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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.1998 - 1 StR 577/98   

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https://dejure.org/1998,3560
BGH, 05.11.1998 - 1 StR 577/98 (https://dejure.org/1998,3560)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1998 - 1 StR 577/98 (https://dejure.org/1998,3560)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1998 - 1 StR 577/98 (https://dejure.org/1998,3560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 StPO; § 261 StPO
    Beweiswürdigung; Eigene Sachkunde; Glaubwürdigkeit; Widersprüchlichkeit tatrichterlicher Erwägungen; Umfang der Aufklärungspflicht

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen und Beurteilung von deren Glaubwürdigkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 257
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - 1 StR 577/98
    a) In aller Regel darf sich allerdings das Gericht, zumal eine erfahrene Jugendschutzkammer, die Bewertung der Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen auch dann zutrauen, wenn dieser angibt, in frühem Alter Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein (BGHSt 3, 27, 28, 52; BGH NStZ 1985, 420, 421; Senatsurteil vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 13. Aufl. § 244 Rdn. 74).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 05.11.1998 - 1 StR 577/98
    a) In aller Regel darf sich allerdings das Gericht, zumal eine erfahrene Jugendschutzkammer, die Bewertung der Aussagen eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen auch dann zutrauen, wenn dieser angibt, in frühem Alter Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein (BGHSt 3, 27, 28, 52; BGH NStZ 1985, 420, 421; Senatsurteil vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 13. Aufl. § 244 Rdn. 74).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1999 - 3 StR 541/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3989
BGH, 02.02.1999 - 3 StR 541/98 (https://dejure.org/1999,3989)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1999 - 3 StR 541/98 (https://dejure.org/1999,3989)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - 3 StR 541/98 (https://dejure.org/1999,3989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 154 Abs. 2 StPO; § 258 StPO; § 337 StPO; § 354 Abs. 1 StPO
    Letztes Wort des Angeklagten; Wiedereintreten; Einstellungsbeschluß; Beruhen

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Verfahrenseinstellung und Verhängung von Einzelgeldstrafen

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 154 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 258 Abs. 2 und Abs. 3; ; StPO § 265; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 258 Abs. 2, § 258 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 257
  • StV 2000, 296
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 249/89

    GmbH - Geschäftsführung - faktischer Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 3 StR 541/98
    Der Senat braucht daher - ebenso wie in seinem Urteil vom 8. November 1989 - 3 StR 249/89 - in BGHR StPO § 258 III Wiedereintritt 7 - nicht abschließend zu entscheiden, ob auch dann, wenn nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Teileinstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO dem Verteidiger in den Schlußausführungen und dem Angeklagten im letzten Wort tatsächlich Gelegenheit zur Äußerung gewährt worden ist, allein schon in der Verkündung des Teileinstellungsbeschlusses stets ein zur erneuten Erteilung des letzten Wortes zwingender Wiedereintritt in die Verhandlung zu sehen ist (vgl. BGH JR 1986, 165, 166 mit Rechtsprechungsnachweisen), oder ob dies nicht der Fall ist, weil der Einstellungsbeschluß lediglich einen Teil der aus Beschluß und Urteil bestehenden Endentscheidung darstellt (so BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 473/78).
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 473/78

    Mitwirkung eines Hilfsschöffen, statt des Hauptschöffen, an einem Urteil -

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 3 StR 541/98
    Der Senat braucht daher - ebenso wie in seinem Urteil vom 8. November 1989 - 3 StR 249/89 - in BGHR StPO § 258 III Wiedereintritt 7 - nicht abschließend zu entscheiden, ob auch dann, wenn nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Teileinstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 2 StPO dem Verteidiger in den Schlußausführungen und dem Angeklagten im letzten Wort tatsächlich Gelegenheit zur Äußerung gewährt worden ist, allein schon in der Verkündung des Teileinstellungsbeschlusses stets ein zur erneuten Erteilung des letzten Wortes zwingender Wiedereintritt in die Verhandlung zu sehen ist (vgl. BGH JR 1986, 165, 166 mit Rechtsprechungsnachweisen), oder ob dies nicht der Fall ist, weil der Einstellungsbeschluß lediglich einen Teil der aus Beschluß und Urteil bestehenden Endentscheidung darstellt (so BGH, Urteil vom 21. Februar 1979 - 2 StR 473/78).
  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 162/83

    Erteilung des letzten Wortes für den Angeklagten durch das Gericht bei Beschluss

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 3 StR 541/98
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Verstößen gegen § 258 Abs. 2 und 3 StPO im Zusammenhang mit der Verkündung von Beschlüssen über die Teilerledigung des Verfahrensstoffs neben dem anschließend verkündeten Urteil bietet dafür insofern genügend Ansatzpunkte, als für wesentlich für die Pflicht zur Neuerteilung des letzten Wortes gehalten worden ist, daß durch die Einstellung (oder Abtrennung) von Verfahrensteilen die (u.a.) in Alibibehauptungen und Hilfsbeweisanträgen bestehende Verteidigung unterlaufen wurde (vgl. BGH StV 1982, 4; NStZ 1983, 469; ferner die Rechtsprechungsübersicht bei Schlothauer aaO).
  • BGH, 27.03.2001 - 4 StR 414/00

    Letztes Wort des Angeklagten; Unmittelbar vor dem Urteil verkündeter Beschluß

    aa) Es ist umstritten, ob in der Verkündung eines Teileinstellungsbeschlusses unmittelbar vor dem Urteil ein zu erneuten Ausführungen und zur nochmaligen Erteilung des letzten Wortes zwingender Wiedereintritt in die Verhandlung zu sehen ist (vgl. BGH NStZ 1999, 257 = StV 2000, 296; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl., § 258 Rdn. 6, Fn. 27 f. jeweils m.w.N.).

    Der 3. Strafsenat hat zudem zutreffend darauf hingewiesen, daß nicht Zufälligkeiten über den Bestand des Urteils bei einer Rüge nach § 258 StPO entscheiden dürfen (s. BGH NStZ 1999, 257): So machen etwa die der Urteilsverkündung erst nachfolgende Mitteilung des (Teil-) Einstellungsbeschlusses (s. BGH StV 1996, 297 (5. Strafsenat)) oder die - unzulässige - formale Aufnahme der Teileinstellungsentscheidung in die verkündete Urteilsformel (regelmäßig) keine erneute Worterteilung erforderlich.

  • BGH, 21.12.2000 - 4 StR 414/00

    Letztes Wort nach teilweiser Verfahrenseinstellung

    a) Es ist umstritten, ob in der Verkündung des Teileinstellungsbeschlusses ein zu erneuten Ausführungen und zur nochmaligen Erteilung des letzten Wortes zwingender Wiedereintritt in die Verhandlung zu sehen ist (vgl. BGH NStZ 1999, 257 = StV 2000, 296; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl., § 258 Rdn. 6, Fn. 27 f. jeweils m.w.N.).

    Der 3. Strafsenat hat zudem zutreffend darauf hingewiesen, daß nicht Zufälligkeiten über den Bestand des Urteils bei einer Rüge nach § 258 StPO entscheiden dürfen (s. BGH NStZ 1999, 257): So machen etwa die der Urteilsverkündung erst nachfolgende Mitteilung des (Teil-) Einstellungsbeschlusses (s. BGH StV 1996, 297 [5. Strafsenat]) oder die - unzulässige - formale Aufnahme der Teileinstellungsentscheidung in die verkündete Urteilsformel (regelmäßig) keine erneute Worterteilung erforderlich.

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