Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.10.1996

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   BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93   

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https://dejure.org/1996,232
BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93 (https://dejure.org/1996,232)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1996 - 1 C 41.93 (https://dejure.org/1996,232)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 1 C 41.93 (https://dejure.org/1996,232)
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Gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte aus Thailand

§§ 7, 15 AuslG finden in den Bereichen unmittelbare (subsidiäre) Anwendung (Ermessensentscheidung), in denen keine spezielle gesetzliche Bestimmung besteht (z.B. für Selbständige und Freiberufler);

keine analoge Anwendung von §§ 17, 18, 22, 23 AuslG auf nichteheliche Lebensgefährten (Hinweis: vgl. jetzt die Neuregelung in § 27a AuslG m.W.v. 1.8.01 für gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften iSv §§ 1 ff LPartG);

kein Schutz aus Art. 6 Abs. 1 GG für die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, eingeschränkter Schutz aus Art. 8 Abs. 1 MRK und Art. 2 Abs. 1 GG, Anspruch des Ausländers (nicht auch des Lebenspartners) auf eine Ermessensentscheidung nach § 7 Abs. 1 AuslG;

§ 8 Abs. 1 Nr. 2 AuslG greift nur dann ein, wenn die erforderliche Zustimmung aufgrund falscher Angaben des Ausländers fehlt (hier: Nichteinholung der nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG erforderlichen Zustimmung durch die Auslandsvertretung);

keine Strafbarkeit nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG (und damit kein entsprechender Ausweisungsgrund nach § 46 Nr. 2 AuslG), wenn die Duldungsfiktion des § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG durch eine rechtswidrige (weil ermessensfehlerhafte) Ablehnungsentscheidung beendet wurde (Rückwirkung der diese Behördenentscheidung aufhebende Gerichtsentscheidung, vgl. § 43 Abs. 2 VwVfG)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsgenehmigung - Versagung - Familiennachzug - Homosexueller Partner - Aufenthaltserlaubnis - Touristenvisum - Ermessensentscheidung - Ermessen - Ermessensunterschreitung - Umdeutung

  • lsvd.de PDF

    Touristenvisum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Visumerteilung und Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wunsch nach gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft - Das ist kein Fall von Familiennachzug, der einem ausländischen Staatsbürger zu einer Aufenthaltserlaubnis verhilft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 287
  • NJW 1997, 956 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 189
  • NVwZ 1997, 198
  • DVBl 1996, 1253
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Art. 2 Abs. 1 GG schützt in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG die engere persönliche Lebenssphäre, insbesondere auch den Intim- und Sexualbereich (BVerfG, NJW 1993, 1517 m.w.N.).

    Ferner gebietet der Gleichheitssatz des Art. 3 GG keine erweiternde Auslegung der §§ 17 ff. AuslG zugunsten des Klägers zu 1. Zwar unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ), die um so enger ist, je mehr sich die personenbezogenen Merkmale den in Art. 3 Abs. 3 GG genannten annähern und je größer deshalb die Gefahr ist, daß eine an sie anknüpfende Ungleichbehandlung zur Diskriminierung einer Minderheit wird.

    Bei Regelungen, die Personengruppen verschieden behandeln oder sich auf die Ausübung von Grundrechten auswirken, ist zu prüfen, ob für die Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (BVerfGE 88, 87 ).

  • VGH Hessen, 04.05.1993 - 13 TH 163/93

    Keine erweiternde Anwendung der Vorschriften über den Familiennachzug von

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Ausländer, die keine nach der Rechtsordnung anerkannte verwandtschaftliche oder familiäre Beziehung zu in Deutschland bleibeberechtigten Personen aufweisen können, sollen dagegen von einem Zuzug nach diesen Vorschriften erkennbar ausgeschlossen werden (vgl. VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 55).

    Die Beschränkung des Nachzugs auf Familienangehörige stellt eine sachgerechte durch diese verfassungsrechtliche Wertentscheidung und das öffentliche Interesse an der Verhinderung einer unkontrollierten Zuwanderung gerechtfertigte Einschränkung des Zuzugs von Ausländern dar (vgl. auch VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 55 zu verschiedengeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaften).

