Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 12.01.2000

Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00   

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BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00 (https://dejure.org/2000,1063)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2000 - 4 StR 284/00 (https://dejure.org/2000,1063)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2000 - 4 StR 284/00 (https://dejure.org/2000,1063)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 152a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 263 StGB; § 53 StGB
    Gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten; Tatmehrheit; Warenumtauschbetrug; Einzugsermächtigung; Minder schwerer Fall; Anwendbarkeit bei einer Zahlungskarte; Vollendung beim Betrug; Feststellung des Irrtums beim Betrug im Rahmen des Lastschriftverfahrens; ...

  • lexetius.com

    StGB § 152 a Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 152a Abs. 1 Nr. 1
    Tatbestandsmerkmale von § 152 a Abs. 1 Nr. 1 StGB

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Weihnachtseinkaufs-Fall

    § 152 a Abs. 1 StGB
    Fälschung einer EC-Karte; Nutzung im elektronischen Lastschriftverfahren

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    StGB BT, Verfälschen einer ec-Karte zwecks bargeldloser Zahlung im elektronischen Lastschriftverfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 46, 146
  • NJW 2001, 163
  • NStZ 2001, 140
  • StV 2000, 664
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 26.07.1972 - 2 StR 62/72

    EC-Karte I - § 266 StGB, Mißbrauchstatbestand, Vermögensfürsorgepflicht verneint

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
    Allerdings übernimmt die kartenausgebende Bank - anders als im herkömmlichen eurochequeGarantieverfahren (BGHSt 24, 386) - hierbei keine Garantie für die Zahlung; vielmehr erstellt das Handels- oder Dienstleistungsunternehmen an einer automatisierten Kasse mittels der im Magnetstreifen der ec-Karte gespeicherten Daten eine Lastschrift, auf welcher der Karteninhaber durch seine Unterschrift eine Einzugsermächtigung erteilt (vgl. Altenhain JZ 1997, 752, 759 mit Hinweisen zu unterschiedlichen Ausgestaltungen des Verfahrens in Fn. 86; Rossa CR 1997, 219, 223, 226; Gößmann WM 1998, 1264, 1271; Sprau in Palandt BGB 59. Aufl. § 676 f Rdn. 23, 29 f.; Nobbe in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch Bd. 1 § 63 Rdn. 4 und die im Anhang 7 zu §§ 67, 68 abgedruckten Ziff. 1 und 5 der Bedingungen für die Teilnahme am POZ-System (Händlerbedingungen)).

    Näherer Ausführungen zum Vorliegen eines Irrtums des Kassenpersonals, das unabhängig von der Benutzung automatisierter Kassen selbst - vor Übergabe der Ware - über die Echtheit der Karte getäuscht wurde (vgl. OLG München JZ 1977, 408, 409 mit zust. Anm. Sieber; Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 263 Rdn. 53; Lackner/Kühl aaO § 263 Rdn. 19; Tröndle/Fischer aa0 § 263 Rdn. 18 b m.w.N.), bedurfte es - anders als in der in NStZ 2000, 375 abgedruckten Senatsentscheidung - nicht. Im Blick auf das Risiko des Händlers im elektronischen Lastschriftverfahren verhält es sich hier vielmehr ebenso wie bei der Hingabe eines ungedeckten Schecks (Nack in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 3. Aufl. § 49 Rdn. 64 und 9; Altenhain JZ 1997, 752, 759; Rossa CR 1997, 219, 223); daß der Schaden nicht beim getäuschten Kassenpersonal, sondern beim Unternehmen eintrat, ist unerheblich (vgl. BGHSt 24, 386, 389).

  • BGH, 03.05.2000 - 2 StR 69/00

    Tatbestandsmerkmal "Euroscheckvordruck" iSd § 152a Abs. 1 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
    Dem wirksamen Schutz des Rechtsguts des § 152a StGB - die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (BTDrucks. 13/8587 S. 29; BGH, Beschluß vom 3. Mai 2000 - 2 StR 69/00, zum Abdruck in BGHSt bestimmt = NJW 2000, 2597, 2598; Ruß aaO § 152a Rdn. 2; Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht BT, Teilbd.

