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   BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 8.95   

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BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 8.95 (https://dejure.org/1997,1590)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1997 - 4 C 8.95 (https://dejure.org/1997,1590)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 4 C 8.95 (https://dejure.org/1997,1590)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für ein Baugerüst als herstellerbezogene Zulassung - Anspruch auf eine herstellerbezogene Beschränkung des Zulassungsbescheids - Schutz der Hersteller von Bauprodukten vor Konkurrenz - Verstoß gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Layher-Allround-Gerüst: Welche Wirkung hat bauaufsichtliche Zulassung? (IBR 1998, 33)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 553
  • NVwZ 1998, 614
  • DVBl 1998, 60 (Ls.)
  • DVBl 1998, 69 (Ls.)
  • BauR 1998, 107
  • BauR 1998, 200 (Ls.)
  • BauR 1999, 107
  • ZfBR 1998, 109
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1993 - 3 S 1449/91

    Keine Beschränkung der allgemeinen baurechtlichen Zulassung eines Bauproduktes

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 8.95
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. Februar 1991 - 7 K 2747/88 - und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 12. November 1993 - 3 S 1449/91 - sowie der Widerspruchsbescheid vom 19. August 1988 werden aufgehoben.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. Februar 1991 - 7 K 2747/88 - und das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 12. November 1993 - 3 S 1449/91 - sowie der Widerspruchsbescheid vom 19. August 1988 und der Bescheid vom 11. November 1987 in der Fassung der Bescheide vom 8. März 1990, vom 30. Juli 1992, vom 12. Dezember 1994, vom 26. Januar 1996 und vom 16. Dezember 1996 werden geändert.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 8.95
    Der Schutz vor unerprobten und daher möglicherweise gefährlichen, dauerhafte Arbeitsergebnisse nicht gewährleistenden Bauarten stellt einen vernünftigen Allgemeinwohlbelang dar, der es rechtfertigt, neue Baustoffe und Bauarten einer Zulassungspflicht zu unterwerfen (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377, 405 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56] ; Beschluß vom 14. Juli 1987 - 1 BvR 362/79 - BVerfGE 76, 196, 207 [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 362/79] ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 8.95
    In ihrem Schwerpunkt zielen die Regelungen des § 22 LBO 1983 indes nicht auf ein bereits erworbenes vermögenswertes Ergebnis gewerblicher Tätigkeit, sondern gestalten den Spielraum der gewerblichen Tätigkeit selbst, also den Vorgang des Erwerbs von Vermögenspositionen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66 - BVerfGE 30, 292, 334 ; Beschluß vom 14. November 1989 - 1 BvL 14/85 - BVerfGE 81, 70, 95 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 8.95
    In ihrem Schwerpunkt zielen die Regelungen des § 22 LBO 1983 indes nicht auf ein bereits erworbenes vermögenswertes Ergebnis gewerblicher Tätigkeit, sondern gestalten den Spielraum der gewerblichen Tätigkeit selbst, also den Vorgang des Erwerbs von Vermögenspositionen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66 - BVerfGE 30, 292, 334 ; Beschluß vom 14. November 1989 - 1 BvL 14/85 - BVerfGE 81, 70, 95 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 8.95
    Der Schutz vor unerprobten und daher möglicherweise gefährlichen, dauerhafte Arbeitsergebnisse nicht gewährleistenden Bauarten stellt einen vernünftigen Allgemeinwohlbelang dar, der es rechtfertigt, neue Baustoffe und Bauarten einer Zulassungspflicht zu unterwerfen (vgl. BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377, 405 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56] ; Beschluß vom 14. Juli 1987 - 1 BvR 362/79 - BVerfGE 76, 196, 207 [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 362/79] ).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 8.95
    Maßgeblich ist die Rechtslage, auf die das Berufungsgericht abzustellen hätte, wenn es zu diesem Zeitpunkt entschiede (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - NJW 1990, 2768 m.w.N.; Urteil v. 20. August 1992 - BVerwG 4 C 54.89 - NVwZ-RR 1993, 65 [BVerwG 20.08.1992 - 4 C 54/89]).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 8.95
    Maßgeblich ist die Rechtslage, auf die das Berufungsgericht abzustellen hätte, wenn es zu diesem Zeitpunkt entschiede (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - NJW 1990, 2768 m.w.N.; Urteil v. 20. August 1992 - BVerwG 4 C 54.89 - NVwZ-RR 1993, 65 [BVerwG 20.08.1992 - 4 C 54/89]).
  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 C 26.96

