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   BFH, 30.03.2004 - III S 16/03 (PKH)   

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BFH, 30.03.2004 - III S 16/03 (PKH) (https://dejure.org/2004,8060)
BFH, Entscheidung vom 30.03.2004 - III S 16/03 (PKH) (https://dejure.org/2004,8060)
BFH, Entscheidung vom 30. März 2004 - III S 16/03 (PKH) (https://dejure.org/2004,8060)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Fahrtkosten zu vom Steuerpflichtigen getrennt lebenden Kindern als außergewöhnliche Belastung - Kosten eines Einigungsversuchs über das Umgangsrecht mit den Kindern als außergewöhnliche Belastung - Notwendiger Umfang einer Entscheidungsbegründung

  • Judicialis

    JStG 1996 § 32; ; EStG § 33; ; EStG § ... 33a Abs. 1; ; EStG §§ 62 ff.; ; BGB § 1684 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; FGO § 6 Abs. 1; ; FGO § 142 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Kosten eines Elternteils für den Umgang mit den, beim anderen Elternteil, lebenden Kindern als agw. Bel.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Aufwendungen zum Umgang mit den Kindern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.03.1996 - III R 208/94

    Einkommensteuer; Kosten der Kontaktpflege zum Kind aus geschiedener Ehe

    Auszug aus BFH, 30.03.2004 - III S 16/03
    Die Ausführungen des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 28. März 1996 III R 208/94 (BFHE 180, 551, BStBl II 1997, 54) zur Abgeltungswirkung bestehender steuerlicher Entlastungsvorschriften gälten dem Grunde nach auch für die Neuregelung des Familienleistungsausgleiches mit dem nach § 32 i.d.F. des Jahressteuergesetzes (JStG) 1996 vom 11. Oktober 1995 (BStBl I 1995, 438) zu gewährenden Kinderfreibetrag bzw. dem Kindergeld nach den neu eingeführten §§ 62 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG).

    Zwar hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 180, 551, BStBl II 1997, 54 entschieden, dass derartige Kosten nicht unter § 33 EStG fielen, da diese über den Kinderleistungsausgleich abgegolten seien.

    Diese Voraussetzung liegt hier schon deshalb nicht vor, weil der BFH sich in seinem Urteil in BFHE 180, 551, BStBl II 1997, 54 bereits mit den Fragen des Streitfalles befasst hatte und das FG den Rechtsgrundsätzen dieses Urteils gefolgt ist.

    Das FG hat sich auf die Ausführungen im Senats-Urteil in BFHE 180, 551, BStBl II 1997, 54 gestützt, die sich bereits mit den wesentlichen Einwendungen des Klägers befasst haben.

  • BFH, 24.01.2005 - III R 43/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

    Auszug aus BFH, 30.03.2004 - III S 16/03
    Ferner habe es ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entschieden, zum andern habe es unterlassen auszuführen, dass er auf das Urteil des FG Köln vom 28. März 2003 7 K 4897/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1167), welches beim BFH in der Revision unter dem Az. III R 43/03 anhängig sei, Bezug genommen habe.

    Ein Eingehen auf die Entscheidung des FG Köln in EFG 2003, 1167, Rev. III R 43/03 war schon deshalb nicht erforderlich, weil dieses Urteil einen anderen Sachverhalt betrifft.

  • FG Köln, 28.03.2003 - 7 K 4897/02

    Unterhaltsleistungen nur bei Bedürftigkeit abziehbar

    Auszug aus BFH, 30.03.2004 - III S 16/03
    Ferner habe es ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entschieden, zum andern habe es unterlassen auszuführen, dass er auf das Urteil des FG Köln vom 28. März 2003 7 K 4897/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 1167), welches beim BFH in der Revision unter dem Az. III R 43/03 anhängig sei, Bezug genommen habe.

