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   OLG Celle, 19.04.2011 - 15 UF 76/10   

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OLG Celle, 19.04.2011 - 15 UF 76/10 (https://dejure.org/2011,9861)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.04.2011 - 15 UF 76/10 (https://dejure.org/2011,9861)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. April 2011 - 15 UF 76/10 (https://dejure.org/2011,9861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1773 Abs. 1 BGB; § 1779 Abs. 1 BGB; § 1791a BGB; § 1791b BGB; § 54 KJHG ; § 56 Abs. 4 SGB VIII
    Es besteht kein Vorrang der Vereinsvormundschaft gegenüber der bestellten Amtsvormundschaft nach den gesetzlichen Regelungen; Das Jugendamt kann beim Entzug der elterlichen Sorge durch richterliche Entscheidung zum Vormund eines Kindes bestellt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es besteht kein Vorrang der Vereinsvormundschaft gegenüber der bestellten Amtsvormundschaft nach den gesetzlichen Regelungen; Das Jugendamt kann beim Entzug der elterlichen Sorge durch richterliche Entscheidung zum Vormund eines Kindes bestellt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1791a; BGB § 1791b; BGB § 1779
    Subsidiarität der Bestellung des Jugendamts als Vormund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1603
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 148/03

    Vergütung der Tätigkeit eines Mitarbeiters eines Vereins als Pfleger

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2011 - 15 UF 76/10
    Dafür, dass sich das Amtsgericht bei der Auswahl des Vormunds im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2007, 900, JAmt 2007, 556) von "rein fiskalischen Gründen" hat leiten lassen, wie die Beschwerde geltend macht, sind im angefochtenen Beschluss keine Anhaltspunkte zu finden.
  • OLG Hamm, 09.03.2010 - 1 UF 46/10

    Anforderungen an das Verfahren vor gerichtlicher Bestimmung des Jugendamts als

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2011 - 15 UF 76/10
    Aus diesem Grund konnte es von weiteren intensiven Ermittlungen nach einer geeigneten Person (vgl. hierzu OLG Hamm FamRZ 2010, 1684; KG NJW-FER 1999, 211; MünchKommBGB/Wagenitz, 5. Aufl. Rn. 4 zu § 1791b BGB) absehen, zumal auch nach der Beschwerdebegründung ein ehrenamtlicher Vormund nicht zur Verfügung steht.
  • KG, 15.06.2010 - 17 UF 65/10

    Ergänzungspflegschaft für Minderjährige: Bestellung des Jugendamts zum Pfleger in

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2011 - 15 UF 76/10
    Das Jugendamt ist gemäß §§ 59 Abs. 1 und 2 FamFG als bestellter Amtsvormund beschwerdeberechtigt (vgl. Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., Rn. 65 zu § 59; KG FamRZ 2010, 1998).
  • OLG München, 27.10.2010 - 33 UF 1538/10

    Vergütungsanspruch eines als Vormund für ein minderjähriges Kind bestellten

    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2011 - 15 UF 76/10
    Im Übrigen besteht für die Führung einer Vereinsvormundschaft analog §§ 277 Abs. 4 Satz 1 FamFG, 7 Abs. 1 VBVG ein Anspruch auf Vergütung (Senatsbeschluss vom 31. März 2011 - 15 UF 1/11; OLG München FGPrax 2011, 23; a.A. OLG Koblenz 2011, 61 ff.).
  • OLG Celle, 31.03.2011 - 15 UF 1/11
    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2011 - 15 UF 76/10
    Im Übrigen besteht für die Führung einer Vereinsvormundschaft analog §§ 277 Abs. 4 Satz 1 FamFG, 7 Abs. 1 VBVG ein Anspruch auf Vergütung (Senatsbeschluss vom 31. März 2011 - 15 UF 1/11; OLG München FGPrax 2011, 23; a.A. OLG Koblenz 2011, 61 ff.).
  • OLG München, 24.01.1980 - 12 WF 501/80
    Auszug aus OLG Celle, 19.04.2011 - 15 UF 76/10
    Demgegenüber lasse sich nach anderer Auffassung aus der Regelung des § 56 Abs. 4 SGB VIII eine Tendenz für eine Subsidiarität der Amtsvormundschaft entnehmen, weil danach das Jugendamt jährlich zu prüfen hat, ob die Bestellung einer Einzelperson oder eines Vereins angezeigt ist (MünchKommBGB/Wagenitz, 5. Aufl. Rn. 3 zu § 1791b BGB; Gernhuber/Coester-Waltjen, Familienrecht, 6. Auf. § 70 Rn. 15 [m. Fn. 18], 17 aE; Palandt/Diederichsen, BGB, 70. Aufl., Rn. 1 zu § 1791b BGB, Einl. § 1773 Rn. 4; Erman/Saar, 12. Aufl., Rn. 1 zu § 1791b BGB; AnwKomm/Fritsche, BGB, Rn. 2 zu § 1791b BGB, anders jedoch Rn. 1 zu § 1779 BGB; Bamberger/Roth/Bettin Rn. 2 zu § 1791b BGB; Oberloskamp, a.a.O., § 15 Rn. 3; Hildebrandt ZKJ 2008, 396, 403; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 284, 285 [ohne nähere Begründung]).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 18 UF 274/11

