Rechtsprechung
| BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 5/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers bei vertragsgemäßer Überlassung von Kundendaten an Marketingunternehmen?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers; Pflicht zur Rückübermittlung überlassener Kundendaten
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zum Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers ohne Übermittlung der Kundendaten an den Hersteller trotz faktischer Kontinuität des Kundenstamms ("Toyota")
Kurzfassungen/Presse
- finanztip.de (Zusammenfassung)
Löschung von für Kundenwerbung überlassenen Daten
Besprechungen u.ä.
- cybercourt.de (Entscheidungsanmerkung)
Pflicht eines Marketingunternehmens zur Löschung von zu Zwecken der Kundenwerbung überlassenen Daten auch ohne besondere Vereinbarung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1996, 2159
- ZIP 1996, 1131
- MDR 1996, 1122
- VersR 1996, 889
- WM 1996, 1555
- BB 1996, 1458
- DB 1996, 1512
Wird zitiert von ... (28)
- BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 130/96
Kein Schadensersatz für Benetton-Händler wegen "Schockwerbung"
Denn hier sind die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vertragshändlerverhältnis (zuletzt Urteil vom 17. April 1996 - VIII ZR 5/95 = WM 1996, 1555 unter II 1 m.w.Nachw.) erforderlichen Analogievoraussetzungen nicht erfüllt.Ob beim Franchising anders als im Vertragshändlerverhältnis (Urteil vom 17. April 1996 aaO) anstelle einer rechtlichen Verpflichtung zur Übertragung des Kundenstamms das tatsächliche Verbleiben des Kundenstamms des Franchisenehmers beim Franchisegeber die analoge Anwendung von § 89 b HGB rechtfertigen könnte (…vgl. Martinek, Franchising, S. 363 f, 366 f, derselbe, Moderne Vertragstypen II, 154, 156 f, Eckert aaO S. 1243 f, Köhler aaO S. 1691, 1693 f), bedarf ebenfalls keiner Entscheidung.
- BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 7/95
Ausgleichsanspruch - Reduzierung des Ausgleichsanspruchs bei Abschluss eines …
Zwar weist die Anschlußrevision zutreffend darauf hin, daß die Verpflichtung des Vertragshändlers, dem Hersteller den Kundenstamm zu übertragen, d.h. die Kundendaten zu übermitteln, eine maßgebliche Voraussetzung für die analoge Anwendung des § 89 b HGB im Vertragshändlerverhältnis dar stellt (vgl. Senatsurteile vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 41/93 = WM 1994, 548 unter II 3 und vom 17. April 1996 - VIII ZR 5/95 unter II l, zur Veröffentlichung bestimmt). - OLG Düsseldorf, 27.09.2012 - 6 U 241/11
Fußballer haftet für Folgen von rücksichtslosem Foulspiel // OLG Hamm spricht …
Dementsprechend muss gemäß § 667 1. Alt. BGB der Geschäftsführer nach Beendigung der Geschäftsbesorgung auch ihm überlassene Kundendaten und das Recht, diese Daten zu speichern oder zu nutzen, herausgeben (BGH, Urteil vom 17.04.1996 - VIII ZR 5/95, Rz. 27.).Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in dem bereits zitierten Urteil vom - 17.04.1996 - VIII ZR 5/95, Rz. 27, klargestellt, dass eine Werbeagentur nach Beendigung des Vertrags nicht nur die ihr vom Auftraggeber überlassenen Kundendaten gemäß § 667 BGB, sondern auch das "Recht, diese Daten zu speichern und zu nutzen", herauszugeben hat, und zwar nach der 1. Alternative dieser Vorschrift, wie die vom Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang verwandte Formulierung "alles herauszugeben, was sie zur Ausführung des Auftrags erhalten hat" belegt.
Wie der Bundesgerichtshof in dem bereits zitierten Urteil vom 17.04.1996 (a.a.O.) klargestellt hat, erfolgt die Herausgabe des Rechts zur Speicherung und Nutzung der Kundendaten dadurch, dass der Geschäftsführer dem Geschäftsherrn eine Kopie seiner Daten gibt und gleichzeitig die Daten im eigenen Bestand löscht.