    Verfassungsrecht - Gewerberechtliche Einschränkungen als Berufsausübungsregelung

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 8.95
    Vermarktungschancen sind jedoch nicht durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. März 1997 - BVerwG 1 C 26.96 - GewArch 1997, 287 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 9 S 2056/16

    Verfassungswidrigkeit einer landesrechtlichen Regelung zum Recht auf

    aa) (1) Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den gewerblichen Rechtsschutz folgt (ganz allgemein) aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18.6.1997, 4 C 8/95, NVwZ 1998, 614 - Allround-Gerüst, juris-Tz. 23), die Vorrang vor den Kompetenzzuweisungen mit schwächerer Wirkung hat (Maunz in Maunz/Dürig/Herzog, GG, Rdn. 147 zu Art. 73; vgl. T. M. Spranger in Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Aktualisierung Dezember 2006, Rdn. 18 zu Art. 73 Nr. 9).
  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 167/05

    selbststabilisierendes Kniegelenk

    aa) (1) Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den gewerblichen Rechtsschutz folgt (ganz allgemein) aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 GG (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 18.6.1997, 4 C 8/95, NVwZ 1998, 614 - Allround-Gerüst, juris-Tz. 23), die Vorrang vor den Kompetenzzuweisungen mit schwächerer Wirkung hat (Maunz in Maunz/Dürig/Herzog, GG, Rdn. 147 zu Art. 73; vgl. T. M. Spranger in Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Aktualisierung Dezember 2006, Rdn. 18 zu Art. 73 Nr. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 4 S 1095/02

    Freier Warenverkehr - erneute Zulassung eines bereits in anderem EG-Land

    Mangels Vergleichbarkeit der in Rede stehenden Gesundheitsrisiken kann sich der Kläger auch nicht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur (Un-)Verhältnismäßigkeit der Herstellerbindung bei Bauartzulassungen berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.1997, NVwZ 1998, 614).
  • VG Düsseldorf, 10.04.2002 - 25 L 3740/01

    Anspruch auf Erteilung der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für

    Wirtschaftliche Interessen werden durch § 21 BauO NRW nicht geschützt, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997, BauR 1998, 107 f.; VGH Bad.-Würt., Urteil vom 12. November 1993, Gewerbearchiv 1994, 228 f.

    Regelungen des Bauordnungsrechts haben ersichtlich objektiv keine berufsregelnde Tendenz, sondern regeln ausschließlich die konkreten Anforderungen an Bauprodukte im Einzelfall; § 21 BauO NRW dient dem Schutz vor Gefahren unerprobter Bauarten als Allgemeinwohlbelang, der es rechtfertigt, neue Baustoffe und Bauarten einer Zulassungspflicht zu unterwerfen, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997, a.a.O..

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2014 - 10 LA 48/12

    Wiedereinführung eines Pflanzenschutzmittels nach Umverpackung und (Neu

    Das gleiche gilt hinsichtlich des von der Klägerin zitierten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1997 - 4 C 8/95 -.
  • OLG Stuttgart, 16.06.2000 - 2 U 257/99

    Vertrieb von Urinalen ohne Prüfungszeugnis

    Es geht also um präventive Gefahrenabwehr im Hinblick auf die Schutzgüter des § 3 LBO (BVerwG, BauR 1998, 107, 108 unter Hinweis auf die Interpretation zu § 22 LBO - 1983 durch das Berufungsgericht - vgl. die schon zitierte VGH-Entscheidung Gewerbearchiv 1994, 228, 229 - li. Sp. unten).
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2014 - 10 LA 32/13

    Voraussetzungen einer Genehmigung für den Parallelhandel nach Art. 52 Abs. 1 Satz

    Das gleiche gilt hinsichtlich des von der Klägerin zitierten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1997 - 4 C 8/95 -.
  • VG München, 21.09.1998 - M 1 SN 98.4082