    Amtsvormundschaft des Jugendamtes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:

    Nachdem weder ein ehrenamtlicher Einzelvormund, der gemäß §§ 1791a Abs. 1 Satz 2, 1791b Abs. 1 Satz 1 BGB vorrangig zu bestellen wäre, noch ein rechtsfähiger Verein zur Führung der Vormundschaft zur Verfügung steht, hat das Gericht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zwischen der Amtsvormundschaft und der Berufsvormundschaft auszuwählen (OLG Hamm FamRZ 2010, 1684; KG FamRZ 2010, 1998; OLG Celle JAmt 2011, 352).

    Einzelne Berufsvormünder sind gegenüber dem Jugendamt nicht (mehr) vorrangig ( M. Hamdan/B. Hamdan in: jurisPK-BGB, 5. Auflage 2010, § 1791b Rz. 2; MünchKomm/ Wagenitz , a.a.O., § 1791b Rz. 2; anders noch zu der bis 30.6.2005 geltenden Rechtslage KG Berlin FGPrax 1999, 103; s. auch OLG Celle Beschluss vom 19.4.2011 - 15 UF 76/10, JAmt 2011, 352: kein Rangverhältnis zwischen Vereins- und Amtsvormundschaft).

    Zum einen lässt sich aus dieser jugendhilferechtlichen Vorschrift keine Subsidiarität der Amtsvormundschaft ableiten (ausführlich dazu OLG Celle Beschluss vom 19.4.2011 - 15 UF 76/10, JAmt 2011, 352).

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2016 - 5 WF 191/16

    Vormundschaftssache: Bestimmung des für die Amtsvormundschaft örtlich zuständigen

    Die Beschwerdeberechtigung des Jugendamts B. in seiner Eigenschaft als bestellter Vormund folgt aus § 59 Abs. 1 FamFG (OLG Celle vom 19.04.2011, 15 UF 76/10, juris Rn. 9; OLG München vom 26.03.2012, 33 WF 1342/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 23.11.2011 - XII ZB 293/11

    Familiengerichtliches Verfahren auf Genehmigung einer Erbausschlagung durch ein

    3 Z 23/89">FamRZ 1989, 1342, 1343; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1064 mwN; vgl. auch OLG Celle NJOZ 2011, 1513, 1514 zur Vormundschaft nach Entziehung der elterlichen Sorge).
  • OLG Celle, 14.01.2016 - 12 UF 2/16

    Auswahl eines Vormundes

    Einen Vorrang des Berufsvormundes vor einer Amtsvormundschaft lässt sich jedoch nicht den Vorschriften des BGB entnehmen (OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1955; OLG Celle JAmt 2011, 352; OLG Hamm FamRZ 2010, 1684, Staudinger/Veit Bearb. Aug. 2013, Vorb. zu §§ 1773 ff Rn 24 + § 1791 b Rn 10; MünchKomm/Wagenitz 6 § 1791 b Rn 2).
  • OLG Koblenz, 14.05.2021 - 9 UF 669/20

    Schädigung des Kindesvermögens durch Nichtausschlagung einer Erbschaft durch

    Allerdings besteht kein grundsätzlicher Vorrang der Berufsvormundschaft (Celle ZKJ 2016, 135, 137, Schulte-Bunert in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 1779 BGB, Rn. 9) oder der Vereinsvormundschaft gegenüber der Amtsvormundschaft (OLG Celle Beschl. v. 19.4.2011 - 15 UF 76/10, BeckRS 2011, 13873, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2013 - 18 UF 296/11

