Weitere Entscheidung unten: AnwG Köln, 25.08.2014

Rechtsprechung
   BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15   

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https://dejure.org/2015,27382
BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15 (https://dejure.org/2015,27382)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15 (https://dejure.org/2015,27382)
BGH, Entscheidung vom Ermittlungsrichter, 09. September 2015 - 3 BGs 134/15 (https://dejure.org/2015,27382)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 141 StPO; § 140 StPO; §23 EGGVG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
    Pflichtverteidigerbestellung (Antragsrecht des Beschuldigten; Bestellung durch das Gericht von Amts wegen; Befassung mit der Sache; Erfordernis eines Antrags der Staatsanwaltschaft; Herrin des Verfahrens; Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Objektivität; ...

  • lexetius.com

    StPO § 141 Abs. 3 Satz 1 bis 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 141 Abs 3 S 1 StPO, § 141 Abs 3 S 2 StPO, § 141 Abs 3 S 3 StPO
    Pflichtverteidigung im Ermittlungsverfahren: Bestellungsantrag des Beschuldigten

  • IWW

    § 141 Abs. 3 Satz 1, 2 StPO, § ... 141 Abs. 3 StPO, § 141 Abs. 4 1. Halbs. StPO, § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 141 Abs. 3 Satz 1 bis 3 StPO, § 141 StPO, § 140 StPO, § 141 Abs. 1, §§ 112, 112a StPO, § 126a StPO, § 275a Abs. 6 StPO, § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO, § 141 Abs. 4 StPO, § 126 StPO, § 275a StPO, § 141 Abs. 4 3. Halbs. StPO, § 141 Abs. 3 Satz 3 StPO, § 141 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 23 EGGVG, Art. 20 Abs. 3, 2 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Antragsrechts auf Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren; Verdacht der Gründung einer und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

  • rewis.io

    Pflichtverteidigung im Ermittlungsverfahren: Bestellungsantrag des Beschuldigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 129a Abs. 1; StPO § 141 Abs. 3 S. 1-3
    Voraussetzungen eines Antragsrechts auf Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren; Verdacht der Gründung einer und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Pflichtverteidigung: Kein eigenes Antragsrecht im Ermittlungsverfahren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren - aber nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Im Ermittlungsverfahren kein Antragsrecht des Beschuldigten auf Bestellung eines Pflichtverteidigers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein eigenes Antragsrecht auf Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Kein Antragsrecht des Beschuldigten auf Pflichtverteidigerbestellung nach § 141 III 1 StPO

  • pflichtverteidiger.hamburg (Auszüge)

    Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft

Besprechungen u.ä. (4)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Pflichtverteidiger-Fall

    § 141 Abs. 3 Satz 1 bis 3 StPO
    Antragsrecht, Pflichtverteidiger, Vorverfahren

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
  • strafrechtsblogger.de (Kurzanmerkung)

    Ein schwerer Schlag für Strafverteidiger: Kein Antragsrecht des Beschuldigten auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren

  • uni-bielefeld.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtverteidigerbeiordnung im Ermittlungsverfahren (Prof. Dr. Stephan Barton; StRR 2015, 458-460)

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3383
  • NStZ 2016, 114
  • StV 2016, 133
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Oldenburg, 12.11.1992 - 1 VAs 4/92

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers; Vorverfahren; Entscheidung der

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Das Gericht habe vielmehr aus § 141 Abs. 3 StPO eine autonome Entscheidungsbefugnis (Löwe/Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Aufl., § 141 Rdn. 24; Köster, StV 1993, 511 ff., Neuhaus, JuS 2002, 18 ff., Klemke, StV 2003, 413 ff.; Stalinkski, StV 2008, 500 ff., LG Heilbronn, Beschluss vom 1. März 1979 - 3 Qs 148/79, Die Justiz 1979, 444; LG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 27 AR 55/98, juris (Leitsatz)).

    Zuständig für die Entscheidung sei der Vorsitzende des Gerichts, das für das Hauptverfahren zuständig ist, § 141 Abs. 4 1. Halbs. StPO (vgl. Köster, StV 1993, 511 ff., Neuhaus, JuS 2002, 18 ff., LG Heilbronn, Beschluss vom 1. März 1979 - 3 Qs 148/79, Die Justiz 1979, 444; LG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 27 AR 55/98, juris (Leitsatz).