    Ein Eingehen auf die Entscheidung des FG Köln in EFG 2003, 1167, Rev. III R 43/03 war schon deshalb nicht erforderlich, weil dieses Urteil einen anderen Sachverhalt betrifft.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 30.03.2004 - III S 16/03
    Soweit im Streitjahr der Kinderleistungsausgleich verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht gerecht wird, hat der Kläger dies nach dem Beschluss des BVerfG vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91 (BVerfGE 99, 216, BStBl II 1999, 182) für das Streitjahr hinzunehmen.
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 30.03.2004 - III S 16/03
    Im Hinblick darauf, dass § 1684 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nunmehr ausdrücklich eine Pflicht zum Umgang mit Kindern postuliert und mit Blick auf den Beschluss des BVerfG vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98, 1735/00 (BVerfGE 107, 27, BStBl II 2003, 534) könnte diese Rechtsfrage jedoch wieder von grundsätzlicher Bedeutung sein.
  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

    Auszug aus BFH, 30.03.2004 - III S 16/03
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde könnte nur darauf gestützt werden, dass die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter "greifbar gesetzeswidrig" gewesen sei (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88).
  • BFH, 01.12.1999 - XI B 88/98

    Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 30.03.2004 - III S 16/03
    Andererseits geht diese Pflicht nicht soweit, dass sich das Gericht mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich befassen müsste; grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen hat (z.B. BFH, Beschluss vom 1. Dezember 1999 XI B 88, 89/98, BFH/NV 2000, 730).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 1 BvR 310/89

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Kinderfreibetrags bei Bezug von Kindergeld

    Auszug aus BFH, 30.03.2004 - III S 16/03
    Da ihm das halbe Kindergeld aber auf seine Unterhaltszahlungen angerechnet wird, wird er hinreichend selbst entlastet (siehe Beschluss des BVerfG vom 25. September 1992 1 BvR 310/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 128).
  • AG Bochum, 20.12.2002 - 59 F 335/02

    Recht zur Information über die Entwicklung der Tochter und begrenztes

    Auszug aus BFH, 30.03.2004 - III S 16/03
    Bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht muss zwingend zuvor das Mediationsangebot des Jugendamtes in Anspruch genommen worden sein (vgl. Amtsgericht --AG-- Bochum, Beschluss vom 20. Dezember 2002 59 F 335/02, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 2003, 772, Zeitschrift für Konfliktmanagement --ZKM-- 2003, 233), so dass die Auffassung vertreten werden könnte, es handle sich um zwangsläufige Aufwendungen i.S. des § 33 EStG.
  • BFH, 24.09.2004 - III S 7/04

    Erneuter Antrag auf PKH

    Der Senat bewilligte ihm durch Beschluss vom 30. März 2004 III S 16/03 (PKH) PKH insoweit, als er Kosten für Fahrten zu den Kindern in Höhe von 15 953, 60 DM und Kosten der gütlichen Einigung in Höhe von 618, 18 DM als außergewöhnliche Belastung geltend macht.

    Am 18. Mai 2004 hat der Kläger "Gegenvorstellung" gegen den PKH-Beschluss des Senats vom 30. März 2004 III S 16/03 (PKH) erhoben.

  • FG Niedersachsen, 19.03.2010 - 15 K 440/09

    Aufwendung des sorgeberechtigten Elternteils im Zusammenhang mit dem Umgang der

    Sie betreffen Kosten, die auch dann angefallen wären, wenn das Kind im Haushalt des Klägers gelebt hätte, und sind deshalb ihrer Art nach durch den Familienlastenausgleich abgegolten (BFH, Beschluss vom 30. März 2004 III S 16/03 [PKH], BFH/NV 2004, 738 = Juris Rdnr. 26).
  • BFH, 10.08.2007 - III S 26/07

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts; Antrag auf Feststellung, dass die

    Der Senat hat dem --in A wohnenden-- Kläger und Revisionskläger (Kläger) mit Beschluss vom 30. März 2004 III S 16/03 (PKH) Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt und antragsgemäß Rechtsanwalt B als Prozessbevollmächtigten beigeordnet, dessen Kanzlei sich in C befindet.
  • FG Köln, 18.12.2006 - 7 K 1426/06

    Berücksichtigung von Besuchsfahrten zu den bei einem geschiedenen Ehepartner

    Der BFH hatte zwar eine solche Erwägung aufgegriffen, im Ergebnis aber bislang offen gelassen (Urt. v. 24.06.2004, III R 141/94, BFH/NV 2004, 1635; Beschl. v. 30.03.2004, III S 16/03, n.v.).
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