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   BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99   

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BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99 (https://dejure.org/2001,611)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2001 - XII ZR 81/99 (https://dejure.org/2001,611)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2001 - XII ZR 81/99 (https://dejure.org/2001,611)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil zum Unterhaltsanspruch beim Wechsel der Erstausbildung

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil zum Unterhaltsanspruch beim Wechsel der Erstausbildung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Eltern müssen zeitnahen Ausbildungswechsel der Kinder hinnehmen // Kinder dürfen über Berufsvorstellungen irren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Ausbildungsunterhalt - Anspruch des Kindes nach Ausbildungswechsel

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2170
  • MDR 2001, 1059
  • FamRZ 2001, 757
  • NJWE-FER 2001, 255
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muß sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (st.Rspr. des Senats, vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 1984 - IVb ZR 39/83 - FamRZ 1984, 777; vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 23/86 - FamRZ 1987, 470, 471; vom 12. Mai 1993 - XII ZR 18/92 - FamRZ 1993, 1057, 1059 und vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671, 672).

    Die Rücksichtnahme auf die Belange der mit der Unterhaltszahlung belasteten Eltern erfordert es vielmehr auch, daß sich das Kind nach dem Abgang von der Schule innerhalb einer angemessenen Orientierungsphase für die Aufnahme einer seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Ausbildung entscheidet (Senatsurteil vom 4. März 1998 aaO S. 672).

    Maßgebende Kriterien sind dabei Alter, Entwicklungsstand und die gesamten Lebensumstände des Auszubildenden (Senatsurteil vom 4. März 1998 aaO).

    Denn sie hätte nach dem gerichtlichen Hinweis auf die Grundsätze der Entscheidung des Senats vom 4. März 1998 (aaO) ergänzenden Sachvortrag halten können.

  • BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 547/80

    Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
    Diese Belange erfordern es grundsätzlich auch, daß das Kind sich über seine geänderten Ausbildungspläne mit dem Unterhaltspflichtigen zu verständigen versucht (vgl. Senatsurteile vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 546/80 - FamRZ 1981, 344, 346 und vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 547/80 - FamRZ 1981, 437, 439; Göppinger/Strohal Unterhaltsrecht 7. Aufl. Rdn. 424; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Kap. V Rdn. 85; Wendl/Scholz Unterhaltsrecht 5. Aufl. § 2 Rdn. 71).

    Dabei wird im Rahmen der Beurteilung der zur Rechtfertigung des Ausbildungswechsels von der Klägerin geltend gemachten Gründe auch zu berücksichtigen sein, daß gestörte häusliche Verhältnisse sich nach der Lebenserfahrung vielfach nachteilig auf die schulische und sonstige Entwicklung eines Kindes auswirken (vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 1981 aaO S. 439 und vom 14. Juli 1999 - XII ZR 230/97 - FamRZ 2000, 420, 421) und im Einzelfall auch zu Verunsicherungen und mangelndem Selbstvertrauen führen können.

  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muß sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (st.Rspr. des Senats, vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 1984 - IVb ZR 39/83 - FamRZ 1984, 777; vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 23/86 - FamRZ 1987, 470, 471; vom 12. Mai 1993 - XII ZR 18/92 - FamRZ 1993, 1057, 1059 und vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671, 672).
  • BGH, 14.07.1999 - XII ZR 230/97

    Ausbildungsunterhalt für Studium nach Absolvierung einer Lehre

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
    Dabei wird im Rahmen der Beurteilung der zur Rechtfertigung des Ausbildungswechsels von der Klägerin geltend gemachten Gründe auch zu berücksichtigen sein, daß gestörte häusliche Verhältnisse sich nach der Lebenserfahrung vielfach nachteilig auf die schulische und sonstige Entwicklung eines Kindes auswirken (vgl. Senatsurteile vom 25. Februar 1981 aaO S. 439 und vom 14. Juli 1999 - XII ZR 230/97 - FamRZ 2000, 420, 421) und im Einzelfall auch zu Verunsicherungen und mangelndem Selbstvertrauen führen können.
  • BGH, 08.02.1999 - II ZR 261/97

