Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 13.09.2011

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27792
OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11 (https://dejure.org/2011,27792)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2011 - 2 Ws 123/11 (https://dejure.org/2011,27792)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 2 Ws 123/11 (https://dejure.org/2011,27792)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 73a, 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; §§ 111b Abs. 5, 111b Abs. 3 Satz 3, 111b Abs. 2 StPO
    Zu den Voraussetzungen der Aufrechterhaltung einer Anordnung des dinglichen Arrests über die Dauer von zwölf Monaten hinaus

  • Justiz Hamburg

    § 111b Abs 2 StPO, § 111b Abs 3 S 3 StPO, § 111b Abs 4 StPO, § 310 Abs 1 Nr 3 StPO, § 22 StGB
    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der Entwendung von Zahngold durch einen Krematoriumsmitarbeiter und dessen Veräußerung; Voraussetzungen der Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arrestanordnung gegen den Mitarbeiter eines Krematoriums zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe wegen Entnahme von Zahngold aus eingeäscherten Leichen

  • Wolters Kluwer

    Dinglicher Arrestanspruch gegen Beschuldigten wegen Vorliegens der Voraussetzungen eines Verfalls von Wertersatz bzw. einer Rückgewinnhilfe bei dringendem Tatverdacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arrestanordnung gegen den Mitarbeiter eines Krematoriums zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe wegen Entnahme von Zahngold aus eingeäscherten Leichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Kremiertes Zahngold als taugliches Diebstahlsobjekt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1601
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (29)

  • KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
    Dem gleichzustellen ist jedoch die Fallkonstellation einer durch Beschwerdeentscheidung aufrechterhaltenen (ursprünglichen) Arrestanordnung (HansOLG Hamburg in NStZ 2009, 232; KG in wistra 2010, 317; OLG München in wistra 2011, 400; OLG Oldenburg in StV 2011, 613; vgl. auch Senat in StV 2009, 122).

    Zwar kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ihrer Aufrechterhaltung inhaltliche und zeitliche Grenzen setzen, jedoch bleiben die hieran zu stellenden Anforderungen ohnedies grundsätzlich hinter denjenigen, die bei einer Inhaftierung zu gelten haben, zurück (KG in wistra 2010, 317, 319; OLG Köln in StV 2004, 121, 122 und Beschluss v. 23. November 2009, Az.: 2 Ws 559-560/09 ).

  • BGH, 02.04.1963 - 1 StR 66/63

    Entnahme von Geldern aus einer Kurmittelhauskasse - Tateinheitliche Begehung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
    Dienstliche Verwahrung im Sinne des § 133 Abs. 1 StGB liegt u.a. vor, wenn sich die Sache im Gewahrsam u.a. einer Anstalt öffentlichen Rechts (vgl. BGHSt 18, 312, 313; Krauß, a.a.O., Rdn. 8; Sternberg-Lieben, a.a.O., Rdn. 6) oder eines beliehenen Unternehmers (Krauß, a.a.O., Rdn. 8; Fischer, a.a.O., § 133 Rdn. 4; Geppert Jura 1986, 590, 595 f) befindet und sich in diesem Gewahrsam die besondere fürsorgliche dienstliche Herrschafts- und Verfügungsgewalt äußert, die den jeweiligen staatlichen Aufgaben der verwahrenden Dienststelle entspringt (BGHSt 18, 313 und 38, 381, 386; Fischer, a.a.O.).

    Die dienstliche Verwahrung dauert so lange an, bis sie durch Erfüllung des Zweckes der Verwahrung aufgehoben wird (RGSt 28, 107, 108; 33, 413, 415; BGHSt 18, 312, 313; HansOLG Hamburg in JR 1953, 27; OLG Nürnberg, a.a.O.; Krauß, a.a.O., § 133 Rdn. 15).

  • OLG Bamberg, 29.01.2008 - 2 Ss 125/07

    Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche eines verstorbenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
    (a) Dem menschlichen Leichnam und den mit ihm fest verbundenen Teilen wird nach heute hM Sachqualität zuerkannt (OLG Nürnberg in NJW 2010, 2071; OLG Bamberg in NJW 2008, 1543, 1547; Vogel in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 242 Rdn. 14; Eser/Bosch in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 242 Rdn. 10; Hoyer in Systematischer Kommentar zum StGB, § 242 Rdn. 4; Schmitz in Münchener Kommentar, StGB, § 242 Rdn. 25; Ellenberger in Palandt, BGB, 71. Aufl., Vor § 90 Rdn. 11; Marly in Soergel, BGB, 13. Aufl., § 90 Rdn. 10; vgl. RGSt 64, 313, 314; a.A. OLG München, NJW 1976, 1805, 1806; Hilgendorf in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, 1. Aufl., § 168 Rdn. 9).

