Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.02.2006

Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03   

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https://dejure.org/2006,256
BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03 (https://dejure.org/2006,256)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2006 - I ZR 121/03 (https://dejure.org/2006,256)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - I ZR 121/03 (https://dejure.org/2006,256)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Zur Veröffentlichung irreführender Werbung für ein Schlankheitsmittel durch Presseorgane - Schlank-Kapseln

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Pressehaftung für Veröffentlichung von Diätanzeigen

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Presseunternehmens als Störer nach Veröffentlichung einer irreführenden Werbeanzeige; Beschränkung der Pressehaftung auf grobe und eindeutige, unschwer erkennbare Wettberwerbsverstöße; Prüfungsmaßstab bei Beurteilung eines Wettbewerbsverstoßes; Verbot ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schlank-Kapseln / Schlank Kapseln / Schlankkapseln

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Haftung eines Presseunternehmens für die Veröffentlichung irreführender Werbung von Schlankheitsmitteln; §§ 5, 8 UWG, 520 ZPO

  • Judicialis

    UWG § 5; ; UWG § 8; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 5; UWG § 8; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2
    Voraussetzungen für Unterlassungsanspruch gegen Presseunternehmen wegen Veröffentlichung einer irreführenden Werbeanzeige

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Streitgegenstand des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 § 8; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2
    "Schlank-Kapseln"; Störerhaftung eines Presseunternehmens für irreführende Werbung für ein Schlankheitsmittel; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Verneinung sowohl der Erstbegehungs- wie der Wiederholungsgefahr durch das erstinstanzliche Gericht

  • rechtsportal.de

    UWG § 5 § 8 ; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2
    "Schlank-Kapseln"; Störerhaftung eines Presseunternehmens für irreführende Werbung für ein Schlankheitsmittel; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Verneinung sowohl der Erstbegehungs- wie der Wiederholungsgefahr durch das erstinstanzliche Gericht

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schlank-Kapseln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pressehaftung: Irreführende Werbung für Schlankheitsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Keine Haftung eines Presseunternehmens für irreführende Werbung, wenn vor der Veröffentlichung ohne Fachkenntnisse die Irreführung nur vermutet werden konnte. Wiederholungsgefahr und Erstbegehungsgefahr im Rahmen eines Unterlassungsbegehrens sind verschiedene ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Pressehaftung für wettbewerbswidrige Anzeigen nur bei offensichtlichen Verstößen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung des Verlags für wettbewerbswidrige Werbeanzeige

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pressehaftung für wettbewerbswidrige Anzeigen nur bei offensichtlichen Verstößen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2630 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1044
  • MDR 2006, 943
  • GRUR 2006, 429
  • VersR 2006, 859
  • afp 2006, 242
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 284/00

    H.I.V. "POSITIVE" II

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    Diese Prüfungspflicht beschränkt sich, wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, auf grobe und eindeutige, unschwer erkennbare Wettbewerbsverstöße (st. Rspr.; vgl. BGHZ 149, 247, 268 - "H.I.V. POSITIVE" II, m.w.N.).

    Das Berufungsgericht hat zunächst nicht hinreichend beachtet, dass es sich bei der vorliegenden Anzeige - anders als bei dem der Entscheidung BGHZ 149, 247 - "H.I.V. POSITIVE" II zugrunde liegenden Sachverhalt - um eine ihrer Art nach nicht ungewöhnliche Werbung handelt.

  • BGH, 07.05.1992 - I ZR 119/90

    Pressehaftung II - Irreführung/Preisgestaltung; Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    aa) Die von Verfassungs wegen (Art. 5 Abs. 1 GG) gebotene Beschränkung der Prüfungspflicht auf grobe, vom Verleger oder Redakteur unschwer zu erkennende Verstöße hat ihren Grund auch darin, dass die Prüfung der Veröffentlichung von Inseraten unter dem Gebot einer raschen Entscheidung steht und unter Berücksichtigung der Eigenart ihrer Tätigkeit an Verleger oder Redakteur keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH, Urt. v. 7.5.1992 - I ZR 119/90, GRUR 1992, 618, 619 = WRP 1992, 640 - Pressehaftung II).

