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   BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14   

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https://dejure.org/2015,38394
BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14 (https://dejure.org/2015,38394)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2015 - X ZR 126/14 (https://dejure.org/2015,38394)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - X ZR 126/14 (https://dejure.org/2015,38394)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 MontrÜbk, Art 29 MontrÜbk, § 241 BGB, § 280 BGB
    Luftbeförderungsvertrag: Voraussetzungen einer Haftung der Fluggesellschaft wegen Nichtbeförderung von Reisegepäckstücken wegen deren Entnahme als Gefahrgut

  • IWW

    Art. 19 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen, § ... 280 BGB, Art. 19 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, Verordnung (EG) Nr. 261/2004, § 241 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 559 Abs. 2 ZPO, § 281 BGB, § 281 Abs. 2 BGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO, § 284 BGB, § 254 BGB, § 287 ZPO, § 651d BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Verspätung bei der Luftbeförderung mangels Beförderung von Reisenden und Reisegepäck oder Güter zum Bestimmungsort; Pflicht des Luftfahrtunternehmens zur Hinzuziehung des Fluggastes zur Aufklärung bei ausgenommenen Reisegepäckstücken wegen ...

  • reise-recht-wiki.de

    Haftung der Fluggesellschaft wegen Nichtbeförderung von Reisegepäck

  • rewis.io

    Luftbeförderungsvertrag: Voraussetzungen einer Haftung der Fluggesellschaft wegen Nichtbeförderung von Reisegepäckstücken wegen deren Entnahme als Gefahrgut

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MÜ Art. 19; BGB § 241; BGB § 280; BGB § 281
    Haftung der Fluggesellschaft bei Nichtbeförderung von Reisegepäck wegen angeblichen Verstoßes gegen Luftsicherheitsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MÜ Art. 19; BGB § 241
    Anforderungen an eine Verspätung bei der Luftbeförderung mangels Beförderung von Reisenden und Reisegepäck oder Güter zum Bestimmungsort; Pflicht des Luftfahrtunternehmens zur Hinzuziehung des Fluggastes zur Aufklärung bei ausgenommenen Reisegepäckstücken wegen ...

  • datenbank.nwb.de

    Luftbeförderungsvertrag: Voraussetzungen einer Haftung der Fluggesellschaft wegen Nichtbeförderung von Reisegepäckstücken wegen deren Entnahme als Gefahrgut

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn das Fluggepäck nicht mitgenommen wird ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verweigerte Beförderung von Reisegepäck stellt keine Verspätung bei der Luftbeförderung dar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz gegen Luftfahrtunternehmen bei Aussortierung einer Pressluftflasche vor Abflug ohne Rücksprache mit Reisendem

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tauchurlaub fiel ins Wasser - Leere Pressluftflasche wurde am Flughafen als "Gefahrgut" aussortiert: Schadenersatz?

  • versr.de (Kurzinformation)

    Haftung der Fluggesellschaft bei Nichtbeförderung von Reisegepäck wegen angeblichen Verstoßes gegen Luftsicherheitsvorschriften

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatz gegen Luftfahrtunternehmen bei Aussortierung einer Pressluftflasche vor Abflug ohne Rücksprache mit Reisendem

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Entnahme von verdächtigen Fluggepäck-Gegenständen ohne Hinweis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Tauchurlaub ohne Pressluftflasche

  • reiserechtfuehrich.com (Leitsatz)

    Pflichten einer Fluggesellschaft bei angeordneter Nichtbeförderung von Fluggepäck

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verweigerter Transport von Reisegepäck aufgrund Luftsicherheitsvorschriften begründet Pflicht der Fluggesellschaft Reisenden zwecks Aufklärung hinzuziehen - Fehlende Hinzuziehung des Reisenden kann Schadensersatzhaftung begründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 491
  • MDR 2016, 143
  • NZV 2016, 121
  • VersR 2016, 347
  • WM 2016, 1355
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.03.2011 - X ZR 99/10

    Zur Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Verlust von Reisegepäck

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14
    c) Eine Anwendung des Art. 19 MÜ folgt auch nicht aus dem Umstand, dass es sich bei der teilweise nicht erfüllten Hauptpflicht, der Beförderung des Reisegepäcks, um eine akzessorische Pflicht handelt, die zusammen mit der Beförderung des Fluggastes zu erfüllen ist (vgl. zu letzterem BGH, Urteil vom 15. März 2011 - X ZR 99/10, NJW-RR 2011, 589 Rn. 12).