    Erwogen wird ferner ein Recht des Beschuldigten aus § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog, die Ablehnung der Staatsanwaltschaft, einen Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung zu stellen, durch das gemäß § 141 Abs. 4 1. Halbs. zuständige Gericht überprüfen zu lassen (vgl. Köster, StV 1993, 511, 513).

    (3) Ein Antragsrecht des Beschuldigten ergibt sich auch nicht daraus, dass die Weigerung der Staatsanwaltschaft, im Ermittlungsverfahren die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu beantragen, als Prozesshandlung grundsätzlich nicht der gerichtlichen Überprüfung gemäß § 23 EGGVG unterliegt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Dezember 1997 2 VAs 41/97, NStZ 1998, 315f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. November 1992 1 VAs 4/92).

  • LG Heilbronn, 01.03.1979 - 3 Qs 148/79
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Das Gericht habe vielmehr aus § 141 Abs. 3 StPO eine autonome Entscheidungsbefugnis (Löwe/Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Aufl., § 141 Rdn. 24; Köster, StV 1993, 511 ff., Neuhaus, JuS 2002, 18 ff., Klemke, StV 2003, 413 ff.; Stalinkski, StV 2008, 500 ff., LG Heilbronn, Beschluss vom 1. März 1979 - 3 Qs 148/79, Die Justiz 1979, 444; LG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 27 AR 55/98, juris (Leitsatz)).

    Zuständig für die Entscheidung sei der Vorsitzende des Gerichts, das für das Hauptverfahren zuständig ist, § 141 Abs. 4 1. Halbs. StPO (vgl. Köster, StV 1993, 511 ff., Neuhaus, JuS 2002, 18 ff., LG Heilbronn, Beschluss vom 1. März 1979 - 3 Qs 148/79, Die Justiz 1979, 444; LG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 27 AR 55/98, juris (Leitsatz).

    § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO regelt dabei nicht nur, wann die Staatsanwaltschaft tätig werden muss (so aber LG Heilbronn, Beschluss vom 1. März 1979 3 Qs 148/79, Die Justiz 1979, 444), sondern normiert ferner, dass es für ein Tätigwerden des Gerichts eines Antrags der Staatsanwaltschaft bedarf.

  • LG Bremen, 25.06.1998 - 27 AR 55/98
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Das Gericht habe vielmehr aus § 141 Abs. 3 StPO eine autonome Entscheidungsbefugnis (Löwe/Rosenberg/Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Aufl., § 141 Rdn. 24; Köster, StV 1993, 511 ff., Neuhaus, JuS 2002, 18 ff., Klemke, StV 2003, 413 ff.; Stalinkski, StV 2008, 500 ff., LG Heilbronn, Beschluss vom 1. März 1979 - 3 Qs 148/79, Die Justiz 1979, 444; LG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 27 AR 55/98, juris (Leitsatz)).

    Zuständig für die Entscheidung sei der Vorsitzende des Gerichts, das für das Hauptverfahren zuständig ist, § 141 Abs. 4 1. Halbs. StPO (vgl. Köster, StV 1993, 511 ff., Neuhaus, JuS 2002, 18 ff., LG Heilbronn, Beschluss vom 1. März 1979 - 3 Qs 148/79, Die Justiz 1979, 444; LG Bremen, Beschluss vom 25. Juni 1998 - 27 AR 55/98, juris (Leitsatz).

  • LG Cottbus, 13.05.2005 - 22 Qs 15/05
    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Während die wohl immer noch herrschende Meinung ein eigenes Antragsrecht des Beschuldigten unter Verweis auf die Gesetzessystematik, die der Staatsanwaltschaft die Rolle der "Herrin des Ermittlungsverfahrens' zuschreibt, verneint (Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 141 Rdn. 5; Karlsruher Kommentar zur StPO/Laufhütte/Willnow, 7. Aufl., § 141 Rdn. 6; LG Cottbus, Beschluss vom 13. Mai 2005 - 22 Qs 15/05, juris Rdn. 19), wird vielfach aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens und der gebotene Waffengleichheit geschlossen, eines Antrags der Staatsanwaltschaft bedürfe es nicht.