    Das Landgericht hat eine Erstbegehungsgefahr mit der Begründung verneint, die Beklagte müsse anders als in dem der Entscheidung "Pressehaftung II" (BGH GRUR 1992, 618) zugrunde liegenden Fall nicht aufgrund einer im gleichen Verfahren zunächst erfolgten Verurteilung damit rechnen, dass die Anzeige mit dem veröffentlichten Inhalt wettbewerbswidrig sei.

  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 316/91

    Schlankheitswerbung - Irreführung/Beschaffenheit; Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    Etwaige Nachforschungen nach Eingang des Anzeigenauftrags können nicht verlangt werden, weil die Prüfung, ob der Veröffentlichung einer Anzeige rechtliche Gründe entgegenstehen, unter dem Gebot einer raschen Entscheidung steht (vgl. BGH, Urt. v. 10.2.1994 - I ZR 316/91, GRUR 1994, 454, 455 = WRP 1994, 529 - Schlankheitswerbung).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    Die bloße Verteidigung gegen die Klage mit der Begründung, das beanstandete Verhalten sei nicht wettbewerbswidrig, begründet jedoch als solche noch keine Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1175 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe, m.w.N.).
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen;

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    Betrifft die erstinstanzliche Entscheidung aber - wie hier - mehrere prozessuale Ansprüche, so ist für jeden Anspruch eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung der Berufung erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 27.1.1994 - I ZR 326/91, GRUR 1995, 693, 695 = WRP 1994, 387 - Indizienkette; Urt. v. 22.1.1998 - I ZR 177/95, GRUR 1998, 587, 588 = WRP 1998, 512 - Bilanzanalyse Pro 7, jeweils zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F.; Musielak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 520 Rdn. 38; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 520 Rdn. 27, 37 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95

    "Bilanzanalyse Pro 7"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    Betrifft die erstinstanzliche Entscheidung aber - wie hier - mehrere prozessuale Ansprüche, so ist für jeden Anspruch eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung der Berufung erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 27.1.1994 - I ZR 326/91, GRUR 1995, 693, 695 = WRP 1994, 387 - Indizienkette; Urt. v. 22.1.1998 - I ZR 177/95, GRUR 1998, 587, 588 = WRP 1998, 512 - Bilanzanalyse Pro 7, jeweils zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F.; Musielak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 520 Rdn. 38; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 520 Rdn. 27, 37 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    dd) Die Unzulässigkeit der Berufung des Klägers, soweit er sein Unterlassungsbegehren bereits in erster Instanz auch auf Erstbegehungsgefahr gestützt hat, kann in der Revisionsinstanz von Amts wegen festgestellt werden (vgl. BGHZ 102, 37, 38; Musielak/Ball aaO § 557 Rdn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 99/88

    Anzeigenpreis II - Verdrängungswettbewerb; vorbeugender Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    ee) Im Berufungsverfahren hat der Kläger im Übrigen auch keinen neuen (d.h. auf einen neuen Lebenssachverhalt gestützten) Unterlassungsanspruch wegen Erstbegehungsgefahr geltend gemacht (vgl. dazu BGH, Urt. v. 26.4.1990 - I ZR 99/88, GRUR 1990, 687, 689 = WRP 1991, 16 - Anzeigenpreis II).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 6 U 74/02
    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    Außerdem folge eine Erstbegehungsgefahr daraus, dass die Beklagte nach Vorlage von Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urt. v. 23.10.2002 - 6 U 74/02) und des Landgerichts Baden-Baden (Urt. v. 17.5.2002 - 4 O 21/02 KfH), die überzeugende Ausführungen über den Zusammenhang zwischen einer reduzierten Nahrungsaufnahme und der Gewichtsabnahme enthielten, im vorliegenden Rechtsstreit weiterhin das Recht in Anspruch nehme, derartige Anzeigen zu veröffentlichen.
  • LG Baden-Baden, 17.05.2002 - 4 O 21/02
    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    Außerdem folge eine Erstbegehungsgefahr daraus, dass die Beklagte nach Vorlage von Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urt. v. 23.10.2002 - 6 U 74/02) und des Landgerichts Baden-Baden (Urt. v. 17.5.2002 - 4 O 21/02 KfH), die überzeugende Ausführungen über den Zusammenhang zwischen einer reduzierten Nahrungsaufnahme und der Gewichtsabnahme enthielten, im vorliegenden Rechtsstreit weiterhin das Recht in Anspruch nehme, derartige Anzeigen zu veröffentlichen.
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Dies setzt neben der Zulässigkeit der Revision voraus, dass das erstinstanzliche Urteil durch eine zulässige Berufung angegriffen worden und die Rechtskraft dieses Urteils damit zunächst in der Schwebe gehalten ist (BGH, Urteile vom 30. September 1987 - IVb ZR 86/86, BGHZ 102, 37, 38 mwN; vom 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, NJW-RR 2006, 1044 Rn. 23).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08

    Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen

    Betrifft die angegriffene Entscheidung - wie hier - mehrere prozessuale Ansprüche, so ist grundsätzlich für jeden Anspruch eine den Anforderungen des § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO genügende Begründung der Revision erforderlich (vgl. zu § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, GRUR 2006, 429, 432 = WRP 2006, 584 - Schlank-Kapseln).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Mithin fehlt es an einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung (BGHZ 143, 169, 171); dieser Mangel führt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (BGH, Urt. v. 18. Juni 1998 - IX ZR 389/97, NJW 1998, 3126; Urt. v. 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, NJW-RR 2006, 1044, 1046 Rn. 22).

    Das setzt neben der Zulässigkeit der Revision voraus, daß das erstinstanzliche Urteil durch eine zulässige Berufung angegriffen worden und die Rechtskraft dieses Urteils damit zunächst in der Schwebe gehalten ist (BGHZ 102, 37, 38; BGH, Urt. v. 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, aaO S. 1046 Rn. 23).

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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2006 - XII ZB 215/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1333
BGH, 15.02.2006 - XII ZB 215/05 (https://dejure.org/2006,1333)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2006 - XII ZB 215/05 (https://dejure.org/2006,1333)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05 (https://dejure.org/2006,1333)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widereinsetzung in den vorigen Stand; Versendung eines Schriftsatzes ohne anwaltliche Unterschrift an das Gericht; Glaubhaftmachung durch anwaltliche Versicherung; Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • Judicialis

    ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1 B; ; ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1 C

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 236 Abs. 2 S. 1
    Grenzen der erforderlichen Glaubhaftmachung eines der Partei nicht zuzurechnenden Verschuldens einer sonst zuverlässigen Anwaltsgehilfin

  • RA Kotz

    Wiedereinsetzung: Verstoß bei zuverlässigen Kanzleiangestellten entgegen Büroanweisung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 236 Abs. 2 S. 1
    Zurechnung des Verschuldens einer Kanzleiangestellten des Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    So minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko wegen Organisationsverschuldens

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Glaubhaftmachung für Wiedereinsetzungsantrag

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    So minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko wegen Organisationsverschuldens

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumnis durch Büroversehen - BGH hat Wiedereinsetzung gewährt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1205
  • MDR 2006, 943
  • NJ 2006, 414
  • FamRZ 2006, 542 (Ls.)
  • VersR 2007, 375
  • BB 2006, 689
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 20/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Gunsten einer im Ausland wohnenden

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - XII ZB 215/05
    Über die übrigen Kosten des Wiedereinsetzungsverfahrens - zu denen auch die Kosten der für den Antragsgegner erfolgreichen Rechtsbeschwerdeverfahren gehören - ist erst in der Endentscheidung über die Hauptsache zu erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2000 - II ZB 20/99 - NJW 2000, 3284, 3286).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 225/04

    Rechtswirkungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - XII ZB 215/05
    Die nach §§ 629 a Abs. 2 Satz 1, 621 e Abs. 3 Satz 2, 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO (Verwerfung) bzw. §§ 238 Abs. 2 Satz 1, 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO (Zurückweisung des Wiedereinsetzungsgesuchs) statthafte Rechtsbeschwerde ist nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (hier: Sicherung einheitlicher Rechtsprechung) zulässig und zugleich begründet, weil dem Antragsgegner durch die Verwerfung die Rechtsmittelinstanz genommen wurde, und zwar zu Unrecht, weil das Beschwerdegericht die Anforderungen an ein Wiedereinsetzungsgesuch verkannt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792).
  • BGH, 12.12.1984 - IVb ZB 103/84

