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   BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03   

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BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03 (https://dejure.org/2003,1122)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.2003 - 6 C 10.03 (https://dejure.org/2003,1122)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - 6 C 10.03 (https://dejure.org/2003,1122)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GewO § 14 Abs. 1, § 35 Abs. 1
    Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GewO § 14 Abs. 1, § 35 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Gewerbeuntersagungsverfügung wegen Unzuverlässigkeit; Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung; Gewerbeanmeldung als solche begründet weder Rechte noch Pflichten; Wesentliche Kennzeichnung eines Strohmanns

  • Judicialis

    GewO § 14 Abs. 1; ; GewO § 35 Abs. 1

  • bund.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 14 Abs. 1 § 35 Abs. 1
    Zu den Voraussetzungen der Gerwerbeuntersagung; Kriterien für die Annahme eines Strohmann-/ Strohfrauverhältnisses bei einer Gewerbeanzeige

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 791 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 103
  • DVBl 2004, 129
  • DÖV 2004, 398
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 3.81

    Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Adressat

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03
    In der Rechtsprechung ist der Strohmann auch als jederzeit steuerbare Marionette bezeichnet worden, die von dem "Hintermann" vorgeschoben wird, um zwecks Täuschung des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs die wahren faktisch-wirtschaftlichen Machtverhältnisse zu verschleiern (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 3.81 - BVerwGE 65, 12 = Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 39, S. 23 = GewArch 1982, 334).

    Dabei liegt der eigentliche Sinn der rechtlichen Erfassung des Strohmannverhältnisses darin, den Hintermann in den gewerblichen Ordnungsrahmen einzubeziehen, nicht darin, den Strohmann daraus zu entlassen (Urteile vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 - und - BVerwG 1 C 3.81 - jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92

    Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft,

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03
    a) Die Klägerin hat nach den Feststellungen des Berufungsgerichts im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerspruchsbescheides das ihr untersagte Gewerbe im Sinne einer werbenden, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit nicht ausgeübt und dazu auch keine konkreten Vorbereitungsmaßnahmen wie etwa Beschaffung von Betriebsräumen oder Einstellung von Personal getroffen, was ausreichen kann (Beschluss vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 1 B 162.92 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 53 = GewArch 1993, 156).

    Das Gewerberecht muss im Interesse der Wirksamkeit des ordnungsrechtlichen Instrumentariums an das äußere Bild der gewerblichen Betätigung anknüpfen (Beschluss vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 1 B 162.92 - GewArch 1993, 156 ).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78

    Private Krankenanstalt - Erlaubnispflicht

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03
    Ein Strohmannverhältnis ist nur dann anzunehmen, wenn eine genaue Analyse der Innenbeziehungen erweist, dass ein Gewerbetreibender zur Verschleierung der wirklichen Machtverhältnisse eine natürliche oder juristische Person vorschiebt, die ohne eigene unternehmerische Tätigkeit nur als Marionette des Gewerbetreibenden am Wirtschaftsleben teilnimmt (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 - Buchholz 451.20 § 30 GewO Nr. 2, S. 5 = GewArch 1982, 200 ).

    Dabei liegt der eigentliche Sinn der rechtlichen Erfassung des Strohmannverhältnisses darin, den Hintermann in den gewerblichen Ordnungsrahmen einzubeziehen, nicht darin, den Strohmann daraus zu entlassen (Urteile vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 20.78 - und - BVerwG 1 C 3.81 - jeweils a.a.O.).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 1.78

    Gewerberecht - Untersagung

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03
    Aus der Rechtsfolge dieser Vorschrift ist abzuleiten, dass Voraussetzung für eine Gewerbeuntersagung grundsätzlich ist, dass zu ihrem Zeitpunkt ein Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 1.78 - GewArch 1982, 302; vgl. auch Beschluss vom 19. Februar 1993 - BVerwG 1 B 20.93 - GewArch 1995, 117).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht den Fortbestand einer Gewerbeanzeige nur als Indiz für eine Gewerbeausübung, nicht aber als Beweis für die Fortführung eines Gewerbes seiner Beurteilung zugrunde gelegt (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 1.78 - GewArch 1982, 302).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03
    Für die Beurteilung einer Gewerbeuntersagungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zugrunde zu legen (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 146.80 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 37 = GewArch 1982, 294).
  • BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei GmbH-Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit,