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach erstmaligem rechtlichen Hinweis

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
    Die darin liegende Verletzung des rechtlichen Gehörs gebot die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. Februar 1999 - II ZR 261/97 - NJW 1999, 2123, 2124 f. m.N.).
  • BGH, 12.05.1993 - XII ZR 18/92

    Kein Zusammenhang zwischen Lehre zum Industriekaufmann und Studium des

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muß sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (st.Rspr. des Senats, vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 1984 - IVb ZR 39/83 - FamRZ 1984, 777; vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 23/86 - FamRZ 1987, 470, 471; vom 12. Mai 1993 - XII ZR 18/92 - FamRZ 1993, 1057, 1059 und vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671, 672).
  • BGH, 23.05.1984 - IVb ZR 39/83

    Obliegenheiten des in Ausbildung stehenden Unterhaltsberechtigten

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muß sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (st.Rspr. des Senats, vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 1984 - IVb ZR 39/83 - FamRZ 1984, 777; vom 11. Februar 1987 - IVb ZR 23/86 - FamRZ 1987, 470, 471; vom 12. Mai 1993 - XII ZR 18/92 - FamRZ 1993, 1057, 1059 und vom 4. März 1998 - XII ZR 173/96 - FamRZ 1998, 671, 672).
  • BGH, 10.12.1980 - IVb ZR 546/80

    Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ein

    Auszug aus BGH, 14.03.2001 - XII ZR 81/99
    Diese Belange erfordern es grundsätzlich auch, daß das Kind sich über seine geänderten Ausbildungspläne mit dem Unterhaltspflichtigen zu verständigen versucht (vgl. Senatsurteile vom 10. Dezember 1980 - IVb ZR 546/80 - FamRZ 1981, 344, 346 und vom 25. Februar 1981 - IVb ZR 547/80 - FamRZ 1981, 437, 439; Göppinger/Strohal Unterhaltsrecht 7. Aufl. Rdn. 424; Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Kap. V Rdn. 85; Wendl/Scholz Unterhaltsrecht 5. Aufl. § 2 Rdn. 71).
  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 415/16

    Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

    Auch wenn die Verpflichtung nach § 1610 Abs. 2 BGB als Teil der gesetzlichen Unterhaltspflicht keine Abstimmung des Ausbildungsplans mit dem Unterhaltspflichtigen erfordert, kann es deshalb gegebenenfalls der Zumutbarkeit entgegenstehen, wenn der Unterhaltspflichtige von dem Ausbildungsplan erst zu einem Zeitpunkt erfährt, zu dem er nicht mehr damit rechnen muss, zu weiteren Ausbildungskosten herangezogen zu werden (Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 - XII ZR 111/89 - FamRZ 1991, 320, 321 f.; vgl. zum Ausbildungswechsel Senatsurteil vom 14. März 2001 - XII ZR 81/99 - FamRZ 2001, 757, 759).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 2 UF 135/17

    Kindesunterhalt im freiwilligen sozialen Jahr

    Hier ist zu berücksichtigen, dass der Bundesgerichtshof sogar jungen Volljährigen eine Orientierungs- und Erprobungsphase während der Berufsfindung zugesteht und den Eltern insoweit abverlangt, gewisse Verzögerungen in der Ausbildung, die nur auf einem leichten Versagen der jungen Volljährigen beruhen, hinzunehmen und finanziell mitzutragen (BGH NJW 2001, 2170 [BGH 14.03.2001 - XII ZR 81/99] ).
  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 192/16

    Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhalt in den sogenannten

    Diese Belange erfordern es grundsätzlich auch, dass das Kind sich über seine geänderten Ausbildungspläne mit dem Unterhaltspflichtigen zu verständigen versucht (Senatsurteil vom 14. März 2001 - XII ZR 81/99 - FamRZ 2001, 757, 759).
  • OLG Jena, 08.01.2009 - 1 UF 245/08

    Erstausbildungsanspruch des volljährigen Kindes, Ausbildungsanspruch bei Wechsel

    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (vgl. BGH, FamRZ 2001, 757 ff.).
  • OLG Jena, 03.03.2016 - 1 UF 340/15

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Verwertung des eigenen

    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (vgl. BGH, FamRZ 2001, 757 ff.; OLG Jena, NJW-RR 2009, 651-653, Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. August 2012 - 1 UF 219/12 -, Rn. 64, juris).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2012 - 6 UF 2/12
    Zwar ist einem jungen Menschen eine gewisse Orientierungsphase zuzugestehen, deren Dauer von Fall zu Fall unterschiedlich ist und sich jeweils nach Alter, Entwicklungsstand und den gesamten Lebensumständen des Auszubildenden richtet, wobei auch ein etwaiger Zusammenhang mit einer Belastungssituation im Elternhaus des Kindes zu berücksichtigen ist (BGH FamRZ 2001, 757 ; 1998, 671 ).

    Ein "Bummelstudium" brauchen die Eltern nicht zu finanzieren (vgl. zum Ganzen BGH FamRZ 2011, 1560 ; 2006, 1100 ; 2001, 757; 1998, 671; 1993, 1057; 1987, 470; 1984, 777).

    Diese Belange erfordern es grundsätzlich auch, dass das Kind sich über seine geänderten Ausbildungspläne mit dem Unterhaltspflichtigen zu verständigen versucht (BGH FamRZ 2001, 757 ; 1981, 437 und 344).

    Im Rahmen der Beurteilung der zur Rechtfertigung des Ausbildungswechsels vom Kind geltend gemachten Gründe ist schließlich zu berücksichtigen, dass gestörte häusliche Verhältnisse sich nach der Lebenserfahrung vielfach nachteilig auf die schulische und sonstige Entwicklung eines Kindes auswirken (BGH FamRZ 2001, 757 ; 2000, 420 ; 1981, 437) und im Einzelfall auch zu Verunsicherungen und mangelndem Selbstvertrauen führen können (BGH FamRZ 2001, 757 ; vgl. zum Ganzen Senatsurteil vom 10. Juni 2010 - 6 UF 122/09 - Urteil des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 3. März 2010 - 9 UF 91/09 -).

    Der Fachwechsel ist vergleichsweise früh - nach zwei Semestern; die höchstrichterliche Rechtsprechung hat schon deutlich längere Zeiträume gebilligt (vgl. etwa BGH FamRZ 2006, 1100 ; 2001, 757 ) - erfolgt.

  • OLG Celle, 18.02.2004 - 15 UF 208/03

    Wegfall des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt eines volljährigen Kindes bei

    Während von den Eltern eine angemessene, den Begabungen, den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen entsprechende berufliche Ausbildung geschuldet ist, besteht auf Seiten des unterhaltsberechtigten Kindes die Obliegenheit, die Ausbildung mit gehörigem Fleiß und gebotener Zielstrebigkeit pflichtbewusst zu verfolgen sowie in angemessener Zeit zu beenden (BGH FamRZ 1998, 671; 2001, 757, 758; Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht, 4. Aufl., Rn. 7e zu § 1610 BGB; Scholz in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., Rn. 65 ff. zu § 2).
  • OLG Naumburg, 12.07.2012 - 8 UF 103/12

    Gesetzlicher Übergang des Ausbildungsunterhaltsanspruch auf den Träger der

    Auch ein hinreichend enger "zeitlicher" Zusammenhang ist gegeben, wenn dem Abitur eine Orientierungsphase folgt, die nicht wesentlich länger als ein Jahr währt (BGH, NJW 2001, 2170).

    Im Übrigen darf nach Maßgabe des sog. Gegenseitigkeitsprinzips, das beim Ausbildungsunterhalt gilt, nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Antragsgegner seinem Kind bis August 2008 lediglich Unterhalt in Höhe von EUR 85 monatlich gezahlt hat, wie er eingesteht (Bl. 33 d.A.), und im vorliegenden Verfahren nur in relativ geringem Umfang auf Unterhalt in Anspruch genommen werden kann, weil die derzeitige Ausbildung lediglich drei Jahre dauert, so dass der Antragsgegner durch die Unterhaltspflicht nicht in unzumutbarer Weise wirtschaftlich belastet wäre (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH, NJW 2001, 2170, 2172 f.).

  • OLG Jena, 11.02.2015 - 1 WF 35/15

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (vgl. BGH, FamRZ 2001, 757 ff.).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2020 - 8 UF 165/19

    Keine Verwirkung des Unterhalts für volljähriges Kind bei Kontaktverweigerung

    Dabei ist dem Unterhaltsgläubiger im Anschluss an den Schulabschluss eine angemessene Zeit der Orientierungsphase zuzubilligen, deren Dauer je nach Alter, Entwicklungsstand und sonstigen Lebensumständen individuell unterschiedlich lang sein kann (BGH, Urteil vom 14.03.2001 - XII ZR 81/99, NJW 2001, 2170, 2172).
  • OLG Köln, 24.05.2022 - 14 UF 192/21

    Anspruch auf Volljährigenunterhalt; Verzögerung eines Studiums; Nebentätigkeiten

  • OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03

    Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt

  • AG Hamburg, 28.02.2020 - 277 F 255/16

    Ausbildungsunterhalt: Obliegenheitsverletzung des Unterhaltsberechtigten bei

  • OLG Celle, 19.11.2015 - 17 WF 242/15

    Anspruch der unterhaltsberechtigten Tochter auf Ausbildungsunterhalt bei Aufnahme

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2011 - L 11 AL 117/09
  • OLG Jena, 17.08.2012 - 1 UF 219/12

    Ausbildungsunterhalt: Berücksichtigung von im Rang vorgehendem Ehegattenunterhalt

  • SG Dresden, 11.09.2008 - S 35 AL 601/06

    Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AL 27/14
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 5 AL 21/09

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrtkosten für Pendelfahrten zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - 12 B 774/14

    Pflicht des Elternteils eines BAföG -Empfängers zur formularmäßigen Erklärung

  • OLG Koblenz, 15.03.2004 - 13 WF 144/04

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt wegen mangelnder Leistungsbereitschaft;

  • LSG Sachsen, 18.07.2013 - L 3 AL 59/10
  • AG Neuss, 30.10.2012 - 46 F 187/12

    Anspruch eines volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt während eines

  • AG Frankfurt/Main, 18.06.2019 - 402 F 2074/18
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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,642
BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00 (https://dejure.org/2001,642)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2001 - XII ZB 3/00 (https://dejure.org/2001,642)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2001 - XII ZB 3/00 (https://dejure.org/2001,642)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 1626a; GG Art. 6
    Sorgeerklärung für gemeinsames Sorgerecht nichtehelicher Eltern erforderlich

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Regelung für nicht eheliche Kinder ist nicht verfassungswidrig

  • zaoerv.de PDF, S. 70 (Kurzinformation)