    Berufungsbegründung - Unterschrift - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - XII ZB 215/05
    b) Ein solches Verschulden steht einer Wiedereinsetzung aber ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn im Rahmen der Büroorganisation durch eine allgemeine Arbeitsanweisung (hier: Kontrolle der Unterzeichnung ausgehender Schriftsätze vor deren Absendung) Vorsorge dafür getroffen wurde, dass bei normalem Verlauf der Dinge die Frist - trotz des Versehens des Rechtsanwalts - mit Sicherheit gewahrt worden wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84 - NJW 1985, 1226).
  • BGH, 26.03.2024 - VIa ZR 600/23
    Jedoch steht ein solches Verschulden einer Wiedereinsetzung ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn im Rahmen der Büroorganisation durch eine allgemeine Arbeitsanweisung (hier: Kontrolle der Versendung an den richtigen Adressaten vor der Fristlöschung) Vorsorge dafür getroffen wurde, dass bei normalem Verlauf der Dinge die Frist - trotz des Versehens des Rechtsanwalts - mit Sicherheit gewahrt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84, NJW 1985, 1226; Beschluss vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05, NJW 2006, 1205 Rn. 8 f.; Beschluss vom 28. Januar 2021 - III ZB 86/19, NJW-RR 2021, 503 Rn. 10).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf

    Dies ist insbesondere in Fällen entschieden worden, in denen dem Prozessbevollmächtigten das Versehen unterlaufen war, den bestimmenden Schriftsatz nicht unterzeichnet zu haben (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95 - VersR 1996, 910, 911; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05 - VersR 2007, 375).
  • BGH, 15.07.2014 - VI ZB 15/14

    Versäumung der Berufungsfrist durch Einreichung eines nicht unterzeichneten

    In der Rechtsprechung ist deshalb anerkannt, dass bei fehlender Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittel-(Begründungs-)schrift Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann, wenn der Prozessbevollmächtigte sein Büropersonal allgemein angewiesen hatte, sämtliche ausgehenden Schriftsätze vor der Absendung auf das Vorhandensein der Unterschrift zu überprüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, VersR 2009, 699 Rn. 7; BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95, VersR 1996, 910, 911; BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1974 - VIII ZR 30/74 = VersR 1975, 135 unter II 1; vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84, VersR 1985, 285, 286; vom 23. Oktober 1986 - VII ZB 8/86, VersR 1987, 383, 384; vom 27. September 1994 - XI ZB 9/94, VersR 1995, 479, 480; vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05, VersR 2007, 375 Rn. 9 und vom 1. Juni 2006 - III ZB 134/05, VersR 2007, 1101; BAG, NJW 1966, 799; BAG, AP, § 233 ZPO Nr. 66; siehe auch Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 233 Rn. 22).
  • BGH, 28.01.2021 - III ZB 86/19

    Wiedereinsetzung, Unterschriftenkontrolle

    Ein Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten steht einer Wiedereinsetzung ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn im Rahmen der Büroorganisation durch eine allgemeine Arbeitsanweisung (hier: Kontrolle der Unterzeichnung ausgehender Schriftsätze vor deren Absendung) Vorsorge dafür getroffen wurde, dass bei normalem Verlauf der Dinge die Frist - trotz des Versehens des Rechtsanwalts - mit Sicherheit gewahrt worden wäre (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84, NJW 1985, 1226 und vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05, NJW 2006, 1205 Rn. 8 f).

    Jedoch steht ein solches Verschulden einer Wiedereinsetzung ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn im Rahmen der Büroorganisation durch eine allgemeine Arbeitsanweisung (hier: Kontrolle der Unterzeichnung ausgehender Schriftsätze vor deren Absendung) Vorsorge dafür getroffen wurde, dass bei normalem Verlauf der Dinge die Frist - trotz des Versehens des Rechtsanwalts - mit Sicherheit gewahrt worden wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84 - NJW 1985, 1226 und vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05, NJW 2006, 1205 Rn. 8 f).

