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   OLG Düsseldorf, 15.07.2009 - I-3 Wx 264/08   

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https://dejure.org/2009,7523
OLG Düsseldorf, 15.07.2009 - I-3 Wx 264/08 (https://dejure.org/2009,7523)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2009 - I-3 Wx 264/08 (https://dejure.org/2009,7523)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - I-3 Wx 264/08 (https://dejure.org/2009,7523)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang einer Ermächtigung des Notars bzw. seines Vertreters zur Änderung, Ergänzung oder Berichtigung von Erklärungen zum Zwecke des grundbuchlichen Vollzugs

  • Judicialis

    GBO § 5 Abs. 1 Satz 1; ; GBO § 15; ; GBO § 16 Abs. 2; ; GBO § 19; ; GBO § 29; ; BGB § 890; ; BGB § 1131; ; BGB § 1192 Abs. 1; ; BGB § 1200 Abs. 1; ; BNotO § 24 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang einer Ermächtigung des Notars bzw. seines Vertreters zur Änderung, Ergänzung oder Berichtigung von Erklärungen zum Zwecke des grundbuchlichen Vollzugs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang einer Änderungsvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 203
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 14.03.2006 - 32 Wx 29/06

    Umfang rechtsgeschäftlicher Notarvollmacht bei Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2009 - 3 Wx 264/08
    Einer als Vertragsbestandteil in der Form des § 29 GBO mit beurkundeten Vollmacht des Notars, die Erklärungen der Beteiligten "zu ändern, zu ergänzen oder zu berichtigen, soweit dies dem grundbuchlichen Vollzug dieser Urkunde dienlich ist", ist der Wille der Beteiligten zu entnehmen, dass der Notar für sie grundsätzlich alle Erklärungen abgeben soll, die sie bei einem normalen Ablauf des Geschäfts selbst abgeben würden (vgl. OLG München Rpfleger 2006, 392; Demharter GBO 26. Auflage 2008 § 15 Rdz. 4).

    Die Vollmacht soll ihrem Sinn nach gerade diejenigen typischerweise notwendigen Erklärungen zur Vertragsabwicklung abdecken, die von den Beteiligten oder vom Notar bei Vertragsunterzeichnung übersehen wurden (OLG München FG-Prax 2006, 101; OLG Köln NJW-RR 1995, 590).

    Bei dieser Sachlage ist demnach nicht anzunehmen, dass die Beteiligten die Erklärung über die Bestandteilszuschreibung bei einem normalen Ablauf des Geschäfts (und Kenntnis aller Umstände) selbst abgegeben haben würden (vgl. OLG München Rpfleger 2006, 392; Demharter GBO 26. Auflage 2008 § 15 Rdz. 4).

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2003 - 3 Wx 203/03

    Umfang der Mitarbeitern eines Notars im Rahmen des Grundbuchvollzuges erteilten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2009 - 3 Wx 264/08
    Eine inhaltliche Beschränkung der Vollmacht ergibt sich hierbei aus deren Zweckmäßigkeit bzw. Dienlichkeit in Bezug auf das angestrebte Ziel (vgl. Senat RNotZ 2003, 520).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2004 - 20 W 179/03

    Grundbuchverfahren: Änderung der Bewilligung einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2009 - 3 Wx 264/08
    Der mit unterschriebenem und gesiegeltem Schreiben vom 31. Juli 2008 abgegebenen Erklärung des Notars, er ändere aufgrund der ihm in der Urkunde Nr. 550/08 erteilten Vollmacht sein Gesuch dahin, dass anstelle der Grundstücksvereinigung gemäß § 890 Abs. 1 BGB nunmehr beantragt werde, das Flurstück 130 dem Flurstück 39 gemäß § 890 Abs. 2 BGB als Bestandteil zuzuschreiben, und bitte um Vollziehung dieses Antrages, kommt die Bedeutung einer Eigenurkunde zu, die den Formerfordernissen des § 29 GBO genügt (BGH Rpfleger 1980, 465; OLG Frankfurt 20 W 179/03 vom 15.06.2004 bei juris; Demharter GBO, 26. Auflage 2008 § 29 Rdz. 35).
  • OLG Köln, 17.11.1994 - 18 W 33/94

    Umfang der einem Notar erteilten Vollmacht zur Durchführung eines Kaufvertrages -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2009 - 3 Wx 264/08
    Die Vollmacht soll ihrem Sinn nach gerade diejenigen typischerweise notwendigen Erklärungen zur Vertragsabwicklung abdecken, die von den Beteiligten oder vom Notar bei Vertragsunterzeichnung übersehen wurden (OLG München FG-Prax 2006, 101; OLG Köln NJW-RR 1995, 590).
  • OLG Hamm, 09.07.2015 - 15 W 258/14

    Begriff der Verwirrung i.S. von §§ 6 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 , 5 Abs. 1 S. 2 GBO

    Die so erteilte, rechtsgeschäftliche Vollmacht soll ihrem Sinn nach gerade diejenigen typischerweise notwendigen Erklärungen zur Abwicklung abdecken, die von dem Beteiligten oder dem beurkundenden Notar bei der Abgabe der Willenserklärung bzw. der Beglaubigung der Unterschrift übersehen wurden (vgl. u.a. OLG Düsseldorf FGPrax 2009, 203).
  • OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 95/17

    Auslegung von Eintragungsbewilligungen und Grundbuchvollmachten

    Dazu können auch Erklärungen zählen, die von den Beteiligten oder vom Notar bei der Vertragsunterzeichnung übersehen worden sind (vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 590; OLG München - 32. Senat - Rpfleger 2006, 392; OLG Düsseldorf FGPrax 2009, 203/204; OLG Frankfurt vom 12.10.2009, 20 W 116/07, juris; LG Saarbrücken Rpfleger 2000, 109; Demharter § 15 Rn. 3.3; Bauer/von Oefele § 15 Rn. 35).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2019 - 5 W 100/19

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamts; Zurückweisung eines

    Wird so der Notar in einem notariellen Vertrag zur Abgabe aller dem Grundbuchvollzug förderlichen Erklärungen bevollmächtigt, so fallen darunter grundsätzlich alle Erklärungen, welche die Beteiligten bei einem normalen Ablauf des Geschäfts selbst abgeben würden (BayObLG Rpfleger 2006, 392; OLG Düsseldorf FGPrax 2009, 203).
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