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   OLG Dresden, 04.04.2000 - 14 U 3611/99   

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OLG Dresden, 04.04.2000 - 14 U 3611/99 (https://dejure.org/2000,2437)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.04.2000 - 14 U 3611/99 (https://dejure.org/2000,2437)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. April 2000 - 14 U 3611/99 (https://dejure.org/2000,2437)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Marke; Unterlassungsanspruch; Öffentliche Person; Öffentlichkeit; Berühmtheit; Bach

  • Judicialis

    MarkenG § 30; ; MarkenG § ... 14 Abs. 1; ; MarkenG § 14 Abs.; ; MarkenG § 3; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; UWG § 1; ; BGB § 826; ; ZPO § 256; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 ZPO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Johann-Sebastian-Bach"; Freihaltebedürfnis für Benutzung des Namens und des Bildnisses; Verwechslungsgefahr mit einer eingetragenen Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 615
  • ZUM 2000, 759
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2000 - 14 U 3611/99
    Nach der Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung des Art. 5 Abs. 1 MarkenRiL, die auch für § 14 Abs. 1, Abs. 2 MarkenG verbindlich ist, mit dem die genannte Richtlinienbestimmungen im Wesentlichen wortgleich umgesetzt wurde, hängt die Annahme einer Markenverletzung davon ab, "ob die Marke zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen als solchen eines bestimmten Unternehmens, also als Marke, benutzt wird" (EuGH JZ 1999, 835, 836 Tz. 38 - BMW/Deenik m. Anm. v. Kur).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2000 - 14 U 3611/99
    Hinsichtlich der Ähnlichkeit der Marken ist auf den Gesamteindruck abzustellen, den diese bei dem Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren hervorrufen (siehe BGH WRP 1999, 855 - Monoflam/Polyflam; Fezer, MarkenG, 2. Aufl. 1999, § 14 Rdn. 121 ff., 148 ff., 271 ff., jeweils m. w. N.).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2000 - 14 U 3611/99
    Es entsteht der Anschein, dass der Beklagte die dem Markenrecht immanente und deshalb wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung in unlauterer Weise zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH GRUR 1998, 412, 414 - Analgin).
  • BPatG, 25.11.1997 - 24 W (pat) 188/96

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft von Abbildungen allgemein bekannter

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2000 - 14 U 3611/99
    Im übrigen ist nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (vgl. BPatG GRUR 1998, 1021, 1022 f. - Mona Lisa) davon auszugehen, dass eine Abbildung des genannten Bildnisses wegen fehlender Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG sowie als übliches Zeichen i. S. v. § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG von der Markeneintragung ausgeschlossen wäre, weil es sich dabei um ein allgemein bekanntes Kunstwerk handelt, so dass eine Verwendung des Bildnisses seitens der Klägerin auf ihren Porzellan-Produkten schon allein aus diesem Grunde nicht in den Schutzbereich der Marke des Beklagten fällt.
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2000 - 14 U 3611/99
    Das erstrebte Urteil ist infolge seiner Rechtswirkung geeignet, diese Gefahr zu beseitigen (nur BGH NJW 1986, 2507).
  • OLG Dresden, 04.04.2000 - 14 U 3504/99

    "Johann-Sebastian-Bach"; Freihaltebedürfnis für Benutzung des Namens und des

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2000 - 14 U 3611/99
    Der Anregung des Beklagten, das Verfahren bis zur Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes über den Antrag des Beklagten in dem Verfahren 14 U 3504/99 auf Löschung der Marke Nr. xxxxxxxxxxxxxxx auszusetzen, war nicht zu folgen.
  • OLG Frankfurt, 09.10.1997 - 6 U 147/96

    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Marke durch eine Privatperson

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2000 - 14 U 3611/99
    Deshalb gehe auch der Hinweis auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 09.10.1997 "Classe E" (GRUR 1998, 704) fehl, da dieser Entscheidung keineswegs ein gleichgelagerter Fall zugrunde läge.
  • BPatG, 04.02.2011 - 25 W (pat) 182/09

    Neuschwanstein - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren -

    Zu solchen Angaben können z. B. die Namen berühmter historischer Personen zu zählen sein (vgl. dazu OLG Dresden, NJW 2001, 615, Tz. 47 - Johann Sebastian Bach).
  • BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 35/06

    Ringelnatz

    Des Weiteren verweist sie auf die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Dresden zu dem Namen "Johann Sebastian Bach" (NJW 2001, 615 ff.).

    Damit in Einklang steht die von der Markeninhaberin für ihre Argumentation in Anspruch genommene Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden zum Schutzumfang der Wort-/Bildmarke "Johann Sebastian Bach" (OLG Dresden, NJW 2001, 615, 616 - Johann Sebastian Bach).

