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   BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13   

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https://dejure.org/2016,11435
BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13 (https://dejure.org/2016,11435)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2016 - X ZR 114/13 (https://dejure.org/2016,11435)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - X ZR 114/13 (https://dejure.org/2016,11435)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Wärmetauscher

    Art 69 EuPatÜbk, § 14 PatG, § 242 BGB, Art 30 TRIPS, Art 3 Abs 2 EGRL 48/2004
    Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines Unteranspruchs als Beitrag zur Auslegung des Hauptanspruchs; Voraussetzungen der Einräumung einer Aufbrauchfrist - Wärmetauscher

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 563 Abs. 2 ZPO, § 9 Satz 2 Nr. 1 PatG, § 242 BGB, § 9 PatG, Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG, § 139 Abs. 2 PatG, § 140b Abs. 1, 3 PatG, § 306 ZPO, § 319 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 2, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Herstellung eines Wärmetauschers für offene Fahrzeuge aus patentrechtlichen Gründen; Ermittlung des Sinngehalts eines Unteranspruchs bei der Auslegung des Hauptanspruchs eines Patents

  • rewis.io

    Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines Unteranspruchs als Beitrag zur Auslegung des Hauptanspruchs; Voraussetzungen der Einräumung einer Aufbrauchfrist - Wärmetauscher

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Herstellung eines Wärmetauschers für offene Fahrzeuge aus patentrechtlichen Gründen; Ermittlung des Sinngehalts eines Unteranspruchs bei der Auslegung des Hauptanspruchs eines Patents

  • rechtsportal.de

    Untersagung der Herstellung eines Wärmetauschers für offene Fahrzeuge aus patentrechtlichen Gründen; Ermittlung des Sinngehalts eines Unteranspruchs bei der Auslegung des Hauptanspruchs eines Patents

  • datenbank.nwb.de

    Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines Unteranspruchs als Beitrag zur Auslegung des Hauptanspruchs; Voraussetzungen der Einräumung einer Aufbrauchfrist - Wärmetauscher

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • faz.net (Pressebericht, 13.05.2016)

    Patentstreit verloren: Mercedes ohne laues Lüftchen

  • archive.is (Pressebericht, 13.05.2016)

    Mercedes-Heizsystem gestoppt: Es wird kalt im Nacken

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermittlung des Sinngehalts eines Unteranspruchs kann zu Auslegung des Hauptanspruchs beitragen

  • reuschlaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Airscarf-Heizsystem - Daimler AG verliert Patentrechtsstreit

  • mercedes-benz-passion.com (Kurzinformation)

    AIRSCARF-Vertriebssperre

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Mercedes muss Verkauf vieler Cabrios stoppen - Autobauer verliert Patentstreit um Airscarf

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Zur Auslegung des Hauptanspruchs eines Patents und zur Einräumung einer Aufbrauchfrist bei Patentverletzung

Besprechungen u.ä.

  • reuschlaw.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Airscarf-Heizsystem - Daimler AG verliert Patentrechtsstreit

Sonstiges (2)

  • heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 12.05.2016)

    Mercedes: Auslieferungsstopp für Cabrios mit Airscarf

  • mercedes-benz-passion.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Kein weiterer Airscarf-Vertrieb mehr in Deutschland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 1031
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13
    Dabei ist jedoch zu beachten, dass sie regelmäßig den Gegenstand des Hauptanspruchs nicht einengen, sondern, nicht anders als Ausführungsbeispiele (BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, BGHZ 160, 204, 210 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung), lediglich - gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Vorteil verbundene - Möglichkeiten seiner Ausgestaltung aufzeigen.

    Die von der Beklagten zu 3 für ihren gegenteiligen Standpunkt in Anspruch genommene Passage der Beschreibung (Sp. 3 Z. 5 ff.) bezieht sich auf eine bestimmte vorteilhafte Ausführungsform und die damit korrespondierende Darstellung in Figuren 2 und 4. Dies ist nach allgemeinen Grundsätzen nicht geeignet, Gegenstand und Schutzbereich des Patents einzuschränken (BGHZ 160, 204, 210 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13
    Das Berufungsgericht hat bei seiner Erarbeitung des patentgemäßen Verständnisses vom Begriff des Wärmetauschers an den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Erfahrungssatz angeknüpft, dass Begriffen in Patentschriften ein vom allgemeinen (technischen) Sprachgebrauch abweichender Sinngehalt beizulegen sein kann, der für das zutreffende Verständnis der betreffenden technischen Lehre dann maßgeblich ist (BGH, Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 155 f. - Schneidmesser I).