    Einschätzung einer aufbereiteten Schlacke aus der Hausmüllverbrennungsanlage

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  • VG Berlin, 16.11.2011 - 1 L 294.11

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch i. V. m. § 30 VwVfG; geplante

    Die zum Bestandteil der Bescheide vom 2. August 2011, die dinglich-produktbezogene Verwaltungsakte sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1997 - 4 C 8.95 -, juris Rn. 17) gewordene "Musterberechnung der aus dem Lastfall Erdbeben resultierenden Einwirkungen für stehende, zylindrische Behälter" vom 22. Juni 2011 (vgl. Nr. 2.2.3 der Bescheide) ist mit dem aufgedruckten Wort "Hinterlegung" beim Antragsgegner ordnungsgemäß hinterlegt worden.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97   

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BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97 (https://dejure.org/1997,2577)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1997 - 9 B 552.97 (https://dejure.org/1997,2577)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1997 - 9 B 552.97 (https://dejure.org/1997,2577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionszulassungsgründe - Ausgangsgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 553
  • NVwZ 1997, 1209
  • DVBl 1998, 231
  • DVBl 1998, 236
  • DÖV 1998, 435
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.08.1969 - VIII B 34.68

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Senden der

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97
    »Neue Revisionszulassungsgründe sind gemäß § 133 Abs. 3 Satz 2 VwGO auch dann beim Ausgangsgericht - und nicht beim Bundesverwaltungsgericht - einzureichen, wenn die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision dem Bundesverwaltungsgericht bereits vorgelegt worden ist (Fortführung von BVerwGE 32, 357 und Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 118 zu § 132 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F.).«.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der bis zum Inkrafttreten des 4. VwGO -Änderungsgesetzes (vom 17. Dezember 1990, BGBl I S. 2809) maßgeblichen Vorschrift des § 132 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F. mußte die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde stets bei dem Ausgangsgericht eingereicht werden, und zwar auch dann, wenn dieses bereits über die Nichtabhilfe entschieden, die Akten dem Bundesverwaltungsgericht übersandt und dies dem Beschwerdeführer mitgeteilt hatte (vgl. insbesondere: Beschluß vom 25. August 1969 - BVerwG VIII B 34.68 - BVerwGE 32, 357 ; Beschluß vom 5. Februar 1981 - BVerwG 7 B 13.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 118).

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97
    Die Beschwerde erschöpft sich vielmehr im Gewand der Verfahrensrüge in Angriffen gegen die tatrichterliche Feststellung und Beweiswürdigung, die grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (vgl. den Beschluß des Senats vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266; Beschluß vom 25. Februar 1997 - BVerwG 11 B 5.97 -).
  • BVerwG, 02.03.1992 - 9 B 256.91

    Beginn der Beschwerdebegründungsfrist bei Versäumung der Beschwerdefrist

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97
    Diese noch zur Einreichung einer gesonderten Begründung innerhalb der einheitlichen Monatsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 VwGO a.F. ergangene Rechtsprechung gilt (erst recht) für die Auslegung und Anwendung der durch das 4. VwGO -Änderungsgesetz eingeführten besonderen Beschwerdebegründungsfrist nach § 133 Abs. 3 Satz 1 und 2 VwGO (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluß vom 2. März 1992 - BVerwG 9 B 256.91 -, Beschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - und Beschluß vom 25. November 1993 - BVerwG 1 B 178.93 - Buchholz 310 § 133 VwGO [n.F.] Nrn. 2, 3 und 14).
  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92

    Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97
    Diese noch zur Einreichung einer gesonderten Begründung innerhalb der einheitlichen Monatsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 VwGO a.F. ergangene Rechtsprechung gilt (erst recht) für die Auslegung und Anwendung der durch das 4. VwGO -Änderungsgesetz eingeführten besonderen Beschwerdebegründungsfrist nach § 133 Abs. 3 Satz 1 und 2 VwGO (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluß vom 2. März 1992 - BVerwG 9 B 256.91 -, Beschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - und Beschluß vom 25. November 1993 - BVerwG 1 B 178.93 - Buchholz 310 § 133 VwGO [n.F.] Nrn. 2, 3 und 14).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 735/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung ausdrücklich gebilligt und ausgeführt, die dahin gehende Auslegung des § 132 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F. sei nicht willkürlich und bedeute auch keine Erschwerung des Zugangs zur Revisionsinstanz, die unzumutbar oder sachlich nicht gerechtfertigt wäre (vgl. BVerfGE 65, 219 [225 f.] m.w.N. auch zur entsprechenden Beurteilung durch die Kommentarliteratur).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 11 B 5.97

