Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.10.2015

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 24.11.2015 - 11 UF 1140/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36306
OLG Nürnberg, 24.11.2015 - 11 UF 1140/15 (https://dejure.org/2015,36306)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.11.2015 - 11 UF 1140/15 (https://dejure.org/2015,36306)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. November 2015 - 11 UF 1140/15 (https://dejure.org/2015,36306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung des Anspruchs eines Kindes auf Herausgabe seines Impfpasses und seines ärztlichen Untersuchungshefts; Geltendmachung des Anspruchs durch den Obhutselternteil

  • rewis.io

    Anspruch auf Herausgabe persönlicher Unterlagen des Kindes als Annex zum Unterhaltsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rechtliche Einordnung des Anspruchs eines Kindes auf Herausgabe seines Impfpasses und seines ärztlichen Untersuchungshefts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der Impfpass des Kindes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Kindes auf Herausgabe seiner persönlichen Unterlagen als sonstige Familiensache

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Kindes auf Herausgabe seiner persönlichen Unterlagen als sonstige Familiensache

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Getrennt lebender Elternteil muss Sachen des Kindes herausgeben

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Streit um die Herausgabe des Impfpasses des gemeinsamen Kindes zwischen getrennt lebenden Eheleuten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Getrennte Eltern: Wer bekommt den Impfpass des Kindes?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Herausgabe der persönlichen Sachen des Kindes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kind hat Anspruch auf Herausgabe von Impfpass und Untersuchungsheft gegen Elternteil - Obhutselternteil kann Herausgabeanspruch geltend machen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtliche Einordnung des Anspruchs eines Kindes auf Herausgabe seines Impfpasses und seines ärztlichen Untersuchungshefts

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anspruch des Kindes auf Herausgabe seiner persönlichen Unterlagen gegen einen Elternteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 581
  • FamRZ 2016, 563
  • FamRB 2016, 58
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.1982 - VIII ZR 132/81

    Unmöglichkeit der Herausgabe gestohlener Gegenstände - Beweis des Besitzes durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2015 - 11 UF 1140/15
    Es obläge dem auf Herausgabe in Anspruch genommenen Antragsgegner substantiiert vorzutragen, dass er den Besitz verloren habe (vgl. BGH WM 1982, 749; OLG Düsseldorf NJOZ 2013, 1841; Baldus in MünchKomm-BGB, 6. Auflage, § 985 BGB, Rn. 23; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 985 BGB Rn. 16).
  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 96/85

    Irrtümliche Annahme einer zulassungsfreien Revision durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2015 - 11 UF 1140/15
    Das Untersuchungsheft des Kindes ermöglicht den Nachweis der Durchführung und der Ergebnisse der Kindervorsorgeuntersuchungen nach § 26 SGB V, seine Herausgabe dient deshalb ebenso wenig wie diejenige des Impfpasses (anders als das zahnärztliche Bonusheft, hierzu OLG Frankfurt FuR 2009, 635) in wesentlicher Weise auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange (vgl. zu dieser Eingrenzung BGH NJW 1986, 3143; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Auflage, § 61 FamFG Rn. 2; Zöller/Feskorn, ZPO, 30. Auflage, § 61 FamFG Rn. 3; kritisch hierzu: Abramenko in Prütting/Helms, FamFG, 3. Auflage, § 61 FamFG Rn. 2 a).
  • RG, 18.02.1903 - I 344/02

    Unmöglichkeit der Leistung.