    Die beanstandete Ausgestaltung, bei der die von den PTC-Widerstandsheizelementen erzeugte Wärme von Lamellen aufgenommen und an die daran vorbeigeleitete Luft abgegeben wird, erfüllt jedenfalls die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Schutzrechtsverletzung mit äquivalenten Mitteln aufgestellten Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 81/13, GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß; Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 Rn. 28 f. - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 14. Dezember 2010, GRUR 2011, 313, Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV; Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I).

  • BGH, 16.11.2010 - X ZR 97/08

    Patentfähigkeit eines Gegenstandes betreffend Heizsysteme für Fahrzeuge mit

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13
    Die Klägerin ist eingetragene Inhaberin des am 24. Dezember 1996 angemeldeten deutschen Patents 196 54 370, dessen Patentansprüche 1 und 3 in einem Patentnichtigkeitsverfahren (BGH, Urteil vom 16. November 2010 - X ZR 97/08, juris) folgende Fassung erhalten haben:.

    Diese Umschreibung hat Eingang in den erteilten Patentanspruch 1 gefunden (vgl. Tatbestand des Senatsurteils vom 15. November 2010 - X ZR 97/08) und ist deshalb auch in der beschränkten Fassung des Anspruchs verblieben.

  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13
    Dieses entspricht - unabhängig von der Frage einer wortsinngemäßen oder äquivalenten Verletzung und ohne der Sache nach einen anderen Streitgegenstand als der Hauptantrag zu definieren - der Forderung, im Klageantrag und in einem diesem entsprechenden Urteilsausspruch zum Ausdruck zu bringen, durch welche Ausgestaltung des angegriffenen Erzeugnisses die erfindungsgemäße Lehre verwirklicht wird, und damit nicht den Gegenstand des Klagepatents, sondern den Streitgegenstand zu bezeichnen (BGH, Urteil vom 30. Mai 2005 - X ZR 126/01, BGHZ 162, 365 - Blasfolienherstellung; BGH, Urteil vom 21. Februar 2012 - X ZR 111/09, GRUR 2012, 485 - Rohrreinigungsdüse II).
  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01

    Blasfolienherstellung

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13
    Dieses entspricht - unabhängig von der Frage einer wortsinngemäßen oder äquivalenten Verletzung und ohne der Sache nach einen anderen Streitgegenstand als der Hauptantrag zu definieren - der Forderung, im Klageantrag und in einem diesem entsprechenden Urteilsausspruch zum Ausdruck zu bringen, durch welche Ausgestaltung des angegriffenen Erzeugnisses die erfindungsgemäße Lehre verwirklicht wird, und damit nicht den Gegenstand des Klagepatents, sondern den Streitgegenstand zu bezeichnen (BGH, Urteil vom 30. Mai 2005 - X ZR 126/01, BGHZ 162, 365 - Blasfolienherstellung; BGH, Urteil vom 21. Februar 2012 - X ZR 111/09, GRUR 2012, 485 - Rohrreinigungsdüse II).
  • BGH, 03.02.1959 - I ZR 170/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13
    bb) Inwieweit eine Aufbrauchfrist auch im Falle einer Patentverletzung gewährt werden kann, ist höchstrichterlich noch nicht entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1980 - X ZR 16/79, GRUR 1981, 259 - Heuwerbungsmaschine II, wo das Berufungsgericht eine solche Frist gewährt hatte, das Klagepatent aber vor Einlegung der Revision abgelaufen war; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Februar 1959 - I ZR 170/57, GRUR 1959, 528 - Autodachzelt).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13
    Das Berufungsgericht hat bei seiner Erarbeitung des patentgemäßen Verständnisses vom Begriff des Wärmetauschers an den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Erfahrungssatz angeknüpft, dass Begriffen in Patentschriften ein vom allgemeinen (technischen) Sprachgebrauch abweichender Sinngehalt beizulegen sein kann, der für das zutreffende Verständnis der betreffenden technischen Lehre dann maßgeblich ist (BGH, Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909 - Spannschraube; Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 155 f. - Schneidmesser I).
  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13
    Die beanstandete Ausgestaltung, bei der die von den PTC-Widerstandsheizelementen erzeugte Wärme von Lamellen aufgenommen und an die daran vorbeigeleitete Luft abgegeben wird, erfüllt jedenfalls die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Schutzrechtsverletzung mit äquivalenten Mitteln aufgestellten Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 81/13, GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß; Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 Rn. 28 f. - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 14. Dezember 2010, GRUR 2011, 313, Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV; Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I).
  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80

