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Rechtsprechung
   BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98   

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BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98 (https://dejure.org/1998,1286)
BGH, Entscheidung vom 28.08.1998 - 3 StR 142/98 (https://dejure.org/1998,1286)
BGH, Entscheidung vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98 (https://dejure.org/1998,1286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Rüge der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ; Überprüfung des Verfahrensgangs auf Einhaltung des Beschleunigungebotes

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 170 Abs. 2; ; StGB § 78b Abs. 4; ; StGB § 78c Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6; StGB § 46; StPO § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 95
  • NStZ-RR 1999, 261
  • StV 1999, 205
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96

    Indirekte Sterbehilfe

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Das erstinstanzliche Urteil vom 6. April 1995 hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. November 1996 (3 StR 79/96) aufgehoben und die Sache zu erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Vielmehr ist der Senat gehalten, die erforderlichen Feststellungen selbst zu treffen (vgl. zur eigenen Sachentscheidung zur Vermeidung weiterer Verfahrensverzögerung BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Will ein Beschwerdeführer rügen, daß durch das Verfahren das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzt und die Verfahrensverzögerung im Urteil nicht berücksichtigt worden ist, so hat er die diesen Verfahrensverstoß belegenden Tatsachen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in der Revisionsbegründung darzulegen, um dem Revisionsgericht eine entsprechende Nachprüfung zu ermöglichen (st. Rspr. des Senats, vgl. BGH StV 1998, 377 m.w.Nachw.; BGH StV 1997, 408; vgl. andrerseits BGH StV 1998, 376 f.).
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Selbst wenn man das Abwarten des Parallelverfahrens für einen solch langen Zeitraum von zwei Jahren angesichts eines Zeitablaufs von fast zehn Jahren seit der Tatzeit für nicht mehr sachgerecht erachten und hierin einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK erblicken würde, wäre dieser Verzögerung durch die Herabsetzung der an sich verwirkten Freiheitsstrafe von vier auf drei Jahre angesichts der Gesamtdauer des Verfahrens, seiner Schwierigkeit und seines Umfangs sowie der damit für den Angeklagten verbundenen Belastungen ausreichend Rechnung getragen (vgl. zur Quantifizierung BVerfG NStZ 1997, 591).
  • BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96

    Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren -

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Vielmehr ist der Senat gehalten, die erforderlichen Feststellungen selbst zu treffen (vgl. zur eigenen Sachentscheidung zur Vermeidung weiterer Verfahrensverzögerung BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8).
  • BGH, 16.10.1997 - 4 StR 468/97

    Folgen der Verfahrensverzögerung - Anforderungen an die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Will ein Beschwerdeführer rügen, daß durch das Verfahren das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzt und die Verfahrensverzögerung im Urteil nicht berücksichtigt worden ist, so hat er die diesen Verfahrensverstoß belegenden Tatsachen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in der Revisionsbegründung darzulegen, um dem Revisionsgericht eine entsprechende Nachprüfung zu ermöglichen (st. Rspr. des Senats, vgl. BGH StV 1998, 377 m.w.Nachw.; BGH StV 1997, 408; vgl. andrerseits BGH StV 1998, 376 f.).
  • BGH, 16.07.1997 - 2 StR 286/97

    Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren - Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98
    Will ein Beschwerdeführer rügen, daß durch das Verfahren das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzt und die Verfahrensverzögerung im Urteil nicht berücksichtigt worden ist, so hat er die diesen Verfahrensverstoß belegenden Tatsachen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in der Revisionsbegründung darzulegen, um dem Revisionsgericht eine entsprechende Nachprüfung zu ermöglichen (st. Rspr. des Senats, vgl. BGH StV 1998, 377 m.w.Nachw.; BGH StV 1997, 408; vgl. andrerseits BGH StV 1998, 376 f.).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Soweit er nach Zustellung der Antragsschrift des Generalbundesanwalts mit Schriftsatz vom 13. Oktober 2003 erstmals eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bis zur Abfassung der Anklageschrift geltend macht, ist diese Verfahrensrüge (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7 und 11) verspätet (§ 345 Abs. 1 Satz 1 StPO); sie entspricht zudem auch nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO.
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13

    Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz

    Soweit die Revision meint, es liege ein Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz vor, genügt das Vorbringen ebenfalls nicht den Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 445/03, NStZ 2004, 504; Beschluss vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Daher kann offenbleiben, ob hier ein solcher Verstoß allein mit der Sachrüge hätte gerügt werden können (vgl. BGHR- StGB § 46 11 Verfahrensverzögerung 12; BGH, Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98).
  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16

    Beruhen des Strafausspruchs auf der unvollständigen Mitteilung

    Zur zulässigen Erhebung einer entsprechenden Verfahrensrüge ist es erforderlich, aber auch ausreichend, die Tatsachen darzulegen, welche die Verfahrensverzögerung belegen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7).
  • OLG Rostock, 10.09.2004 - 1 Ss 80/04

    Fahrlässige Körperverletzung des Arbeitgebers bei Verstoß gegen

    Soweit der Angeklagte die Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK geltend macht, ist dies nur durch eine den strengen Formvorschriften des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechende Verfahrensrüge möglich (BGH NStZ 1999, 95; 313).
  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige

    Entsprechendes gilt, wenn der Beschwerdeführer wie hier beanstandet, das Urteil sei zwar eher allgemein vom Vorliegen einer Verfahrensverzögerung ausgegangen, aber Art, Ausmaß und Umstände dieser Verzögerung seien nicht oder nicht genügend festgestellt (so BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7 m.w.Rspr.Nw.).
  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 502/99

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Zwar ist eine Verletzung des Beschleunigungsgebots im Revisionsverfahren grundsätzlich nur aufgrund einer entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7, 9; BGH NJW 2000, 748; BGH, Beschl. vom 21. Januar 2000 - 3 StR 367/99).
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Die Verletzung des Beschleunigungsgebotes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK ist im Revisionsverfahren grundsätzlich nur auf Grund einer entsprechenden Verfahrensrüge zu prüfen (BGHR StGB § 46 II Verfahrensverzögerung 12; BGH, Beschl. vom 28. August 1998 - 3 StR 142/98).
  • BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Begründungsanforderungen bei der

    Für eine Überprüfung des Zeitraums vor Erlaß des Urteils fehlt es an der erforderlichen Verfahrensrüge (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7 m. w. N.).
  • BayObLG, 28.06.2000 - 4St RR 54/00

    Grenzen des revisionsrechtlichen Freibeweisverfahrens

    Rügt der Beschwerdeführer wie hier, daß das angefochtene Urteil zwar pauschal vom Vorliegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung ausgegangen ist, aber Art, Ausmaß und Umstände dieser Verzögerung nicht festgestellt hat, so hat er die diesen Verfahrensverstoß belegenden Tatsachen gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO in der Revisionsbegründung darzulegen, um dem Revisionsgericht eine entsprechende Nachprüfung zu ermöglichen (BGH wistra 1999, 62 = NStZ 1999, 95 = BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7; vgl. z.B. auch BGH NStZ 1999, 313 = wistra 1999, 139 = StV 1999, 205 = BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beschleunigungsgebot 1).

    Angesichts dessen braucht hier nicht entschieden zu werden, ob diese Rüge nicht auch Art und Umfang der von der Steuerfahndung zu prüfenden Unterlagen mitteilen muß, um so dem Revisionsgericht die Prüfung der Komplexität des Falles (vgl. dazu etwa BGH wistra 1999, 62; StV 1992, 452 jeweils m.w.N.) und damit des für seine Bearbeitung zuzubilligenden Zeitaufwands zu ermöglichen.