    Unzureichende Substantiierung der Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97
    Die Beschwerde erschöpft sich vielmehr im Gewand der Verfahrensrüge in Angriffen gegen die tatrichterliche Feststellung und Beweiswürdigung, die grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen sind (vgl. den Beschluß des Senats vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266; Beschluß vom 25. Februar 1997 - BVerwG 11 B 5.97 -).
  • OVG Niedersachsen, 05.02.1997 - 2 L 3670/96

    Politische Verfolgung; Staatliche Gruppenverfolgung; Nordostsyrien; Yeziden;

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97
    Die Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ) in der Beschwerdeschrift vom 27. Mai 1997 ist nicht begründet, wie der Senat zu einer entsprechenden Rüge gegen das dem Berufungsbeschluß zugrundeliegende Urteil des Berufungsgerichts vom 5. Februar 1997 - 2 L 3670/96 - bereits ausgeführt hat (vgl. Beschluß vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 B 492.97 -).
  • BVerwG, 05.02.1981 - 7 B 13.80

    Begründungserfordernis einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der bis zum Inkrafttreten des 4. VwGO -Änderungsgesetzes (vom 17. Dezember 1990, BGBl I S. 2809) maßgeblichen Vorschrift des § 132 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F. mußte die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde stets bei dem Ausgangsgericht eingereicht werden, und zwar auch dann, wenn dieses bereits über die Nichtabhilfe entschieden, die Akten dem Bundesverwaltungsgericht übersandt und dies dem Beschwerdeführer mitgeteilt hatte (vgl. insbesondere: Beschluß vom 25. August 1969 - BVerwG VIII B 34.68 - BVerwGE 32, 357 ; Beschluß vom 5. Februar 1981 - BVerwG 7 B 13.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 118).
  • BVerwG, 17.06.1997 - 9 B 492.97

    Asylrecht - Feststellung der Verfolgungsdichte bei der Gruppenverfolgung von

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97
    Die Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ) in der Beschwerdeschrift vom 27. Mai 1997 ist nicht begründet, wie der Senat zu einer entsprechenden Rüge gegen das dem Berufungsbeschluß zugrundeliegende Urteil des Berufungsgerichts vom 5. Februar 1997 - 2 L 3670/96 - bereits ausgeführt hat (vgl. Beschluß vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 B 492.97 -).
  • BVerwG, 11.05.1962 - V B 76.61
    Auszug aus BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97
    Damals wie heute läßt sich hiergegen nicht einwenden, durch den Nichtabhilfebeschluß des Ausgangsgerichts sei die Sache beim Bundesverwaltungsgericht anhängig geworden und die Zuständigkeit auch hinsichtlich der Begründung der Beschwerde auf dieses übergegangen (vgl. dagegen schon BVerwG, Beschluß vom 11. Mai 1962 - BVerwG V B 76.61 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 32 = NJW 1962, 1692).
  • BVerwG, 25.09.1981 - 9 B 1129.81

    Antrag auf Asyl - Angebot der PLO an die Bundesrepublik zur Rückführung

  • BVerwG, 25.11.1993 - 1 B 178.93
  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

    Denn das Ausgangsgericht hat über alle geltend gemachten Revisionszulassungsgründe in eigener Verantwortung und - für den Fall der Revisionszulassung - mit bindender Wirkung für das Revisionsgericht (§ 132 Abs. 3 VwGO) zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1997 - BVerwG 9 B 552.97 - NVwZ 1997, 1209 ).