    BBC/DDC

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13
    aa) Eine Aufbrauchfrist kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof im Allgemeinen, beispielsweise in Wettbewerbsstreitigkeiten, unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Betracht, wenn der unterlassungspflichtigen Partei bei sofortiger Wirkung des Untersagungsgebots unverhältnismäßige Nachteile entstünden und die befristete Fortsetzung des angegriffenen Verhaltens für den Verletzten keine unzumutbaren Beeinträchtigungen mit sich bringt (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1982 - I ZR 58/80, GRUR 1982, 425, 431 - Brillen-Selbstabgabestellen).
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13
    Die beanstandete Ausgestaltung, bei der die von den PTC-Widerstandsheizelementen erzeugte Wärme von Lamellen aufgenommen und an die daran vorbeigeleitete Luft abgegeben wird, erfüllt jedenfalls die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Schutzrechtsverletzung mit äquivalenten Mitteln aufgestellten Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 81/13, GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß; Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 Rn. 28 f. - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 14. Dezember 2010, GRUR 2011, 313, Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV; Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I).
  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

  • BGH, 02.12.1980 - X ZR 16/79

    Anmeldung eines Patents - Vertrieb eines Mähdreschers - Vorliegen einer

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Begriffen in Patentschriften kann ein vom allgemeinen (technischen) Sprachgebrauch abweichender Sinngehalt beizulegen sein, der dann für das zutreffende Verständnis der betreffenden technischen Lehre maßgeblich ist (BGH GRUR 1999, 909 - Spannschraube; BGH GRUR 2016, 1031, 1032 - Wärmetauscher).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19

    Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der

    In der danach erforderlichen Interessenabwägung kann sich zu Lasten des Schuldners auswirken, dass er sich aufgrund einer Verurteilung in den Vorinstanzen oder aufgrund des Verlaufs des Revisionsverfahrens, etwa wegen einer vom Senat veranlassten Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union, auf einen für ihn ungünstigen Ausgang des Revisionsverfahrens einstellen konnte und musste (Fortführung von BGH, Urteil vom 16. November 1973 - I ZR 98/72, GRUR 1974, 474, 476 [juris Rn. 23] = WRP 1974, 85 - Großhandelshaus; Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 89/12, GRUR 2013, 1254 Rn. 44 = WRP 2013, 1596 - Matratzen Factory Outlet und Urteil vom 10. Mai 2016 - X ZR 114/13, GRUR 2016, 1031 Rn. 42 - Wärmetauscher).

    Voraussetzung dafür ist, dass ihm durch ein sofort mit der Zustellung des Titels uneingeschränkt zu beachtendes Verbot unverhältnismäßige Nachteile entstehen und die Belange sowohl des Gläubigers als auch der Allgemeinheit durch eine befristete Fortsetzung des Wettbewerbsverstoßes nicht unzumutbar beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 122/04, GRUR 2007, 1079 Rn. 40 = WRP 2007, 1346 - Bundesdruckerei; Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 89/12, GRUR 2013, 1254 Rn. 44 = WRP 2013, 1596 - Matratzen Factory Outlet; Urteil vom 10. Mai 2016 - X ZR 114/13, GRUR 2016, 1031 Rn. 42 - Wärmetauscher).

    Weniger strenge Anforderungen können im Fall eines Angriffs gegen die Firmierung des Beklagten gelten (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1984 - I ZR 101/82, GRUR 1985, 389, 391 [juris Rn. 29] = WRP 1985, 210 - Familienname; BGH, GRUR 2007, 1079 Rn. 40 - Bundesdruckerei; Büscher in Fezer/Büscher/Obergfell aaO § 8 Rn. 164; zu den strengeren Anforderungen im Patentrecht vgl. BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 53 - Wärmetauscher).

  • LG Mannheim, 18.08.2020 - 2 O 34/19

    Nokia obsiegt gegen Daimler wegen Patentverletzungen

    Eine Einschränkung der Wirkung des Patents ist nur dann zu rechtfertigen, wenn die wirtschaftlichen Folgen der sofortigen Befolgung des Unterlassungsgebots den Verletzer im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände über die mit seinem Ausspruch bestimmungsgemäß einhergehenden Beeinträchtigungen hinaus in einem Maße treffen und benachteiligen, das die unbedingte Untersagung als unzumutbar erscheinen lässt (vgl. BGH, Urt. v. 10.05.2016, X ZR 114/13, Rn. 45 - Wärmetauscher; EU-Kommission, Mitteilung v, 29.11.2017 COM(2017) 712 final, S. 12 f.).
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