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03
    Diese Vorschrift gestattet es, einer Person, die nicht Gewerbetreibender ist, die künftige Ausübung eines Gewerbes zu untersagen (vgl. dazu Urteil vom 19. Dezember 1995 - BVerwG 1 C 3.93 - BVerwGE 100, 187 = Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 61 = GewArch 1996, 241).
  • BVerwG, 16.03.1982 - 1 C 124.80

    Gewerberecht - Untersagung

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03
    Es muss allerdings bei Einleitung des Untersagungsverfahrens ausgeübt worden sein (vgl. dazu Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 C 124.80 - GewArch 1982, 303; s. auch OVG NRW, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 4 A 4559/99 - GewArch 2000, 387 = NVwZ-RR 2000, 779).
  • VGH Hessen, 30.01.2003 - 8 UE 4048/00

    Strohmannverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03
    Der Verwaltungsgerichtshof hat der Berufung des Beklagten mit Urteil vom 30. Januar 2003 (GewArch 2003, 197) im Wesentlichen aus folgenden Gründen stattgegeben: Die Gewerbeuntersagung sei zu Recht erfolgt.
  • BVerwG, 30.09.1976 - I C 32.74

    Gewerbetreibender - Vorstand einer Aktiengesellschaft - Gesellschafter einer GmbH

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03
    Die eine Person gibt nur ihren Namen für den Gewerbebetrieb her und dient dem wahren Gewerbetreibenden als "Aushängeschild" (Urteil vom 30. September 1976 - BVerwG 1 C 32.74 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 32, S. 5 = GewArch 1977, 14 ).
  • BVerwG, 19.02.1993 - 1 B 20.93

    Gewerbeuntersagungsverfahren - Betriebsaufgabe

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03
    Aus der Rechtsfolge dieser Vorschrift ist abzuleiten, dass Voraussetzung für eine Gewerbeuntersagung grundsätzlich ist, dass zu ihrem Zeitpunkt ein Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 1.78 - GewArch 1982, 302; vgl. auch Beschluss vom 19. Februar 1993 - BVerwG 1 B 20.93 - GewArch 1995, 117).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1999 - 4 A 4559/99
  • BFH, 08.05.2014 - III R 21/12

    Kindergeld - Wohnsitz einer natürlichen Person i. S. des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG

    Die Anzeige eines Gewerbes nach § 14 der Gewerbeordnung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 2003  6 C 10/03, Gewerbearchiv 2003, 482), die als solche nicht geeignet ist, eine nach den tatsächlichen Umständen zu beurteilende Wohnsitzbegründung i.S. des § 8 AO zu ersetzen.
  • BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 2.09

    Bankgeschäft; Kreditgeschäft; Erlaubnispflicht; Erlaubnisvorbehalt; Betreiben;

    Dort erstreckt er sich über das rechtsgeschäftliche Handeln hinaus auch auf sonstige unternehmerisch-werbende Tätigkeiten, um eine effiziente Gewerbeaufsicht zu gewährleisten (vgl. Urteil vom 14. Juli 2003 - BVerwG 6 C 10.03 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 70 m.w.N.; Beschluss vom 9. März 2004 - BVerwG 6 B 4.04 - GewArch 2004, 482).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2022 - 4 B 61/21

    Schließung und Versiegelung einer für das "Königreich Deutschland" geführten

    vgl. zum Strohmann-Verhältnis BVerwG, Urteil vom 14.7.2003 - 6 C 10.03 -, juris, Rn. 25, m. w. N.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02   

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https://dejure.org/2003,1294
BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02 (https://dejure.org/2003,1294)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.2003 - 1 B 386.02 (https://dejure.org/2003,1294)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 1 B 386.02 (https://dejure.org/2003,1294)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 60, 125, 124 Abs. 6, § 166
    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung des Antrags auf Prozesskostenhilfe; Versäumung der Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Verwerfung der Berufung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 60, 125, 124 Abs. 6, § 166
    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; Versäumung der Begründungsfrist; Verwerfung der Berufung; Wiedereinsetzung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung des Antrags auf Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Ungenügende Beachtung des innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingegangenen Schriftsatz zur Beantragung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten - Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei ausstehender Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 124 a Abs. 6; VwGO § 60
    Verfahrensmangel, Berufung, Berufungsbegründung, Frist, Prozesskostenhilfe, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Anwaltszwang