    Da die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft nicht dem Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG unterfällt, kann dem Kläger zu 1 nicht entgegengehalten werden, sein Fall sei - negativ - bereits in den §§ 17 ff. AuslG geregelt, die dem Schutz von Ehe und Familie dienen (vgl. oben b, aa; a.M. für verschiedengeschlechtliche eheähnliche Lebensgemeinschaften VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 55).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 49, 286 ; 53, 224 ; 62, 323 ; 87, 234 ; 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, 3058).

    Die Freiheit, in (verschiedengeschlechtlicher) eheähnlicher Gemeinschaft zu leben, ist Bestandteil des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (BVerfGE 82, 6 ; 87, 234 ).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Allerdings begründet Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich keinen grundrechtlichen Anspruch ausländischer Ehegatten oder Familienangehöriger auf Nachzug zu ihren berechtigt in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Ehegatten oder Familienangehörigen (BVerfGE 76, 1 ).

    Art. 2 Abs. 1 GG regelt die freie Entfaltung der Persönlichkeit für Menschen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, erlaubt aber im Rahmen der diese Freiheit beschränkenden verfassungsmäßigen Ordnung auch Bestimmungen über den Aufenthalt von Ausländern (BVerfGE 80, 81 mit Hinweis auf BVerfGE 35, 382 ; 76, 1 ).

  • BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93

    Verfassungsrechtlicher Ehebegriff und gleichgeschlechtliche Ehe

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 49, 286 ; 53, 224 ; 62, 323 ; 87, 234 ; 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, 3058).

    Mit diesen Erwägungen wird die Annahme nicht widerlegt, daß die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich geschützt wird, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, 3058).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Ferner gebietet der Gleichheitssatz des Art. 3 GG keine erweiternde Auslegung der §§ 17 ff. AuslG zugunsten des Klägers zu 1. Zwar unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ), die um so enger ist, je mehr sich die personenbezogenen Merkmale den in Art. 3 Abs. 3 GG genannten annähern und je größer deshalb die Gefahr ist, daß eine an sie anknüpfende Ungleichbehandlung zur Diskriminierung einer Minderheit wird.
  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte und die Europäische Kommission für die Menschenrechte legen ihn zeitbezogen aus und berücksichtigen dabei die Fortentwicklung des innerstaatlichen Rechts der Europaratsstaaten (EGMR, EuGRZ 1979, 454 ).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Die Freiheit, in (verschiedengeschlechtlicher) eheähnlicher Gemeinschaft zu leben, ist Bestandteil des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (BVerfGE 82, 6 ; 87, 234 ).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen ist zu berücksichtigen, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfGE 60, 123 ).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Art. 2 Abs. 1 GG regelt die freie Entfaltung der Persönlichkeit für Menschen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, erlaubt aber im Rahmen der diese Freiheit beschränkenden verfassungsmäßigen Ordnung auch Bestimmungen über den Aufenthalt von Ausländern (BVerfGE 80, 81 mit Hinweis auf BVerfGE 35, 382 ; 76, 1 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89

    Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandsübertragung

  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

  • EGMR, 28.08.1992 - 13161/87

    ARTNER v. AUSTRIA

  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Arbeitnehmer nach Scheidung seiner Ehe mit

  • BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76

    Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Informationsfreiheit

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Transsexuelle I

  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78

    Ehescheidung

  • OVG Sachsen, 03.02.1993 - 3 S 13/93

    Aufenthaltsgenehmigung; Eheliche Lebensgemeinschaft; Gleichgeschlechtliche

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Da nichteheliche Lebensgemeinschaften von den ausdrücklichen Regelungen gerade nicht erfasst sind, ist die Anwendung von § 7 Abs. 1 S 3 AufenthG grundsätzlich gesperrt (vgl BVerwG Urteil vom 27.2.1996 - 1 C 41/93 - BVerwGE 100, 287 ff; Dienelt in Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl 2011, § 7 AufentG RdNr 20).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Dies wird besonders augenfällig, wenn eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird, um die Einreise und einen längeren (etwa zu Ausbildungszwecken) oder sogar auf Dauer angelegten Aufenthalt des Ausländers (etwa zur Familienzusammenführung) zu ermöglichen, die Geltungsdauer des Visums aber wie üblich auf drei Monate beschränkt wird (vgl. Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287 = Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 4, S. 11 = NVwZ 1997, 189).
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage, soweit ersichtlich, bisher nicht entschieden, sondern sie ausdrücklich offengelassen (BVerwG NVwZ 1997, 189 = BVerwGE 100, 287).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96   