    (aa) Nach h.M. umfasst der Begriff der Asche eines Verstorbenen sämtliche nach der Einäscherung verbleibenden Verbrennungsrückstände, d.h. auch die mit einem Körper fest verbundenen fremden Bestandteile, die nicht verbrennbar sind und als Verbrennungsrückstände verbleiben (OLG Bamberg in NJW 2008, 1543, 1544; Fischer, a.a.O., § 168 Rdn. 7; Lenckner/Bosch in Schönke/Schröder, a.a.O., § 168 Rdn. 3; Dippel in Leipziger-Kommentar, a.a.O., § 168 Rdn. 40; Hilgendorf, a.a.O., § 168 Rdn. 7).

  • OLG München, 31.05.1976 - 1 Ws 1540/75
    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
    (a) Dem menschlichen Leichnam und den mit ihm fest verbundenen Teilen wird nach heute hM Sachqualität zuerkannt (OLG Nürnberg in NJW 2010, 2071; OLG Bamberg in NJW 2008, 1543, 1547; Vogel in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 242 Rdn. 14; Eser/Bosch in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 242 Rdn. 10; Hoyer in Systematischer Kommentar zum StGB, § 242 Rdn. 4; Schmitz in Münchener Kommentar, StGB, § 242 Rdn. 25; Ellenberger in Palandt, BGB, 71. Aufl., Vor § 90 Rdn. 11; Marly in Soergel, BGB, 13. Aufl., § 90 Rdn. 10; vgl. RGSt 64, 313, 314; a.A. OLG München, NJW 1976, 1805, 1806; Hilgendorf in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, 1. Aufl., § 168 Rdn. 9).

    Während eine Ansicht aufgrund der Bedeutung der künstlichen Körperteile als Vermögensposition das Aneignungsrecht den Erben als Vermögensnachfolger der Verstorbenen kraft Gewohnheitsrechts zuspricht (Schmitz, a.a.O.; Gursky, a.a.O.; Ellenberger, a.a.O.; Weidlich in Palandt, a.a.O.; Stein in Soergel, a.a.O., § 1922 Rdn. 22; Görgens, a.a.O.), steht nach anderer Auffassung das Aneignungsrecht mit Blick auf die Persönlichkeit des Verstorbenen und die Pietätsbindung, der auch werthaltige Leichenteile unterliegen, den nächsten Angehörigen des Verstorbenen als Totensorgeberechtigten zu (vgl. RGSt 64, 315; OLG München in NJW 1976, 1805; Hoyer, a.a.O., Rdn. 14; Jickeli/Stieper in Staudinger, BGB, Neubearb. 2012, § 90 Rdn. 49; Oechsler, a.a.O., Rdn. 12; Kregel in RGRK, BGB, 12. Aufl., § 90 Rdn. 5; vgl. auch in diesem Sinne § 4 TPG).

  • OLG Köln, 23.11.2009 - 2 Ws 559/09

    Aufhebung eines Arrestbeschlusses zur Rückgewinnungshilfe

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
    Zwar kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ihrer Aufrechterhaltung inhaltliche und zeitliche Grenzen setzen, jedoch bleiben die hieran zu stellenden Anforderungen ohnedies grundsätzlich hinter denjenigen, die bei einer Inhaftierung zu gelten haben, zurück (KG in wistra 2010, 317, 319; OLG Köln in StV 2004, 121, 122 und Beschluss v. 23. November 2009, Az.: 2 Ws 559-560/09 ).
  • KG, 20.11.1989 - 4 Ws 80/89