  • Judicialis

    VwGO § 60; ; VwGO § 125; ; VwGO § 124 Abs. 6; ; VwGO § 166

  • rechtsportal.de

    VwGO § 60 § 125 § 124 Abs. 6 § 166
    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung des Antrags auf Prozesskostenhilfe; Versäumung der Begründungsfrist - Wiedereinsetzung; Verwerfung der Berufung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 791 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 111
  • DVBl 2004, 68 (Ls.)
  • DÖV 2004, 628
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.01.1996 - 2 BvR 306/94

    Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Nur so konnte es den nach seinen Angaben auf Prozesskostenhilfe angewiesenen Kläger in die Lage versetzen, sich durch einen ihm beigeordneten Rechtsanwalt im Berufungsverfahren - und damit auch zur Abgabe der Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 6 Satz 1 VwGO - vertreten zu lassen (oder - nach einer etwaigen Ablehnung des Antrags - selbst zu entscheiden, ob er die Berufung zurücknimmt oder das Verfahren unter Beantragung von Wiedereinsetzung in die abgelaufene Begründungsfrist auf eigene Kosten fortsetzt [vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Januar 1996 - 2 BvR 306/94 - ]).

    Schließlich hätte der Kläger Prozesskostenhilfe beantragen können, ohne eine Berufungsbegründung vorzulegen; in diesem Falle hätte der Prozesskostenhilfeantrag nicht mit der vom Oberverwaltungsgericht gegebenen formalen Begründung abgelehnt werden können (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Januar 1996 a.a.O.; vgl. auch Kammer-Beschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 99/90 - NJW-RR 1993, 382).

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Schließlich hätte der Kläger Prozesskostenhilfe beantragen können, ohne eine Berufungsbegründung vorzulegen; in diesem Falle hätte der Prozesskostenhilfeantrag nicht mit der vom Oberverwaltungsgericht gegebenen formalen Begründung abgelehnt werden können (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Januar 1996 a.a.O.; vgl. auch Kammer-Beschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 99/90 - NJW-RR 1993, 382).
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Ohne über diesen - ordnungsgemäß begründeten und vollständigen - Antrag vorab zu entscheiden, hätte das Oberverwaltungsgericht die Berufung nicht als unzulässig verwerfen dürfen (a.A. OVG Koblenz, Beschluss vom 5. Mai 1999 - 10 A 10234/99 - AuAS 1999, 197; ähnlich für gerichtskostenfreie Verfahren ohne Anwalts- und Begründungszwang VGH Mannheim Beschluss vom 22. Mai 2001 - 7 S 646/01 - NVwZ-RR 2001, 802; vgl. demgegenüber zum sozialgerichtlichen Verfahren BVerfG, Kammer-Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 1 BvR 391/01 - FamRZ 2002, 531).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Wäre das Oberverwaltungsgericht so vorgegangen, dann hätte es hier Prozesskostenhilfe - im Hinblick auf den vorgelegten Sozialhilfebescheid und den erfolgreichen Antrag auf Zulassung der Berufung - bewilligen und dem Kläger mit Rücksicht hierauf nach § 60 VwGO Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist gewähren müssen (vgl. zuletzt Beschluss vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - DVBl 2002, 1050 zur Gewährung von Wiedereinsetzung in die Einlegungs- und Begründungsfrist m.w.N.; vgl. etwa auch BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 - NVwZ 2003, 341 = DVBl 2003, 130 und vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 - NJW 1993, 720).
  • BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02

    Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden;

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Namentlich kann sich der Kläger nicht darauf berufen, dass eine Berufungsbegründung nicht erforderlich gewesen wäre (vgl. Beschluss vom 22. Januar 2002 - BVerwG 1 B 11.02 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 22 und Beschluss vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 1 B 429.02 - AuAS 2003, 94 = BayVBl 2003, 412).
  • BVerfG, 26.09.2002 - 1 BvR 1419/01

    Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Wäre das Oberverwaltungsgericht so vorgegangen, dann hätte es hier Prozesskostenhilfe - im Hinblick auf den vorgelegten Sozialhilfebescheid und den erfolgreichen Antrag auf Zulassung der Berufung - bewilligen und dem Kläger mit Rücksicht hierauf nach § 60 VwGO Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist gewähren müssen (vgl. zuletzt Beschluss vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - DVBl 2002, 1050 zur Gewährung von Wiedereinsetzung in die Einlegungs- und Begründungsfrist m.w.N.; vgl. etwa auch BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 - NVwZ 2003, 341 = DVBl 2003, 130 und vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 - NJW 1993, 720).
  • BVerwG, 21.01.1999 - 1 B 3.99
    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Denn der unbemittelte Kläger, der während des Laufs der Rechtsmittelfrist (oder - wie hier - Rechtsmittelbegründungsfrist) ein formell ordnungsgemäßes Prozesskostenhilfegesuch eingereicht hat, hat alles getan, was von ihm zur Wahrung der Frist erwartet werden kann (vgl. Beschluss vom 21. Januar 1999 - BVerwG 1 B 3.99 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38 unter Hinweis auf BGH, NJW-RR 1993, 451 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2001 - 7 S 646/01

    Kein Vertretungszwang für PKH-Beschwerde; verspätete Entscheidung über PKH im

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Ohne über diesen - ordnungsgemäß begründeten und vollständigen - Antrag vorab zu entscheiden, hätte das Oberverwaltungsgericht die Berufung nicht als unzulässig verwerfen dürfen (a.A. OVG Koblenz, Beschluss vom 5. Mai 1999 - 10 A 10234/99 - AuAS 1999, 197; ähnlich für gerichtskostenfreie Verfahren ohne Anwalts- und Begründungszwang VGH Mannheim Beschluss vom 22. Mai 2001 - 7 S 646/01 - NVwZ-RR 2001, 802; vgl. demgegenüber zum sozialgerichtlichen Verfahren BVerfG, Kammer-Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 1 BvR 391/01 - FamRZ 2002, 531).
  • BVerfG, 23.09.1992 - 2 BvR 871/92

    Effektivität des Rechtsschutzes und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Wäre das Oberverwaltungsgericht so vorgegangen, dann hätte es hier Prozesskostenhilfe - im Hinblick auf den vorgelegten Sozialhilfebescheid und den erfolgreichen Antrag auf Zulassung der Berufung - bewilligen und dem Kläger mit Rücksicht hierauf nach § 60 VwGO Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist gewähren müssen (vgl. zuletzt Beschluss vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - DVBl 2002, 1050 zur Gewährung von Wiedereinsetzung in die Einlegungs- und Begründungsfrist m.w.N.; vgl. etwa auch BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 26. September 2002 - 1 BvR 1419/01 - NVwZ 2003, 341 = DVBl 2003, 130 und vom 23. September 1992 - 2 BvR 871/92 - NJW 1993, 720).
  • BVerwG, 20.07.2000 - 1 B 37.00

    Anwaltszwang bei Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erfordernis

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02
    Da auch für die Berufungsbegründung Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt besteht (§ 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO und zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht zuletzt etwa Beschluss vom 20. Juli 2000 - BVerwG 1 B 37.00 - ), hätte das Oberverwaltungsgericht zunächst über den formell ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeantrag nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der vollständigen Einreichung des Gesuchs entscheiden und die Erfolgsaussichten in der Hauptsache prüfen müssen.
  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 B 11.02

    Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) auch in

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.1999 - 10 A 10234/99

    Asylkläger; Prozeßkostenhilfe; Berufung; Prozeßkostenhilfeantrag;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2010 - 5 E 1700/09

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Prozesskostenhilfeantrags;

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626/06 u. a., NVwZ 2006, 1156 f.; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 1 B 386.02 -, NVwZ 2004, 111; OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Oktober 2009 - 5 E 333/09 - und vom 12. Mai 2004 - 2 E 394/04 - Zimmermann-Kreher, in: Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 166 Rn. 46 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 18 A 2206/12

    Hinweis im aktuellen PKH-Formular bzgl. Ausfüllens der Abschnitte E bis J durch

    Der von dem Kläger in diesem Zusammenhang angeführte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 2003 (1 B 386.02) rechtfertigt schon im Hinblick auf die unterschiedliche Fallgestaltung keine abweichende Betrachtung.
  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 B 22.08