  • BFH, 22.10.2008 - VIII B 213/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensmangel - Übergehen unsubstantiierter

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 2b Ss 111/00

    Beschleunigung des Verfahrens; Verfahrensbeschleunigung; Beschleunigungsgebot;

  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 53 Ss 42/10

    Revisionsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Beanstandung

  • BGH, 16.04.1999 - 3 StR 65/99

    Überlange Verfahrensdauer; Verletzung des Beschleunigungsgebotes

  • OLG Koblenz, 29.02.2000 - 1 Ss 27/00

    Fahrlässige Tötung; Alkoholisierung des Fahrers; Verteidigung der Rechtsordnung;

  • OLG Nürnberg, 04.10.2007 - 2 St OLG Ss 161/07

    Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei der

  • OLG Celle, 12.05.2005 - 21 Ss 122/04

    Rechtsfolgenentscheidung in der Revisionsinstanz bei rechtsstaatswidriger

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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1997 - 1 StR 579/96   

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BGH, 25.03.1997 - 1 StR 579/96 (https://dejure.org/1997,2766)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1997 - 1 StR 579/96 (https://dejure.org/1997,2766)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1997 - 1 StR 579/96 (https://dejure.org/1997,2766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2, 4 StPO
    Kombination zwischen Teilaufhebung und Teilverwerfung durch Beschluss im Revisionsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Beschlussverfahren unter Anwendung des § 349 Abs.2 und 4 Strafprozessordnung (StPO) - Zulässigkeit der Kombination von Teilentscheidungen - Anfechtung von nur einem Teil des Urteils

  • rechtsportal.de

    StPO § 349

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 31
  • NJW 1997, 2061
  • NStZ 1999, 95 (Ls.)
  • NJ 1997, 391
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei der Verwerfung einer strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 25.03.1997 - 1 StR 579/96
    Das Bundesverfassungsgericht hält eine Beschlußentscheidung nach § 349 Abs. 2 und 4 StPO für zulässig (BVerfGE 59, 98, 102).
  • BVerfG, 14.04.1999 - 2 BvR 538/99

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine

    b) Die mitangegriffene Revisionsentscheidung gemäß § 349 Abs. 2 StPO, die den Schuldspruch betrifft, bedurfte von Verfassungs wegen keiner Begründung (stRspr; vgl. nur Beschlüsse des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925 und vom 22. Juni 1984 - 2 BvR 692/84 -, EuGRZ 1984, S. 442 f.), auch soweit sie mit einer Entscheidung nach § 349 Abs. 4 StPO zum Strafausspruch kombiniert wurde (vgl. dazu BGHSt 43, 31 ff.).
  • KG, 04.07.2001 - 1 Ss 263/00
    Entgegen den Bedenken der Verteidigung sind Entscheidungen im Beschlußverfahren nach § 349 Abs. 2 und Abs. 4 (i.V.m. § 354 Abs. 1) StPO zulässig (vgl. BGHSt 43, 31; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl., § 349 Rdn. 32).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1999 - 3 StR 142/98 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9788
BGH, 17.11.1999 - 3 StR 142/98 (2) (https://dejure.org/1999,9788)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1999 - 3 StR 142/98 (2) (https://dejure.org/1999,9788)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1999 - 3 StR 142/98 (2) (https://dejure.org/1999,9788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 95
  • NStZ-RR 1999, 261
  • StV 1999, 205
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 17.11.1999 - 3 StR 142/98
    Ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluß kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden (vgl. BGHSt 17, 94, 97, BGHR StPO § 349 11 Beschluß 2 m.w. Nachw.).
  • OLG Jena, 18.03.2004 - 1 Ss 40/04
    Es liegen aber die weiteren Voraussetzungen für ein Nachverfahren nach § 33a StPO , in dem eine Überprüfung des Verwerfungsbeschlusses ausnahmsweise möglich wäre, nicht vor (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 295; BGH, Beschluss vom 17.11.1999, 3 StR 142/98 zitiert nach juris).
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