Rechtsprechung
| BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Unfallversicherung
- lexetius.com
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - gemischte Tätigkeit - Handlungstendenz - gemischte Motivationslage - Kriterium - hypothetische allein betriebliche Verrichtung - Instandsetzung eines Arbeitsgeräts - ...
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; Wegeunfall; sachlicher Zusammenhang; gemischte Tätigkeit; Handlungstendenz; gemischte Motivationslage; Kriterium; hypothetische allein betriebliche Verrichtung; Instandsetzung eines Arbeitsgeräts; Vorbereit ...
- Judicialis
SGB VII § 8 Abs 2 Nr 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Unfall bei der Instandsetzung eines auf dem Weg zur Arbeit liegengebliebenen privaten Kfz im Betrieb
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Unfallversicherung - betriebliche Reparaturen nach Feierabend
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Arbeitsunfall - fehlender sachlicher Zusammenhang - Reparatur eines Privat-Pkw - Nutzung und Instandsetzung einer Hebebühne des Unternehmens für private Autoreparatur- gemischte Motivationslage - maßgebliche private Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Unfall bei der Instandsetzung eines auf dem Weg zur Arbeit liegengebliebenen privaten Kfz im Betrieb
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 24.04.2007 - S 6 U 1890/06
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - L 6 U 3059/07
- BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
Papierfundstellen
- NJW 2010, 1692
- NZS 2010, 145
- NZS 2010, 507
- NZA-RR 2010, 258
Wird zitiert von ... (63) Zitiert selbst (12)
- BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
Für einen Arbeitsunfall ist danach im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis (dem Unfallereignis) geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (vgl ua BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).Das ist der Fall, wenn er im Wesentlichen wegen seiner versicherten Tätigkeit Einwirkungen auf seinen Körper ausgesetzt war, in denen sich eine "besondere Betriebsgefahr" verwirklichte (vgl zuletzt BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - RdNr 25 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
Trotz einer eigenwirtschaftlichen Verrichtung ist also der Beschäftigte gegen Gefahren aus dem Bereich seines Arbeitsplatzes (zB Explosion in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes während eines privaten Telefongesprächs) versichert, wenn er sich im wesentlichen wegen seiner versicherten Beschäftigung dort aufhält und sich eine spezifische Gefahr verwirklicht, der der Versicherte durch seine Eingliederung in den Betrieb ausgesetzt ist (vgl zuletzt BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - RdNr 25 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen;… BSG vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 20 RdNr 32).
- BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R
Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher …
Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
Da er bei einer Verrichtung vor dem Antritt eines versicherten Weges zu Schaden gekommen ist, kommt ein Wegeunfall nicht in Betracht (erheblich andere Fallgestaltung in BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24; dazu unten).Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation erheblich von derjenigen, die der Entscheidung des Senats vom 4.9.2007 (B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24) zu Grunde gelegen hat.
- BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
Die so zu bestimmende objektivierte Handlungstendenz bleibt maßgeblich (vgl ausführlich BSG vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 20 RdNr 22), selbst wenn die konkrete Verrichtung dem Unternehmen dienlich ist.Trotz einer eigenwirtschaftlichen Verrichtung ist also der Beschäftigte gegen Gefahren aus dem Bereich seines Arbeitsplatzes (zB Explosion in unmittelbarer Nähe des Arbeitsplatzes während eines privaten Telefongesprächs) versichert, wenn er sich im wesentlichen wegen seiner versicherten Beschäftigung dort aufhält und sich eine spezifische Gefahr verwirklicht, der der Versicherte durch seine Eingliederung in den Betrieb ausgesetzt ist (…vgl zuletzt BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R - RdNr 25 f, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 20 RdNr 32).