    Weitere Zulassungsgründe sind - ungeachtet der Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts als Gericht der Hauptsache - gemäß § 133 Abs. 3 Satz 2 VwGO beim Verwaltungsgerichtshof einzureichen, damit dieser gemäß § 133 Abs. 5 Satz 1 VwGO auch insoweit über die Abhilfe befinden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.09.2022 - 9 B 11.22

    Vorlage der Beschwerdebegründung beim Ausgangsgericht

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt die eindeutige Regelung in § 133 Abs. 3 Satz 2 VwGO auch dann, wenn das Ausgangsgericht, ohne den Ablauf der Begründungsfrist abzuwarten, die Abhilfe verweigert und die Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt hat (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1982 - 1 CB 14.82 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 125; Beschluss vom 24. Juli 1997 - 9 B 552.97 - Buchholz 310 § 133 ) VwGO Nr. 25; ebenso Pietzner/Bier, in: Schoch/Schneider, VerwR, Stand 42. Lieferung Februar 2022, § 133 Rn. 27; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 133 Rn. 15).

    Die vom Bundesverfassungsgericht beurteilte ältere Rechtsprechung zur Einreichung einer gesonderten Begründung innerhalb der einheitlichen Monatsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 132 Abs. 3 VwGO (a. F.) gilt erst recht für die Auslegung und Anwendung der durch das 4. VwGO-Änderungsgesetz eingeführten besonderen Beschwerdebegründungsfrist nach § 133 Abs. 3 Satz 1 und 2 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1997 - 9 B 552.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 25 S. 11 f.).

    Auch würde dies dem Sinn und Zweck der Verpflichtung des Ausgangsgerichts, über eine Abhilfe oder Nichtabhilfe in eigenständiger Verantwortung und mit grundsätzlicher Bindungswirkung für das Revisionsgericht zu entscheiden (§ 132 Abs. 3, § 133 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 VwGO) widersprechen (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1997 - 9 B 552.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 25 S. 12).

  • BVerwG, 30.12.2016 - 10 B 4.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Ist ein solcher Ausnahmefall nicht gegeben, verbleibt es bei der durch die Nichtabhilfeentscheidung begründeten Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Mai 1962 - 5 B 76.61 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 32 und vom 24. Juli 1997 - 9 B 552.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 25).
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2002 - 1 LA 51/02

    Begründung; Begründungsschriftsatz; Darlegungsfrist; Einreichung;

    So verweist Happ im Nachtrag zur 11. Auflage darauf, dass das Gesetz eine "Klarstellung" enthalte: "Die Darlegung der Zulassungsgründe ... ist in jedem Fall beim Verwaltungsgericht einzureichen ... (Eyermann, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, Nachtrag zur 11. Aufl. (Stand 1.7.2002), § 124 a RdNr. N 15; vgl. auch BVerwG, B. v. 24.7.1997 - 9 B 552.97 -, DVBl. 1998, 231).

    Im Übrigen enthält die Rechtsmittelbelehrung auch keinen Hinweis darauf, dass für die Adressierung der Begründung des Zulassungsantrages anderes zu gelten hätte, wenn die Verfahrensakten bereits an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht weitergeleitet worden sind und dieses - wie hier ebenfalls geschehen - unter Mitteilung eines Aktenzeichens den Eingang bestätigt hat (vgl. auch BVerwG, B. v. 24.7.1997 - aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2002 - 5 S 1484/02

    Einreichung der Begründung des Antrags auf Berufungszulassung beim

    Maßgeblicher Grund hierfür ist, dass das Ausgangsgericht in der Lage bleiben soll, über die Abhilfe oder Nichtabhilfe der Beschwerde auch bezüglich neuer Revisionszulassungsgründe in eigenständiger Verantwortung und mit Bindungswirkung für das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.07.1997 - 9 B 552.97 -, Buchholz 310 § 133) n.F.) VwGO Nr. 25 = NVwZ 1997, 1209).
  • VGH Hessen, 28.06.2000 - 8 TZ 439/00

    Rechtsmittelzulassung - Begründung eines Zulassungsantrags gegenüber dem OVG/VGH;

    Dieser gesetzlichen Ausgestaltung des Beschwerde- bzw. Berufungszulassungsverfahrens widerspricht es deshalb nicht, wenn eine fristgerecht nachgereichte Begründung eines Zulassungsantrages - anders als nach der ausdrücklichen Regelung des § 133 Abs. 3 Satz 2 VwGO für des Revisionszulassungsverfahren (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juli 1997 - 9 B 552.97 - NVwZ 1997 S. 1209) - nicht beim Verwaltungsgericht, sondern direkt beim entscheidenden OVG/VGH eingereicht wird.
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 100.00

    Pflicht eines Gerichts zum Abwarten des Ablaufs der Begründungsfrist vor Postgabe

    Der Senat durfte deshalb ohne Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör über die spruchreife Beschwerde entscheiden (vgl. den Beschluß des Senats vom 24. Juli 1997 - BVerwG 9 B 552.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 25 = NVwZ 1997, 1209).
  • BVerwG, 31.10.2000 - 1 B 111.00

    Abhängigkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe von den Erfolgsaussichten in

    Dies gilt auch dann, wenn der Beschwerdeführer - wie hier - vom Berufungsgericht bereits über die Abgabe der Sache an das Bundesverwaltungsgericht unterrichtet worden ist (vgl. hierzu im Einzelnen Beschluss vom 24. Juli 1997 - BVerwG 9 B 552.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 25).
  • BVerwG, 23.03.2000 - 2 B 57.99

    Rüge eines Urteils in materieller Hinsicht als Verfahrensmängelrüge

    Diese Rüge stellt keinen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dar (stRspr; vgl. u.a. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.99 - und vom 24. Juli 1997 - BVerwG 9 B 552.97 - ).
  • BVerwG, 21.01.2000 - 9 B 623.99
    Auch die Beschwerdebegründung ist nicht ordnungsgemäß beim Verwaltungsgerichtshof eingereicht worden (vgl. den Beschluß vom 24. Juli 1997 - BVerwG 9 B 552.97 - Buchholz 310 § 133 [n.F.] Nr. 25 = NVwZ 1997, 1209 ); im übrigen wären die damit vorgebrachten Gründe nicht geeignet, die Revisionszulassung zu erreichen.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 08.08.1997 - 12 UZ 4496/96.A   

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https://dejure.org/1997,3949
VGH Hessen, 08.08.1997 - 12 UZ 4496/96.A (https://dejure.org/1997,3949)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.08.1997 - 12 UZ 4496/96.A (https://dejure.org/1997,3949)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. August 1997 - 12 UZ 4496/96.A (https://dejure.org/1997,3949)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe; Zulassung der Berufung; Gesonderte Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 300
  • NJW 1998, 553
  • NVwZ 1998, 302 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.11.1994 - 11 KSt 1.94

    Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1997 - 12 UZ 4496/96
    Für das Revisionsverfahren kann unter Umständen etwas anderes gelten, soweit dort im Zulassungsverfahren bereits die Erfolgsaussichten der Revision selbst geprüft werden können (§ 144 Abs. 4 VwGO analog; dazu BVerwG, 29.11.1994 - 11 KSt 1.94 -, NVwZ-RR 1995, 545 = DÖV 1995, 384).
  • VGH Hessen, 05.05.1997 - 12 UE 4660/96

    Türkei: Verfolgungsgefahr wegen exilpolitischer Betätigung in herausgehobener

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1997 - 12 UZ 4496/96
    Mit Urteil vom 5. Mai 1997 - 12 UE 4660/96.A - wurde die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 4. September 1996 zurückgewiesen.
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

    Letztlich schützt sie den Betroffenen selbst, denn sie verhindert, dass er nach einem Misserfolg der Revision trotz Bewilligung der Prozesskostenhilfe Kosten tragen muss (vgl. § 123 ZPO; vgl. auch HessVGH, NJW 1998, S. 553 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1998 - A 6 S 2151/97

    Prozeßgebühr für den im Berufungsverfahren beigeordneten Rechtsanwalt unabhängig

    Die frühere Sonderregelung des § 78 Abs. 6 AsylVfG, wonach das Verfahren auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 3ff. AsylVfG der Nichtzulassungsbeschwerde gleichstand und damit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 BRAGO gebührenrechtlich einen eigenständigen Rechtszug bildete (vgl. dazu auch Beschluß des Senats vom 7.3.1997 - A 16 S 3449/96; Hess. VGH, Beschluß vom 8.8.1997 - 12 UZ 4496/96.A), ist durch das 6. VwGOÄndG vom 1.11.1996 (BGBl. I, 1626, 1629) mit Wirkung vom 1.1.1997 ersatzlos weggefallen.