    Dies hat der Bundesgerichtshof zu § 152 a Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. bereits entschieden (BGH NJW 2000, 2597, 2598 m.w.N.).

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
    Bereits aus diesem Grunde vermag auch der Hinweis der Revision auf die Bemerkung des Großen Senats für Strafsachen, daß der Übergang von der bisherigen Praxis weitgehender Annahme des Fortsetzungszusammenhangs zur Anwendung der §§ 53, 54 StGB nicht zur Erhöhung des allgemeinen Strafenniveaus zu führen brauche (BGHSt 40, 138, 162), ihr nicht zum Erfolg zu verhelfen.
  • BGH, 17.03.1970 - 1 StR 491/69

    Anfertigung von so genannten Systemnoten - Zusammenkleben von Teilen

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
    Zur Auslegung dieses Begriffs kann auf § 146 StGB zurückgegriffen werden, an dem sich, wie ausgeführt, das 6. StrRG ausdrücklich orientiert hat: Nachmachen ist gleichbedeutend mit Herstellen einer falschen Zahlungskarte (Ruß aaO; Rudolphi aaO § 152 a Rdn. 6; Tröndle/Fischer aaO § 152 a Rdn. 4; vgl. auch BGHSt 23, 229, 232).
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
    Die jeweiligen tatbestandlichen, § 152 a StGB verletzenden Ausführungshandlungen sind nämlich nicht in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch (vgl. BGHSt 22, 206, 208; 27, 66, 67); dagegen vermögen der Umstand, daß der Angeklagte den Entschluß zur Begehung mehrerer Taten gleichzeitig gefaßt hat, ein einheitliches Ziel oder Motiv, eine Teilidentität von Vorbereitungshandlungen oder eine Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen Tateinheit nicht zu begründen (vgl. BGHSt 33, 163, 165; 43, 317, 319; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 18 ff.).
  • BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92

    Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
    Zwar ist die Garantiefunktion (zum Begriff vgl. BGHSt 38, 281, 283 f.), wie der an "sonstige Karten" angeschlossene Relativsatz in § 152 a Abs. 4 Nr. 1 StGB belegt, Merkmal aller Zahlungskarten (vgl. etwa Kreß NJW 1998, 633, 641; Hefendehl NStZ 2000, 348, 349); an die Garantie des Kartenausstellers hat der Gesetzgeber des 6. StrRG bewußt angeknüpft (BTDrucks. aaO).
  • BGH, 23.03.2000 - 4 StR 19/00

    Voraussetzungen an die Feststellung eines Irrtums (Bankmitarbeiter); Betrug;

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
    Näherer Ausführungen zum Vorliegen eines Irrtums des Kassenpersonals, das unabhängig von der Benutzung automatisierter Kassen selbst - vor Übergabe der Ware - über die Echtheit der Karte getäuscht wurde (vgl. OLG München JZ 1977, 408, 409 mit zust. Anm. Sieber; Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 263 Rdn. 53; Lackner/Kühl aaO § 263 Rdn. 19; Tröndle/Fischer aa0 § 263 Rdn. 18 b m.w.N.), bedurfte es - anders als in der in NStZ 2000, 375 abgedruckten Senatsentscheidung - nicht. Im Blick auf das Risiko des Händlers im elektronischen Lastschriftverfahren verhält es sich hier vielmehr ebenso wie bei der Hingabe eines ungedeckten Schecks (Nack in Müller-Gugenberger/Bieneck, Wirtschaftsstrafrecht 3. Aufl. § 49 Rdn. 64 und 9; Altenhain JZ 1997, 752, 759; Rossa CR 1997, 219, 223); daß der Schaden nicht beim getäuschten Kassenpersonal, sondern beim Unternehmen eintrat, ist unerheblich (vgl. BGHSt 24, 386, 389).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1992 - 2 Ss 267/92
    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
    Die Rechtsprechung hat es daher wiederholt abgelehnt, aus der Verwendung des Plurals begriffliche Folgerungen zu ziehen (RGSt 55, 101, 102 und BGHSt 23, 46, 53 sowie OLG Düsseldorf NJW 1993, 869 zu § 125 Abs. 1 StGB (Menschen, Sachen); BGH NJW 1995, 1686 zu § 180 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (diese)).
  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
    Die Rechtsprechung hat es daher wiederholt abgelehnt, aus der Verwendung des Plurals begriffliche Folgerungen zu ziehen (RGSt 55, 101, 102 und BGHSt 23, 46, 53 sowie OLG Düsseldorf NJW 1993, 869 zu § 125 Abs. 1 StGB (Menschen, Sachen); BGH NJW 1995, 1686 zu § 180 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (diese)).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - 4 StR 284/00
    Die jeweiligen tatbestandlichen, § 152 a StGB verletzenden Ausführungshandlungen sind nämlich nicht in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch (vgl. BGHSt 22, 206, 208; 27, 66, 67); dagegen vermögen der Umstand, daß der Angeklagte den Entschluß zur Begehung mehrerer Taten gleichzeitig gefaßt hat, ein einheitliches Ziel oder Motiv, eine Teilidentität von Vorbereitungshandlungen oder eine Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen Tateinheit nicht zu begründen (vgl. BGHSt 33, 163, 165; 43, 317, 319; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 18 ff.).
  • BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92

    Anforderungen an den Versuch der räuberischen Erpressung - Nötigung mehrerer

  • BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94

    Anforderungen an ein Abhängigkeitsverhältnis bei der Förderung der Prostitution -

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 486/99

    Vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Natürliche und tatbestandliche

  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 742/94

    Einheitlicher Tatentschluß - Verschiedene Gefahrenlagen - Natürliche

  • BGH, 19.06.1975 - 3 StR 160/75

    Verjährung einer Strafandrohung aufgrund Änderung der Strafandrohungen dieser

  • BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Zusammentreffen mehrerer

  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 218/90

    Strafschärfende Berücksichtigung von Merkmalen

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

  • OLG München, 26.07.1976 - 2 Ws 194/76
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

  • BGH, 25.06.1952 - 5 StR 509/52
  • BGH, 20.02.1951 - 3 StR 64/50
  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94

    Strafmaß - Serientäter

  • BGH, 18.09.1995 - 1 StR 463/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatenzusammenhang - Strafmilderung - Einzelfallbewertung -

  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 307/92

    Bemessung von Einsatzstrafe und Gesamtstrafe - Bedenken gegen

  • RG, 26.10.1934 - 1 D 1033/34

    1. Muß bei dem Münzverbrechen nach § 146 StGB. der Täter erkannt haben, daß ihm

  • BGH, 21.11.2001 - 2 StR 260/01

    Abhebung am Geldautomaten

    Vielmehr erteilt der Karteninhaber durch seine Unterschrift lediglich eine Einzugsermächtigung, so daß der Geschäftspartner das Risiko der Nichteinlösung trägt (BGHSt 46, 146, 148, 150).
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    aa) Bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den Nichtberechtigten - wie sie hier vorliegt - oder bei einer Kreditrahmenüberschreitung durch den Berechtigten im POZ-System (Point of sales ohne Einlösungsgarantie) bzw. ELV-System (elektronisches Lastschriftverfahren) liegt vollendeter Betrug zu Lasten des Händlers vor (BGHSt 46, 146, 153; BGH NJW 2003, 1404; NStZ 2009, 245; wistra 2009, 107; Beschluss vom 19.10.2011 - 4 StR 409/11; KG, Beschluss vom 29.12.1999 - 1 HEs 244/99, juris; OLG Hamm wistra 2012, 161; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 263 Rn. 59, § 263a Rn. 15; Schönke/Schröder/Cramer/Perron, StGB, 28. Aufl., § 263 Rn. 30, § 263a Rn. 13).

    Näherer Ausführungen zum Vorliegen eines Irrtums des Kassenpersonals, das unabhängig von der Benutzung automatisierter Kassen selbst vor der Übergabe der Ware über die Berechtigung zur Verwendung der Karte getäuscht wurde, bedurfte es nicht (BGHSt 46, 146, 153 f.).

    Die Maestro-Karte stellt zwar eine Zahlungskarte mit Garantiefunktion im Sinne des § 152b StGB dar (BGH NStZ 2012, 318), so dass derjenige, der eine solche Karte verfälscht und/oder verwendet, sich auch dann nach dieser Bestimmung strafbar macht, wenn er sie nicht mit Garantiefunktion verwendet (BGH NStZ-RR 2008, 280; BGHSt 46, 146, 148f. zu § 152a StGB i.d.F. vom 26.01.1998, die nur Zahlungskarten mit Garantiefunktion erfasste; Fischer a.a.O. § 152a Rn. 4).

    Das Ergebnis des Verfälschens muss eine falsche, d.h. eine unechte Zahlungskarte sein, deren Inhalt nicht mehr vom berechtigten, aus der Karte ersichtlichen Aussteller herrührt (BGHSt 46, 146, 152; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, a.a.O., § 152a Rn. 5).

  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 41/17

    Betrug (erforderliche Zurechnung der Verfügung zum Geschädigten beim

    Dagegen vermag allein der Umstand, dass der Täter den Entschluss mehrerer Taten gleichzeitig gefasst hat und ein einheitliches Ziel verfolgt, weder die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit noch eine Tateinheit zu begründen, wenn sich die Ausführungshandlungen nicht überschneiden (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2000 - 4 StR 284/00, BGHSt 46, 146 und Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 4 StR 38/15, wistra 2016, 70).
  • OLG Rostock, 06.02.2019 - 20 RR 90/18

    Betrug: Bezahlung an einem Selbstbedienungsterminal mit dem elektronischen

    Aufgrund dieser Einzugsermächtigung zieht der Händler den geschuldeten Betrag über seine Bank als erste Inkassostelle bei der Bank des Kunden als zweite Inkassostelle ein (vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2000, Az. 4 StR 284/00, m.w.N.; KG Berlin, Urteil vom 02.08.2000, Az. 23 U 3796/99, jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Das ist der Fall, wenn zwischen mehreren menschlichen, strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise (objektiv) auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellt und die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (sog. natürliche Handlungseinheit; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. März 1953 - 2 StR 801/52, BGHSt 4, 219, 220, vom 21. September 2000 - 4 StR 284/00, BGHSt 46, 146, 153, und vom 29. März 2012 - 3 StR 422/11, NStZ 2012, 525).
  • OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17

    Zurücktreten einer Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitigem Besitz von

    Dagegen vermögen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks oder eine Mittel-Zweck-Verknüpfung eine für die Erfüllung des Vorrangs nach § 21 StVG erforderliche Tateinheit nicht zu begründen (vgl. BGHSt 33, 163, 165; BGHSt 43, 317, 319; BGHSt 46, 146, 153; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2008, 51; Göhler OWiG, 17. Auflage § 21 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 2 Ss OWi 28/07

    Zur Anwendung des Ordnungswidrigkeitengesetzes bei Schwarzarbeit

    Dagegen vermögen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks oder eine Mittel-Zweck-Verknüpfung Tateinheit nicht zu begründen (vgl. BGHSt 33, 163, 165 = NJW 1985, 1967, 1968; BGHSt 43, 317, 319 = NJW 1998, 1001; BGHSt 46, 146, 153 = NJW 2001, 163, 165).
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 439/09