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …
Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
Danach ist für die Bejahung des inneren Zusammenhangs zwischen Verrichtung und versicherter Tätigkeit entscheidend, ob die Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre (vgl auch BSG vom 12.4.2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 RdNr 10). - BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche …
Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
Der Kläger erstrebt die Feststellung, dass der erlittene Unfall ein Arbeitsunfall ist, zulässig im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz [SGG]; dazu BSG vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12 RdNr 5). - BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
Zu den versicherten Tätigkeiten eines Versicherten zählt danach auch das Zurücklegen des mit der nach den §§ 2, 3 und 6 SGB VII versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit (…zuletzt BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 26/06 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 15/07 R - RdNr 13; BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R - RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen). - BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
Zu den versicherten Tätigkeiten eines Versicherten zählt danach auch das Zurücklegen des mit der nach den §§ 2, 3 und 6 SGB VII versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit (zuletzt BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 26/06 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 15/07 R - RdNr 13;… BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R - RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen). - BSG, 28.04.2004 - B 2 U 26/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …
Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
Sie müssen mit der eigentlichen versicherten Tätigkeit oder der kraft Gesetzes versicherten Vorbereitungshandlung - hier dem versicherten Weg - eng verbunden sein, also in einem besonders engen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, der die Vorbereitungshandlung nach den Gesamtumständen selbst bereits wie einen Bestandteil der versicherten Tätigkeit erscheinen lässt (zuletzt BSG vom 28.4.2004 - B 2 U 26/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 5 RdNr 9 f). - BSG, 26.06.2007 - B 2 U 17/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Haftungsbeschränkung - privilegierter …
Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
Damit werden zugleich die Unternehmen von möglichen Schadensersatzansprüchen ihrer Beschäftigten freigestellt (vgl nur BSG vom 26.6.2007 - B 2 U 17/06 R - BSGE 98, 285 = SozR 4-2700 § 105 Nr. 2, jeweils RdNr 16 ff). - BSG, 02.12.2008 - B 2 U 15/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus BSG, 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R
Zu den versicherten Tätigkeiten eines Versicherten zählt danach auch das Zurücklegen des mit der nach den §§ 2, 3 und 6 SGB VII versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit (…zuletzt BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 26/06 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 15/07 R - RdNr 13;… BSG vom 2.12.2008 - B 2 U 17/07 R - RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen). - BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94
Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Private Verrichtungen auf dem …
- BSG, 23.02.1966 - 2 RU 45/65
Pkw als Arbeitsgerät - Zweckbestimmung des Pkw - Verwahrungsbegriff
- BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R
Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage …
Eine solche Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz steht dann im inneren bzw sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn die konkrete Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre (…vgl BSG Urteile vom 26.6.2014 - B 2 U 4/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 52 RdNr 20 ff;… vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 RdNr 24 und vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33 RdNr 1; dazu hierzu Spellbrink, WzS 2011, 351). Entscheidend ist also, ob die Verrichtung nach den objektiven Umständen in ihrer konkreten, tatsächlichen Ausgestaltung ihren Grund in der betrieblichen Handlungstendenz findet. - BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Bei der Fahrt zu dem Restaurant handelte es sich mithin um eine Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz bzw mit gemischter Motivationslage (…grundlegend BSG vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 RdNr 23; vgl BSG vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33 RdNr 16; vgl hierzu auch Spellbrink, WzS 2011, 351), denn sie erfolgte sowohl mit privatwirtschaftlicher als auch mit betrieblicher Handlungstendenz.Rn. 15 Eine solche Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz steht dann im inneren bzw sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn die konkrete Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre (vgl BSG vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R - aaO), wenn also die Verrichtung nach den objektiven Umständen in ihrer konkreten, tatsächlichen Ausgestaltung ihren Grund in der betrieblichen Handlungstendenz findet.
- BSG, 24.09.2025 - B 2 U 11/23 R
Vor dem Kaffeeautomaten im Sozialraum ausgerutscht: Als Arbeitsunfall …
Wenn Versicherte dagegen im Wesentlichen durch eine private Tätigkeit einen Unfall unter nicht wesentlicher Mitwirkung einer betrieblichen Gefahrenquelle erleiden, fehlt der Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis (BSG Urteile vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33 RdNr 30 mwN…, vom 19.1.1995 - 2 RU 3/94 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 22 S 70, S 71 - juris RdNr 21, 24 …und vom 22.1.1976 - 2 RU 101/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 15 S 37 f = juris RdNr 21)..
- BSG, 30.01.2020 - B 2 U 20/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfallversicherung - sachlicher Zusammenhang …
Eine solche Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz steht aber dann im inneren bzw sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn die konkrete Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre (…vgl BSG Urteile vom 26.6.2014 - B 2 U 4/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 52 RdNr 20 ff;… vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 RdNr 24 und vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33 RdNr 1; hierzu Spellbrink, WzS 2011, 351). Entscheidend ist also, ob die Verrichtung nach den objektiven Umständen in ihrer konkreten, tatsächlichen Ausgestaltung ihren Grund in der betrieblichen Handlungstendenz findet. - BSG, 09.11.2010 - B 2 U 14/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Wegeunfall - sachlicher …
Rn. 23 Die Motorradfahrt zur klägerischen Wohnung war eine Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz bzw mit gemischter Motivationslage (vgl BSG vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33 RdNr 16), denn sie erfolgte sowohl mit privatwirtschaftlicher als auch mit betrieblicher Handlungstendenz.Rn. 24 Eine solche Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz steht dann im inneren bzw sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn die konkrete Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre (vgl BSG vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R - aaO), wenn also die Verrichtung nach den objektiven Umständen in ihrer konkreten, tatsächlichen Ausgestaltung ihren Grund in der betrieblichen Handlungstendenz findet.