    Dies verkennt der vom Erinnerungsführer zitierte Beschluß des Hess. VGH vom 8.8.1997 (a.a.O.).

  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 19 ZB 21.689

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis

    Anders könnte dies zwar dann zu beurteilen sein, wenn eine Entscheidung über die Erfolgsaussichten und Mutwilligkeit hinsichtlich des Berufungsverfahrens im Zulassungsverfahren noch nicht möglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.1998 - 27 B 98.30425 - juris Rn. 114; HessVGH, B.v. 8.8.1997 - 12 UZ 4496/96.A - juris Rn. 7 für eine noch nicht begründete Berufung), sofern nicht - für das Verhältnis von Berufungsverfahren und Zulassungsverfahren - in jedem Falle der Einwand greift, die Erfolgsaussichten von Nichtzulassungsbeschwerde und Revision (bzw. von Zulassungsverfahren und Berufungsverfahren) könnten wegen der (im Berufungszulassungsverfahren entsprechend anwendbaren) Vorschrift des § 144 Abs. 4 VwGO "grundsätzlich" nicht unterschiedlich beurteilt werden (BVerwG a.a.O.; ThürOVG, U.v. 23.1.1998 - 3 ZKO 496/97 - juris; HessVGH, B.v. 4.2.1999 - 9 S 4605/98 - juris).
  • VGH Hessen, 04.02.1999 - 9 S 4605/98

    Anwaltsgebühren: Berufungszulassungsverfahren und nachfolgendes

    Entgegen der Auffassung des 12. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 8. August 1997 - 12 UZ 4496/96.A -, EZAR 613 Nr. 33) geht der Senat nicht davon aus, dass die Streichung des § 78 Abs. 6 AsylVfG a. F. nicht dazu geführt habe, dass das Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung und das sich anschließende Berufungsverfahren einen einheitlichen Rechtszug im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 BRAGO darstellen.
  • OVG Thüringen, 23.01.1998 - 3 ZKO 496/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Prozeßkostenhilfe für

    Eine Beschränkung der Bewilligung auf das Zulassungsverfahren ist ausgeschlossen (so aber HessVGH, Beschluß vom 8. August 1997 - 12 UZ 4496/96.A -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 1592/98

    Prozeßkostenhilfe: Zulassungsverfahren und Rechtsmittelverfahren bilden

    Das Zulassungsverfahren und das anschließende Rechtsmittelverfahren bilden im Sinne dieser Vorschrift nicht zwei gesonderte Verfahren, sondern einen einheitlichen Rechtszug (ebenso OVG Thüringen, Beschluß vom 23.01.1998 - 3 ZKO 496/97 -, AuAS 1998, 141; Eyermann/Happ, § 124a VwGO Rdnr. 5 a.E.; vgl. für die Revision BVerwG, Beschluß vom 29.11.1994 - 11 KSt 1.94 -, Buchholz 310 § 319 VwGO Abs. 2 Nr. 2; a.A. Hess. VGH, Beschluß v. 08.08.1997 - 12 UZ 4496/96.A -, NJW 1998, 553).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1999 - 10 B 1687/99

    Ausgestaltung der Verpflichtung zur Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. November 1994 - 11 Kst 1/94 -, DÖV 1995, 384 = NVwZ-RR 1995, 545 für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde und der anschließenden Revision; VGH Bad-Württ, Beschluß vom 29. Juli 1998 - 9 S 1592/98 -, DÖV 1998, 1066 = NVwZ-RR 1999, 150; a.A. Hess VGH, Beschuß vom 8. August 1997 - 12 UZ 4496/96.A -, NJW 1998, 553 = ESVGH 47, 300.
  • OVG Sachsen, 21.12.1999 - A 4 S 30/98

    D (A), Verfahrensrecht, Asylverfahren, Berufungszulassungsantrag,

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.1999 - 10 A 10234/99

    Asylkläger; Prozeßkostenhilfe; Berufung; Prozeßkostenhilfeantrag;

