Weitere Entscheidungen unten: VGH Hessen, 22.03.1994 | OLG München, 19.04.1994

Rechtsprechung
   OLG München, 27.04.1994 - 11 W 1312/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4083
OLG München, 27.04.1994 - 11 W 1312/94 (https://dejure.org/1994,4083)
OLG München, Entscheidung vom 27.04.1994 - 11 W 1312/94 (https://dejure.org/1994,4083)
OLG München, Entscheidung vom 27. April 1994 - 11 W 1312/94 (https://dejure.org/1994,4083)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4083) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertreten eines nicht rechtsfähigen Vereins durch einen Rechtsanwalt als Tätigwerden für mehrere Auftraggeber; Stellung des nicht rechtsfähigen Vereins im Rechtsstreit; Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 6 Abs. 1; ZPO § 50 Abs. 2

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 735
  • AnwBl 1994, 471
  • Rpfleger 1994, 432
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 23.06.1997 - 14 W 382/97
    Eine solche Prozeßführung schließt grundsätzlich die Obliegenheit ein, ein einzelnes Sozietätsmitglied mit der prozessualen Geltendmachung der Honorarforderungen zu beauftragen (Senat JurBüro 1994, 729; von Eicken aaO § 6 Rdnr. 15 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.1999 - 11 W 55/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung eines nicht

    Dies gilt um so mehr, als nur so dem gesetzgeberischen Zweck dieser Bestimmung, die Prozeßgebühr bei mehreren Auftraggebern zu erhöhen, weil der Rechtsanwalt regelmäßig durch seine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber mehr als sonst belastet wird (BT-Drucksache 7/2016 S. 99; 7/3243 S. 7), genügt werden kann (im Ergebnis ebenso: OLG München AnwBl 1994, 471; Gerold/von Eicken, 13. Aufl., Rdnr. 12a zu § 6 BRAGO; Hansens, 8. Aufl., Rdnr. 6 zu § 6 BRAGO "Verein"; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., Rdnr. 21 zu § 6 BRAGO; Lappe, NJW 1976, 166; vgl. auch SchlHOLG JurBüro 1992, 168, das darauf abstellt, ob die Parteien des Rechtsstreits tatsächlich als eine Person oder als eine Mehrheit von Personen aufgetreten ist; auch VGH Mannheim NVwZ-RR 1993, 334).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 22.03.1994 - 5 TM 1120/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5710
VGH Hessen, 22.03.1994 - 5 TM 1120/93 (https://dejure.org/1994,5710)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.03.1994 - 5 TM 1120/93 (https://dejure.org/1994,5710)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. März 1994 - 5 TM 1120/93 (https://dejure.org/1994,5710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 GKG, § 5 ZPO, § 6 BRAGebO, § 7 BRAGebO, § 9 BRAGebO
    Streitwertfestsetzung/Rechtsanwaltsgebühren bei mehreren Auftraggebern in einem Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 735
  • NVwZ-RR 1995, 181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1992 - 3 E 1081/91

    Rechtsanwalt; Widerspruch; Bescheid ; Erschließungsbeitragsbescheid; Dieselbe

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1994 - 5 TM 1120/93
    In derselben Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet (§ 7 Abs. 2 BRAGO; vgl. dazu: OVG Münster, Beschluß vom 18. Mai 1992 - 3 E 1081/91 -, GemHH 1993, 164).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1979 - XI 2095/79
    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.1994 - 5 TM 1120/93
    Zwar ist dies im Gerichtskostengesetz nicht ausdrücklich geregelt, folgt jedoch aus der - insoweit gemäß § 173 VwGO entsprechend anzuwendenden - Vorschrift des § 5 Zivilprozeßordnung - ZPO - (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 13. Dezember 1979 - XI 2095/79 - m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2003 - 13 S 2544/03

    Rechtsanwaltsgebühr bei Streit um Erwerbstätigkeitsauflage in Duldung

    Dabei wird der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit vorliegend dadurch bestimmt, dass der durch Zusammenrechnung der (Einzel-)Streitwerte in entsprechender Anwendung des § 5 ZPO vom Verwaltungsgericht festgesetzte Streitwert durch Auflösung der Zusammenrechnung ermittelt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.12.1979 - XI 2095/79 - juris; HessVGH, Beschluss vom 22.3.1994 - 5 TM 1120/93 -, NVwZ-RR 1995, 181).
  • VG Schleswig, 28.09.2001 - 3 A 294/96

    Erinnerung, Beweisgebühr, Erhöhung der Geschäfts- oder der Prozessgebühr

    Ist vorliegend der vom Gericht mit Beschluss vom 22.02.2001 festgesetzte Streitwert durch eine Zusammenrechnung von Teilstreitwerten entstanden, so ist der hier maßgebliche Gegenstandswert als Grundlage für die Erhöhungsgebühr durch Umkehrung der Zusammenrechnung zu ermitteln (VGH Kassel, Beschluss vom 22.03.1994 - 5 TM 11/93, MDR 1994, 735).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 19.04.1994 - 11 W 823/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6571
OLG München, 19.04.1994 - 11 W 823/94 (https://dejure.org/1994,6571)
OLG München, Entscheidung vom 19.04.1994 - 11 W 823/94 (https://dejure.org/1994,6571)
OLG München, Entscheidung vom 19. April 1994 - 11 W 823/94 (https://dejure.org/1994,6571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 27 O 16097/93
  • OLG München, 19.04.1994 - 11 W 823/94