    Beachtlichkeit eines von einem anwaltlich vertretenen Kläger persönlich

    Auch ein von einem anwaltlich vertretenen Kläger persönlich gestellter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Wiedereinsetzungsgesuch ist zu beachten und kann nach Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist führen, wenn Wiedereinsetzungsgründe vorliegen und glaubhaft gemacht werden und die versäumte Prozesshandlung nachgeholt wird (vgl. Beschluss vom 23. Juli 2003 BVerwG 1 B 386.02 Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 39 S. 3).
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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 27.05.2003 - 2 KO 503/02   

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OVG Thüringen, 27.05.2003 - 2 KO 503/02 (https://dejure.org/2003,3829)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27.05.2003 - 2 KO 503/02 (https://dejure.org/2003,3829)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 2 KO 503/02 (https://dejure.org/2003,3829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 3 Abs 1; GG Art 12 Abs 1; V... erkG § 4 Abs 1; ThürRAVG § 2 Abs 1; ThürRAVG § 2 Abs 2; ThürRAVG § 6 Abs 1; ThürRAVG § 6 Abs 2; ThürRAVG § 11 S 2 Nr 1; ThürRAVG § 11 S 2 Nr 2; ThürRAVG § 11 S 2 Nr 4; ThürRAVG § 14; ThürRAVG § 19 S 2; ThürRAVwS § 23 Abs 1; ThürRAVwS § 41 Abs 3; ThürRAVwS § 41 Abs 4
    Befreiung eines Anwalts vom monatlichen Pflichtbeitrag wegen bestehender Lebensversicherung im Zeitpunkt der Gründung des Versorgungswerks; Rechtsanwaltsversorgungswerk; Pflichtmitgliedschaft; Pflichtbeitrag; Befreiung; Lebensversichrungssumme; Kapitallebensversicherung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vollständige Befreiung von der Zahlung von Beiträgen für das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen ; Voraussetzungen für das Absehen der Erhebung von Pflichtbeiträgen für die Pflichtmitglieder des Versorgungswerkes ; Wirksamkeit der Errichtung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs... . 1; ; VerkG § 4 Abs. 1; ; ThürRAVG § 2 Abs. 1; ; ThürRAVG § 2 Abs. 2; ; ThürRAVG § 6 Abs. 1; ; ThürRAVG § 6 Abs. 2; ; ThürRAVG § 11 S. 2 Nr. 1; ; ThürRAVG § 11 S. 2 Nr. 2; ; ThürRAVG § 11 S. 2 Nr. 4; ; ThürRAVG § 14; ; ThürRAVG § 19 S. 2; ; ThürRAVwS § 23 Abs. 1; ; ThürRAVwS § 41 Abs. 3; ; ThürRAVwS § 41 Abs. 4

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 791
  • NJ 2004, 140
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 11.00

    Berufsständisches Versorgungswerk; Beitrag; Mindestbeitrag; Beruf;

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.05.2003 - 2 KO 503/02
    Damit hat er sich nicht etwa nur für das Jahr 1996 an dieser Norm orientiert, sondern - wozu er nicht verpflichtet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 11.00 -, NJW 2001, 1590) - zur Grundlage seines Regelungssystems gemacht.

    Ebenfalls kann im vorliegenden Fall unberücksichtigt bleiben, ob der in § 23 Abs. 4 ThürRAVwS festgelegte einkommensunabhängige Mindestbeitrag in Höhe von 3/10 des Regelpflichtbeitrages gegen Art. 12 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (so aber OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Juni 2002 - 6 A 10219/01 - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2000 - 1 C 11/00 - NJW 2001, 1590).

  • BVerfG, 25.09.1990 - 1 BvR 907/87

    Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht für Ärzte in Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.05.2003 - 2 KO 503/02
    Soweit die Uneinheitlichkeit der regional gegliederten Versorgungssysteme die Freiheit der Berufsausübung behindern kann, ist die darin liegende Einschränkung grundsätzlich mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfG, Beschluss vom 25. September 1990 - 1 BvR 907/87 - NJW 1991, 746; BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 1993 - 1 B 95/92 -).