    Verabredung der gewerbs- und bandenmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit

    b) Danach ist ein Versuch des (gewerbs- und bandenmäßigen) Nachmachens von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (§§ 152 b Abs. 1 und 2, 152 a Abs. 1 Nr. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) erst dann gegeben, wenn der Täter vorsätzlich und in der tatbestandsmäßigen Absicht mit der Fälschungshandlung selbst - also dem Herstellen der falschen Karte (vgl. BGHSt 46, 146, 152) - beginnt.
  • BGH, 09.10.2018 - 5 StR 153/18

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Prepaid-Kreditkarte;

    Denn es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass taugliches Tatobjekt des § 152b StGB auch ein Falsifikat sein kann, das lediglich äußerlich den Anschein einer Karte mit Garantiefunktion erweckt, aus technischen Gründen aber nur für Transaktionen verwendet werden kann, bei denen keine Garantiefunktion des (vermeintlichen) Kartenausstellers ausgelöst wird (vgl. BGH, Urteile vom 4. Dezember 2013 - 2 StR 2/13, NStZ 2014, 265, und vom 21. September 2000 - 4 StR 284/00, NStZ 2001, 140).
  • BGH, 17.06.2008 - 1 StR 229/08

    Anhörungsrüge

    Demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob die Angeklagten die Karten auch im Rahmen der vorhandenen Garantiefunktion benutzen wollten oder nicht (BGHSt 46, 146, 149 ff.).
  • BGH, 13.10.2011 - 3 StR 239/11

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Maestro-Karte); Tateinheit

  • BGH, 04.12.2013 - 2 StR 2/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Herstellen von Karten, die

  • BGH, 05.12.2012 - 2 StR 117/12

    Fälschung von Zahlungskarten und Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Tateinheit:

  • BGH, 27.01.2004 - 3 StR 454/03

    Beihilfe (objektiv förderlicher Tatbeitrag; Anteil an der Beute; bloße

  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 656/11

    Gewerbsmäßige und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion

  • OLG München, 26.06.2006 - 5St RR 181/05

    Urteilsfeststellungen zu Tatzeit und Tatort bei Vielzahl von Straftaten -

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,212
OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99 (https://dejure.org/2000,212)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2000 - Verg 3/99 (https://dejure.org/2000,212)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - Verg 3/99 (https://dejure.org/2000,212)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überörtliche Betätigung von Gemeinden im Bereich der Abfallentsorgung; Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde außerhalb ihres Territoriums; Pflicht der Vergabestelle zur Prüfung des § 107 Gemeinderordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GONW); ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    AWISTA

    Awista / Kommunalbetrieb als auswärtiger Anbieter

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Abfallentsorgung einer Nachbarstadt

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Beschwerde zur AWISTA-Entscheidung zurückgezogen

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 163 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 714
  • NVwZ 2001, 11 (Ls.)
  • NZBau 2000, 155
 
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Wird zitiert von ... (163)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99

    Verwertung von Altautos durch eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99
    Aus diesem Gesetzeszweck folgt ferner, daß die Interessen privatwirtschaftlicher Unternehmen, die durch eine gegen § 107 GO NW verstoßende Ausweitung kommunaler Wirtschaftstätigkeit beeinträchtigt werden, in den Schutzbereich der Norm mit einbezogen sind (ebenso: 2. Zivilsenat des OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.10.1999 - 2 U 7/99).

    Die Bestimmungen in § 107 GO NW sind (auch) bieterschützend (vgl. oben II. 1.a) und OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.1999 - 2 U 7/99).

    Hierzu hat der 2. Zivilsenat des OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 28.10.1999 (2 U 7/99) zu Recht ausgeführt, daß Einrichtungen zwar grundsätzlich nicht in der Absicht geführt werden dürfen, einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abzuwerfen.