  • OLG Hamm, 18.04.2002 - 4 U 154/01

    Markenrechtliche Relevanz des Vertriebs einer satirischen Darstellung der

    Mit Blick auf das Wesen der Marke und die Entstehungsgeschichte, die Begründung und den Zweck von Art. 5 Abs. 5 MRRL, der als Hinweis auf eine Ausrichtung des Markenschutzes auf Zeichenverwendungen zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen entsprechend der Markendefinition in § 3 Abs. 1 MarkenG verstanden wird, wird das in Rechtsprechung und einem Teil der Literatur (so etwa KG NJW-RR 1997, 937 -Satirische Anlehnung an Marke; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1060, 1061 -Bild Dir keine Meinung; OLG Dresden NJW 2001, 615, 616 -Johann Sebastian Bach; Piper GRUR 1996, 434; Sack GRUR 1996, 668) bejaht.
  • OLG Hamm, 17.10.2006 - 4 U 101/06

    Verletzung einer Marke durch Bezeichnung eines Brots

    Voraussetzung für eine Markenverletzung nach § 14 Abs. 2 Ziff. 2 MarkenG ist nämlich eine markenmäßige Benutzung der beanstandeten Bezeichnung (OLG Dresden NJW 2001, 615 - Johann Sebastian Bach; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14 Rz. 169; Fezer, MarkenR, 3. Aufl., § 8 MarkenG Rz. 117 y).
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 20 U 139/00

    Markenwirkung bei Neubefüllung von Besprudelungsgeräten

    Im Anschluss an die warenzeichenrechtliche Rechtsprechung, die eine zeichenmäßige Benutzung verlangte, ist unter der Geltung des Markengesetzes umstritten, ob die Anwendungsbereiche der § 14 Abs. 2 Nr. 1 - 3 MarkenG eine markenmäßige Benutzung des geschützten Zeichens verlangen (bejahend: KG NJW-RR 1997, 937 - Satirische Anlehnung an Marke - Telekom; GRUB 1997, 295, 296 - Alles wird teurer; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1060, 1061 - Bild Dir keine Meinung; GRUR 1996, 982, 983 - Für Kinder; OLG Dresden NJW 2001, 615, 616 - Johann Sebastian Bach; OLG München Mitt 1996, 174, FAT TIRE; Piper GRUR 1996, 434; von Gamm WRP 1993, 797; Deutsch GRUB 1995, 321; verneinend: Fezer GRUR 1996, 566 und Markengesetz, 2. Aufl., § 14 Rdn. 32; Starck GRUB 1996, 688; Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 6. Aufl. § 14 Rdn. 68; Ingerl/Rohnke § 19 Anm. 53).
  • KG, 20.11.2001 - 5 U 4282/00

    Voraussetzungen einer markenrechtlich relevanten Verwechslungsgefahr

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Senat der Auffassung, der Schutzbereich von Marken, die aus der Kunstgeschichte bekannte Namen oder Bildnisse verwenden, sei eng zu fassen (vgl. dazu etwa OLG Dresden NJW 2001, 615), nicht folgt (vgl. Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., MarkenG § 8 Rdn. 117 x; Seifert, Markenschutz und urheberrechtliche Gemeinfreiheit, WRP 2000, 1014/1019).
  • BPatG, 09.03.2011 - 27 W (pat) 160/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dürer-Hotel" - Unterscheidungskraft und kein

    Die Kombination "Dürer-Hotel" ist anders zu behandeln als der Name "Leonardo da Vinci", der als Name einer historischen Persönlichkeit als Teil des kulturellen Erbes der Menschheit galt (BPatG MarkenR2008, 33 - Leonardo da Vinci); so dass es nicht darauf ankommt, ob ihm das Publikum einen Markencharakter zuordnet (vgl. auch OLG Dresden NJW 2001, 615 - Johann Sebastian Bach; BPatGE 42, 275 - Fr. Marc; BPatG GRUR 2006, 591 - Georg Simon Ohm; Gött in GRUR 2001, 615; Onken, Die Verwechslungsgefahr bei Namensmarken, 2011, S. 110 f.).
  • LG Berlin, 08.01.2008 - 15 O 484/07
    (BGH GRUR 03, 792, 793 - Festspielhaus II; GRUR 01, 158, 160 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; so auch die Instanzgerichte z.B. OLG Dresden NJW 01, 615, 617 - Johann S. Bach) Zwar wird dabei traditionell ein weiter Beurteilungsmaßstab angelegt, der bereits dann erfüllt sein soll, wenn für den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (BGH GRUR 04, 154, 155 - Farbmarkenverletzung II) die Möglichkeit besteht in dem Zeichen einen Herkunftshinweis zu erkennen, was jedoch insbesondere bei, wie hier streitgegenständlichen, Buchtiteln regelmäßig fern liegend ist (Ingerl/Rohnke § 14 Rn. 111).
  • OLG Hamm, 06.12.2001 - 4 U 118/01

    Unterlassung einer Bezeichnung für Gasfüllungen für die Produktion von

    Mit Blick auf das Wesen der Marke und die Entstehungsgeschichte, die Begründung und den Zweck von Art. 5 Abs. 5 MRRL, der als Hinweis auf eine Ausrichtung des Markenschutzes auf Zeichenverwendungen zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen entsprechend der Markendefinition in § 3 Abs. 1 MarkenG verstanden wird, wird das in Rechtsprechung und einem Teil der Literatur (so etwa KG NJW-RR 1997, 937 -Satirische Anlehnung an Marke; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1060, 1061 -Bild Dir keine Meinung; OLG Dresden NJW 2001, 615, 616 -Johann Sebastian Bach; Piper GRUR 1996, 434; Sack GRUR 1996, 668) bejaht.
  • BPatG, 08.09.2004 - 32 W (pat) 253/03
    Der Ansicht des OLG Dresden (NJW 2001, 615 - Johann Sebastian Bach), wonach die Namen bekannter historischer Persönlichkeiten, insbesondere Komponisten, generell kennzeichnungsschwach seien, kann nicht ohne weiteres gefolgt werden; es handelt sich hier um eine Frage des Einzelfalls unter Berücksichtigung des konkreten Warenbezugs.
  • BPatG, 12.05.2004 - 32 W (pat) 82/03
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