    Dabei entstehende Schwierigkeiten dürfen zwar bei der Regelung der Pflichtversicherungs- und Befreiungstatbestände nicht völlig vernachlässigt werden; ein besonderer Vertrauensschutz ist indes nicht geboten (Beschluss vom 23. Dezember 1992 - BVerwG 1 B 57.92 - ferner BVerfG, Beschluss vom 25. September 1990 - 1 BvR 907/87 - a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1987 - 9 S 484/87

    Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Abschluß einer Befreiungsversicherung

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.05.2003 - 2 KO 503/02
    In diesem Sinne hat auch der VGH Baden-Württemberg die insoweit inhaltsgleiche Bestimmung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BWRAVwS verstanden (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1987 - 9 S 484/87 -, S. 7 f. des Entscheidungsumdrucks).

    Sie ist nicht mehr als eine rechtliche Fiktion (vgl. auch VGH Baden-Württemberg zu der insoweit inhaltsgleichen Bestimmung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BWRAVwS, Urteil vom 14. Oktober 1987 - 9 S 484/87 -, S. 8 f. des Entscheidungsumdrucks).

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.05.2003 - 2 KO 503/02
    Das Bundesverfassungsgericht ist ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht nach ständiger Rechtsprechung der Auffassung, dass solche Versorgungswerke mit den Art. 2, 3, 12 und 14 GG dem Grunde nach vereinbar sind (vgl. BVerfG Beschluss vom 4. April 1989 - 1 BvR 685/88 -, NJW 1990, 1653 unter Bezugnahme auf BVerfGE 10, 354 und 12, 319; vgl. auch BVerfGE 44, 70; 48, 227 [234] sowie BVerwG, Beschluss vom 3. November 1989 - 1 B 131/89 -, NJW 1990, 589).

    Eine kollektive Altersversorgung der Rechtsanwälte, die auf dem Versicherungsgrundsatz aufbaut, ist wirtschaftlich nur durchführbar, wenn grundsätzlich alle Anwälte zu ihrer Finanzierung beitragen (BVerfGE 10, 354 ).

  • BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 685/88

    Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.05.2003 - 2 KO 503/02
    Das Bundesverfassungsgericht ist ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht nach ständiger Rechtsprechung der Auffassung, dass solche Versorgungswerke mit den Art. 2, 3, 12 und 14 GG dem Grunde nach vereinbar sind (vgl. BVerfG Beschluss vom 4. April 1989 - 1 BvR 685/88 -, NJW 1990, 1653 unter Bezugnahme auf BVerfGE 10, 354 und 12, 319; vgl. auch BVerfGE 44, 70; 48, 227 [234] sowie BVerwG, Beschluss vom 3. November 1989 - 1 B 131/89 -, NJW 1990, 589).

    Sollte er trotz der bestehenden Unklarheiten zusätzliche Lasten übernommen haben, so tat er dies auf eigene Gefahr (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 1989 - 1 BvR 685/88 -, NJW 1990, 1635).

  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.05.2003 - 2 KO 503/02
    Das Bundesverfassungsgericht ist ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht nach ständiger Rechtsprechung der Auffassung, dass solche Versorgungswerke mit den Art. 2, 3, 12 und 14 GG dem Grunde nach vereinbar sind (vgl. BVerfG Beschluss vom 4. April 1989 - 1 BvR 685/88 -, NJW 1990, 1653 unter Bezugnahme auf BVerfGE 10, 354 und 12, 319; vgl. auch BVerfGE 44, 70; 48, 227 [234] sowie BVerwG, Beschluss vom 3. November 1989 - 1 B 131/89 -, NJW 1990, 589).

    Die Grenzen werden allerdings dann überschritten, wenn entweder willkürliche Diskriminierung vorliegt oder eine nicht gerechtfertigte Privilegierung gegeben ist (BVerfG, Beschlüsse vom 28. November 1997 - 1 BvR 324/93 -, NJW-RR 1999, 134, und vom 9. Februar 1977 - 1 BvL 11/74 u. a. -, BVerfGE 44, 70 ; BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 5 C 69.79 - Buchholz 430.4. Versorgungsrecht Nr. 11, S. 10).

  • BVerfG, 28.11.1997 - 1 BvR 324/93

    Verfassungsbeschwerde gegen die unvollständige Rückzahlung von in das

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.05.2003 - 2 KO 503/02
    Insoweit sind die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Errichtung und der Pflichtmitgliedschaft in berufsständischen Versorgungswerken geklärt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. November 1997 - 1 BvR 324/93 -, AnwBl 1998, 162).