    Die Beklagte war auf Grund des Beförderungsvertrages, in den der Kläger als berechtigter Dritter einbezogen war (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - Xa ZR 124/09, NJW 2010, 2950 Rn. 14), verpflichtet, das gesamte vom Kläger aufgegebene Reisegepäck zu befördern (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2011 - X ZR 99/10, NJW-RR 2011, 787, juris Rn. 12).

  • EuGH, 09.07.2009 - C-204/08

    DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14
    So weitgehend und detailliert die Regelungen des Montrealer Übereinkommens im Einzelnen auch sein mögen, folgt aus dem Regelungszweck aber nicht, dass die Rechtsbeziehungen zwischen einem Luftfahrtunternehmen und seinen Passagieren sowie den an einer Fracht Beteiligten vollständig, umfassend und abschließend durch das Übereinkommen geregelt werden müssten (vgl. etwa nur EuGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - C-204/08, Slg. 2009, I-6073 Rn. 27 - Rehder; Urteil vom 23. Oktober 2012, C-581/10 und C-629/10, RRa 2012, 272 Rn. 46, 55, 57 mwN - Nelson u.a. für Ansprüche aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 [Fluggastrechteverordnung]).
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 211/06

    Anforderungen an die Form der Eintragung einer Änderung im Bestand der zum

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14
    Hierzu gehört es insbesondere, Hindernisse zu beseitigen, die der Erfüllung einer Hauptleistungspflicht im Wege stehen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juni 1971 - V ZR 45/69, WM 1971, 1475 unter III a; vom 19. Oktober 2007 - V ZR 211/06, BGHZ 174, 61, 70 Rn. 33).
  • BGH, 14.06.2012 - VII ZR 148/10

    Rücktritt vom Grundstückserwerbsvertrag mit Bauverpflichtung für den Veräußerer

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14
    Eine Fristsetzung ist jedenfalls nach dem Ende des Urlaubs gemäß § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich, weil ein Nachholen der Leistung von diesem Zeitpunkt an für den Kläger nicht mehr von Interesse ist (vgl. dazu BGH, Urteile vom 14. Juni 2012 - VII ZR 148/10, BGHZ 193, 315 Rn. 26; vom 12. September 2002 - VII ZR 344/01, NJW-RR 2003, 13 unter II 2 a).
  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14
    So weitgehend und detailliert die Regelungen des Montrealer Übereinkommens im Einzelnen auch sein mögen, folgt aus dem Regelungszweck aber nicht, dass die Rechtsbeziehungen zwischen einem Luftfahrtunternehmen und seinen Passagieren sowie den an einer Fracht Beteiligten vollständig, umfassend und abschließend durch das Übereinkommen geregelt werden müssten (vgl. etwa nur EuGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - C-204/08, Slg. 2009, I-6073 Rn. 27 - Rehder; Urteil vom 23. Oktober 2012, C-581/10 und C-629/10, RRa 2012, 272 Rn. 46, 55, 57 mwN - Nelson u.a. für Ansprüche aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 [Fluggastrechteverordnung]).
  • BGH, 31.07.2012 - X ZR 154/11

    Unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft: Rechtsscheinhaftung eines Dritten

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14
    Abgesehen von der akzessorischen Hauptleistungspflicht zur Beförderung des Reisegepäcks (vgl. dazu BGH, Urteile vom 31. Juli 2012 - X ZR 154/11, NJW 2012, 3368 Rn. 27; vom 25. November 2014 - X ZR 105/13, NJW 2015, 853 Rn. 9) war die Beklagte auch gemäß § 241 Abs. 2 BGB und nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet, auf die Erreichung des Leistungserfolgs hinzuwirken, soweit dies erforderlich und zumutbar war, und auf die Interessen der Vertragspartner Rücksicht zu nehmen.
  • BGH, 26.05.2010 - Xa ZR 124/09

    Zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen nutzlos aufgewendeter

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14
    Die Beklagte war auf Grund des Beförderungsvertrages, in den der Kläger als berechtigter Dritter einbezogen war (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - Xa ZR 124/09, NJW 2010, 2950 Rn. 14), verpflichtet, das gesamte vom Kläger aufgegebene Reisegepäck zu befördern (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2011 - X ZR 99/10, NJW-RR 2011, 787, juris Rn. 12).
  • BGH, 25.11.2014 - X ZR 105/13

    Reisevertrag mit einem ausländischen Reiseveranstalter: Verpflichtung des

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14
    Abgesehen von der akzessorischen Hauptleistungspflicht zur Beförderung des Reisegepäcks (vgl. dazu BGH, Urteile vom 31. Juli 2012 - X ZR 154/11, NJW 2012, 3368 Rn. 27; vom 25. November 2014 - X ZR 105/13, NJW 2015, 853 Rn. 9) war die Beklagte auch gemäß § 241 Abs. 2 BGB und nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet, auf die Erreichung des Leistungserfolgs hinzuwirken, soweit dies erforderlich und zumutbar war, und auf die Interessen der Vertragspartner Rücksicht zu nehmen.
  • BGH, 12.09.2002 - VII ZR 344/01

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14
    Eine Fristsetzung ist jedenfalls nach dem Ende des Urlaubs gemäß § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich, weil ein Nachholen der Leistung von diesem Zeitpunkt an für den Kläger nicht mehr von Interesse ist (vgl. dazu BGH, Urteile vom 14. Juni 2012 - VII ZR 148/10, BGHZ 193, 315 Rn. 26; vom 12. September 2002 - VII ZR 344/01, NJW-RR 2003, 13 unter II 2 a).
  • BGH, 09.12.2010 - V ZB 190/10

    Wohnungseigentum: Zuständiges Berufungsgericht bei einer Schadensersatzklage der

    Auszug aus BGH, 13.10.2015 - X ZR 126/14
    c) Eine Anwendung des Art. 19 MÜ folgt auch nicht aus dem Umstand, dass es sich bei der teilweise nicht erfüllten Hauptpflicht, der Beförderung des Reisegepäcks, um eine akzessorische Pflicht handelt, die zusammen mit der Beförderung des Fluggastes zu erfüllen ist (vgl. zu letzterem BGH, Urteil vom 15. März 2011 - X ZR 99/10, NJW-RR 2011, 589 Rn. 12).
  • BGH, 28.09.1978 - VII ZR 116/77

    Einbeziehung der Nichtbeförderung eines Passagiers wegen Überbuchung in den

  • BGH, 18.06.1971 - V ZR 45/69

    Anspruch auf Dienstbarkeitsbestellung in Form eines Wegerechts - Anspruch auf

  • FG Hamburg, 12.06.2018 - 3 K 77/17

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Keine Schenkungsteuer bei gemeinsamer

    Soweit die Leistung der separat abgerechneten, jedenfalls durch den Reiseveranstalter vermittelten Flüge D - E im Rahmen eines Beförderungsvertrags erbracht worden ist (vgl. BGH-Urteil vom 13.10.2015 X ZR 126/14, NJW 2016, 491), gilt für die Drittbegünstigung der Lebensgefährtin Entsprechendes.
  • BGH, 20.10.2020 - VIII ZR 371/18

    Rechtfertigt Fehlverhalten des Vermieters Ersatz der Maklerkosten für die

    Nach der Intention des § 284 BGB besteht ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Aufwendungen durch die Nichterbringung der Leistung - vorliegend durch die nicht weitere Leistungserbringung - nicht erreicht oder vereitelt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015 - X ZR 126/14, NJW 2016, 491 Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 6 U 23/19

    Auslegung von Genussscheinbedingungen; Erwartungshorizont eines

    Soweit sich die Klägerinnen für ihre Auffassung auf höchstrichterliche Rechtsprechung berufen, betrifft diese - wie die Beklagte zu Recht geltend macht - schon keine Fallgestaltungen im Zusammenhang mit vertraglichen Regelungen von Genussscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.2015 - X ZR 126/14: Luftbeförderungsvertrag; BGH, Urteile vom 16.01.2009 - V ZR 133/08 und vom 19.01.2018 - V ZR 273/16: Grundstückskaufverträge).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 18 U 244/21
    Der Beförderungsvertrag ist regelmäßig ein Vertrag zugunsten des zu Befördernden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015 - X ZR 126/14, juris Rn. 23).
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