Rn. 32 3. Das Motorrad war ferner kein Arbeitsgerät iS von § 8 Abs. 2 Nr. 5 SGB VII, denn es war nicht dazu bestimmt, hauptsächlich der Tätigkeit im Unternehmen zu dienen (vgl BSG vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33 RdNr 28 mit Verweis auf BSG vom 23.2.1966 - 2 RU 45/65 - BSGE 24, 243, 246).
- BSG, 26.09.2024 - B 2 U 15/22 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher …
Entscheidend ist, dass der Gegenstand im Verhältnis zur gesamten Verwendung hauptsächlich zur Verrichtung der versicherten Tätigkeit gebraucht wird (BSG Urteile vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33 RdNr 28…, vom 4.8.1992 - 2 RU 41/91 - SozR 3-2200 § 549 Nr. 1 S 2 …und vom 27.7.1989 - 2 RU 6/89 - BSGE 65, 210, 211 = SozR 2200 § 549 Nr. 10 S 30). - BSG, 28.06.2022 - B 2 U 16/20 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Umweg - sachlicher Zusammenhang - …
Eine solche Verrichtung mit gespaltener Handlungstendenz steht dann im inneren bzw sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, wenn die konkrete Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die private Motivation des Handelns entfallen wäre (…vgl BSG Urteile vom 30.1.2020 - B 2 U 2/18 R - BSGE 130, 1 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 70, RdNr 29 - "Wohnung der Freundin", vom 26.6.2014 - B 2 U 4/13 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 52 RdNr 20 ff…, vom 9.11.2010 - B 2 U 14/10 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 39 RdNr 24 und vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 33 RdNr 16). Entscheidend ist, ob die Verrichtung nach den objektiven Umständen in ihrer konkreten, tatsächlichen Ausgestaltung ihren Grund in der versicherungsbezogenen Handlungstendenz findet. - LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 33/11
Privates Telefonieren während der Arbeitszeit ist nicht gesetzlich …
Gibt der Versicherte für sein Handeln sowohl versicherte als auch private Gründe an (gemischte Motivationslage oder gespaltene Handlungstendenz), ist zur Beurteilung des sachlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ebenso wie bei einer gemischten Tätigkeit darauf abzustellen, ob die Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn die privaten Gründe des Handelns nicht vorgelegen hätten (BSG Urteil vom 12.5.2009 - B 2 U 12/08 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 33). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2023 - L 15 U 67/22
Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall
Eine besondere Betriebsgefahr liegt damit vor, wenn der Versicherte sich wegen einer versicherten Tätigkeit an einem Ort aufhält, an dem sich objektiv gefahrenträchtige Einrichtungen befinden oder gefährliche Arbeiten durchgeführt werden oder wenn er wegen seiner versicherten Tätigkeit auch im privaten Bereich gefährdet ist, von Dritten angegriffen zu werden, denn die gesetzliche Unfallversicherung schützt die Versicherten gegen solche Gefahren, denen sie im Wesentlichen wegen ihrer versicherten Tätigkeit ausgesetzt sind (BSG, Urteile vom 12.05.2009, B 2 U 12/08, juris Rn. 30, …und vom 12.12.2006, B 2 U 28/05 R, juris Rn. 32).Trotz einer eigenwirtschaftlichen Verrichtung ist der Beschäftigte gegen Gefahren aus dem Bereich seines Arbeitsplatzes versichert, wenn er sich im Wesentlichen wegen seiner versicherten Beschäftigung dort aufhält und sich eine spezifische Gefahr verwirklicht, der der Versicherte durch seine Eingliederung in den Betrieb ausgesetzt ist (BSG, Urteil vom 12.05.2009, B 2 U 12/08, juris Rn. 30).
Dabei muss die besondere Betriebsgefahr auf den mit einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit befassten Versicherten im räumlich-zeitlichen Bereich seines Arbeitsplatzes einwirken (BSG…, Urteil vom 22.11.1976, 2 RU 101/75, juris Rn. 21;… Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, 3. Ergänzungslieferung 2023, § 8 Rn. 45), ohne dass diese private Verrichtung wesentlich zur Bedrohung durch die zum Unfall führende Betriebsgefahr beigetragen hat (BSG, Urteil vom 12.05.2009, B 2 U 12/08, juris Rn. 30 f.).
Der Versicherungsschutz auf dieser Grundlage ist durch den Sinn und Zweck der Unfallversicherung begründet, die Beschäftigten gegen die Gefahren des Betriebs zu versichern, denen sie wegen ihrer Beschäftigung dort ausgesetzt sind, und die Unternehmen von möglichen Schadensersatzansprüchen ihrer Beschäftigten freizustellen (BSG, Urteile vom 12.05.2009, B 2 U 12/08, juris Rn. 30, …und vom 18.11.2008, B 2 U 31/07 R, juris Rn. 25;… Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, 3. Ergänzungslieferung 2023, § 8 Rn. 4).
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 1 U 2032/22
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Rn. 43 Auch soweit das BSG im Urteil B 2 U 12/08 R eine spezifische Betriebsgefahr bei Verwendung einer defekten Hebebühne des Arbeitgebers, um am eigenen Pkw eine Schadensursache festzustellen, verneint hat, weil die eigenwirtschaftlich motivierte Handlung die allein wesentliche Ursache dafür war, dass der Beschäftigte in die betriebliche Gefahrenzone geraten war (so BSG Urteil vom 12.05.2009 - B 2 U 12/08 R -, juris Rn. 31;… ebenso in dem der Entscheidung - 2 RU 101/75 -, a.a.O. zu Grunde liegenden Sachverhalt), besteht auch insoweit keine Vergleichbarkeit. - LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - L 3 U 148/20
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 131/18
1. Die zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung führende Infektion mit einem …
- LSG Bayern, 05.04.2017 - L 2 U 101/14
Herabsteigen einer Kellertreppe und die Anerkennung eines Arbeitsunfalls
- BSG, 27.06.2024 - B 2 U 8/22 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher …
- LSG Baden-Württemberg, 27.02.2023 - L 12 U 708/22
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz eines mitwirkenden …
- LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10
Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2012 - L 15 U 270/12
Anerkennung und Entschädigung eines Arbeitsunfalls - Sturz beim Spaziergang …
- LSG Bayern, 07.05.2014 - L 2 U 180/13
Versicherungsschutz für Wegeunfall, Unterbrechung des Arbeitswegs für Arztbesuch
- LSG Bayern, 30.06.2015 - L 2 U 351/14
Vorliegen eines Arbeitsunfalls (Arbeitsweg), Versicherungsschutz Wegeunfall
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2020 - L 6 U 14/20
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 3 Abs 1 Nr 4 SGB …
- LSG Hessen, 29.05.2015 - L 9 U 41/13
Niedergeschossener Taxifahrer obsiegt vor Gericht
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - L 3 U 46/18
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Abweg - dritter Ort als …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2017 - L 17 U 391/14
Anerkennung eines Motorradunfalls als Arbeitsunfall
- LSG Bayern, 12.06.2013 - L 2 U 236/11
Zu den Voraussetzungen, unter denen der Betrieb einer auf dem Dach eines …
- LSG Bayern, 29.01.2013 - L 3 U 55/12
Erleidet ein (Nebenerwerbs-)Landwirt zum Abschluss der Obsternte bei allgemeinen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 U 162/14
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - ehrenamtlicher Betreuer - …
- LSG Hessen, 22.03.2024 - L 9 U 128/22
Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall eines Beschäftigten während einer …
- LSG Bayern, 21.07.2015 - L 3 U 313/12
Unfallversicherungsschutz eines freiwillig versicherten Unternehmers
- LSG Baden-Württemberg, 27.03.2017 - L 3 U 4821/16
Gesetzliche Unfallversicherung - Abgrenzung: Wegeunfall von Betriebsweg - …
- LSG Sachsen-Anhalt, 08.12.2016 - L 6 U 90/15
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 14 …
- LSG Bayern, 24.02.2016 - L 2 U 348/14
Keine Wie-Beschäftigung bei Beauftragung eines anderen Unternehmers trotz …
- SG Berlin, 12.03.2013 - S 163 U 279/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz bei Verfolgung oder …
- LSG Bayern, 08.02.2011 - L 3 U 213/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Baden-Württemberg, 15.12.2020 - L 9 U 3290/17
Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenleistung gem § 63 SGB 7 - …
- LSG Baden-Württemberg, 11.05.2016 - L 3 U 3922/15
"Einstieg" in die eigene Wohnung kein Arbeitsunfall
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2014 - L 2 U 87/14
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - ständige …
- SG Heilbronn, 08.03.2013 - S 13 U 1513/11
Arbeitsunfall beim "Luftschnappen" vor heißer Montagehalle
- LSG Bayern, 07.10.2009 - L 17 U 395/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher …
- LSG Hamburg, 14.09.2022 - L 2 U 20/21
Voraussetzungen der Anerkennung eines Unfallereignisses als Arbeitsunfall - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - L 15 U 731/12
Führungskräfteseminar - Unfall bei Volleyballturnier - innerer (sachlicher) …
- LSG Bayern, 27.11.2017 - L 2 U 368/15
Keine Aufspaltung des Versicherungsschutzes auf gemeinsamen Wegstrecken mit …
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - L 22 U 132/08
Arbeitsunfall; sachlicher Zusammenhang; Handlungstendenz; Gefälligkeitshandlung
- LSG Bayern, 26.10.2016 - L 2 U 430/15
Kein Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen bei Tod durch eine nicht …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2014 - L 17 U 422/12
Treppensturz eines freiwillig versicherten selbständigen Personalberaters im …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 17 U 434/13
Anerkennung und Entschädigung eines Motorradunfalls als Arbeitsunfall (hier …
- LSG Hessen, 22.03.2024 - L 9 U 128/22
- LSG Sachsen, 13.06.2022 - L 2 U 138/19
Verkehrsunfall auf dem Weg vom Beschäftigungsort zu einer Tank-stelle - …
- LSG Sachsen-Anhalt, 03.09.2015 - L 6 U 96/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- SG München, 17.02.2023 - S 1 U 5029/22
Kein Arbeitsunfall bei Holzverarbeitung zugekauften Holzes
- LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - L 6 U 92/09
Anerkennung eines auf dem Weg von oder zu der Arbeitsstätte erlittenen Unfalls …
- SG Mannheim, 27.04.2020 - S 3 U 1933/17
Anerkennung eines bei einer Pflegetätigkeit erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall …
- SG Augsburg, 08.03.2017 - S 4 U 33/14
Kein Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalles aufgrund eines …
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - L 6 U 81/09
Gesetzliche Unfallversicherung: Anforderungen an den Nachweis der …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.09.2018 - L 5 U 44/13
Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - Arbeitsunfall vor dem 1.1.1992 - …
- SG Augsburg, 30.09.2015 - S 4 U 33/14
Anerkennung eines Arbeitsunfalles und Verletztenrente
- LSG Bayern, 04.09.2012 - L 3 U 11/10
Dient die Geschäftsreise eines Unternehmers, der sich satzungsgemäß gesetzlich …
- LSG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - L 3 U 3898/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - L 15 U 360/21
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - L 15 U 360/21
Versicherungsschutz von Rehabilitanden in der gesetzlichen Unfallversicherung …
- SG Augsburg, 31.03.2015 - S 4 U 40/13
Anspruch auf Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall
- BSG, 09.11.2010 - B 2 U 186/10 B
- LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2009 - L 6 U 45/07
- LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 10 U 2281/08
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Rechtsprechung
| BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08 und 10 AZR 1031/08 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Betriebliche Übung - Beseitigung - kein Erklärungswert des Schweigens
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Beseitigung eines aufgrund betrieblicher Übung entstandenen Anspruchs auf Zahlung von Treuegeld; Rechtliche Anforderungen an ein Angebot auf Vertragsänderung und dessen Annahme; Qualifikation des Schweigens als konkludente Annahmeerklärung
- Betriebs-Berater
Kein Erklärungswert des Schweigens bei betrieblicher Übung
- Techniker Krankenkasse
- RA Kotz
Arbeitsvertragsänderung - Voraussetzungen
- rechtsportal.de
BGB § 147; BGB § 151; BGB § 308 Nr. 5; BGB § 611
Beseitigung eines aufgrund betrieblicher Übung entstandenen Anspruchs; Anforderungen an ein Angebot auf eine Vertragsänderung und dessen Annahme; Schweigen als konkludente Annahmeerklärung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Nochmals: Keine negative betriebliche Übung!
Verfahrensgang
- ArbG Neuruppin, 12.11.2007 - 2 Ca 1194/07
- ArbG Neuruppin, 12.12.2007 - 2 Ca 1194/07
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 21 Sa 337/08
- BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08 und 10 AZR 1031/08
Papierfundstellen
- NJW 2010, 1692 (Ls.)
- NZA 2010, 283
- BB 2010, 308
Wird zitiert von ... (44) Zitiert selbst (8)
- BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05
Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab
Auszug aus BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 28. Juni 2006 (- 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360) und vom 28. März 2007 (- 10 AZR 720/05 -) den jeweiligen Klägern sowohl Treuegeld als auch Jubiläumsgeld aus betrieblicher Übung zugesprochen und den entsprechenden Anträgen für die Zukunft stattgegeben.Ein besonderes Feststellungsinteresse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO ist nicht erforderlich (BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - mwN, BAGE 118, 360).