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2015 - 11 UF 1140/15
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 54, 28 f.) ist bei einer solchen nachträglichen objektiven oder subjektiven Unmöglichkeit der Herausgabe der Schuldner gleichwohl zur Herausgabe zu verurteilen, ohne Beweis über die von diesem behauptete Unmöglichkeit der Herausgabe zu erheben (hierzu kritisch Wittig, NJW 1993, 635, 636).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2013 - 24 U 146/12

    Leasingvertrag: Grenzen der Eigentumsvermutung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.11.2015 - 11 UF 1140/15
    Es obläge dem auf Herausgabe in Anspruch genommenen Antragsgegner substantiiert vorzutragen, dass er den Besitz verloren habe (vgl. BGH WM 1982, 749; OLG Düsseldorf NJOZ 2013, 1841; Baldus in MünchKomm-BGB, 6. Auflage, § 985 BGB, Rn. 23; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 985 BGB Rn. 16).
  • BGH, 27.03.2019 - XII ZB 345/18

    Herausgabe des Kinderreisepasses

    aa) Zum einen wird auf eine extensive Auslegung des § 1632 Abs. 1 BGB abgestellt (Gottschalk ZKJ 2016, 62, 64; Erman/Döll BGB 15. Aufl. § 1632 Rn. 15; MünchKommBGB/Huber 7. Aufl. § 1632 Rn. 23; BeckOGK/Kerscher BGB [Stand: 1. September 2018] § 1632 Rn. 11; zum Streitstand vgl. auch Götz FamRZ 2018, 519, 520 Fn. 9 und Palandt/Götz BGB 78. Aufl. § 1632 Rn. 6).

    cc) Nach anderer Auffassung regelt sich die Herausgabe der zum persönlichen Gebrauch des Kindes bestimmten Gegenstände als Annex zum Unterhaltsanspruch nach §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB (entschieden für Impfpass und Untersuchungsheft - OLG Nürnberg FamRZ 2016, 563, 564 mwN; ebenso Bömelburg in: Prütting/Helms FamFG 4. Aufl. § 231 Rn. 6a; krit. Heinemann FamRB 2016, 58, 59).

    Lebten die Eltern getrennt und befinde sich das Kind in der Obhut eines Elternteils, sei der Anspruch in gesetzlicher Verfahrensstandschaft analog § 1629 Abs. 3 BGB durch den Obhutselternteil im eigenen Namen geltend zu machen (OLG Nürnberg FamRZ 2016, 563, 564).

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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2015 - XII ZB 524/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,33616
BGH, 28.10.2015 - XII ZB 524/14 (https://dejure.org/2015,33616)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2015 - XII ZB 524/14 (https://dejure.org/2015,33616)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14 (https://dejure.org/2015,33616)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1379 BGB, § 61 Abs 1 FamFG
    Isoliertes Verfahren über den Zugewinnausgleich: Wert des Beschwerdegegenstandes nach einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung

  • IWW

    §§ 112 Nr. 2, ... 261 Abs. 1, 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, §§ 522 Abs. 1, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 1379 BGB, § 20 JVEG, § 61 Abs. 1 FamFG, § 116 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 116 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 120 Abs. 2 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Ehepartners zur Auskunftserteilung über dessen Vermögen im Rahmen eines isolierten Verfahrens über den Zugewinnausgleich; Vollstreckung eines Auskunftstitels; Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung

  • rewis.io

    Isoliertes Verfahren über den Zugewinnausgleich: Wert des Beschwerdegegenstandes nach einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Familienrecht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de

    Verpflichtung des Ehepartners zur Auskunftserteilung über dessen Vermögen im Rahmen eines isolierten Verfahrens über den Zugewinnausgleich; Vollstreckung eines Auskunftstitels; Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die titulierte Auskunftspflicht - und die Beschwer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vollstreckung des Auskunftstitels allein erhöht die für den Auskunftspflichtigen durch die Auskunftsverpflichtung entstehende Beschwer nicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Rechtsbeschwerde gegen Auskunftsverpflichtung ist unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 9
  • MDR 2016, 45
  • FamRZ 2016, 116
  • FamRB 2016, 58
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2015 - XII ZB 317/14

    Stufenklage auf Kindesunterhalt: Berufungsbeschwer des zur Auskunftserteilung

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - XII ZB 524/14
    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 317/14 - FamRZ 2015, 838 Rn. 5 mwN).