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99
    Der Antragstellerin als der unterliegenden Partei fallen die Kosten des gesamten Nachprüfungsverfahrens (erste und zweite Instanz) zur Last (§ 128 Abs. 3 u. Abs. 4 GWB analog; vgl. Senatsbeschluß vom 13.04.1999 - Verg 1/99 -, BauR 1999, 751 = NJW 2000, 145).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Denn die Müllsammlung nebst Abfuhr durch ein kommunal beherrschtes Unternehmen in Privatrechtsform sei auch auf dem Gebiet einer anderen Kommune - nach der AWISTA-Entscheidung (vom 12.1. 2000 - Verg 3/99) des Senats - als privilegierte Tätigkeit im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GO NRW anzusehen.

    Diese nur unterschiedlich formulierten, nach Sinn und Zweck aber gleichen Vorschriften haben zweifellos bieterschützenden Charakter (vgl. Senat, NZBau 2000, 155 - AWISTA).

    Das trifft auf § 107 GO NRW, auch dessen Absatz 2, zu, wie der Senat schon in der AWISTA-Entscheidung (NZBau 2000, 155 f.) herausgearbeitet hat (vgl. auch die nachfolgenden Ausführungen).

    Dieses Ergebnis läßt sich entweder damit begründen, dass die Beigeladene - unter Zwischenschaltung der ... - vom ... beherrscht wird und damit als ein Unternehmen anzusehen ist, mit dem und durch das ein Verband von Kommunen (hier: der ...) gemeindewirtschaftsrechlich agiert [so die Vergabekammer im angefochtenen Beschluss], oder damit, dass die Beigeladene einen Verstoß des ... (eines Normadressaten) gegen das (modifizierte) Verbot der wirtschaftlichen Betätigung aus § 107 GO NRW unterstützt und in einem solchen gesetzwidrigen Zusammenwirken des ... und der Beigeladenen eine wettbewerbswidrige und unlautere Verhaltensweise (auch) der Beigeladenen zu sehen sein kann [so schon die Argumentation des Senats in der AWISTA-Entscheidung, NZBau 2000, 155, 156].

    Nach erneuter Überprüfung verbleibt daher der Senat bei seiner schon in der AWISTA-Entscheidung (NZBau 2000, 155) vertretenen Ansicht, dass § 107 GO NRW (insgesamt) in der Gemengelage kommunalwirtschaftlicher und privatwirtschaftlicher Betätigung - nach dem Willen des Landesgesetzgebers - (auch) eine den Wettbewerb regelnde Funktion hat.

    An dieser schon in der AWISTA-Entscheidung vertretenen Ansicht (NZBau 2000, 155, 156 f.) hält der Senat fest.

    Richtig und dem Sinn und Zweck des gesamten § 107 GO NRW entsprechend ist es vielmehr, positiv zu verlangen, dass auch mit grenzüberschreitenden, nach § 107 Abs. 2 GO NRW privilegierten Tätigkeiten der öffentliche Zweck der handelnden kommunalen "Einrichtung" erfüllt werden muss (vgl. schon die AWISTA-Entscheidung des Senats, NZBau 2000, 155, 156 li. Sp.) oder zumindest zur Erfüllung ihres öffentlichen Zwecks beigetragen werden muss.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - 15 B 122/08

    Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde

    OVG Rh.-Pf., Urteil vom 21.3.2006 - 2 A 11124/05.OVG -, GewArch 2006, 288, 289; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2000 - Verg 3/99 -, NVwZ 2000, 714, 715; Jarass, DVBl. 2006, S. 1, 2; .
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08

    Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen

    Nicht aber sind einzelne Leistungspreise einer Prüfung auf Angemessenheit zu unterziehen (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2000, 155, 157; BayObLG NZBau 2003, 105, 107; 342, 344 f.; NZBau 2004, 294 f.; OLG Celle NZBau 2000, 105; OLG Saarbrücken NZBau 2004, 117, 118 f.; OLG Dresden VergabeR 2003, 64, 67).
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