    Art. 8 EMRK
    Schutz des Privat- und Familienlebens

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Elterliche Sorge - Sorgeerklärung der Mutter ist höchstpersönlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2472
  • MDR 2001, 871
  • FamRZ 2001, 907
  • Rpfleger 2001, 413
  • NJWE-FER 2001, 255
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
    Diesem Verständnis des Familienlebens ist in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84 aaO S. 179; BVerfGE 92 aaO S. 178) durch eine entsprechende völkerrechtskonforme Auslegung des Art. 6 GG (vgl. dazu BVerfGE 74, 358, 370) Rechnung getragen worden, indem allen Vätern und Müttern, unabhängig von einer Heirat und einem Zusammenleben, die Elternrechte des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BGB zugestanden wurden.
  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
    Sowohl die UN-Kinderrechtekonvention als auch die Menschenrechtskonvention schützen das Familienleben, unabhängig von einer Eheschließung der Eltern (Zu Art. 8 EMRK: EGMR, Urteil vom 13. Juni 1979 - Marckx v. Belgien, EuGRZ 1979, 454, 455; EGMR, Urteil vom 18. Dezember 1986 - Johnston v. Irland, EuGRZ 1987, 313, 318 f., EGMR, Urteil vom 26. Mai 1994 - Keegan v. Irland, EuGRZ 1995, 113, 119 f. = FamRZ 1995, 110 f.).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
    Durch die Sorgeerklärungen dokumentieren die Eltern ihre Absicht, gemeinsam die Verantwortung für das Kind übernehmen zu wollen, und sie bringen damit zugleich den notwendigen Kooperationswillen und die Bereitschaft zum Zusammenwirken im Interesse des Kindes zum Ausdruck (vgl. dazu BVerfGE 56, 363, 382; auch Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 1992 - XII ZB 150/91 = FamRZ 1993, 314, 315 zu § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB a.F.; und vom 29. September 1999 - XII ZB 3/99 = FamRZ 1999, 1646, 1647 f.).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
    Durch die Sorgeerklärungen dokumentieren die Eltern ihre Absicht, gemeinsam die Verantwortung für das Kind übernehmen zu wollen, und sie bringen damit zugleich den notwendigen Kooperationswillen und die Bereitschaft zum Zusammenwirken im Interesse des Kindes zum Ausdruck (vgl. dazu BVerfGE 56, 363, 382; auch Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 1992 - XII ZB 150/91 = FamRZ 1993, 314, 315 zu § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB a.F.; und vom 29. September 1999 - XII ZB 3/99 = FamRZ 1999, 1646, 1647 f.).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
    Mit der gewählten Lösung ist der Gesetzgeber daher in angemessener Weise den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nachgekommen, das den Ausschluß des nicht mit der Mutter des Kindes verheirateten Vaters vom gemeinsamen Sorgerecht jedenfalls dann für verfassungswidrig erachtet hat, wenn die Eltern mit dem Kind zusammenleben, beide bereit und in der Lage sind, elterliche Verantwortung zu übernehmen, und dies dem Kindeswohl entspricht (BVerfGE 84, 168, 181 f.).
  • EGMR, 26.05.1994 - 16969/90

    KEEGAN v. IRELAND

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
    Sowohl die UN-Kinderrechtekonvention als auch die Menschenrechtskonvention schützen das Familienleben, unabhängig von einer Eheschließung der Eltern (Zu Art. 8 EMRK: EGMR, Urteil vom 13. Juni 1979 - Marckx v. Belgien, EuGRZ 1979, 454, 455; EGMR, Urteil vom 18. Dezember 1986 - Johnston v. Irland, EuGRZ 1987, 313, 318 f., EGMR, Urteil vom 26. Mai 1994 - Keegan v. Irland, EuGRZ 1995, 113, 119 f. = FamRZ 1995, 110 f.).
  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 150/91