Der Senat hat dies bezüglich des Treuegeldes im Urteil vom 28. Juni 2006 (- 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360) und bezüglich des Jubiläumsgeldes im Urteil vom 28. März 2007 (- 10 AZR 720/05 -) ausführlich begründet.
- BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08
Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung
Auszug aus BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
a) Der Senat hat im Urteil vom 18. März 2009 (- 10 AZR 281/08 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 83 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 9) seine Rechtsprechung zur sog. gegenläufigen betrieblichen Übung aufgegeben.Dementsprechend hat der Senat im Urteil vom 18. März 2009 (- 10 AZR 281/08 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 83 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 9) eingehend begründet, dass es mit dem Klauselverbot für fingierte Erklärungen in § 308 Nr. 5 BGB nicht zu vereinbaren ist, anzunehmen, dass eine dreimalige Nichtgeltendmachung einer aufgrund betrieblicher Übung entstandenen Forderung die Verpflichtung des Arbeitgebers beenden könne.
- BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 720/05
Betriebliche Übung - Jubiläumsgeld
Auszug aus BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 28. Juni 2006 (- 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360) und vom 28. März 2007 (- 10 AZR 720/05 -) den jeweiligen Klägern sowohl Treuegeld als auch Jubiläumsgeld aus betrieblicher Übung zugesprochen und den entsprechenden Anträgen für die Zukunft stattgegeben.Der Senat hat dies bezüglich des Treuegeldes im Urteil vom 28. Juni 2006 (- 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360) und bezüglich des Jubiläumsgeldes im Urteil vom 28. März 2007 (- 10 AZR 720/05 -) ausführlich begründet.
- BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00
Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten
Auszug aus BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
Das gilt bei einer widerspruchslosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer jedenfalls dann, wenn sich die angetragene Änderung nicht unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt (vgl. BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293; 20. Mai 1976 - 2 AZR 202/75 - AP BGB § 305 Nr. 4 = EzA BGB § 305 Nr. 9; 8. Juli 1960 - 1 AZR 72/60 - AP BGB § 305 Nr. 2 = EzA BGB § 305 Nr. 1). - BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
Änderung einer betrieblichen Übung
Auszug aus BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
Bereits unter Anwendung der Grundsätze zur sog. gegenläufigen betrieblichen Übung hatte der Senat am 4. Mai 1999 (- 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283) gefordert, dass der Arbeitgeber bei Einstellung einer betrieblichen Übung ausdrücklich und unmissverständlich erklären müsse, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Zahlung beendet und durch eine andere (oder auch keine) Leistung ersetzt werden solle. - BAG, 20.05.1976 - 2 AZR 202/75
Verschlechternde Vertragsänderung - Schweigen auf das Angebot - Konkludente …
Auszug aus BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
Das gilt bei einer widerspruchslosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer jedenfalls dann, wenn sich die angetragene Änderung nicht unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt (vgl. BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293; 20. Mai 1976 - 2 AZR 202/75 - AP BGB § 305 Nr. 4 = EzA BGB § 305 Nr. 9; 8. Juli 1960 - 1 AZR 72/60 - AP BGB § 305 Nr. 2 = EzA BGB § 305 Nr. 1). - BAG, 08.07.1960 - 1 AZR 72/60
Vertragsänderung - Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
Das gilt bei einer widerspruchslosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer jedenfalls dann, wenn sich die angetragene Änderung nicht unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt (vgl. BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293; 20. Mai 1976 - 2 AZR 202/75 - AP BGB § 305 Nr. 4 = EzA BGB § 305 Nr. 9; 8. Juli 1960 - 1 AZR 72/60 - AP BGB § 305 Nr. 2 = EzA BGB § 305 Nr. 1). - LAG Berlin-Brandenburg, 30.07.2008 - 21 Sa 337/08
Auszug aus BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. Juli 2008 - 21 Sa 337/08 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14
Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang
In dem Verhalten der Klägerin lag nicht nur ein - als Annahmeerklärung regelmäßig nicht ausreichendes - Schweigen auf den Antrag, sondern die tatsächliche Durchführung der geänderten Vertragsbedingungen (vgl. BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 27). - LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2010 - 6 Sa 723/09
Weihnachtsgratifikation - Abänderung einer betrieblichen Übung - Kürzung des …
In der Vorgehensweise der Beklagten lag ein hinreichend ausdrückliches Angebot zur Modifikation der Höhe der Weihnachtsgratifikation im Krankheitsfall und keine bloße Einstellung der Leistung (vgl. BAG Urteil vom 25.11.2009 - 10 AZR 779/08 -). - BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 61/14
Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang
In dem Verhalten des Klägers lag nicht nur ein - als Annahmeerklärung regelmäßig nicht ausreichendes - Schweigen auf den Antrag, sondern die tatsächliche Durchführung der geänderten Vertragsbedingungen (vgl. BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 27).
- BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 914/08
Sonderzuwendung (Freiwilligkeitsvorbehalt) - Unklarheitenregelung
Das Schweigen gegenüber einem Angebot auf Verschlechterung eines Vertrags ist grundsätzlich keine Annahme eines solches Angebots (§ 151 BGB). Das gilt bei einer widerspruchslosen Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer zumindest dann, wenn sich die angetragene Veränderung nicht unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 -).. - BAG, 29.01.2025 - 4 AZR 83/24
Bezugnahme auf einen Tarifvertrag - Inhaltskontrolle
Ein solches Verhalten müssen Arbeitnehmer nicht als Vertragsangebot verstehen (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 24). - LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2012 - 3 Sa 333/11
Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung - …
Ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist nicht erforderlich (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 19, NZA 2010, 283).Der Arbeitgeber kann ihn daher genauso wenig wie einen durch ausdrückliche arbeitsvertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall bringen (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283).
Ein solches Verhalten müssen die Arbeitnehmer nicht als Vertragsangebot verstehen (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 24, NZA 2010, 283).
Im Hinblick darauf, dass es bereits an einem annahmefähigen Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung fehlt, kann dahingestellt bleiben, ob im Falle der Abgabe eines Angebots auf Verschlechterung der Zulagenregelung eine widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch die betroffenen Fahrer überhaupt als konkludente Annahme eines solchen Angebots gewertet werden kann oder dies nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283; 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 332/11
Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung - …
Ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist nicht erforderlich (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 19, NZA 2010, 283).Der Arbeitgeber kann ihn daher genauso wenig wie einen durch ausdrückliche arbeitsvertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall bringen (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283).
Ein solches Verhalten müssen die Arbeitnehmer nicht als Vertragsangebot verstehen (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 24, NZA 2010, 283).
Im Hinblick darauf, dass es bereits an einem annahmefähigen Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung fehlt, kann dahingestellt bleiben, ob im Falle der Abgabe eines Angebots auf Verschlechterung der Zulagenregelung eine widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch die betroffenen Fahrer überhaupt als konkludente Annahme eines solchen Angebots gewertet werden kann oder dies nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283; 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 337/11
Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung - …
Ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist nicht erforderlich (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 19, NZA 2010, 283).Der Arbeitgeber kann ihn daher genauso wenig wie einen durch ausdrückliche arbeitsvertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall bringen (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283).
Ein solches Verhalten müssen die Arbeitnehmer nicht als Vertragsangebot verstehen (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 24, NZA 2010, 283).
Im Hinblick darauf, dass es bereits an einem annahmefähigen Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung fehlt, kann dahingestellt bleiben, ob im Falle der Abgabe eines Angebots auf Verschlechterung der Zulagenregelung eine widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch die betroffenen Fahrer überhaupt als konkludente Annahme eines solchen Angebots gewertet werden kann oder dies nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283; 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 354/11
Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung - …
Ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist nicht erforderlich (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 19, NZA 2010, 283).Der Arbeitgeber kann ihn daher genauso wenig wie einen durch ausdrückliche arbeitsvertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall bringen (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283).
Ein solches Verhalten müssen die Arbeitnehmer nicht als Vertragsangebot verstehen (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 24, NZA 2010, 283).
Im Hinblick darauf, dass es bereits an einem annahmefähigen Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung fehlt, kann dahingestellt bleiben, ob im Falle der Abgabe eines Angebots auf Verschlechterung der Zulagenregelung eine widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch die betroffenen Fahrer überhaupt als konkludente Annahme eines solchen Angebots gewertet werden kann oder dies nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283; 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601).
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 334/11
Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung - …
Ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist nicht erforderlich (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 19, NZA 2010, 283).Der Arbeitgeber kann ihn daher genauso wenig wie einen durch ausdrückliche arbeitsvertragliche Abrede begründeten Anspruch des Arbeitnehmers unter erleichterten Voraussetzungen zu Fall bringen (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283).