    Vormundschaftssache: Beschwerdebefugnis der Pflegeperson gegen die Auswahl eines

    Aus der Formulierung von § 1791 b Abs. 1 BGB ergibt sich in Zusammenschau mit §§ 1791 a Abs. 1 Satz 2, 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB und den jugendhilferechtlichen Bestimmungen (§§ 53 Abs. 1, 56 Abs. 4 SGB VIII) ein Vorrang der Einzelvormundschaft, die auf eine natürliche Person übertragen und von dieser ehrenamtlich ausgeübt werden soll (OLG Celle, JAmt 2011, 352 - juris Rz. 14; KG FamRZ 2010, 1998 - juris Rz. 7; a. A. MünchKomm/ Wagenitz a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 05.09.2011 - 9 UF 134/10

    Vaterschaftsanfechtung: Fristbeginn für eine behördliche Anfechtung; Darlegungs-

    Festzuhalten bleibt, dass vor dem 6. Februar 2009 die behördliche Anfechtungsfrist nicht in Lauf gesetzt werden konnte, weil die zuständige Behörde nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB nicht feststand (so auch der 3. Familiensenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 16. September 2010, Az. 15 UF 76/10).
  • OLG München, 26.03.2012 - 33 WF 1342/11

    Abstammungsverfahren: Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein in Thailand

    Insoweit kann es keinen Unterschied machen, ob das Jugendamt bereits im Pflegschaftsverfahren seiner Bestellung widersprochen hat (vgl KG FamRZ 2010, 1998) oder gegen seine Bestellung im Beschwerdewege vorgeht, nachdem es im Verfahren nicht angehört wurde (vgl. auch OLG Celle Beschluss vom 19.04.2011 Az. 15 UF 76/10, zit. nach JURIS; Keidel/Meyer-Holz FamFG 16. Aufl. § 59 Rn. 65).
  • OLG Celle, 18.01.2016 - 12 UFH 2/16

    Unbegleitete Minderjährige, Vormundschaft, Kindeswohl, Ergänzungspfleger,

    Einen Vorrang des Berufsvormundes vor einer Amtsvormundschaft lässt sich jedoch nicht den Vorschriften des BGB entnehmen (OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1955; OLG Celle JAmt 2011, 352; OLG Hamm FamRZ 2010, 1684, Staudinger/Veit Bearb. Aug. 2013, Vorb. zu §§ 1773 ff Rn 24 + § 1791 b Rn 10; MünchKomm/Wagenitz6 § 1791 b Rn 2).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.05.2011 - II-2 UF 64/10   

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https://dejure.org/2011,15996
OLG Hamm, 12.05.2011 - II-2 UF 64/10 (https://dejure.org/2011,15996)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2011 - II-2 UF 64/10 (https://dejure.org/2011,15996)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - II-2 UF 64/10 (https://dejure.org/2011,15996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Wirksamer Entzug der elterlichen Sorge liegt vor bei akuter Gefährdung des geistigen, seelischen und körperlichen Wohls des Kindes durch das Erziehungsversagen der Eltern; Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt wegen erheblicher ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1666; BGB § 1666a
    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt wegen erheblicher Gefährdung des Kindeswohls aufgrund unverschuldeten Erziehungsversagens der Eltern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1603
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10
    Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 BGB ist gegeben, wenn eine gegenwärtige oder zumindest nahe bevorstehende Gefahr für die Entwicklung des Kindes vorliegt, die so ernst zu nehmen ist, dass sich eine Gefährdung seines körperlichen, geistigen oder sittlichen Wohls mit ziemlicher Sicherheit voraussagen lässt (vgl. BGH FamRZ 2005, 344, 345).
  • BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10
    Deshalb ist eine solche Maßnahme nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 1021, 1022 f.).
  • BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98

    Unbeachtlichkeit des Kindeswillens für gerichtliche Umgangsregelung im Falle der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10
    Die Beachtung des geäußerten Willens eines Kindes im Verfahren zur elterlichen Sorge setzt voraus, dass dieser mit dem Kindeswohl in Einklang steht und - sofern es sich um manipulierte Äußerungen handelt - die wirklichen Bindungsverhältnisse zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 1057).
  • OLG Jena, 10.03.2003 - 1 UF 264/02