    Anforderungen an die Durchführung des Beschwerdeverfahrens; Grundlagen der

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
    An der Asche eines Verstorbenen haben bis zur Beisetzung die nächsten Angehörigen und der Betreiber der Feuerbestattungsanlage Mitgewahrsam im Sinne eines faktischen Obhutsverhältnisses (OLG Bamberg, a.a.O., 1545; OLG Frankfurt in NJW 1975, 271, 272; KG in NJW 1990, 782; Lenckner/Bosch, a.a.O., Rdn. 6; Fischer, a.a.O., Rdn. 8).
  • BGH, 13.11.1952 - 3 StR 1119/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
    Dienstlich anvertraut ist eine Sache, wenn der Täter kraft seiner dienstlichen Aufgabe verpflichtet ist, für deren Verbleib, vorliegend für die ordnungsgemäße Bestattung, zu sorgen (vgl. RGSt 64, 2, 3; BGHSt 3, 304, 305f und 38, 381, 387; Sternberg-Lieben, a.a.O., Rdn. 21).
  • BGH, 21.02.1956 - 2 StR 232/55
    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
    Mit Aussortierung der kremierten Edelmetalle in das Sammelbehältnis war an diesen das dienstliche Verwahrungsverhältnis durch Erfüllung des Zwecks der Verwahrung, nämlich Durchführung der Feuerbestattung, beendet und sie befanden sich nunmehr ausschließlich zum Zweck der intendierten Veräußerung im hoheitlichen Besitz (vgl. zur Abgrenzung BGHSt 9, 64, 66; Fischer, a.a.O., Rdn. 7).
  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 1980/07

    "Nachteil" beim Untreuetatbestand (schadensgleiche Vermögensgefährdung: Kriterien

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
    (bb) Die Gegenansicht (OLG Nürnberg, a.a.O., 2073; Hörnle in Münchener Kommentar, StGB, 2. Aufl., § 168 Rdn. 11) vertritt die Auffassung, kremiertes Gold sei keine Asche im Sinne des § 168 Abs. 1 StGB und führt zur Begründung den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG) an, wonach der mögliche Wortsinn die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation markiert (BVerfG in NJW 2007, 1193 und in NStZ 2009, 560, 561).
  • OLG Frankfurt, 29.11.1974 - 2 Ws 239/74

    Notstandfähigkeit; Versicherter einer Berufsgenossenschaft; Finanzierung einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11
    An der Asche eines Verstorbenen haben bis zur Beisetzung die nächsten Angehörigen und der Betreiber der Feuerbestattungsanlage Mitgewahrsam im Sinne eines faktischen Obhutsverhältnisses (OLG Bamberg, a.a.O., 1545; OLG Frankfurt in NJW 1975, 271, 272; KG in NJW 1990, 782; Lenckner/Bosch, a.a.O., Rdn. 6; Fischer, a.a.O., Rdn. 8).
  • BGH, 21.11.2006 - 3 StR 380/06

    Verfall (Vorrang der Opferansprüche: keine Geltendmachung)

  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

  • OLG Stuttgart, 21.01.2008 - 2 Ws 328/07

    Öffentliche Zugänglichmachung durch Musik-on-Demand

  • BGH, 24.03.1983 - III ZR 116/82

    Annahme oder Nichtannahme einer Revision hinsichtlich grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; fehlende Veräußerung; Anbau;

  • OLG Köln, 18.06.2003 - 2 Ws 343/03

    Arrest; Vermögensvorteil; Verhältnismäßigkeit

  • BVerfG, 29.05.2006 - 2 BvR 820/06

    Recht auf Eigentum (Arrest in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren);

  • OLG Frankfurt, 21.01.2005 - 3 Ws 42/05

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zurückgewinnungshilfe und Arrestgrund

  • RG, 13.02.1930 - III 1304/29

    Kann eine Urkunde als "amtlich anvertraut" auch dann gelten, wenn sie einem

  • RG, 10.01.1896 - 4348/95

    Hört die amtliche Aufbewahrung eines Gegenstandes dadurch auf, daß die amtliche

  • RG, 19.10.1900 - 3341/00

    1. Gehört die für den Adressaten bestimmte Abschrift einer Zustellungsurkunde,

  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 450/52
  • OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09

    Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

  • OLG Hamburg, 27.11.2008 - 2 Ws 197/08
  • OLG München, 06.07.2011 - 1 Ws 545/11