    Änderung der Anordnung zum gemeinsamen Sorgerecht

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
    Durch die Sorgeerklärungen dokumentieren die Eltern ihre Absicht, gemeinsam die Verantwortung für das Kind übernehmen zu wollen, und sie bringen damit zugleich den notwendigen Kooperationswillen und die Bereitschaft zum Zusammenwirken im Interesse des Kindes zum Ausdruck (vgl. dazu BVerfGE 56, 363, 382; auch Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 1992 - XII ZB 150/91 = FamRZ 1993, 314, 315 zu § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB a.F.; und vom 29. September 1999 - XII ZB 3/99 = FamRZ 1999, 1646, 1647 f.).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
    Die Wahl der Mutter (und nicht des Vaters) als des allein sorgeberechtigten Elternteils eines neugeborenen Kindes ist legitim und aus tatsächlichen Gründen des Kindeswohls gerechtfertigt (vgl. dazu BVerfGE 99, 145, 164), zumal die Mutter naturgegeben mit der Geburt die Hauptverantwortung für das Wohl des Kindes trägt.
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
    Dabei sind in den Schutzbereich der Norm (auch) die Väter nichtehelicher Kinder jedenfalls dann einbezogen, wenn sie nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften als Väter feststehen, unabhängig davon, ob sie mit der Mutter des Kindes zusammenleben, und ob sie eine enge oder keine tatsächliche Beziehung zu dem Kind haben (BVerfGE 92, 158, 177, 178).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BGH, 04.04.2001 - XII ZB 3/00
    In Anbetracht des insoweit eindeutigen Wortlauts der genannten Bestimmungen scheidet eine abweichende Auslegung etwa in dem Sinn, daß an die Stelle der Zustimmung der Mutter eine gerichtliche Entscheidung zu treten hätte, aus (vgl. BVerfGE 90, 263, 275).
  • BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77

    Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

    Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes

  • AG Korbach, 16.08.1999 - 7 F 10/99

    Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der §§ 1626a, 1672 BGB, hier: Vorlage an das

  • OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95

    Testamentarische Regelung für den Fall, daß beide Eheleute sterben

  • KG, 05.05.1993 - 24 W 3913/92

    Antragsbefugnis in Wohnungseigentumssachen; Zustimmung der Mitglieder der

  • OLG Köln, 14.10.1991 - 2 Wx 32/91

    Unmittelbarkeit; Beweisaufnahme; FGG; Richter; Teilnahme; Mitwirkung;

  • OLG Köln, 30.11.1998 - 14 Wx 25/98
  • BayObLG, 21.12.1964 - BReg. 1b Z 249/64
  • BayObLG, 25.11.1982 - BReg. 1 Z 66/82
  • OLG Hamm, 03.04.1968 - 15 W 69/68
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    - den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 -,.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. Dezember 1999 - 18 UF 259/99 - und der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19. Mai 1999 - 6 F 60/99 - verletzen den Beschwerdeführer zu 1 in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes.

    Die dagegen eingelegte weitere Beschwerde wies der Bundesgerichtshof zurück (vgl. FamRZ 2001, S. 907).

  • BGH, 15.11.2007 - XII ZB 136/04

    Voraussetzungen und Umfang der Ersetzung der Sorgeerklärung

    Zur Begründung hatte der Senat ausgeführt, die gemeinsame elterlicher Sorge komme bereits aus Rechtsgründen nicht in Betracht, da die Eltern nicht miteinander verheiratet seien und die nach § 1626 a Nr. 1 BGB grundsätzlich erforderliche, gerichtlich nicht ersetzbare Zustimmung der Mutter fehle (Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907 ff.).

    Beide Eltern erhalten damit gleichermaßen Zugang zur gemeinsamen Sorge nur, wenn sie dies übereinstimmend wollen (BVerfGE 107, 150, 175 ff. = FamRZ 2003, 285, 289, unter C I 2 a cc; vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 909 ff.).

    Zwar schützt die Menschenrechtskonvention das Familienleben unabhängig von einer Eheschließung der Eltern (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 911 m.N.).

    Insoweit sind die für Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 GG vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Eingriffs- und Regelungskriterien geeignet, Eingriffe in Art. 8 Abs. 1 EMRK (in Verbindung mit Art. 14 EMRK) in Form einer unterschiedlichen Gestaltung der Rechtspositionen von Mutter und Vater zu rechtfertigen, wenn dies dem Kindeswohl dient (Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 911).