    Zur Frage der Entziehung des elterlichen Sorgerechts wegen - nicht bewiesenen -

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10
    Deshalb ist ein so massiver Eingriff in die Elternrechte wie die Entziehung der gesamten elterlichen Sorge und die damit regelmäßig verbundene Trennung des Kindes aus dem Familienverbund im Allgemeinen nur dann zu rechtfertigen, wenn ihm massiv belastende Ermittlungsergebnisse und ein entsprechend hohes Gefährdungspotential für das Kind gegenüberstehen (vgl. OLG Thüringen FamRZ 2003, 1319).
  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10
    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der geäußerte Wille des Kindes dennoch Berücksichtigung finden, wenn die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem geäußerten Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte (vgl. BGH FamRZ 1980, 131, 132; Senat FamRZ 2009, 1763, 1764).
  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 2 UF 63/09

    Elterliche Sorge; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Kindeswille

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10
    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der geäußerte Wille des Kindes dennoch Berücksichtigung finden, wenn die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes so weit fortgeschritten ist, dass eine seinem geäußerten Willen zuwiderlaufende Entscheidung eine Gefährdung seiner Entwicklung bedeuten könnte (vgl. BGH FamRZ 1980, 131, 132; Senat FamRZ 2009, 1763, 1764).
  • OLG Hamm, 10.09.2003 - 8 UF 32/03

    Berücksichtigung des grundsätzlichen Vorrangs des elterlichen Erziehungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10
    Ein Anspruch des Kindes auf optimale Förderung und Erziehung besteht nicht (vgl. OLG Hamm FamRZ 2004, 1664, 1665).
  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 112/19

    Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil bei Vorliegen umfänglicher

    Auf den Widerruf der Vollmacht kann dabei wegen der mangelnden Disponibilität des Elternrechts nicht wirksam verzichtet werden (vgl. OLG Hamm ZKJ 2011, 303; Hammer FamRZ 2005, 1209, 1215; Geiger/Kirsch FamRZ 2009, 1879, 1880 f.).

    Dass die Vollmacht - wie ausgeführt - mangels Disponibilität des Elternrechts nicht wirksam unwiderruflich erteilt werden kann (vgl. OLG Hamm ZKJ 2011, 303; Hammer FamRZ 2005, 1209, 1215; Geiger/Kirsch FamRZ 2009, 1879, 1880 f.), steht dem grundsätzlich nicht entgegen, so dass es auch keiner - ohnedies unsicheren - Prognose bedarf, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Vollmacht vom vollmachtgebenden Elternteil künftig widerrufen werden könnte.

  • OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 8 UF 61/18

    Unverhältnismäßigkeit der Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Denn ein sorgeberechtigter Elternteil kann sich seiner grundgesetzlich verankerten Pflicht, Art. 6 Abs. 2 GG, zur Ausübung des Sorgerechts nicht unwiderruflich begeben (vgl. Hammer, FamRZ 2005, s.1209, 1211; MüKo-Huber, § 1627 BGB, RdNr. 10; OLG Düsseldorf, FamRZ 2018, 693f; OLG Stuttgart, 15 UF 285/13, juris, RdNr. 30; OLG Hamm ZKJ 2011, 303).
  • VG Oldenburg, 05.09.2012 - 5 A 1368/11

    Bestattung; Kindeswohlgefährdung; Sorgerechtsentzug; Unbilligkeit

    Denn heute kommt es nach der obergerichtlichen Rechtsprechung auf ein schuldhaftes Fehlverhalten im Rahmen des Sorgerechtsentzugs wegen Gefährdung des Kindeswohls gemäß § 1666 BGB nicht an (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 4 UF 228/10 -, II-4 UF 228/10; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2011 - II-2 UF 64/10 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2013 - 5 UF 315/12

    Geeignetheit von Vollmachten zur Ausübung des Personensorgerechts

    Deshalb stellen sie auch bei einem Einverständnis zur Fremdunterbringung des Kindes dann kein geeignetes Mittel zur Abwendung einer von den Eltern ausgehenden Gefährdung für das Kindeswohl dar, wenn im konkreten Fall mit dem Widerruf der Vollmacht zu rechnen ist (OLG Hamm ZKJ 2011, 303).
  • OLG Hamm, 08.05.2012 - 9 UF 57/12