    Das Gericht kann in diesem Verfahrensabschnitt keine Maßnahmen gegen den Willen bzw. ohne Antrag der Staatsanwaltschaft treffen (vgl. LG Cottbus, Beschluss vom 13. Mai 2005 22 Qs 15/05, juris Rdn. 19).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Das Bundesverfassungsgericht hat ihr deshalb eine Wächterrolle im Strafprozess zugesprochen (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/1, BVerfGE 133, 168 Rn. 59, 80, 93).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Der Gesetzgeber hat in § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO eine Antragspflicht der Staatsanwaltschaft statuiert, sobald die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig sein wird, und damit die Rolle der Verteidigung im Vorverfahren gestärkt (BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93 Rdn. 34/35).
  • BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 660/03

    Gerichtliche Kontrolle der Einleitung und Führung eines staatsanwaltschaftlichen

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Dass Prozesshandlungen der Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht der Anfechtung und Überprüfung nach § 23 EGGVG zugänglich sind, wurde durch das Bundesverfassungsgericht als unbedenklich eingestuft, es sei denn willkürliches Handeln der Ermittlungsbehörde sei schlüssig dargetan (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1983 2 BvR 1731/82, NStZ 1984, 228f.; Nichtannahmebeschluss vom 2. Oktober 2003 - 2 BvR 660/03, NStZ 2004, 447 f.).
  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01

    Hinweis auf anwaltlichen Notdienst

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Der 5. Strafsenat führt in seiner Entscheidung vom 5. Februar 2002 (5 StR 588/01, BGHSt 47, 233 Rdn. 8) allerdings aus, eine Pflichtverteidigerbestellung stehe schon während des Vorverfahrens im richterlichen Ermessen auf entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft.
  • BVerfG, 19.12.1983 - 2 BvR 1731/82

    Effektivität des Rechtsschutzes während des staatsanwaltschaftlichen

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    Dass Prozesshandlungen der Staatsanwaltschaft grundsätzlich nicht der Anfechtung und Überprüfung nach § 23 EGGVG zugänglich sind, wurde durch das Bundesverfassungsgericht als unbedenklich eingestuft, es sei denn willkürliches Handeln der Ermittlungsbehörde sei schlüssig dargetan (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1983 2 BvR 1731/82, NStZ 1984, 228f.; Nichtannahmebeschluss vom 2. Oktober 2003 - 2 BvR 660/03, NStZ 2004, 447 f.).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1997 - 2 VAs 41/97

    Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts des unerlaubten

    Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15
    (3) Ein Antragsrecht des Beschuldigten ergibt sich auch nicht daraus, dass die Weigerung der Staatsanwaltschaft, im Ermittlungsverfahren die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu beantragen, als Prozesshandlung grundsätzlich nicht der gerichtlichen Überprüfung gemäß § 23 EGGVG unterliegt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Dezember 1997 2 VAs 41/97, NStZ 1998, 315f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. November 1992 1 VAs 4/92).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 04.06.2021 - 2 BGs 254/21

    Entscheidung über die Bestellung eines Pflichtverteidigers (Bestellung von Amts

    Eines ausdrücklichen Antrags, etwa auch der Staatsanwaltschaft, der die gerichtliche Entscheidung nach § 142 Abs. 3 Satz 1 StPO erst erwirkt, bedarf es nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung für die gerichtliche Bestellung nicht mehr (vgl. zur früheren Gesetzesfassung noch BGH (ER), Beschluss vom 9. September 2015 - 3 BGs 134/15, NJW 2015, 3383; vgl. zur von Amts wegen bestehenden Pflicht des Ermittlungsrichters zur Gewährleistung eines konventionsgerechten Verfahrens allerdings bereits BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 99).

    Das Wahlrecht der Staatsanwaltschaft aus § 141 Abs. 4 StPO a.F. besteht nicht mehr (vgl. hierzu noch BGH (ER), Beschluss vom 9. September 2015 - 3 BGs 134/15, NJW 2015, 3383, 3384).