    Die Grenzen werden allerdings dann überschritten, wenn entweder willkürliche Diskriminierung vorliegt oder eine nicht gerechtfertigte Privilegierung gegeben ist (BVerfG, Beschlüsse vom 28. November 1997 - 1 BvR 324/93 -, NJW-RR 1999, 134, und vom 9. Februar 1977 - 1 BvL 11/74 u. a. -, BVerfGE 44, 70 ; BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 5 C 69.79 - Buchholz 430.4. Versorgungsrecht Nr. 11, S. 10).

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.05.2003 - 2 KO 503/02
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet es ihm nur, dabei Art und Gewicht der tatsächlichen Unterschiede sachwidrig außer Acht zu lassen (BVerfGE 97, 332 ; BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 B 82.99 -, Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 41, S. 4).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.05.2003 - 2 KO 503/02
    Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere eines Eingriffs in die Freiheit der Wahl des Arbeitsplatzes und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe müssen die Grenzen der Zumutbarkeit gewahrt sein (BVerfGE 85, 360 ).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.05.2003 - 2 KO 503/02
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt nicht bereits dann vor, wenn sich aus typisierenden Regelungen geringfügige Ungleichbehandlungen, gewisse Härten oder Ungerechtigkeiten ergeben (BVerfGE 26, 265 ; 71, 39 ; st. Rspr).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 C 9.01

    Beitrag; Berufsfreiheit; Familienlastenausgleich; "generativer Beitrag";

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

  • BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99

    Beitragsminderung; Ehe; Familie; gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft;

  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 69.79

    Ärzteversorgung - Pflichtmitgliedschaft - Berufständische Versorgungseinrichtung

  • BVerfG, 28.11.1991 - 2 BvR 1772/89

    Bestimmtheit des Ermäßigungstatbestandes der "Nettovermögenserträge" in der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1987 - 9 S 2504/85

    Normenkontrolle: fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - Satzung des Versorgungswerks

  • BVerwG, 23.12.1992 - 1 B 57.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2002 - 6 A 10219/01
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76

    Lohnfortzahlung

  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58

    Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der

  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 131.89

    Handlungsfreiheit - Pflichtmitgliedschaft - Versorgungswerk der Rechtsanwälte

  • OVG Thüringen, 28.11.2002 - 4 N 563/02

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Änderung der

  • VG Meiningen, 25.06.2002 - 1 K 539/98

    Bestimmtheit der Regelungen zur Berechnung von Beiträgen eines Versorgungswerkes

  • OVG Thüringen, 03.07.2020 - 3 EN 391/20

    Corona-Pandemie: Abstandsgebot und Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

    Wie zuletzt der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 05.06.2020 - 1 S 1623/20 -, juris, Rdn. 37 - 38; s. auch Beschluss des Senats vom 23.03.2018 - 3 EO 640/17 - juris, Rdn. 28 und ThürOVG, Beschluss vom 27.05.2003 - 2 KO 503/02 - juris, Rdn. 50) unter Anführung des verfassungsgerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgeführt hat, verlangt das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Gebot der Bestimmtheit von Normen, dass Rechtsvorschriften so gefasst sein müssen, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag.
  • OVG Thüringen, 13.06.2020 - 3 EN 374/20

    Corona-Pandemie:Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

    stimmtheitserfordernis ist vielmehr genügt, wenn Auslegungsschwierigkeiten mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVerfGE 17, 67 [82]; BVerfGE 83, 130 [145]; ThürOVG, Urteil vom 27. Mai 2003 - 2 KO 503/02 -, juris Rdn. 50 und Beschluss vom 12. Juli 2002 -4 ZEO 243/00 -).
  • OVG Thüringen, 18.02.2021 - 3 EN 67/21

    Corona-Krise; Beschränkungen des Kontakts, des nächtlichen Ausgangs und der

    Je schwerwiegender die Auswirkungen einer Regelung sind und je intensiver der Grundrechtseingriff ist, desto genauer müssen die Vorgaben des Normgebers sein (vgl. zu alldem mit Hinweisen auf die verfassungs- und höchstrichterliche Rechtsprechung: Beschlüsse des Senats vom 3. Juli 2020 - 3 EN 391/20 - juris Rn. 49 und vom 23. März 2018 - 3 EO 640/17 - juris Rn. 28; ThürOVG, Beschluss vom 27.05.2003 - 2 KO 503/02 - juris Rn. 50; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 1 S 1623/20 -, juris Rn. 37 f.).
  • OVG Thüringen, 21.12.2020 - 3 EN 812/20

