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   OLG Düsseldorf, 21.12.2004 - I-23 U 36/04   

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https://dejure.org/2004,2564
OLG Düsseldorf, 21.12.2004 - I-23 U 36/04 (https://dejure.org/2004,2564)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.2004 - I-23 U 36/04 (https://dejure.org/2004,2564)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - I-23 U 36/04 (https://dejure.org/2004,2564)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Herausgabe von überlassenen Unterlagen zur Durchführung des Steuerberatungsmandats; Rechtsgrundlagen eines Herausgabeanspruchs bei Unklarheiten über die Wirksamkeit eines Steuerberatungsvertrages; Rechtsgrundlagen für ein Zurückbehaltungsrecht wegen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Steuerberater - Herausgabeanspruch von Unterlagen

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; ZPO § ... 313 a Abs. 1; ; ZPO § 513; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 546; ; BGB § 242; ; BGB § 273; ; BGB § 667; ; BGB § 675; ; BGB § 675 Abs. 1; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; ; StBerG § 66 Abs. 4; ; StBerG § 66 Abs. 4 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabe der Mandantenunterlagen bei Mandatsbeendigung - Zurückbehaltungsrecht des StB wegen offener Honorarforderungen?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Steuerunterlagen müssen trotz Streit über Honorarforderungen herausgegeben werden

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1131 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 364
  • MDR 2005, 600
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 244/96

    Umfang des Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2004 - 23 U 36/04
    Das Zurückbehaltungsrecht an den Handakten besteht nur insoweit, als der Steuerberater für die konkrete Angelegenheit, für die er die Unterlagen erhalten hat, noch Vergütung verlangen kann (BGH NJW 1997, 2944, 2946 zum Zurückbehaltungsrechts des Anwalts, KG Berlin, GI 2002, 256 zum Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters).

    Wird das Zurückbehaltungsrecht an Geschäftspapieren ausgeübt, die für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Angelegenheiten, auf die sich beziehen, alsbald benötigt werden, ist die Rechtsausübung in aller Regel treuwidrig (BGH NJW 1997, 2944, 2945 mit weiteren Hinweisen).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2004 - 23 U 36/04
    Denn auch wenn die Klägerin der Sozietät Dr. G & W das Mandat erteilt hat, schuldet der Beklagte die Herausgabe der Unterlagengemäß §§ 675, 667 BGB bzw. § 812 BGB, da er dann wie ein Gesamtschuldner neben der Gesellschaft verpflichtet ist (zur Verpflichtung des Gesellschafters neben der Gesellschaft vgl. BGH, NJW 1999, 3483; NJW 2001, 1056, 1061; Zugehör, "Beraterhaftung nach der Schuldrechtsreform, 2002, Rn.20 ff, 25ff).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2004 - 23 U 36/04
    Denn auch wenn die Klägerin der Sozietät Dr. G & W das Mandat erteilt hat, schuldet der Beklagte die Herausgabe der Unterlagengemäß §§ 675, 667 BGB bzw. § 812 BGB, da er dann wie ein Gesamtschuldner neben der Gesellschaft verpflichtet ist (zur Verpflichtung des Gesellschafters neben der Gesellschaft vgl. BGH, NJW 1999, 3483; NJW 2001, 1056, 1061; Zugehör, "Beraterhaftung nach der Schuldrechtsreform, 2002, Rn.20 ff, 25ff).
  • BGH, 11.03.2004 - IX ZR 178/03

    Anspruch des Mandanten eines Steuerberaters auf Zustimmung der Übertragung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2004 - 23 U 36/04
    Danach ist der Steuerberater, der aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages tätig wird, verpflichtet, die ihm von dem Mandanten zum Zwecke der Geschäftsbesorgung überlassenen Unterlagen an diesen bei Beendigung des Mandats herauszugeben (vgl. BGH, BGH-Report 2004, 1066 = GI 2004, 178 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 173/01

    Rechte des Herausgabeschuldners bei durch die Herausgabeverweigerung entstandenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2004 - 23 U 36/04
    Das Zurückbehaltungsrecht als besonderer Anwendungsfall des Verbots unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) darf nicht in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise ausgeübt werden (BGH NJW 1984, 2151/2154; BGH-Report 2004, 1639).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82

    Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2004 - 23 U 36/04
    Das Zurückbehaltungsrecht als besonderer Anwendungsfall des Verbots unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) darf nicht in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise ausgeübt werden (BGH NJW 1984, 2151/2154; BGH-Report 2004, 1639).
  • BGH, 19.06.1968 - VIII ZR 97/66