    Dabei kann die vom Beschwerdegericht vorgenommene Schätzung wegen des ihm hierbei eingeräumten Ermessensspielraums im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 317/14 - FamRZ 2015, 838 Rn. 11 mwN zur Auskunftspflicht innerhalb eines Unterhaltsverfahrens).

    Soweit die Rechtsbeschwerde rügt, das Beschwerdegericht habe in seinem Hinweisbeschluss darauf abgestellt, dass die Antragsgegnerin im bereits anhängigen Zugewinnausgleichsverfahren ohnehin Auskunft zu erteilen habe, es mithin an der Kausalität fehle (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 317/14 - FamRZ 2015, 838 Rn. 12), hat das Beschwerdegericht ersichtlich nicht mehr an seiner Auffassung festgehalten.

  • BGH, 23.03.2011 - XII ZB 436/10

    Prüfung der Zulassung der Berufung durch das Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - XII ZB 524/14
    Zur Bewertung des Zeitaufwands des Auskunftspflichtigen kann grundsätzlich auf die Stundensätze zurückgegriffen werden, die der Auskunftspflichtige als Zeuge im Zivilprozess nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) erhalten würde (Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10 - FamRZ 2011, 882 Rn. 9 mwN).

    Dies ist vom Auskunftspflichtigen substantiiert vorzutragen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10 - FamRZ 2011, 882 Rn. 12).

  • BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11

    Beschwerde in der abgetrennten Folgesache "Güterrecht" nach Ehescheidung:

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - XII ZB 524/14
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Pflichtige mit der Erteilung der Auskunft weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet (Senatsbeschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11 - FamRZ 2013, 105 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 132/15

    Unterhaltsstufenklage: Bemessung des Beschwerdewerts nach Verurteilung des

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - XII ZB 524/14
    In diesem Fall erhöht sich die Beschwer nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 132/15 - juris Rn. 17 mwN) um die mit der Abwehr einer insoweit ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten.
  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 503/15

    Unterhaltssache: Wert des Beschwerdegegenstands bei Verurteilung zur Einkommens-

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ-GSZ-128, 85NJW 1995, 664 f.; Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2012 - XII ZB 354/11  FamRZ 2012, 1555 Rn. 5 mwN und vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14  FamRZ 2016, 116 Rn. 11).

    c) Zur Bewertung des Zeitaufwands des Auskunftspflichtigen kann grundsätzlich auf die Stundensätze zurückgegriffen werden, die der Auskunftspflichtige als Zeuge im Zivilprozess nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) erhalten würde (Senatsbeschlüsse vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14  FamRZ 2016, 116 Rn. 12 und vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10  FamRZ 2011, 882 Rn. 9 mwN).

    Diese belaufen sich auf einen Betrag zwischen 3, 50 EUR (§ 20 JVEG) und höchstens 21 EUR (§ 22 JVEG) (Senatsbeschlüsse vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14  FamRZ 2016, 116 Rn. 12 und vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11  FamRZ 2013, 105 Rn. 10 mwN).

    Dies ist vom Auskunftspflichtigen substantiiert vorzutragen (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14  FamRZ 2016, 116 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19

    Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen zur

    Dies ist vom Auskunftspflichtigen substantiiert vorzutragen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 2019 - XII ZB 325/18 - FamRZ 2019, 1340 Rn. 4 mwN und vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14 - FamRZ 2016, 116 Rn. 13 mwN).
  • OLG Hamm, 19.02.2024 - 4 UF 142/21

    Auskunft, Beschwerdewert, Belegvorlage, Verkündungsmängel

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Zusatzkosten, die durch die notwendige Einschaltung von Dritten, z.B. eines Steuerberaters entstehen, im Rahmen der Beschwer zu berücksichtigen sind (BGH FamRZ 2016, 116; Beschluss v. 25.10.2023 - XII ZB 250/22 -, juris), führt dies vorliegend zu keiner anderen Bewertung.
  • OLG München, 23.09.2019 - 26 UF 720/19

    Beschwer des zur Auskunft und Belegvorlage Verpflichteten

    Der persönliche Aufwand des Beschwerdeführers an Zeit und Kosten ist nach dem Stundensatz zu bewerten, den der Beschwerdeführer als Zeuge in einem Zivilprozess nach § 20 JVEG erhalten würde (BGH, Beschluss vom 27.03.2019, XII ZB 564/18; BGH NJW-RR 2016, 9; BGH FamRZ 2014, 1100).