    Corona-Pandemie ("2. Welle"): Begrenzung der Kundenzahl in Geschäften und

    Je schwerwiegender die Auswirkungen einer Regelung sind und je intensiver der Grundrechtseingriff ist, desto genauer müssen die Vorgaben des Normgebers sein (vgl. zu allen mit Hinweisen auf die verfassungs- und höchstrichterliche Rechtsprechung: Beschlüsse des Senats vom 3. Juli 2020 - 3 EN 391/20 - juris Rn. 49 und vom 23. März 2018 - 3 EO 640/17 - juris Rn. 28; ThürOVG, Beschluss vom 27.05.2003 - 2 KO 503/02 - juris Rn. 50; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 1 S 1623/20 -, juris Rn. 37 f.).
  • OVG Thüringen, 10.03.2009 - 1 KO 207/08

    Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung für Schüler einer integrierten

    So hat der 2. Senat in seinem Urteil vom 27.05.2003 - 2 KO 503/02 - (NJW 2004, 791), dem sich der Senat anschließt, ausgeführt:.
  • OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 334/06

    Besoldung und Versorgung; Kürzung des sog. Urlaubs- und Weihnachtsgeldes in

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt eine tatbestandliche Rückanknüpfung gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, wenn das schutzwürdige Vertrauen des Betroffenen auf den Fortbestand der Rechtslage als Ergebnis der Abwägung höher zu gewichten ist als die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Gemeinwohl (vgl. nur BVerfGE 70, 69; 71, 255; 72, 200; 76, 256; 78, 249; 105, 17; 114, 258; BVerfG, Beschluss vom 28. September 2007, a. a. O.; Urteile des Senats vom 26. Januar 1999 - 2 KO 769/96 - Juris, vom 27. Mai 2003 - 2 KO 503/02 - ThürVBl 2004, 67 und vom 24. Oktober 2004 - 2 N 249/04 - Juris).
  • VG Halle, 23.03.2012 - 1 A 186/10

    Pflichtversicherung im Versorgungswerk bei gleichzeitiger Pflichtversicherung bei

    Das Bundesverfassungsgericht ist ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht nach ständiger Rechtsprechung der Auffassung, dass solche Versorgungswerke mit den Art. 2, 3, 12 und 14 GG dem Grunde nach vereinbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1991 - 1 C 11/89 -, Juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Mai 2003 - 2 KO 503/02 -, Juris m. w. N.).
  • VG Göttingen, 02.07.2008 - 1 A 203/06

    Beiträge zur Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen

    Darüber hinaus verlangt das Gebot der bestandserhaltenden Auslegung und Anwendung von Normen, dass Auslegungsschwierigkeiten zunächst mit herkömmlichen juristischen Methoden zu bewältigen sind, bevor ihre Nichtigkeit festgestellt werden kann (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27.05.2003 - 2 KO 503/02 -, NJW 2004, 791 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 13.07.2020 - 3 EN 397/20

    Corona-Pandemie: Abstandsgebot in Thüringen nicht zu beanstanden;

    Wie zuletzt der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 05.06.2020 - 1 S 1623/20 -, juris, Rdn. 37 - 38; s. auch Beschluss des Senats vom 23.03.2018 - 3 EO 640/17 - juris, Rdn. 28 und ThürOVG, Beschluss vom 27.05.2003 - 2 KO 503/02 - juris, Rdn. 50) unter Anführung des verfassungsgerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgeführt hat, verlangt das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Gebot der Bestimmtheit von Normen, dass Rechtsvorschriften so gefasst sein müssen, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag.
  • VG Meiningen, 25.03.2004 - 1 E 1023/03

    Kammerbeitrags; Rechtsanwaltsversorgungswerk; Mitgliedsbeitrag; Mahnung;

    Gegen dessen wirksame Gründung sowie gegen deren Satzung bestehen keine durchgreifenden Bedenken (vgl. dazu ThürOVG, Urteil vom 27.05.2003, 2 KO 503/02).
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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 01.07.2003 - 2 KO 503/02   

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  • NJW 2004, 791
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