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https://dejure.org/1996,579
BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96 (https://dejure.org/1996,579)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.1996 - 3 C 29.96 (https://dejure.org/1996,579)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 1996 - 3 C 29.96 (https://dejure.org/1996,579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; MGV § 7 Abs. 1
    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluß einer bestimmten Personengruppe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des Gleichheitsgebotes - Rechtsverordnung - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 113
  • NJW 1997, 956
  • NVwZ 1997, 578 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Die gerichtliche Kontrolle der Exekutive, auch soweit sie rechtsetzend tätig wird, ist Aufgabe der Verwaltungsgerichte (BVerfGE 68, 319, 325 f.; BVerwGE 80, 355, 358).

    Diese Entscheidungsfreiheit ist eine Ausprägung des auch für Rechtsetzungsakte der Exekutive typischerweise geltenden normativen Ermessens (BVerwGE 80, 355, 370).

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 12.92

    Recht der Landwirtschaft: Teilverfassungswidrigkeit des § 7 Abs. 1 MGV

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Diese Regelung sei allerdings verfassungswidrig wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG ; zur Begründung hat das Berufungsgericht auf sein Urteil vom 6. Februar 1992 in der Parallelsache (s. BVerwG 3 C 12.92 und 3 C 28.96) Bezug genommen.

    Die Gründe hierfür hat der Senat in seinem Vorlagebeschluß vom 7. Dezember 1995 (BVerwG 3 C 29.93 i.V.m. 3 C 12.92) ausführlich dargelegt.

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Ebenso verfährt das Bundesarbeitsgericht: In ständiger Rechtsprechung gewährt es den durch gleichheitswidrige tarifvertragliche Regelungen ausgeklammerten Personen einen Anspruch auf die Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann (vgl. Urteile vom 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 -, BAGE 50, 137, 145 f. und vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 -).
  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Die gerichtliche Kontrolle der Exekutive, auch soweit sie rechtsetzend tätig wird, ist Aufgabe der Verwaltungsgerichte (BVerfGE 68, 319, 325 f.; BVerwGE 80, 355, 358).
  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Auch das Bundesverfassungsgericht hält eine Erstreckung gesetzlicher Regelungen auf zu Unrecht ausgeschlossene Personengruppen für zulässig, wenn der Gesetzgeber nur durch deren Einbeziehung den Verfassungsverstoß ausräumen könnte (BVerfGE 18, 288, 300; 55, 100, 113 f.).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Ein solcher Eingriff in abgeschlossene Tatbestände durch eine sich Rückwirkung beilegende Verordnung wäre mit den Geboten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar (vgl. BVerfGE 11, 139, 145 f.; 27, 375, 385; 30, 392, 401).
  • EuGH, 10.01.1992 - C-177/90

    Kühn / Landwirtschaftskammer Weser-Ems

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Die ihm vorgelegten Fragen hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 10. Januar 1992 - Rs C-177/90 - wie folgt beantwortet:.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Ein solcher Eingriff in abgeschlossene Tatbestände durch eine sich Rückwirkung beilegende Verordnung wäre mit den Geboten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar (vgl. BVerfGE 11, 139, 145 f.; 27, 375, 385; 30, 392, 401).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Ebenso verfährt das Bundesarbeitsgericht: In ständiger Rechtsprechung gewährt es den durch gleichheitswidrige tarifvertragliche Regelungen ausgeklammerten Personen einen Anspruch auf die Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann (vgl. Urteile vom 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 -, BAGE 50, 137, 145 f. und vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 -).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96
    Ein solcher Eingriff in abgeschlossene Tatbestände durch eine sich Rückwirkung beilegende Verordnung wäre mit den Geboten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes unvereinbar (vgl. BVerfGE 11, 139, 145 f.; 27, 375, 385; 30, 392, 401).
  • BVerfG, 06.11.1962 - 2 BvR 151/60

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtaufnahme bestimmter Personen in das