    Dinglicher Arrest: weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen

  • OLG Oldenburg, 17.05.2011 - 1 Ws 227/11

    Gegen die Aufhebung eines dinglichen Arrests ist die weitere Beschwerde der

  • OLG Hamburg, 13.03.2008 - 3 Ws 32/08

    Dinglicher Arrest; Drittbeteiligter; Weitere Beschwerde

  • RG, 25.09.1930 - II 414/20

    Kann an einem menschlichen Leichnam durch unbefugte Leichenöffnung

  • BGH, 30.06.2015 - 5 StR 71/15

    Störung der Totenruhe (Begriff der Asche; Verbrennungsrückstände; Zahngold;

    Denn zu dieser gehören nach zutreffender Ansicht sämtliche nach der Einäscherung verbleibenden Rückstände, d.h. auch die vormals mit einem Körper fest verbundenen fremden Bestandteile, die nicht verbrennbar sind (vgl. OLG Bamberg, NJW 2008, 1543; OLG Hamburg, NJW 2012, 1601; Dippel in LK-StGB, 12. Aufl., § 168 Rn. 40; Kuhli in Matt/Renzikowski, StGB, 2013, § 168 Rn. 7; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 168 Rn. 2; Lenckner/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 168 Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 1 Ws 163/17

    Steuerstrafsache: Voraussetzungen der Anordnung des Vermögensarrestes nach neuem

    Zum anderen, wenn der Täter seine Vermögensverhältnisse verschleiert oder Vermögenswerte versteckt (OLG Rostock, a.a.O., juris Rn. 28; HansOLG, Beschluss vom 19. Dezember 2011, 2 Ws 123/11, juris Rn. 69).
  • LAG Hamburg, 26.06.2013 - 5 Sa 110/12

    Herausgabeanspruch des Krematoriumsbetreibers betreffend das Zahngold gegenüber

    Die mit dem Leichnam fest verbundenen künstlichen Körperteile, z.B. das Zahngold, die in Form und Funktion defekte Körperteile ersetzen, sog. Substitutiv-Implantate (OLG Hamburg 19.12.2011 - 2 Ws 123/11 - NJW 2012, 1601 juris), gehören zum Leichnam und teilen während der Verbindung dessen Schicksal.
  • OLG Hamburg, 26.10.2018 - 2 Ws 183/18

    Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Voraussetzungen für die Anordnung

    Hat der Täter sich schon durch eine vorsätzliche Straftat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, ist regelmäßig anzunehmen, dass die Arrestforderung nicht mehr beigetrieben werden kann (vgl. BGH WM 1983, 614; Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2011, Az.: 2 Ws 123/11; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2005, 111; Köhler a.a.O. Rn. 7).
  • OLG Hamm, 22.04.2020 - 5 Ws 59/20

    Beschlagnahme; Grundstück; Verschiebungsfall; Einziehung von Taterträgen bei

    Hat der Täter sich schon durch eine vorsätzliche Straftat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, ist regelmäßig anzunehmen, dass die Arrestforderung nicht mehr beigetrieben werden kann (zum bis zum 01.07.2017 geltenden Recht: BGH, Beschluss vom 24.03.1983 - III ZR 116/82 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 04.09.2014 - III-3 Ws 253/14 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.01.2005 - 3 Ws 42/05 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.04.2007 - 2 Ws 41/07 -, Beschluss vom 21.01.2008 - 2 Ws 328/07 -, juris; KG, Beschluss vom 07.01.2010 - 23 W 1/10 -, juris ; OLG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2011 - 2 Ws 123/11 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 111e Rn. 6 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Frankfurt/Main, 29.07.2020 - 14 Qs 9/20
    Hintergrund dieses Verweises auf eine gegen "fremdes Vermögen gerichtete Straftat" bzw. "ein vermögensbezogenes Strafgesetz" (so OLG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2011, Az.: 2 Ws 123/11, OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2013, Az.: Ws 320/1 sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.10.2017, Az.: 1 Ws 163/17) ist aus Sicht der Kammer, dass in diesem Fall bereits aus dem Tatvorwurfsverhalten regelmäßig darauf geschlossen werden kann, dass der Tatverdächtige - was für die Bejahung des Sicherungsbedürfnisses erforderlich ist - auch die Vollstreckung erschweren werden wird.
  • LG Hamburg, 16.05.2018 - 618 Qs 14/18