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 735
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 16/05

    Fortführung des Gewerbebetriebes des Schuldners durch den Zwangsverwalter

    Betreibt der Schuldner auf dem beschlagnahmten Grundstück ein gewerbliches Unternehmen, teilt sich sein Vermögen mit der Anordnung der Zwangsverwaltung deshalb in einen beschlagnahmten, insbesondere das Betriebsgrundstück nebst Zubehör (§§ 148 Abs. 1, 20 Abs. 2 ZVG, §§ 1120, 94, 97, 98 BGB) umfassenden Teil und in das übrige, von der Beschlagnahme unberührte Betriebsvermögen (vgl. OLG Hamm OLGR 1994, 131 m.w.N.).

    Allerdings erfaßt die Beschlagnahme eines Grundstücks im Zwangsverwaltungsverfahren einen auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb des Schuldners als solchen nicht (allg.M., vgl. OLG Hamm OLGR 1994, 131; Stöber, ZVG, 17. Aufl., § 152 Anm. 6.6; Vollkommer, AP BGB § 613a Nr. 19 Bl. 216; Hintzen, Rpfleger 1992, 310).

    Solche grundstücksbezogenen Unternehmen, wie etwa Hotel, Gaststätte, Freizeitpark (vgl. OLG Hamm OLGR 1994, 131) oder Kurklinik (vgl. BAG NJW 1980, 2148), lassen sich einerseits von dem beschlagnahmten Grundstück nicht lösen, andererseits kann auch das Grundstück in der Regel wirtschaftlich sinnvoll nur zu dem Zweck genutzt werden, für das es besonders eingerichtet ist.

    Andernfalls werde in dessen Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und damit in ein selbständiges, von der Zwangsverwaltung nicht erfaßtes Rechtsgut eingegriffen (OLG Hamm OLGR 1994, 131; Stöber, ZVG, 17. Aufl., § 152 Anm. 6.6. ff; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung, 3. Aufl., Einl. 37 u. § 5 ZwVwV Rdn. 14 ff.; Steiner/Hagemann, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 9. Aufl., § 152 ZVG Rdn. 81 ff.; Dassler/Muth, ZVG, 12. Aufl., § 152 Rdn. 18; Eickmann, Zwangsversteigerung- und Zwangsverwaltungsrecht, 2. Aufl., S. 408 f.; Hintzen, Rpfleger 1992, 310).

    Wenn er sich vor diesem Hintergrund entschließt, den Gewerbebetrieb des Schuldners aufrechtzuerhalten, insbesondere dessen Angestellten und die vorhandene Betriebsorganisation zu übernehmen, maßt er sich nicht die Stellung eines Insolvenzverwalters an (so aber OLG Hamm OLGR 1994, 131, 132); insbesondere ist mit seiner Entscheidung keine "Universalsukzession" in alle den Gewerbebetrieb betreffenden Schuldverhältnisse des Schuldners verbunden (BAG NJW 1980, 2148, 2149).

  • OLG Nürnberg, 15.07.1998 - 1 W 2128/98

    Pflichten des aufgebliebenen Zeugen - genügende Entschuldigung

    Eine "genügende" Entschuldigung setzt vielmehr voraus, daß sie - wenn möglich - so rechtzeitig erfolgt, daß sich das Gericht (mittelbar auch zum Vorteil der übrigen Prozeßbeteiligten) darauf einstellen kann, etwa durch Warten auf den verspäteten Zeugen, durch Abladen von Prozeßbeteiligten oder notfalls durch Absetzung des geplanten Termins (OLG Düsseldorf MDR 1969, 149, OLG Celle NJW 1972, 1524 ; Zöller-Greger, ZPO , 20. Aufl., § 381 Rdnr. 2; Baurnbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 38 ) Rdnr. 8; aM OLG Karlsruhe NJW 1972, 589; ablehnend auch OLG Frankfurt OLGR 1994, 131 sowie - jedoch nur bei Ordnungsgeld, nicht bei der Auferlegung von Mehrkosten - MüKo-Darnrau, ZPO , § 381 Rdnr. 12, beide unter Hinweis auf § 51 Abs. 2 StPO ; aus dem Umstand, daß der Gesichtspunkt der Rechtzeitigkeit in § 381 ZPO - anders als in § 51 Abs. 2 StPO n.F. - nicht ausdrücklich betont wird, läßt sich jedoch nicht zwingend herleiten, daß es hier für eine "genügende" Entschuldigung auf deren Rechtzeitigkeit nicht ankommt.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht