Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 15.03.1960

Rechtsprechung
   BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,13
BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57 (https://dejure.org/1960,13)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.1960 - 2 BvG 1/57 (https://dejure.org/1960,13)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 1960 - 2 BvG 1/57 (https://dejure.org/1960,13)
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Dampfkessel-Genehmigung

Art. 93 Abs. 1 Nr. 3, Art. 129 Abs. 1 Satz 2 GG;

Art. 83 GG, Landesvollzug von Bundesgesetzen, Wirkung im gesamten Bundesgebiet;

zur Abgrenzung VA - RVO (Hinweis: vgl. jetzt § 35 VwVfG)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Dampfkessel

  • openjur.de

    Dampfkessel

  • opinioiuris.de

    Dampfkessel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 30, Art. 83, Art. 84, Art. 129 Abs. 1 S. 1
    Verfassungsrechtliche Prüfung der durch den Bund erteilten Genehmigungen bezüglich überwachungsbedürftiger Anlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 6
  • NJW 1960, 907
  • MDR 1961, 26
  • DVBl 1960, 592
  • BB 1960, 461
  • DÖV 1960, 424
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57
    Diese Lückenlosigkeit des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes wird unterstrichen durch die Bestimmung in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG, die eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts auch für alle "anderen" -- d. h. nicht unter Nr. 3 fallenden -- öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern begründet, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist (BVerfGE 3, 267 [279]; 4, 250 [267]; vgl. auch BVerfGE 4, 375 [377]).
  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57
    Diese Lückenlosigkeit des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes wird unterstrichen durch die Bestimmung in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG, die eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts auch für alle "anderen" -- d. h. nicht unter Nr. 3 fallenden -- öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern begründet, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist (BVerfGE 3, 267 [279]; 4, 250 [267]; vgl. auch BVerfGE 4, 375 [377]).
  • BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54

    Zuständigkeit des BVerfG für die Klage eines untergegangenen Bundeslandes gegen

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57
    Diese Lückenlosigkeit des verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes wird unterstrichen durch die Bestimmung in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG, die eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts auch für alle "anderen" -- d. h. nicht unter Nr. 3 fallenden -- öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern begründet, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist (BVerfGE 3, 267 [279]; 4, 250 [267]; vgl. auch BVerfGE 4, 375 [377]).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Die Länder trifft hier die Pflicht, für eine im wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften zu sorgen (vgl. auch BVerfGE 11, 6 ; 76, 1 ), zumal es sich um das den Einzelnen besonders belastende Gebiet der Strafverfolgung handelt.
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    b) Eine Kompetenz aus der Natur der Sache ist begründet nach dem "ungeschriebenen, im Wesen der Dinge begründeten, mithin einer ausdrücklichen Anerkennung durch die Reichsverfassung nicht bedürftigen Rechtssatz, wonach gewisse Sachgebiete, weil sie ihrer Natur nach eigenste, der partikularen Gesetzgebungszuständigkeit a priori entrückte Angelegenheiten des Reichs darstellen, vom Reiche und nur von ihm geregelt werden können" (Anschütz, HdbDStR 1, 367; siehe BVerfGE 11, 89 [98 f.] und 11, 6 [17]).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Die mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in das Infektionsschutzgesetz eingefügte Vorschrift des § 28b IfSG betrifft keinen Sachbereich, für den das Grundgesetz eine verwaltungsmäßige Ausführung (vgl. BVerfGE 11, 6 ) in bundeseigener Verwaltung vorsieht (vgl. demgegenüber §§ 54a, 54b IfSG zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes im Bereich der Bundeswehrverwaltung nach Art. 87a GG und der Eisenbahnverkehrsverwaltung nach Art. 87e GG).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvL 12/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,326
BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvL 12/59 (https://dejure.org/1960,326)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.1960 - 2 BvL 12/59 (https://dejure.org/1960,326)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 1960 - 2 BvL 12/59 (https://dejure.org/1960,326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Begriff der Abänderung i.S. von Art. 125 Nr. 2 GG bei durch Besatzungsmacht aufgehobenem Reichsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 23
  • NJW 1960, 907
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52

    Berufssoldatenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvL 12/59
    Von einer "Abänderung" früheren Reichsrechts kann nicht gesprochen werden, weil das im vorliegenden Zusammenhang in Betracht kommende Wehrmachtfürsorge- und -versorgungsgesetz vom 26. August 1938 (RGBl. I S.1077) schon vor Erlaß des KB- Leistungsgesetzes von den Besatzungsmächten durch Art. 111 des Kontrollratsgesetzes Nr. 34 aufgehoben worden war (BVerfGE 3, 288 (324); Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 1960 - 2 BvL 8/59).
  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvO 3/56

    Beschußgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvL 12/59
    Diese Vorschrift hätte nämlich dann zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem Zusammentritt des Ersten Deutschen Bundestages am 7. September 1949 (BVerfGE 2, 136 (139); 8, 143 (154), 229 (235)), nicht "innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gegolten", da Art. 9 des Bayerischen Gesetzes vom 12. August 1948 mit Wirkung vom 1. August 1948, also vor dem Zusammentritt des Ersten Deutschen Bundestages, den § 14 KB- Leistungsgesetz für das Land Bayern in gleicher Weise wie später § 9 des Hessischen Gesetzes vom 30. November 1949 für das Land Hessen geändert hätte.
  • BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvL 5/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvL 12/59
    Diese Vorschrift hätte nämlich dann zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem Zusammentritt des Ersten Deutschen Bundestages am 7. September 1949 (BVerfGE 2, 136 (139); 8, 143 (154), 229 (235)), nicht "innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gegolten", da Art. 9 des Bayerischen Gesetzes vom 12. August 1948 mit Wirkung vom 1. August 1948, also vor dem Zusammentritt des Ersten Deutschen Bundestages, den § 14 KB- Leistungsgesetz für das Land Bayern in gleicher Weise wie später § 9 des Hessischen Gesetzes vom 30. November 1949 für das Land Hessen geändert hätte.
  • BVerfG, 23.02.1960 - 2 BvL 8/59

    Rückwirkende Aufhebung bei einer bereits aufgehobenen Bestimmung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvL 12/59
    Von einer "Abänderung" früheren Reichsrechts kann nicht gesprochen werden, weil das im vorliegenden Zusammenhang in Betracht kommende Wehrmachtfürsorge- und -versorgungsgesetz vom 26. August 1938 (RGBl. I S.1077) schon vor Erlaß des KB- Leistungsgesetzes von den Besatzungsmächten durch Art. 111 des Kontrollratsgesetzes Nr. 34 aufgehoben worden war (BVerfGE 3, 288 (324); Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 1960 - 2 BvL 8/59).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Sie galt zwar am 7. September 1949 (Tag des Zusammentritts des Ersten Deutschen Bundestages; vgl. BVerfGE 11, 23 [28]) einheitlich in allen Besatzungszonen, ist aber auch nach Art. 125 Nr. 1 GG nicht Bundesrecht geworden, weil sie nicht Recht ist, das Gegenstände der konkurrierenden Bundesgesetzgebung betrifft.
  • FG Münster, 30.01.2018 - 5 K 419/15

    Befreiung der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten von der

    § 6 Abs. 1 SpielbkV 1938/44 galt am 07.09.1949 (Tag des Zusammentritts des Ersten Deutschen Bundestages; vgl. Beschluss des BVerfG vom 15.03.1960 2 BvL 12/59, BVerfGE 11, 23, 28) einheitlich in allen Besatzungszonen und ist nach Art. 123 Abs. 1, Art. 125 Nr. 1 Bundesrecht geworden, weil die Befreiung von der USt zum Steuerrecht gehört und damit nach Art. 105 Abs. 2 i.V.m. Art. 106 Abs. 3 GG der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes unterliegt (BFH, Gutachten vom 21.01.1954 V D 1/53 S, BStBl. III 1954, 122; FG Münster, Urt. vom 16.06.2016 5 K 998/14, EFG 2016, 1558).
  • BVerfG, 22.02.1968 - 2 BvO 2/65

    Blankettstrafrecht

    Sie gehört zum Strafrecht im Sinne des Art. 74 Nr. 1 GG und galt im Zeitpunkt des ersten Zusammentretens des Bundestages am 7. September 1949 (vgl. BVerfGE 11, 23 [28]) in allen Besatzungszonen.
  • FG Münster, 16.06.2016 - 5 K 998/14

    Befreiung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielgeräten von der Umsatzsteuer

    § 6 Abs. 1 SpielbkV 1938/44 galt am 7.9.1949 (Tag des Zusammentritts des Ersten Deutschen Bundestages; vgl. Beschluss des BVerfG vom 15.3. 1960 2 BvL 12/59, BVerfGE 11, 23, 28) einheitlich in allen Besatzungszonen und ist nach Art. 123 Abs. 1, Art. 125 Nr. 1 GG Bundesrecht geworden, weil es Recht ist, das Gegenstände der konkurrierenden Bundesgesetzgebung betrifft.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2003 - 1 A 649/01

    Anspruch auf Einstellung als Brandreferendar für die Laufbahn des höheren

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. Januar 1959 - 1 BvR 100/57 -, BVerfGE 9, 73 (78f) - Arzneimittelverkauf - Beschluss vom 17. November 1959 - 1 BvL 80/53 u.a., BVerfGE 10, 185 (192f) - Prozessagent - Beschluss vom 15. März 1960 - 2 BvL 12/59 -, BVerfGE 11, 23 (40f) - Kassenarzt - Beschluss vom 20. Juni 1978 - 1 BvL 14/77 -, BVerfGE 48, 376 (388) - Tierversuche - Leibholz/Rinck, Grundgesetz, 7. Aufl. Stand Oktober 2002, Art. 12 GG, Rn. 49 m.w.N.
  • BVerwG, 11.02.1974 - IV B 184.73

    Geltungsbereich des Bayerischen Wassergesetzes von 23. März 1907 -

    Dies ist nur dann der Fall, wenn das alte Recht am 7. September 1949 als dem Tage des Zusammentritts des Ersten Deutschen Bundestages (vgl. BVerfGE 11, 28 [BVerfG 15.03.1960 - 2 BvL 12/59] und BVerfGE 28, 144 [BVerfG 18.03.1970 - 2 BvQ 1/65]) "innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich" gegolten hat.
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