    Vielmehr entspricht die angefochtene Entscheidung den Anforderungen des Senats, wonach es ausreichend ist, dass der wesentliche Inhalt einer Anhörung im tatbestandlichen Teil des Beschlusses vollständig, im Zusammenhang und frei von Wertungen des Gerichts wiedergegeben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 908 m.N.).

  • OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 18 UF 30/03

    Sorgerecht nicht verheirateter Eltern: Ersetzung der Sorgerechtserklärung eines

    Der BGH hat mit Beschluss vom 04.04.2001 (XII ZB 3/00, FamRZ 2001, 907) die weitere Beschwerde zurückgewiesen.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2001 - XII ZB 3/00 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 02.12.1999 - 18 UF 259/99 - und der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 19.05.1999 - 6 F 60/99 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes.

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16

    Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der

    Dabei kann im Einzelfall auch eine Darstellung der Ergebnisse der Anhörung im tatbestandlichen Teil des angefochtenen Beschlusses ausreichend sein (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 908 zum früheren Recht).

    Fehlt es an einem Anhörungsvermerk und wird das Ergebnis der Anhörung auch nicht in anderer Weise dokumentiert, stellt dies einen Verfahrensfehler dar, der zur Aufhebung der Entscheidung führen kann (OLG Brandenburg FamFR 2011, 328; Schulte-Bunert/Weinreich/Brinkmann FamFG 4. Aufl. § 28 Rn. 35; Bork/Jacoby/Schwab/Jacoby FamFG 2. Aufl. § 28 Rn. 10.2; vgl. auch Senatsbeschluss vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 - FamRZ 2001, 907, 908; a.A. MünchKommFamFG/Ulrici 2. Aufl. § 28 Rn. 32).

  • OLG Hamm, 14.01.2009 - 5 UF 117/08
    Die Sorgeerklärung im Sinne des § 1626 a Abs. 1 BGB stellt eine höchstpersönlich abzugebende Erklärung dar, die als solche weder von einem gesetzlichen Vertreter abgegeben (§ 1626 c Abs. 1 BGB) noch vom Vormundschaftsgericht oder Familiengericht ersetzt werden kann (BGH, Beschluss vom 04.04.2001, FamRZ 2001, 907).

    Die hierdurch begründete starke Stellung der nicht mit dem Kindesvater verheirateten Kindesmutter ist gesetzlich so gewollt (BGH, Beschluss vom 04.04.2001, a.a.O.).

    Liegt die erforderliche Zustimmung der nicht mit dem Kindesvater verheirateten Kindesmutter nicht vor, ist eine Sorgerechtsübertragung auf diesen nur in den gesetzlich geregelten Fällen möglich, z.B. wenn die elterliche Sorge der Mutter nach den §§ 1673 bis 1675 BGB ruht, wenn die Mutter aus anderen Gründen an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert ist, oder wenn ihr die elterliche Sorge nach § 1666 BGB entzogen ist, § 1680 Abs. 3 BGB (BGH, Beschluss vom 04.04.2001, a.a.O.).

    Gerade auch um dies von vornherein auszuschließen, hat der Gesetzgeber bewusst die starke Stellung der nicht mit dem Kindesvater verheirateten Kindesmutter durch die Regelungen der §§ 1626 a, 1672 Abs. 1 BGB begründet (BGH, Beschluss vom 04.04.2001, a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09

    Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes

    Das Gericht muss das wesentliche Ergebnis der Anhörung der Eltern nach § 160 FamFG aussagekräftig schriftlich niederlegen (vgl. BGH FamRZ 2001, 907).