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber einem Anspruch auf Rückgabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2004 - 23 U 36/04
    Da das Zurückbehaltungsrecht nur der Sicherung eigener Ansprüche dient, ist seine Ausübung u.a. dann ausgeschlossen, wenn die Erfüllung einer Forderung wegen einer Gegenforderung verweigert wird, deren Klärung schwierig und zeitraubend ist und dadurch die Durchsetzung der Forderung des Gegners auf unabsehbare Zeit verhindern kann (BGH, NJW 1968, 2139, 2149; Münchner-Kommentar/Krüger, BGB, 4. Auflage, § 273 Rn.72; Bamberger/Roth, BGB, Stand April 2004, § 273 Rn.37).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - 23 U 169/11

    Heilung von Formmängeln einer Steuerberaterrechnung; Geltendmachung eines

    Das Zurückbehaltungsrecht an den elektronisch erfassten Daten besteht gemäß § 66 Abs. 4 StBerG jedoch nur insoweit, als der Steuerberater für die konkrete Angelegenheit, für die er die Unterlagen und Daten erhalten hat, noch eine Vergütung verlangen kann (Urteil des Senats vom 21.012.2004 - I-23 U 36/04 - m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2005 - 23 U 135/04

    Kein Honoraranspruch bei Steuerberatungsvertrag mit Sozietät aus deutschem und

    An der Geschäftsmäßigkeit der Tätigkeit des Dr. G für die Sozietät kann angesichts der Vielzahl der in der Vergangenheit bereits anhängigen und entschiedenen Fälle (s. nur die Urteile Bl. 89 ff. GA sowie die Urteile des Senats vom 29.4.2003 - 23 U 171/02 und vom 21.12.2004 - I - 23 U 36/04, denen steuerberatende Tätigkeiten des Dr. G zugrunde lagen) und des Vortrags der Klägerin selbst (z. B. Schriftsatz vom 5.5.2004, Bl. 148 GA: "... Dr. G, der seit vielen Jahren ... in Deutschland ... steuerberatend tätig ist ...") keinerlei Zweifel bestehen.
  • LG Bremen, 24.11.2021 - 4 T 431/21

    Streitwert, Herausgabeklage, Mandantenunterlagen

    Teilweise wird bei einem Steuerberater auf den möglichen steuerlichen Nachteil abgestellt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Dezember 2004 - I-23 U 36/04 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Saarbrücken, 03.12.2009 - 8 U 578/08

    Pflicht eines Inkassobüros zur Herausgabe selbst angelegter Akten

    Fällig ist der Herausgabeanspruch jedenfalls bei Beendigung des Auftrags (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 364 f. Rdnr. 3, zit. nach juris; Palandt/Sprau, a. a. O., § 667 Rdnr. 8).
  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 4 U 137/09

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gegen eine dem Grund und der Höhe

    Weil das Zurückbehaltungsrecht nur der Sicherung eigener Ansprüche dient, ist seine Ausübung etwa dann ausgeschlossen, wenn die Erfüllung einer Forderung wegen einer Gegenforderung verweigert wird, deren Klärung schwierig und zeitraubend ist und dadurch die Durchsetzung der Forderung des Gegners auf unabsehbare Zeit verhindern kann (vgl. BGH NJW 2000, a.a.O.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 364, 365 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.10.2015 - 24 U 102/15

    Voraussetzungen der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

    Hinzukommt, dass die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts auch dann ausgeschlossen ist, wenn die Erfüllung einer Forderung wegen einer Gegenforderung verweigert wird, deren Klärung Schwierigkeiten bereitet und zeitraubend ist und wenn durch die Zurückbehaltung die Durchsetzung der Forderung des Gegners auf unabsehbare Zeit verhindert würde (OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.12.2014 - 23 U 36/04, NJW-RR 2005, 364 ff.).
  • AG Karlsruhe, 29.05.2009 - 12 C 101/09

    Formfehlerhafte Gebührenrechnung und deren Folgen für den Steuerberater (§ 9

    a) Hinsichtlich der vom Beklagten geltend gemachten Rechnungen Nr. 80583 vom 21.07.2008 über 2.403,80 EUR (Anl. B 2), Nr. 80582 vom 21.07.2008 über 4.188,80 EUR (Anl. B 3) und Nr. 80641 vom 11.08.2008 über 3.522,40 EUR (Anl. B 5) fehlt es bereits an der erforderlichen Konnexität mit dem Herausgabeanspruch: Ein Zurückbehaltungsrecht an Mandanten-Unterlagen können Rechtsanwälte und Steuerberater nur dann geltend machen, wenn die Honorarforderung der konkreten, eng abgegrenzten Angelegenheit entspringt, auf die sich auch die herausverlangten Unterlagen beziehen (BGH NJW 1997, 2944; OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 364).
  • LG Bonn, 21.10.2013 - 12 T 325/13

    Offenlegung verspätet, Verweigerung der Herausgabe von Unterlagen durch

    Doch kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts oft genug treuwidrig sein (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2005, 600 = NJW-RR 2005, 364), siehe auch Bruns / von Hartz, DStR 2011.330.
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