- BGH, 26.02.1997 - VIII ZR 272/95
Ausgleichsanspruch eines Kraftfahrzeug-Vertragshändlers
- BGH, 12.01.2000 - VIII ZR 19/99
Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers
a) Zutreffend ist zunächst der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, wonach § 89 b HGB entsprechende Anwendung findet, wenn zum einen das Rechtsverhältnis zwischen dem Vertragshändler und dem Hersteller oder Lieferanten derart ausgestaltet ist, daß es sich nicht in einer bloßen Verkäufer-Käufer-Beziehung erschöpft, sondern den Vertragshändler so in die Absatzorganisation des Herstellers oder Lieferanten eingliedert, daß er wirtschaftlich in erheblichem Umfang einem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hat, und er zum anderen verpflichtet ist, dem Hersteller oder Lieferanten bei Vertragsende seinen Kundenstamm zu übertragen, so daß dieser sich die Vorteile des Kundenstamms sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann (BGH, Urteile vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 41/93, WM 1994, 548 = NJW 1994, 657 unter II 3 a und vom 17.April 1996 - VIII ZR 5/95, WM 1996, 1555 = NJW 1996, 2159 unter II 1 m.w.Nachw.). - BGH, 06.10.1999 - VIII ZR 125/98
Unwirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Teilkündigungsmöglichkeit eines …
§ 89b HGB ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch auf Vertragshändlerverträge entsprechend anzuwenden, wenn der Vertragshändler wie ein Handelsvertreter in die Absatzorganisation des Herstellers eingegliedert und vertraglich verpflichtet ist, dem Hersteller nach Vertragsende seinen Kundenstamm zu überlassen, so daß sich der Hersteller dessen Vorteile sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann (z.B. Senatsurteil vom 17. April 1996 - VIII ZR 5/95, WM 1996, 1555 = NJW 1996, 2159 unter II 1; BGHZ 89, 206, 216). - BGH, 23.07.1997 - VIII ZR 134/96
Schadensersatzansprüche des Franchisenehmers wegen Schockwerbung; Wirksamkeit …
Denn hier sind die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Vertragshändlerverhältnis (zuletzt Urteil vom 17. April 1996 - VIII ZR 5/95 = WM 1996, 1555 unter II 1. m.w.Nachw.) erforderlichen Analogievoraussetzungen nicht erfüllt.Ob beim Franchising anders als im Vertragshändlerverhältnis (Urteil vom 17. April 1996 aaO) anstelle einer rechtlichen Verpflichtung zur Übertragung des Kundenstamms das tatsächliche Verbleiben des Kundenstamms des Franchisenehmers beim Franchisegeber die analoge Anwendung von § 89 b HGB rechtfertigen könnte (vgl. Martinek, Franchising, S. 363 f, 366 f; derselbe, Moderne Vertragstypen II, S. 154, 156 f;… Eckert aaO S. 1243 f;… Köhler aaO S. 1691, 1693 f), bedarf ebenfalls keiner Entscheidung.
- BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 141/95
Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers
Gleichwohl muß er, soll eine analoge Anwendung des § 89 b HGB zu seinen Gunsten in Betracht kommen, einem Handelsvertreter vergleichbar in das Vertriebsnetz des Herstellers eingebunden sein (st.Rspr., z.B. Senatsurteile vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 41/93 = WM 1994, 548 unter II 3 und vom 17. April 1996 - VIII ZR 5/95 unter II 1, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 283/96
Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers
Das Berufungsgericht hat einen Ausgleichsanspruch des Klägers gegen die Beklagte in entsprechender Anwendung des § 89 b HGB aus den gleichen Gründen verneint wie der erkennende Senat in dem gleichgelagerten Rechtsstreit eines anderen Vertragshändlers gegen die Beklagte (Senatsurteil vom 17. April 1996 - VIII ZR 5/95 = WM 1996, 1555 ).a) Vergeblich verweist die Revision erneut auf die im Schrifttum (vgl. die Nachweise im Senatsurteil vom 17. April 1996 aaO unter II 1) verbreitete Ansicht, anstelle der Verpflichtung des Vertragshändlers zur Übertragung des Kundenstammes durch Übermittlung der Kundendaten genüge auch die faktische Kontinuität des Kundenstammes.
c) Entgegen der in der Verfassungsbeschwerde gegen das Senatsurteil vom 17. April 1996 (aaO) vertretenen Ansicht verstößt die Versagung eines Ausgleichsanspruchs weder gegen Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG , noch gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG .
- BGH, 17.06.1998 - VIII ZR 102/97
Voraussetzungen des Ausgleichanspruchs; Anspruch auf Übertragung der …
Das Berufungsgericht hat im Ergebnis zu Recht die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung von § 89 b HGB (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 17. April 1996 - VIII ZR 5/95 = WM 1996, 1555 = NJW 1996, 2159 ), insbesondere einen vertraglichen Anspruch der Beklagten auf Verschaffung der Kundenadressen des Klägers, bejaht.Während aber im Falle des Senatsurteils vom 17. April 1996 aaO. durch die vertraglichen Regelungen ausgeschlossen war, daß der Hersteller - außer durch Vertragsbruch - Zugang zu den Kundendaten erhielt, bestehen nach dem hier zu beurteilenden Vertragswerk verschiedene vertragliche Möglichkeiten der Beklagten, die Übermittlung der Kundendaten an sich zu verlangen.
In den beiden "... -Verträgen" ist - wiederum anders als im Falle des Senatsurteils vom 17. April 1996 aaO. - geregelt, daß die ... GmbH - zumindest auch - im Auftrage der Rechtsvorgängerin der Beklagten tätig werden sollte (Nr. 2 Abs. 1 des Grundvertrages vom 2. Januar 1984 und Nr. 2 des Vertrages vom 17. Februar 1986).
- BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 350/04
Handelsrecht - Ausgleichsanspruch wegen Weitergabe von einer Kundenkartei
- BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 352/04
Handelsrecht - Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers: Einbindung?
- BFH, 12.10.1999 - VIII R 21/97
Ausgleichszahlungen an Kfz-Vertragshändler
- BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 221/02
Werbung - Ausgleichsanspruch eines Anzeigenvermittlers
- OLG Köln, 04.05.2001 - 19 U 13/01
Handelsrecht: Kein Ausgleichsanspruch bei fehlender vertraglicher Verpflichtung …
- BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 22/96
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers
- OLG München, 16.01.2002 - 7 U 4312/00
Zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Kfz-Vertragshändlers
- LG Mönchengladbach, 29.06.2010 - 3 O 324/09
Franchisevertrag
- LG Stuttgart, 31.07.2001 - 5 KfH O 123/99
- OLG München, 24.11.2004 - 7 U 1518/04
Zur außerordentlichen Kündigung eines Kfz-Händler-Vertrags aus wichtigem Grund …
- OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 33/05
Kraftfahrzeugvertragshändlervertrag: Handelsvertreterausgleichsanspruch nach …
- OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 243/05
Zur Anwendbarkeit des § 89b HGB auf einen für einen Vertragshändler tätigen …
- OLG Saarbrücken, 23.05.2007 - 1 U 464/06
Ausgleichsansprüche eines Kfz-Vertragshändlers nach § 89b Abs. 1 HGB
- BGH, 21.10.2003 - VIII ZR 336/02
Ausgleichsanspruch bei Kündigung eines Vertragshändlervertrages
- OLG München, 20.12.2002 - 23 U 3887/02
Berücksichtigung von Umsetzen im Shop-Geschäft eines Tankstellenpächters
- BGH, 01.10.2003 - VIII ZR 336/02
- LG Bremen, 11.05.2006 - 12 O 297/05
Ausgleichsanspruch - Anspruch trotz Nichtannahme eines angebotenen Vertrags
- FG Düsseldorf, 04.09.1996 - 7 K 1725/91