    Dass der Gesetzgeber die Bestimmung des § 78 Abs. 6 AsylVfG a.F. (nur) für "entbehrlich" gehalten hat (vgl. die Gesetzesbegründung BT-Drucks. 13/3993, S. 14) vermag entgegen der vom 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 8. August 1997 - 12 UZ 4496/96.A -, EZAR 613 Nr. 33, vertretenen Rechtsauffassung nichts daran zu ändern, dass nach der Streichung der asylverfahrensrechtlichen Sonderregelung die allgemeine Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 BRAGO auch auf Asylrechtsstreitigkeiten Anwendung findet (so auch ausdrücklich der 9. Senat des HessVGH, Beschluss vom 4. Februar 1999 - 9 S 4605/98.A -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97   

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BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97 (https://dejure.org/1997,4758)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1997 - 4 B 69.97 (https://dejure.org/1997,4758)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 4 B 69.97 (https://dejure.org/1997,4758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung eines ohne Baugenehmigung im Außenbereich errichteten Schuppens - Vorliegen von besonderen Umständen, die deutlich machen, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2 § 138 Nr. 3
    Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 553
  • NVwZ 1998, 276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (nur) dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar zunächst grundsätzlich anzunehmen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 66, 211 [BVerfG 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83]).
  • BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96

    Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97
    Im übrigen ist es nicht Aufgabe der Baubehörde oder des Verwaltungsgerichts, aus Anlaß einer Beseitigungsanordnung Überlegungen darüber anzustellen, ob und in welcher Form eine bauliche Anlage genehmigungsfähig wäre; denn wer ohne eine erforderliche Genehmigung ein Gebäude errichtet, hat das Risiko einer baurechtswidrigen Ausführung selbst zu tragen (BVerwG, Beschluß vom 30. August 1996 - BVerwG 4 B 117.96 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 324).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar zunächst grundsätzlich anzunehmen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 66, 211 [BVerfG 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83]).
  • BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil imZusammenhang von Geldbußen wegen

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar zunächst grundsätzlich anzunehmen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 66, 211 [BVerfG 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (nur) dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 4 B 65.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Damit teilt der Grundsatz insoweit die Irrevisibilität des Landesbauordnungsrechts (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 6. März 1996 - BVerwG 4 B 184.95 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 35 = NVwZ-RR 1997, 82; Beschluss vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 B 69.97 - NJW 1998, 553).
  • OLG Köln, 26.11.2002 - 9 Sch 18/02

    Verfahrensbeendigung vor dem Schiedsgericht nach einer Erledigungserklärung;

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb nur in Ausnahmefällen angenommen werden, wenn sich anhand besonderer Umstände feststellen läßt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat (BVerwG NJW 1998, 553).
  • BVerwG, 04.07.2001 - 4 B 46.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Recht auf Gewährung

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 B 69.97 - NVwZ 1998, 276).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.07.1997 - 9 B 552.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7900
BVerwG, 23.07.1997 - 9 B 552.97 (https://dejure.org/1997,7900)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1997 - 9 B 552.97 (https://dejure.org/1997,7900)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1997 - 9 B 552.97 (https://dejure.org/1997,7900)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 553 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 1209
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 07.09.2005 - 4 B 49.05

    Gericht der Hauptsache; Nichtabhilfebeschluss, verfrühter; FFH-Gebiet,

    Denn das Ausgangsgericht hat über alle geltend gemachten Revisionszulassungsgründe in eigener Verantwortung und - für den Fall der Revisionszulassung - mit bindender Wirkung für das Revisionsgericht (§ 132 Abs. 3 VwGO) zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1997 - BVerwG 9 B 552.97 - NVwZ 1997, 1209 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2002 - 5 S 1484/02

    Einreichung der Begründung des Antrags auf Berufungszulassung beim

    Maßgeblicher Grund hierfür ist, dass das Ausgangsgericht in der Lage bleiben soll, über die Abhilfe oder Nichtabhilfe der Beschwerde auch bezüglich neuer Revisionszulassungsgründe in eigenständiger Verantwortung und mit Bindungswirkung für das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.07.1997 - 9 B 552.97 -, Buchholz 310 § 133) n.F.) VwGO Nr. 25 = NVwZ 1997, 1209).
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