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   OLG Brandenburg, 18.03.2008 - 6 U 86/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10945
OLG Brandenburg, 18.03.2008 - 6 U 86/07 (https://dejure.org/2008,10945)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2008 - 6 U 86/07 (https://dejure.org/2008,10945)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2008 - 6 U 86/07 (https://dejure.org/2008,10945)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung an die erste Rechnung wegen Nichtberücksichtigung einer Einigungsgebühr bei der ersten Rechnung eines Rechtsanwalts wegen Nichtwissens einer Einigung und Berechtigung zur Nachberechnung der Einigungsgebühr; Gebührenansprüche trotz nicht ausreichender Belehrung ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    RVG § 13; ; RVG § ... 14; ; RVG § 14 Abs. 2; ; VV RVG Nr. 1000; ; BRAO § 49b Abs. 5; ; ZPO § 445 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 524; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 543; ; BGB § 315 Abs. 2; ; GKG § 21 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Angemessenheit anwaltlicher Honoraransprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JurBüro 2008, 364
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06

    Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2008 - 6 U 86/07
    Daraufhin hätte der Beklagte vortragen müssen, wie er auf eine solche allgemeine Information reagiert hätte (BGH NJW 2007, 2332, zitiert nach Juris Rn 21).
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZR 105/06

    Darlegungs- und Beweislast für den Hinweis des Rechtsanwalts auf die Abhängigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2008 - 6 U 86/07
    Jedenfalls müsste der Beklagte darlegen und beweisen, dass der Kläger ihn nicht entsprechend belehrt hat (BGH, Urteil vom 11.10.2007, IX ZR 105/06, zitiert nach Juris).
  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85

    Begriff des Erfolgshonorars

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2008 - 6 U 86/07
    An die Ausübung des Ermessens und an die von ihm getroffene Bestimmung der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens ist der Rechtsanwalt dann grundsätzlich gebunden (BGH NJW 1987, 3203, zitiert nach Juris Rn 21).
  • LG Flensburg, 07.03.2008 - 1 S 77/07

    Haftung des Mitmieters bei Vertragsverletzung eines anderen Mieters; Eigenhaftung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.03.2008 - 6 U 86/07
    Der Kläger machte gegen den Beklagten vor dem Amtsgericht Cottbus noch zwei weitere Gebührenstreitigkeiten anhängig (38 C 328/06 und 38 C 259/06 = LG Cottbus 1 S 77/07).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2020 - 27 U 1/16

    Zur anwaltlichen Abrechnung in Familiensachen und Bestimmung des Gegenstandswerts

    Soweit das OLG Brandenburg demgegenüber eine Bindung des Rechtsanwalts auch an einen einmal in die Berechnung eingestellten Gegenstandswert angenommen hat (OLG Brandenburg, AGS 2009, 315, Rz. 53), liegt dem ein falsches Verständnis einer Passage im Kommentar von Hartmann zugrunde, wonach der Rechtsanwalt bei Festsetzung der Rahmengebühr nach § 14 RVG auch an einen gleichzeitig zu ermittelnden Gegenstandswert gebunden sei (Hartmann, Kostengesetze, 41. Auflage, § 14 RVG Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2017 - 24 U 100/16
    Zwar ist dem Kläger insoweit zuzustimmen, dass der Auftraggeber im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität den Ursachenzusammenhang zwischen pflichtwidrig unterlassenem Hinweis und dem bei ihm eingetretenen Schaden darlegen und beweisen und insbesondere die Frage beantworten muss, wie er sich bei pflichtgemäßem Handeln des Rechtsanwaltes verhalten hätte (Vgl. BGH Urteil vom 05.02.2009 - IX ZR 6/06, juris Rdnr. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 18.06.2007 - 12 U 51/06, MDR 2007, 1288; OLG Brandenburg, Urteil vom 18.03.2008 - 6 U 86/07, juris Rdnr. 62, JurBüro 2008, 364, 365).
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