    Abwendung einer Gefahr für das Kindeswohl durch Zustimmung des

    Widerruflichkeit ihrer Zustimmung fort (vgl. dazu auch: OLG Hamm, ZKJ 2011, 303 ff.).
  • OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 8 UF 61/18A
    Denn ein sorgeberechtigter Elternteil kann sich seiner grundgesetzlich verankerten Pflicht, Art. 6 Abs. 2 GG, zur Ausübung des Sorgerechts nicht unwiderruflich begeben (vgl. Hammer, FamRZ 2005, S. 1209, 1211; MüKo-Huber, § 1627 BGB, Rn. 10; OLG Düsseldorf, FamRZ 2018, 693 f; OLG Stuttgart, 15 UF 285/13, juris, Rn. 30; OLG Hamm ZKJ 2011, 303).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.01.2011 - II-8 UF 263/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11383
OLG Hamm, 19.01.2011 - II-8 UF 263/10 (https://dejure.org/2011,11383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.01.2011 - II-8 UF 263/10 (https://dejure.org/2011,11383)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - II-8 UF 263/10 (https://dejure.org/2011,11383)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerderecht der Großeltern gegen die Ablehnung der Bestellung der Großmutter zum Vormund des Enkelkindes bei Entzug des mütterlichen Sorgerechts

  • rechtsportal.de

    BGB § 1632 Abs. 4; FamFG § 59
    Zulässigkeit der Beschwerde der Großeltern gegen die Ablehnung der Bestellung der Großmutter zum Vormund eines Kindes im Rahmen der Entziehung der elterlichen Sorge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug bei den Kindeseltern: Können sich Großeltern beschweren ? // Kein Anspruch von Großeltern zum Vormund für Enkelkind bestellt zu werden

Verfahrensgang

  • AG Essen - 104 F 110/10
  • OLG Hamm, 19.01.2011 - II-8 UF 263/10

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 585
  • FamRZ 2011, 1603
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auszug aus OLG Hamm, 19.01.2011 - 8 UF 263/10
    Der Senat verkennt nicht, dass es das Kindeswohl gebietet, die neuen gewachsenen Bindungen des Kindes zu seinen Pflegepersonen zu berücksichtigen und das Kind aus seiner Pflegefamilie nur herauszunehmen, wenn die körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung von seinen bisherigen Bezugspersonen noch hinnehmbar sind (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 865).
  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 31/13

    Auswahl des Vormunds: Beschwerdeberechtigung der Großeltern; Zulässigkeit der

    cc) Dementsprechend fehlt es den Großeltern für eine Beschwerde nach dem hier maßgeblichen § 59 Abs. 1 FamFG regelmäßig an der erforderlichen Beschwerdeberechtigung (OLG Frankfurt MDR 2012, 1466, 1467; OLG Hamm NJW-RR 2011, 585; BeckOK-BGB/Bettin Stand 1. Mai 2013 § 1779 Rn. 7; aA MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1779 Rn. 22).
  • OLG Hamm, 08.07.2015 - 5 UF 198/14

    Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung gem. § 1632 Abs. 4 BGB

    Angesichts dessen, dass eine Rückführung der Kinder nach § 1632 Abs. 4 BGB nicht in Betracht kommt, bedarf es nicht der Einholung eines psychologischen Gutachtens zur Klärung der Frage, ob durch eine Rückführung sogar - wie die weiteren Beteiligten meinen - das Kindeswohl gefährdet würde (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2011, 585).
  • OLG Bremen, 04.01.2018 - 4 UF 134/17

    Zulässigkeit der Bevollmächtigung des Jugendamts zur Ausübung von Teilbereichen

    Eltern ist es somit im Rahmen der Privatautonomie möglich, das Jugendamt zur Ausübung der elterlichen Sorge bzw. von Teilbereichen der elterlichen Sorge zu bevollmächtigen, wobei der Vollmachtserteilung als Grundgeschäft im Regelfall ein Auftragsverhältnis zugrunde liegen dürfte (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2011, 1603 Rn. 36).
  • OLG Nürnberg, 14.11.2014 - 7 UF 1196/14

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Beschwerdebefugnis der Mutter des im