Ein solches Verhalten müssen die Arbeitnehmer nicht als Vertragsangebot verstehen (BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - Rn. 24, NZA 2010, 283).
Im Hinblick darauf, dass es bereits an einem annahmefähigen Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung fehlt, kann dahingestellt bleiben, ob im Falle der Abgabe eines Angebots auf Verschlechterung der Zulagenregelung eine widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses durch die betroffenen Fahrer überhaupt als konkludente Annahme eines solchen Angebots gewertet werden kann oder dies nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Hinblick auf § 308 Nr. 5 BGB ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG 25. November 2009 - 10 AZR 779/08 - NZA 2010, 283; 18. März 2009 - 10 AZR 281/08 - NZA 2009, 601).
- LAG Hamm, 19.01.2012 - 8 Sa 1099/11
Arbeitsentgelt; Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation infolge betrieblicher …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 331/11
Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 - 3 Sa 345/11
Vereinbarkeit einer Erschwerniszulage mit § 3 FahrpersStG - betriebliche Übung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11
Betriebliche Übung - kein Erklärungswert des Schweigens - konkludente …
- BAG, 16.11.2011 - 10 AZR 60/11
Treuegeld - ablösende Betriebsvereinbarung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2019 - 5 Sa 72/19
Teilkündigung zur Lohnreduzierung - Abgrenzung zur Änderungskündigung - …
- LAG Hessen, 07.04.2017 - 14 Sa 303/16
Auf vertragliche Beziehungen einer Aktiengesellschaft zu Dritten, die von der …
- LAG Nürnberg, 10.01.2014 - 3 Sa 723/12
Vertragsänderung - konkludente Annahme
- LAG Hamm, 12.12.2011 - 15 Sa 1036/11
Schweigen des Arbeitnehmers auf Angebot - Wirksamkeit des Angebots
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10
Treuegeld aufgrund betrieblicher Übung - keine Ablösung durch …
- BAG, 18.04.2012 - 10 AZR 47/11
Variable Vergütung - Vertragsauslegung - Betriebsübergang
- LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 858/11
Herausgabe von Arbeitszeitnachweisen im Transportgewerbe; Urlaubsgeldanspruch …
- LAG Hamm, 15.12.2011 - 15 Sa 1036/11
Arbeitsentgelt; Anspruch auf Weihnachtsgratifikation infolge betrieblicher Übung; …
- LAG Nürnberg, 23.11.2022 - 2 Sa 271/22
Betriebliche Übung - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Jubiläumszuwendung
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - 5 Sa 257/20
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2021 - 5 Sa 343/20
Betriebsbedingte Kündigung - ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht - …
- LAG Niedersachsen, 13.02.2012 - 8 Sa 263/11
Anspruch aus einzelvertraglich vereinbarten tariflichen Bestimmungen nach …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 Sa 81/17
Überstundenvergütung - Darlegungslast - Schätzung - 13. Monatsgehalt
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 9 Sa 56/13
Anwendbarkeit tarifvertraglicher Vergütungsregelungen durch betriebliche Übung
- LAG Nürnberg, 01.06.2010 - 7 Sa 402/09
Konkludente Annahme eines arbeitgeberseitigen Vertragsänderungsangebots auf …
- LAG Düsseldorf, 24.06.2014 - 16 Sa 388/14
Gleichbehandlung tarifgebundener und tarifungebundener Arbeitnehmer; Tarifliche …
- LAG Hamm, 19.01.2012 - 8 Sa 1205/11
Arbeitsentgelt
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 318/20
Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 230/20
Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung
- LAG Nürnberg, 15.12.2009 - 7 Sa 204/09
Vertragsänderung - konkludente - Urlaubsgeld
- LAG Hamm, 11.11.2010 - 11 Sa 1181/10
Kein Recht des Arbeitgebers zur einseitigen Anordnung der Kurzarbeit; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.09.2013 - 9 Sa 57/13
- ArbG Herne, 06.11.2013 - 1 Ca 741/13
Sonderurlaub
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 13 Sa 255/11
Betriebliche Übung für leitende Angestellte - Jubiläumsgeld
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2010 - 5 Sa 96/10
Keine Ablösung von Sozialleistungen, die durch Betriebsübung begründet wurden, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 4 Sa 198/17
Vertragsauslegung - Weihnachtsgeld - Lohnerhöhung
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 26 Sa 705/10
Keine Ablösung einer Gratifikationsregelung durch betriebliche Altersversorgung - …
- ArbG Frankfurt/Main, 20.10.2022 - 16 Ca 2685/22
- ArbG Stuttgart, 28.02.2012 - 12 Ca 1986/11
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