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   BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14   

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https://dejure.org/2014,38454
BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14 (https://dejure.org/2014,38454)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2014 - VI ZR 18/14 (https://dejure.org/2014,38454)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2014 - VI ZR 18/14 (https://dejure.org/2014,38454)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • lexetius.com

    BGB §§ 133, 157; KUG §§ 22, 23

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Auslegung eines Unterlassungsvertrages - Zur Reichweite eines vertraglich vereinbarten Unterlassungsgebotes (hier: Keine Verpflichtung zur Einwirkung auf RSS-Feed-Abonnenten, die das vor Abschluss des Unterlassungsvertrages bezogene Bild weiter veröffentlichen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG
    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen eines Informationsportals mit der Online-Ausgabe einer Tageszeitung: Reichweite eines vertraglich vereinbarten Unterlassungsgebotes

  • webshoprecht.de

    Keine Verpflichtung zur Einwirkung auf RSS-Feed-Abonnenten, die das vor Abschluss des Unterlassungsvertrages bezogene Bild weiter veröffentlichen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Betreiber eines RSS-Feeds haftet auf Schadensersatz, wenn Abonnenten seines Feeds darin enthaltene, persönlichkeitsrechtswidrige Fotos nutzen

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Betreiber eines RSS-Feed muss bei Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht auf Feed-Abonnenten einwirken

  • IWW

    §§ 133, 157 BGB, § 890 ZPO, § 280 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, §§ 22, 23 KUG, § 22 Satz 1 KUG, § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG, § 23 Abs. 2 KUG, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • JurPC

    Unterlassungsgebot und RSS-Feed

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reichweite eines vertraglich vereinbarten Unterlassungsgebotes (hier: Verpflichtung zur Einwirkung auf RSS-Feed-Abonnenten i.R.d. Veröffentlichung eines Bildes)

  • online-und-recht.de

    Reichweite eines Unterlassungsvertrages bei Verstoß durch RSS-Abonnenten

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Reichweite eines Unterlassungsvertrages bei Verstoß durch RSS-Abonnenten

  • debier datenbank

    §§ 133, 157 BGB

  • rabüro.de

    Zur Reichweite eines vertraglich vereinbarten Unterlassungsgebotes

  • rewis.io

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen eines Informationsportals mit der Online-Ausgabe einer Tageszeitung: Reichweite eines vertraglich vereinbarten Unterlassungsgebotes

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 133; BGB § 157; KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23
    Bestimmung der Reichweite eines vertraglich vereinbarten Unterlassungsgebots durch Auslegung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Reichweite eines vertraglich vereinbarten Unterlassungsgebotes

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen eines Informationsportals mit der Online-Ausgabe einer Tageszeitung: Reichweite eines vertraglich vereinbarten Unterlassungsgebotes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung: Keine Einwirkung auf RSS-Abonennten notwendig

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsschuldner muss nicht auf Abonnenten seines RSS-Feeds einwirken

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    RSS-Feed-Betreiber muss nach Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht auf RSS-Feed-Abonnenten einwirken um Weiterverbreitung eines Bildes zu verhindern

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Haftung für Verstöße von RSS-Abonnenten

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Haftung für Rechtsverstöße durch Abonnenten von Newsfeeds

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Bild im RSS-Feed eines Internetportals - und das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten

  • lto.de (Kurzinformation)

    RSS-Feeds - Keine Verantwortung für Verbreitung durch Abonnenten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    RSS-Feed-Abonnenten: Zur Reichweite eines vertraglich vereinbarten Unterlassungsgebotes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für gutgläubigen Erwerb von Kraftfahrzeugen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen für gutgläubigen Erwerb von Kraftfahrzeugen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsschuldner haftet nicht für Verstöße von RSS-Abonnenten

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unterlassungserklärung: Keine Einwirkung auf RSS-Abonennten notwendig

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Keine Vertragsstrafe nach Unterlassungserklärung wegen Nutzung Foto durch Abonnenten des RSS-Feeds - Unterlassugnserklärung nach Abmahnung von Foto im Internet

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung umfasst keine Verbreitung durch Abonnenten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    RSS-Feed-Betreiber haftet für Rechtsverstöße von Abonnenten

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Unterlassungsschuldner haftet nicht für Verstöße von RSS-Abonnenten

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Haftung für Abonnenten eines RSS-Feeds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1246
  • MDR 2015, 25
  • GRUR 2015, 190
  • VersR 2015, 119
  • MMR 2015, 191
  • MIR 2014, Dok. 127
  • K&R 2015, 118
  • afp 2015, 33
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14
    a) Allerdings geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, dass mit der Annahmeerklärung der Frau H., vertreten durch die Kläger, vom 14. Oktober 2009 zwischen Frau H. und der Beklagten ein Unterlassungsvertrag zustande gekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 32/03, GRUR 2006, 878 Rn. 14 ff.).