    Dagegen genügt es nicht, wenn der Beschwerdeführer nur ein berechtigtes wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges Interesse an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung hat (BGH NJW 2005, 975; OLG Hamm NJW-RR 2011, 585).
  • OLG Köln, 19.09.2013 - 10 UF 16/13
    Auch daraus ergibt sich aber keine zur Beschwerde berechtigende subjektive Rechtsposition gemäß § 59 Abs. 1 FamFG, wie der Bundesgerichtshof in systematischer Auslegung dieser Vorschrift, ebenso wie zur entsprechenden Vorgängerregelung des § 20 Abs. 1 FGG, im Einzelnen dargelegt hat (vgl. BGH FamRZ 2011, 552, juris Tz. 16 f.; Beschluss vom 26. Juni 2013 - XII ZB 31/13 -, juris-Datenbank Tz. 12 ff.; ebenso OLG Frankfurt MDR 2012, 1466, juris Tz. 9 f.; ferner OLG Hamm FamFR 2011, 142, juris Tz. 2).
  • OLG Hamm, 19.12.2014 - 14 WF 224/14

    Rechtsmittelzug, VKH-Verfahren, sofortige Beschwerde, Beschwerdebefugnis,

    Sie haben in Verfahren, die die Bestellung eines Vormundes für ihr Enkelkind zum Gegenstand haben, grundsätzlich keine Beschwerdeberechtigung im Sinne des § 59 FamFG (BGH FamRZ 2013, 1380 - 1383; OLG Hamm NJW-RR 2011, 585; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 30.12.2011 - 2 WF 314/11

    Zulässigkeit einer Beschwerde der Großeltern im Verfahren der Auswahl eines

    § 1779 BGB räumt den in die Abwägung einzubeziehenden Personen allerdings keinen Anspruch auf die Bestellung als Vormund ein, (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.2011, Az.: 8 UF 263/10, abgedruckt in NJW-RR 2011, S. 585; Staudinger/Engler, BGB, Beubearbeitung 2004, § 1779 Rn. 51 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.12.2011 - 2 WF 314/11

    Zulässigkeit der Beschwerde der Großeltern im Verfahren der Auswahl eines

    § 1779 BGB räumt den in die Abwägung einzubeziehenden Personen allerdings keinen Anspruch auf die Bestellung als Vormund ein, (siehe OLG Hamm, Beschluss vom 19.01.2011, Az.: 8 UF 263/10, abgedruckt in NJW-RR 2011, S. 585; Staudinger/Engler, BGB , Beubearbeitung 2004, § 1779 Rn. 51 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 22.09.2022 - 9 UF 117/22

    Beschwerderecht in familienrechtlichen Verfahren Vorliegen einer für eine

    Dass ein nachvollziehbares Interesse eines Beschwerdeführers oder eines sonstigen Beteiligten an der Änderung oder Beseitigung der Entscheidung besteht, genügt hingegen nicht (Senat FamRZ 2012, 1578; OLG Hamm NJW-RR 2011, 585).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.03.2011 - 6 WF 53/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12037
OLG Zweibrücken, 18.03.2011 - 6 WF 53/11 (https://dejure.org/2011,12037)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.03.2011 - 6 WF 53/11 (https://dejure.org/2011,12037)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. März 2011 - 6 WF 53/11 (https://dejure.org/2011,12037)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Prozesskostenhilfe bei Unterlassen der Geltendmachung eines Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines nach rechtskräftiger Scheidung angestrebten Prozesskostenhilfeantrags; Voraussetzungen für das Vorliegen einer mutwilligen Rechtsverfolgung bei Beantragung von Prozesskostenhilfe im familiengerichtlichen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 S. 1
    Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im familiengerichtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Die Schonung des Ehemannes kann die Prozesskostenhilfe kosten!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1603
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 20.01.2015 - 3 WF 11/15

    Verfahrenskostenhilfe: Unmaßgeblichkeit der Vermögensverhältnisse des

    Den Antragstellern kann die fehlende rechtzeitige Geltendmachung des Verfahrenskostenhilfeanspruchs auch nicht als Herbeiführung ihrer Bedürftigkeit und damit rechtsmissbräuchliches Verhalten vorgeworfen werden, da vor Abschluss des Verfahrens keinerlei Hinweis auf die Erforderlichkeit der Geltendmachung eines Verfahrenskostenvorschusses erfolgte (zum dann bejahten Rechtsmissbrauch vgl. OLG Zweibrücken, 6 WF 53/11, zitiert nach juris).
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