    Dies ist aber notwendige Voraussetzung, um dem Senat als Rechtsmittelgericht die Würdigung der Beweisergebnisse und die Prüfung zu ermöglichen, ob und inwieweit alle entscheidungserheblichen Fragen erörtert worden sind oder ob und gegebenenfalls mit welchem Schwerpunkt eine erneute Anhörung zu erfolgen hat (BGH FamRZ 2001, 907; Beschlüsse des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28. Februar 2008 - 9 UF 17/08 - und vom 21. Juli 2005 - 9 UF 48/05 -, OLGR 2005, 861 m. Anm. Völker in jurisPR-FamR 6/2006, Anm. 5; vgl. auch Beschluss des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. November 2005 - 2 UF 13/05 -, OLGR 2006, 398 (Kindesanhörung); Friederici/Kemper/Völker/Clausius, HK-FamFG, § 160, Rz. 3 mit Verweis auf § 159, Rz. 10 f.).

  • BVerfG, 25.02.2003 - 1 BvR 933/01

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    - den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2001 - XII ZB 3/00 -,.
  • OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12

    Teilentzug der elterlichen Sorge: Verfahrensmangel bei mangelnder Darstellung der

    Nur auf diese Weise wird dem Rechtsmittelgericht ermöglicht nachzuprüfen, ob die Feststellungen ohne Rechtsfehler zustande gekommen sind, insbesondere der Inhalt der Anhörung vollständig und ohne Widersprüche gewürdigt worden ist (BGH FamRZ 2001, 907; 2008, 251; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Juli 2005 - 9 UF 48/05 -, OLGR 2005, 861; Beschluss des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. November 2005 - 2 UF 13/05 -, OLGR 2006, 398; vgl. auch OLG Brandenburg FamFR 2011, 328), was unter anderem für die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts ausschlaggebend ist, ob es nach § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG von der erneuten Kindesanhörung absieht.
  • OLG Schleswig, 30.03.2007 - 15 WF 41/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr bei einem

    Das bedeutet eine zwingende persönliche, also mündliche Anhörung der Eltern (vgl. BGH, FamRZ 2001, 907; Keidel/Kunze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 13. Aufl., § 50 a Rn. 10).
  • OLG Naumburg, 16.01.2003 - 3 WF 3/03

    Voraussetzungen der Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts bei nicht miteinander

    Gegen den Willen der Kindesmutter kann der Vater das gemeinsame Sorgerecht nicht erlangen (unter Berufung auf BGH in NJW 2001, 2472).

    Der Bundesgerichtshof hat dazu in seiner Entscheidung vom 04.04.2001 (NJW 2001, 2472) ausgeführt:.

  • OLG Brandenburg, 11.02.2011 - 13 UF 7/11
  • KG, 20.12.2016 - 25 UF 23/16

    Kindschaftssache: Anforderungen an den Vermerk über einen Anhörungstermin

  • OLG Saarbrücken, 21.11.2005 - 2 UF 13/05

    Sorge- und Umgangsrecht: Pflicht zur Dokumentation der Anhörung von Kindern

  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 705/01

    Begrenzung der Musiklautstärke als Mangel einer gepachteten Gaststätte; Umfang

  • OLG Jena, 19.08.2009 - 1 UF 143/09

    Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern, rechtsmissbräuchliche

  • OLG Brandenburg, 04.11.2008 - 10 WF 225/08

    Vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 9 UF 35/10

    Sorgerechtsentscheidung: Notwendiger Umfang der vom Gericht durchzuführenden

  • OLG Frankfurt, 10.01.2003 - 4 UF 105/02

    Elterliche Sorge für nichteheliche Kinder: Voraussetzungen und Bedeutung des

  • VG Stuttgart, 18.10.2002 - 1 K 2802/02

    § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG enthält keine verbotene Ungleichbehandlung

  • VG Stuttgart, 15.12.2004 - 18 K 3734/03

    Aufenthaltsgenehmigung für nachgezogene Ehegatten

  • VG Stuttgart, 20.09.2002 - 15 K 1133/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Inland geborenes Kind folgt der

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