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 28.96

    Anforderungen an die Rücknahme einer erteilten Referenzmengenbescheinigung bei

  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

  • BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92

    Einordnung und Rücknahme der Festsetzung der Anlieferungs-Referenzmenge-Milch

  • BVerwG, 07.12.1995 - 3 C 29.93

    Zuteilung einer besonderen Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Der 3. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts weist darauf hin, dass er sich in seinem Urteil vom 11. Oktober 1996 (BVerwGE 102, 113) zu der Frage geäußert habe, ob und gegebenenfalls nach welchen Maßstäben ein Anspruchsteller die Verpflichtung der Behörde zur Gewährung einer Beihilfe verlangen könne, wenn sich der Anspruch aus der einschlägigen Rechtsverordnung nicht begründen lasse, die Rechtsverordnung insofern aber wegen einer gleichheitssatzwidrigen Benachteiligung des Anspruchstellers verfassungswidrig sei.

    Nichts anderes gilt für die Fachgerichte, soweit sie im Rahmen der ihnen zustehenden Kontroll- und Verwerfungskompetenz über untergesetzliche Normen einen Gleichheitsverstoß feststellen (vgl. BVerwGE 102, 113 ).

  • BGH, 27.03.2003 - IX ZR 399/99

    Haftung des Berufungsanwalts für unterlassene Prüfung der Erfolgsaussichten einer

    Im Jahre 1996 verpflichtete das Bundesverwaltungsgericht in zwei vergleichbaren Verfahren, in denen das OVG zuvor ebenfalls gegen die jeweiligen Kläger entschieden hatte, die Landesstelle, den Übergang der Referenzmenge zu bescheinigen (BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 1996 - 3 C 29.96 = BVerwGE 102, 113; Urt. v. 11. Oktober 1996 - 3 C 28.96, BayVBl. 1997, 475).

    Vor Erlaß der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 1996 aaO lag es zumindest nahe, daß das Klageverfahren des Klägers eine derartige Rechtsfrage betraf, die sich auch nicht auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Interpretation beantworten ließ (vgl. BVerwG NVwZ 1990, 556).

    Diese Frage war zum damaligen Zeitpunkt höchstrichterlich noch nicht geklärt (vgl. BVerwGE 102, 113).

    Aus der zwischenzeitlich ergangenen und in dem Begleitschreiben vom 29. September 1994 auch zitierten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. v. 10. Januar 1992 - Rs C-177/90; referiert von BVerwGE 102, 113, 116) ergibt sich nichts anderes, weil mit ihr nur entschieden worden ist, daß Personen in der Situation des Klägers unmittelbar aus dem Gemeinschaftsrecht einen Anspruch auf eine Referenzmenge nicht herleiten können (siehe hierzu BVerwGE 102, 113, 116).

    Hiervon ging auch das Bundesverwaltungsgericht in den Parallelfällen als selbstverständlich aus (vgl. BVerwGE 102, 113, 118 f; siehe ferner BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 1993 - 3 B 116.92).

    bb) Danach hätte das Bundesverwaltungsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde im Streitfall ebenso stattgeben müssen wie in dem Verfahren, welches letztlich zu der Entscheidung BVerwGE 102, 113 geführt hat.

    Dieser entspricht aber dem Begehren des Klägers im vorliegenden Fall, ihm den Übergang der Milch-Referenzmenge zu bescheinigen (vgl. BVerwGE 102, 113, 115).

    (1) In der zweiten Jahreshälfte des Jahres 1994 war die maßgebende Grundsatzfrage auch noch nicht geklärt, weil das Bundesverwaltungsgericht über sie erst im Jahre 1996 entschieden hat (BVerwGE 102, 113; BVerwG BayVBl. 1997, 475).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02

    Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine

    Im Ergebnis kann bei einer solchen "Selbstbindung wider Willen" nichts anderes gelten als bei einem durch eine Rechtsverordnung bewirkten Gleichheitsverstoß, den der Verordnungsgeber für die Vergangenheit nur noch dadurch heilen kann, dass er die betreffende Leistung auch den zu Unrecht Ausgeschlossenen gewährt (vgl. Urteil vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 3 C 29.96 - BVerwGE 102, 113).
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