    Eines Hinzuziehens sachkundiger Personen, wie z.B. eines Steuerberaters, Rechtsanwalts oder Sachverständigen, bedarf es hierzu nicht (BGH FamRZ 2016, 116).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 66/17

    Rechtsmittel gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Wertes

    Die Kosten der Zuziehung einer sachkundigen Hilfsperson können bei der Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nämlich nur berücksichtigt werden, wenn und soweit sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist (Senatsbeschlüsse vom 16. März 2016 - XII ZB 503/15 - FamRZ 2016, 1348 Rn. 10 und vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14 - FamRZ 2016, 116 Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2021 - 13 UF 69/21

    Rechtsmittelbeschwer bei Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft im

    Abgesehen von dem - hier nicht vorliegenden - Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (BGH, FamRZ 2016, 116).

    Die Kosten der Zuziehung einer sachkundigen Hilfsperson bei der Bemessung der Beschwer können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige selbst zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist, was vom Auskunftspflichtigen substantiiert vorzutragen ist (vgl. BGH FamRZ 2016, 116; FamRZ 2015, 838; FamRZ 2011, 882 Rn. 12).

  • OLG Hamm, 09.01.2023 - 5 UF 208/22

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Abgesehen von dem - hier nicht vorliegenden - Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (BGH, FamRZ 2016, 116).

    Die Kosten der Zuziehung einer sachkundigen Hilfsperson bei der Bemessung der Beschwer können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige selbst zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist, was vom Auskunftspflichtigen substantiiert vorzutragen ist (vgl. BGH FamRZ 2016, 116; FamRZ 2015, 838; FamRZ 2011, 882 Rn. 12).

  • OLG Hamm, 06.01.2023 - 5 UF 208/22

    Wert der Beschwer bei Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft

    Abgesehen von dem - hier nicht vorliegenden - Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (BGH, FamRZ 2016, 116 ).

    Die Kosten der Zuziehung einer sachkundigen Hilfsperson bei der Bemessung der Beschwer können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige selbst zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist, was vom Auskunftspflichtigen substantiiert vorzutragen ist (vgl. BGH FamRZ 2016, 116; FamRZ 2015, 838 ; FamRZ 2011, 882 Rn. 12).

  • OLG München, 14.07.2020 - 2 UF 462/20

    Vollstreckung Auskunft: konkrete Titulierung des Auskunftsanspruchs

    Zur Bewertung des Zeitaufwands des Auskunftspflichtigen kann grundsätzlich auf die Stundensätze zurückgegriffen werden, die der Auskunftspflichtige als Zeuge im Zivilprozess nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) erhalten würde (vgl. BGH FamRZ 2016, 116).
  • OLG Köln, 24.06.2020 - 22 U 2/20

    Richtigkeit und Vollständigkeit einer bereits erteilten Auskunft über den

    Die Kosten der Zuziehung einer sachkundigen Hilfsperson können bei der Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nur berücksichtigt werden, wenn und soweit sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 66/17 - Rdn. 11, juris vom 16. März 2016 - XII ZB 503/15 - FamRZ 2016, 1348 Rn. 10 und vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14 - FamRZ 2016, 116 Rn. 13).
  • OLG München, 26.11.2021 - 26 UF 526/21

    Beschwerde, Unterhaltsanspruch, Auskunft, Unterhalt, Antragsgegner,

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