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 73/07

    Münchner Weißwurst

    Versehen des Personals bei dieser Kontrolle beruhen nicht auf einem eigenen Verschulden des Rechtsanwalts, das sich die Partei zurechnen lassen muss, wenn der Rechtsanwalt durch eine allgemeine Anweisung Vorsorge dafür getroffen hat, dass unter normalen Umständen Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift vermieden werden (BGH, Beschl. v. 15.2.2006 - XII ZB 215/05, NJW 2006, 1205 Tz. 9; Beschl. v. 1.6.2006 - III ZB 134/05, NJW 2006, 2414 Tz. 5).
  • BGH, 01.06.2006 - III ZB 134/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung von Fristen mangels

    Dies ist in Fällen entschieden worden, in denen dem Prozessbevollmächtigten das Versehen unterlaufen war, den bestimmenden Schriftsatz nicht unterzeichnet zu haben (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95 - NJW 1996, 998, 999 m.w.N.; aus neuerer Zeit Beschluss vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05 - NJW 2006, 1205, 1206).
  • BGH, 11.02.2016 - V ZR 165/15

    Fehlende Unterzeichnung der bei Gericht fristgerecht eingereichten Rechtsmittel

    Da die Unterschriftenkontrolle gerade der Vermeidung eines erfahrungsgemäß nicht gänzlich ausschließbaren Anwaltsversehens bei der Unterschriftsleistung dient, ist bei einem Versagen dieser Kontrolle entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ein Rückgriff auf ein Anwaltsversehen im Zusammenhang mit der Unterzeichnung ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95, NJW 1996, 998, 999; Beschluss vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05, NJW 2006, 1205 Rn. 9; Beschluss vom 15. Juli 2014 - VI ZB 15/14, NJW 2014, 2961, Rn. 9).
  • BGH, 22.10.2013 - II ZB 7/12

    Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung der Berufung und Abweisung eines

    Das Verschulden des Rechtsanwalts steht einer Wiedereinsetzung dann nicht entgegen, wenn im Rahmen der Büroorganisation durch eine allgemeine Arbeitsanweisung Vorsorge dafür getroffen wurde, dass bei normalem Verlauf der Dinge die Frist - trotz des Fehlers des Rechtsanwalts - mit Sicherheit gewahrt worden wäre (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05, NJW 2006, 1205 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 17.10.2011 - LwZB 2/11

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei

    aa) Richtig ist allerdings, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht ausschließt, wenn der Prozessbevollmächtigte im Rahmen seiner Büroorganisation durch eine Anweisung an seine Angestellten dafür Vorsorge getroffen hatte, dass bei normalem Verlauf der Dinge die versäumte Berufungsbegründungsfrist - trotz seines Versehens - mit Sicherheit gewahrt worden wäre (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84, NJW 1985, 1226; vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95, NJW 1996, 998, 999; vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05, NJW 2006, 1205, 1206 Rn. 11).
  • BGH, 27.07.2021 - XI ZR 333/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist:

    cc) Die Voraussetzungen, unter denen ein solches Verschulden einer Wiedereinsetzung ausnahmsweise dann nicht entgegensteht, wenn im Rahmen der Büroorganisation durch eine allgemeine Arbeitsanweisung Vorsorge dafür getroffen wurde, dass bei normalem Verlauf der Dinge die Frist trotz des Versehens des Rechtsanwalts mit Sicherheit gewahrt worden wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84, NJW 1985, 1226, vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05, NJW 2006, 1205 Rn. 8 f. und vom 28. Januar 2021 - III ZB 86/19, NJW-RR 2021, 503 Rn. 10), sind nicht gegeben.
  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 168/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 20.01.2009 - VIII ZB 76/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist wegen

  • BGH, 26.04.2007 - VII ZB 103/06

    Anforderungen an die Büroorganisation bei der Übermittlung fristwahrender

  • OLG Zweibrücken, 05.02.2014 - 1 U 115/13

    Wiedereinsetzung: Rechtsanwaltsverschulden bei fehlender Unterzeichnung und

  • BGH, 05.02.2014 - IV ZB 32/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • OVG Saarland, 16.03.2015 - 1 A 278/14

    Unterzeichnung der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung;

  • OLG München, 18.10.2016 - 19 U 2641/16

    Keine Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist

  • KG, 16.05.2006 - 14 U 34/06

    Wiedereinsetzung: Fristversäumnis des Prozessbevollmächtigten;

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