    Verdacht der Steuerhinterziehung: Anordnung eines strafprozessualen Arrests

    Nach dieser war zwar umstritten, ob ein Arrest bereits dann erforderlich ist, wenn Beschuldigte des Tatbestandes eines vermögensbezogenen Strafgesetzes, wie vorliegend einer Steuerhinterziehung, verdächtig ist (so Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.12.2011, 2 Ws 123/11 m.w.N.) oder ob allein dieser Umstand nicht ausreicht, da nicht generell davon ausgegangen werden kann, dass ein Beschuldigter - von der Aufdeckung der Tat unbeeindruckt - nunmehr versuchen wird, sein gesamtes für den Schaden haftendes Vermögen vor einem Zugriff des Gläubigers in Sicherheit zu bringen (OLG Köln, Beschluss vom 06.01.2010, III-2 Ws 636/09 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 03.08.2018 - 632 Qs 28/18

    Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung: Vermögensarrest neben eigener

    Danach war umstritten, ob ein Arrest bereits dann erforderlich ist, wenn der Beschuldigte des Tatbestands eines vermögensbezogenen Strafgesetzes, wie vorliegend einer Steuerhinterziehung, verdächtig ist (so Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 19.12.2011, 2 Ws 123/11 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 19.12.2013 - Ws 320/13

    Abrechnungsbetrug zum Nachteil von Krankenkassen bei nicht vertragsgemäß

    Diese Besorgnis ist in der Regel dann gegeben, wenn der Tatbestand eines vermögensbezogenen Strafgesetzes erfüllt ist (HansOLG Beschl. v. 19.12.2011 - 2 Ws 123/11 - zitiert nach juris, dort Rn. 69 m.w.N.), hier demnach, weil der Angeklagten die Vergütungen für die Pflegekurse nur im Wege der Begehung von Straftaten gemäß § 263 StGB zugeflossen sind (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.04.2007 - 2 Ws 41/07 -, zitiert nach juris, Rn. 33; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 111).
  • OLG Hamburg, 05.05.2020 - 2 Ws 44/20

    Anordnung eines Vermögensarrests bei zu erwartender Einziehung des Wertersatzes;

    Die Besorgnis der Vereitelung oder der Erschwerung der Vollstreckung ist in der Regel auch gegeben, wenn der Tatbestand eines vermögensbezogenen Strafgesetzes erfüllt ist oder wenn der Täter seine Vermögensverhältnisse verschleiert oder Vermögenswerte versteckt (Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2011, Az.: 2 Ws 123/11, BeckRS 2012, 4986).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
  • OLG Celle, 25.09.2012 - 2 Ws 214/12

    Subjektiver Anspruch des Verletzten i.S.v. § 73 Abs. 1 S. 2 StGB auf die

  • OLG Koblenz, 20.01.2014 - 2 Ws 759/13

    Aufrechterhaltung einer Arrestanordnung im Strafverfahren: Strafbarkeit des

  • LG Hamburg, 08.11.2021 - 618 Qs 16/21
  • ArbG Hamburg, 12.09.2012 - 3 Ca 248/12

    Schadensersatz in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag - kremierte Wertgegenstände

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.09.2011 - 2 WF 165/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33069
OLG Zweibrücken, 13.09.2011 - 2 WF 165/11 (https://dejure.org/2011,33069)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.09.2011 - 2 WF 165/11 (https://dejure.org/2011,33069)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. September 2011 - 2 WF 165/11 (https://dejure.org/2011,33069)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Für Terminsgebühr muss der Aufruf zur Sache abgewartet werden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    RVG § 2 Abs. 2; RVG § 55; RVG -VV Vorbem. 3 Abs. 3
    Erfallen der Terminsgebühr bei Nichtwahrnehmung wegen zeitlicher Verzögerung

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1601
  • FamRZ 2012, 326
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Bayern, 08.03.2016 - L 15 SF 209/15

    Keine Entschädigung bei einem pannenbedingten Nichterscheinen bei Gericht

    Dabei wird es als unerheblich angesehen, aus welchem Grund eine Teilnahme am Termin nicht erfolgt ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.09.2011, Az.: 2 WF 165/11).
  • LSG Bayern, 10.03.2016 - L 15 RF 3/16

    Keine Entschädigung bei Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung wegen eines

    Dabei wird es als unerheblich angesehen, aus welchem Grund eine Teilnahme am Termin nicht erfolgt ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.09.2011, Az.: 2 WF 165/11).
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