  • LG Leipzig, 25.03.2021 - 8 Qs 26/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    b) Der Beschwerdeführer ist durch den Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 18.02.2021 beschwert, weil ihm - anders als nach der bisherigen Rechtslage, nach der er im Ermittlungsverfahren nur einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft anregen konnte (BGH NJW 2015, 3383 ff.) - durch die mit Wirkung zum 13.12.2019 erfolgte Gesetzesänderung nunmehr ein Antragsrecht hinsichtlich der Pflichtverteidigerbestellung zusteht (§ 141 Abs. 1 S. 1 StPO).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2020 - JK II Qs 15/20

    Pflichtverteidigerbestellung auf Antrag des Beschuldigten bei beabsichtigter

    b) Der Beschwerdeführer ist durch den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 10.03.2020 beschwert, weil ihm - anders als nach der bisherigen Rechtslage, nach der er im Ermittlungsverfahren nur einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft anregen konnte; BGH NJW 2015, 3383 ff. - durch die mit Wirkung zum 13.12.2019 erfolgte Gesetzesänderung nunmehr ein Antragsrecht hinsichtlich der Pflichtverteidigerbestellung zusteht (§ 141 Abs. 1 S. 1 StPO).
  • AG Kleve, 18.09.2018 - 10 Gs 1358/18

    Rechtsmittel Entscheidung Staatsanwaltschaft, nahcträgliche Bestellung

    Eine vergleichbare Situation ist vorliegend nicht gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 09.09.2015, 3 BGs 134/15, Rn. 24, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   AnwG Köln, 25.08.2014 - 10 EV 113/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,54065
AnwG Köln, 25.08.2014 - 10 EV 113/12 (https://dejure.org/2014,54065)
AnwG Köln, Entscheidung vom 25.08.2014 - 10 EV 113/12 (https://dejure.org/2014,54065)
AnwG Köln, Entscheidung vom 25. August 2014 - 10 EV 113/12 (https://dejure.org/2014,54065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Rat zum robusten Gespräch, Sachlichkeitsgebot, Rechtsanwalt, Berufsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachlichkeitsgebot eines Rechtsanwalts hinsichtlich Empfehlung eines strafrechtlich relevanten Verhaltens des Mandanten für die Zukunft (hier: Selbstjustiz bei Verfahrenseinstellung)

  • Wolters Kluwer

    Sachlichkeitsgebot eines Rechtsanwalts hinsichtlich Empfehlung eines strafrechtlich relevanten Verhaltens des Mandanten für die Zukunft (hier: Selbstjustiz bei Verfahrenseinstellung)

  • BRAK-Mitteilungen

    Unsachliche Äußerung in einem Schreiben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Rat zum "robusten Gespräch" mit dem Täter, der kostet den Rechtsanwalt u.a. 500 EUR

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO §§ 43a Abs. 3 S. 1, 113 Abs. 1
    Rat zu "robustem" Gespräch als anwaltliche Berufspflichtverletzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot aufgrund Empfehlung eines Rechtsanwalts zu strafrechtlich relevanten Verhalten - Aufruf zur Selbstjustiz zieht Verhängung eines Verweises sowie Geldbuße von 500 EUR nach sich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3383
  • NJW 2015, 383
  • NJW-RR 2015, 1331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus AnwG Köln, 25.08.2014 - 10 EV 113/12
    Zur Begründung hat sich der Angeschuldigte auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.07.1987 (Bastille-Entscheidung), BVerfGE 76, 171 ff, gestützt.

    Ob der Normgeber bei der künftigen Neuordnung des Standesrechtes eine weitergehende Tragweite für das Sachlichkeitsgebot vorsehen dürfte und ob nicht weitergehende Einschränkungen der Berufsfreiheit als statusbestimmende Regelung vom Gesetzesgeber selbst verantwortet werden müssen, kann offenbleiben", BVerfGE 76, 171, 193 f.

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus AnwG Köln, 25.08.2014 - 10 EV 113/12
    Die Kammer verkennt nicht, dass dem Sachlichkeitsgebot Grenzen durch Art. 12 Absatz 1 und 5 Absatz 1 GG gesetzt sind und eine berufsrechtliche Ahndung wegen unsachlichen Verhaltens nur insoweit statthaft ist, als die Einschränkung der anwaltlichen Freiheit durch "sachgerechte und vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt", also zur Erreichung des angestrebten Zweckes geeignet, erforderlich und für den Anwalt zumutbar ist (BVerfGE 61, 291, 312).
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