    Maßgebend ist demnach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck sowie die Interessenlage der Vertragsparteien heranzuziehen sind (BGH, Urteile vom 18. Mai 2006 - I ZR 32/03, GRUR 2006, 878 Rn. 18; vom 18. September 1997 - I ZR 71/95, GRUR 1998, 471, 472; vom 3. Juli 2003 - I ZR 297/00, NJW-RR 2003, 1278).

    Dass die Vertragsparteien im Streitfall die rückwirkende Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe für vor diesem Zeitpunkt liegende Verstöße gewollt haben, findet im Wortlaut der Vereinbarung keine Stütze (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 32/03, GRUR 2006, 878 Rn. 19).

    Es wird deshalb im Allgemeinen weder dem Interesse des Gläubigers noch dem Interesse des Schuldners entsprechen, durch die Unterlassungsverpflichtung schlechter gestellt zu werden als durch einen entsprechenden Titel (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 2006 - I ZR 32/03, GRUR 2006, 878 Rn. 21, und vom 25. Januar 2001 - I ZR 323/98, BGHZ 146, 318, 325 f.).

  • BGH, 27.03.2012 - VI ZR 144/11

    Haftung für fremde Inhalte aus RSS-Feed

    Auszug aus BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14
    Insoweit wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. März 2012 (VI ZR 144/11, NJW 2012, 2345) Bezug genommen.

    Die im Streitfall bestehende Besonderheit, dass ein Dritter zur Unterlassung aufgefordert wurde, dessen etwaige Haftung erst durch einen Hinweis auf eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung des Bildes ausgelöst werden konnte (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. März 2012 - VI ZR 144/11, NJW 2012, 2345 Rn. 19), führte nicht zu einer anderen Beurteilung, da es sich hierbei um grundsätzlich ersatzfähige Aufwendungen zur Schadensabwehr handelt (vgl. Senatsurteil vom 15. November 1977 - VI ZR 101/76, BGHZ 70, 39, 43 f.; vgl. Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 14 Rn. 37 ff.).

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14
    Den Parteien kann ohne besondere Anhaltspunkte nicht der Wille unterstellt werden, bei der Regelung eines Unterlassungsvertrages eine Regelung gewollt zu haben, die der Rechtslage nach Erlass eines gleichlautenden Unterlassungstitels entspricht (BGH, Urteile vom 25. Januar 2001 - I ZR 323/98, BGHZ 146, 318, 323 f.; vom 20. Juni 1991 - I ZR 277/89, NJW-RR 1991, 1318, 1319).

    Es wird deshalb im Allgemeinen weder dem Interesse des Gläubigers noch dem Interesse des Schuldners entsprechen, durch die Unterlassungsverpflichtung schlechter gestellt zu werden als durch einen entsprechenden Titel (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 2006 - I ZR 32/03, GRUR 2006, 878 Rn. 21, und vom 25. Januar 2001 - I ZR 323/98, BGHZ 146, 318, 325 f.).

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

    Vielmehr umfasst sie auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung der Störungsquelle, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann (vgl. Senatsurteil vom 11. November 2014 - VI ZR 18/14, AfP 2015, 33 Rn. 16 zur titulierten Unterlassungsverpflichtung; BGH, Urteile vom 22. Oktober 1992 - IX ZR 36/92, BGHZ 120, 73, 76 f.; vom 18. September 2014 - I ZR 76/13, GRUR 2015, 258 Rn. 64; Beschluss vom 25. Januar 2007 - I ZB 58/06, NJW-RR 2007, 863 Rn. 17, jeweils mwN).
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Vielmehr umfasst sie auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann (vgl. Senatsurteil vom 11. November 2014 - VI ZR 18/14, AfP 2015, 33 Rn. 16 zur titulierten Unterlassungsverpflichtung; BGH, Urteile vom 22. Oktober 1992 - IX ZR 36/92, BGHZ 120, 73, 76 f.; vom 18. September 2014 - I ZR 76/13, GRUR 2015, 258 Rn. 64; Beschluss vom 25. Januar 2007 - I ZB 58/06, NJW-RR 2007, 863 Rn. 17, jeweils mwN).

    Denn durch die "Vervielfältigung" der Abrufbarkeit des Beitrags durch Dritte verwirklicht sich eine durch die Veröffentlichung des Ursprungsbeitrags geschaffene internettypische Gefahr (vgl. Senatsurteile vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237 Rn. 55 f.; vom 11. November 2014 - VI ZR 18/14, AfP 2015, 33 Rn. 21).

  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur

    c) Das Beschwerdegericht hat jedoch mit Recht angenommen, dass die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen ist, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst (BGH, Urteil vom 19. November 2015 - I ZR 109/14, GRUR 2016, 720 Rn. 34 = WRP 2016, 854 - Hot Sox, mwN; zum Vorliegen abweichender Anhaltspunkte vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. November 2014 - VI ZR 18/14, GRUR 2015, 190 Rn. 11 bis 17 = WRP 2015, 212).
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