Urteil vom 31.01.1989 = FamRZ 1989, 255, 258 = NJW 1989, 891, 892;… Reichelt/Schmidt/Schmidtke, a.a.O.).Auf Seiten des Beklagten fällt entscheidend das Kindeswohl ins Gewicht und ist insbesondere das Interesse des Beklagten, ungestört in den gewohnten sozialen Bindungen aufwachsen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 20.01.1999, a.a.O.), zu berücksichtigen.
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
Das durch Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also die Befugnis jedes einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1983 = NJW 1984, 419, 422; Beschluss vom 09.03.1988 = NJW 1988, 2031). - BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91
"Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen; …
Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
bb) In der gerichtlichen Verwertung von Kenntnissen und Beweismitteln, die unter Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht erlangt sind, liegt regelmäßig ein Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG; ob dieser gerechtfertigt ist, richtet sich nach dem Ergebnis der Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden Persönlichkeitsrecht und einem dafür sprechenden Interesse des Beweisführers (BVerfG, Beschluss vom 19.12.1991 = NJW 1992, 815, 816; BGH, Urteil vom 27.01.1994 = NJW 1994, 2289, 2292;… Zöller/Greger, a.a.O., § 286 Rdn. 15a m.w.N.). - BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von …
Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
bb) In der gerichtlichen Verwertung von Kenntnissen und Beweismitteln, die unter Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht erlangt sind, liegt regelmäßig ein Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG; ob dieser gerechtfertigt ist, richtet sich nach dem Ergebnis der Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden Persönlichkeitsrecht und einem dafür sprechenden Interesse des Beweisführers (BVerfG, Beschluss vom 19.12.1991 = NJW 1992, 815, 816; BGH, Urteil vom 27.01.1994 = NJW 1994, 2289, 2292;… Zöller/Greger, a.a.O., § 286 Rdn. 15a m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 03.09.1998 - 2 U 2/98
Anfechtungsfrist - Fristbeginn - Kenntnis von Umständen
Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
Danach kann die Vaterschaft in Zweifel gezogen werden, wenn das Kind gravierend vom Erscheinungsbild sowohl des anfechtungsberechtigten Mannes als auch der Kindesmutter nach Haut-, Augen- und Haarfarbe abweicht (OLG München, Beschluss vom 03.12.1996 = NJW-FER 1997, 102; zur Verschiedenheit der Hautfarbe vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.09.1998 = FamRZ 2000, 107, 108 = NJWE-FER 1999, 208). - BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86
Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO
Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
Das durch Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also die Befugnis jedes einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1983 = NJW 1984, 419, 422; Beschluss vom 09.03.1988 = NJW 1988, 2031). - BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87
Kenntnis der eigenen Abstammung
Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
Zwar besteht auf Seiten des Klägers insbesondere ein berechtigtes Interesse auf Kenntnis seiner Vaterschaft (BGH, Urteil vom 20.01.1999 = FamRZ 1999, 716-717 = NJW 1999, 1632-1633;… Rittner/Rittner, a.a.O., 1749; zum zumindest vergleichbaren Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung vgl. BVerfG, Urteil vom 31.01.1989 = FamRZ 1989, 255, 258 = NJW 1989, 891, 892;… Reichelt/Schmidt/Schmidtke, a.a.O.). - BGH, 19.05.1978 - IV ZR 54/77
In Gang setzen der Anfechtungsfrist zur Feststellung der Unehelichkeit eines …
Auszug aus OLG Jena, 06.03.2003 - 1 UF 358/02
Die für den Fristbeginn maßgebliche Kenntnis von den Umständen, die gegen die Vaterschaft sprechen, hat, wem Tatsachen bekannt werden, die bei sachlicher Beurteilung geeignet sind, Zweifel an der Vaterschaft zu erwecken und die nicht ganz fernliegende Möglichkeit der Nichtvaterschaft zu begründen (BGH, Urteil vom 14.02.1990 = FamRZ 1990, 507-510 = NJW 1990, 2813-2814; Urteil vom 19.05.1978 = FamRZ 1978, 494-496 = NJW 1978, 1629-1631; Urteil vom 07.05.1953 = BGHZ 9, 336-339). - BGH, 14.02.1990 - XII ZR 12/89
Kenntnis von den die Ehelichkeit eines Kindes in Frage stellenden Umständen
- OLG Düsseldorf, 07.08.1985 - 3 W 222/85
- BGH, 12.01.2005 - XII ZR 60/03
Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten …
Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung u.a. in FamRZ 2003, 944 ff. veröffentlicht ist, wies die dagegen gerichtete Berufung des Klägers zurück. - OLG Köln, 06.05.2004 - 14 UF 235/03
Keine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Vaterschaftsbegutachtung - keine …
Das reicht nicht aus, denn dann wäre die Verweigerung der Abstammungsklage bei heimlich eingeholten Gutachten sehr leicht zu umgehen (OLG Jena FPR 2003, 374; OLG Celle NJW 2004, 449).Ebenso reicht eine mangelnde Ähnlichkeit des Kindes für die Schlüssigkeit auch nicht aus, es sei denn das Kind hat z.B. dunkle Hautfarbe, während Mutter und "Vater" rein weiß sind (OLG Jena FPR 2003, 374).
- OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 55/01
Scheinvaterregress, Anfechtungskosten, Vaterschaftsanerkenntnis
Aufgrund der hierin liegenden möglichen Einflussnahme des Scheinvaters ggf. im Einverständnis mit der Mutter des Kindes einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen (vgl. zum heimlichen Vaterschaftstest BGH, Urteile vom 12. Januar 2005 - XII ZR 60/03 und XII ZR 227/03; OLG Thüringen FamRZ 2003, 944), um sich über die tatsächlichen Grundlagen seines mit weitreichenden Folgen verbundenen Vaterschaftsanerkenntnisses Klarheit zu verschaffen, sei es jedenfalls für den Fall, dass das Anerkenntnis der Vaterschaft nach einer intimen Beziehung allein auf den Angaben der Mutter des Kindes beruht, nicht gerechtfertigt, dem biologischen Vater, der evtl. weder von der Schwangerschaft noch von der Geburt und der dadurch begründeten leiblichen Vaterschaft Kenntnis hat, die Kosten eines Vaterschaftsanfechtungsverfahrens aufzuerlegen.
- OLG Celle, 24.11.2004 - 15 UF 2/04
Erstattungsanspruch eines mit der Kindesmutter nicht verheirateten Scheinvaters …
Es ist dem Scheinvater vor dem Anerkenntnis möglich und rechtlich zumutbar, im Einverständnis mit der Mutter des Kindes einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen (vergl. zum heimlichen Vaterschaftstest OLG Thüringen FamRZ 2003, 944, f.; Senat FamRZ 2004, 481 ff.), um sich über die tatsächlichen Grundlagen seines mit weitreichenden Folgen verbundenen Vaterschaftsanerkenntnisses Klarheit zu verschaffen. - OLG Dresden, 30.09.2004 - 21 UF 70/04
Anforderungen an die Darlegung von Umständen in einer …
Der Senat setzt sich damit in Widerspruch zu den Entscheidungen des Thüringer Oberlandesgerichts (Urteil vom 6. März 2003 - 1 UF 358/02 = OLG-NL 2003, 110) und des OLG Celle (Urteil vom 29. Oktober 2003 - 15 UF 84/03 = JAmt 2004, 140). - AG Korbach, 28.06.2004 - 7 F 729/03
Anfechtung einer anerkannten Vaterschaft durch den Vater; Eingreifen eines …
Aus der Anfechtungsfrist des § 1600 b BGB folgt, dass ein schlüssiges Klagevorbringen für eine Vaterschaftsanfechtungsklage nur dann vorliegt, wenn der anfechtende Mann konkrete Anhaltspunkte, die gegen seine Vaterschaft sprechen, vorträgt, da andernfalls (würde man die Auffassung vertreten, § 1600 b BGB erschöpfe sich in der Regelung der Anfechtungsfrist) derjenige Putativvater, der keine greifbaren Verdachtsgründe für seine Nichtvaterschaft hat, ohne jede zeitliche Begrenzung "ins Blaue hinein" eine Vaterschaftsanfechtungsklage erheben könnte, während ein Putativvater, der entsprechende sachlich begründete Anhaltspunkte vorweisen kann, an die 2-Jahres-Frist gebunden wäre (vgl. BGH, NJW 1998, 2976 [BGH 22.04.1998 - XII ZR 229/96] [2977] = FamRZ 1998, 955 [966]; OLG Thüringen, FamRZ 2003, 944 [944]; OLG Koblenz, FamRZ 2000, 1032 [OLG Koblenz 20.09.1999 - 11 WF 552/99] [1032]).Zwar bestehen Bedenken, ob nicht hinsichtlich des Vorbringens des Klägers, aus dem heimlich durchgeführten Vaterschaftstest gehe hervor, dass er nicht der Vater des Beklagten sei, ein Beweisverwertungsverbot greift, da der Kläger den Vaterschaftstest unter Verstoß gegen das Recht des Beklagten auf informationelle Selbstbestimmung ( Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG ) hat durchführen lassen (vgl. z.B. OLG Celle, FamRZ 2004.481 [481 f.]; OLG Thüringen, FamRZ 2003, 944 [945]; ebenso Mutschier, FamRZ 2003, 74 [74]; Rittner/Rittner, NJW 2002, 1745 [1747 f.]; a. A. wohl OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 52 [OLG Karlsruhe 02.07.2002 - 18 UF 251/00] [52 f.] - die Rechtsfrage erfordert eine' Güterabwägung und wird voraussichtlich vom BGH entschieden werden, da gegen die Urteile des OLG Celle und des OLG Thüringen Revision eingelegt worden ist).
- OLG Köln, 01.12.2008 - 17 W 211/08
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des inländischen Prozessbevollmächtigen …
Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (FamRZ 2003, 944) ist eine holländische Partei, die in Karlsruhe klagt, verpflichtet, einen Rechtsanwalt in der Nähe der deutsch-niederländischen Grenze zu mandatieren, falls sie keine Nachteile bei der Frage der Erstattungsfähigkeit der Reisekosten ihres Anwaltes erleiden wolle. - BVerfG, 15.05.2007 - 1 BvR 465/05 des Herrn W. gegen - das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2005 - XII ZR 60/03 -, - das Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 6. März 2003 - 1 UF 358/02 - und - das Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 7. August 2002 - 32 F 336/02 - wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 2 Abs. 1, Artikel 3 Abs. 1 und 2, Artikel 6 Abs. 1, Artikel 20 Abs. 3 und Artikel 103 GG i.V.m. den Artikeln 6, 8 und 14 EMRK - 1 BvR 465/05 - .
- OLG Koblenz, 19.02.2019 - 9 UF 614/18
Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Wirksamkeit eines vor 1970 abgegebenen …
Zwar kann die Vaterschaft in Zweifel gezogen werden, wenn das Kind gravierend vom Erscheinungsbild sowohl des anfechtungsberechtigten Mannes als auch der Kindesmutter abweicht (vgl. OLG Jena, Urteil vom 6. März 2003 - 1 UF 358/02 -, juris, Rdnr. 22, m.w.N.).