Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 21.04.1999

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1998 - 1 StR 420/98   

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https://dejure.org/1998,4143
BGH, 29.09.1998 - 1 StR 420/98 (https://dejure.org/1998,4143)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1998 - 1 StR 420/98 (https://dejure.org/1998,4143)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1998 - 1 StR 420/98 (https://dejure.org/1998,4143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 275
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 338/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 1 StR 420/98
    c) Die neu zu Entscheidung berufene Strafkammer wird Gelegenheit haben, sich mit der bei Fallgestaltungen wie der vorliegenden äußerst bedeutsamen Entstehungsgeschichte der belastenden Aussagen (vgl. BGH StV 1994, 227; Urteil vom 11. August 1998 - 1 StR 338/98) auseinanderzusetzen, was bisher nicht geschehen ist.
  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 243/97

    Anforderungen an die Erörterung der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage im Rahmen

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 1 StR 420/98
    a) Der Tatrichter ist zwar nicht gehindert, Aussagen eines Zeugen teilweise zu glauben und teilweise nicht; eine derartige Beweiswürdigung bedarf aber eingehender Begründung (vgl. BGH bei Niemöller StV 1984, 431, 438; Urteil vom 22. Juli 1997 - 1 StR 243/97; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 83 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.11.1959 - 1 StR 488/59
    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 1 StR 420/98
    d) Unbeschadet der Frage, ob die Ausführungen der Revision zu den Verfahrensrügen den Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechen, verletzt das Gericht seine Aufklärungspflicht, wenn es anstelle von Beweisbehauptungen, die ein klares Ergebnis zumindest möglich erscheinen lassen (hier z.B. die Vernehmung eines Kursleiters des Roten Kreuzes dazu, ob der Angeklagte eine Unterrichtsstunde für längere Zeit verlassen hat), die Richtigkeit des Anklagevorwurfs ausschließende Beweisbehauptungen des Angeklagten gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (letzte Alternative) als wahr unterstellt (BGH, Urteil vom 22. April 1964 - 2 StR 66/64; BGH bei Holtz MDR 1980, 456; Alsberg/Nüse/ Meyer 5. Aufl. S. 666; im Ergebnis ebenso Schlüchter, Wahrunterstellung und Aufklärungspflicht 1992 S. 29; für den vergleichbaren Fall der Annahme der Unwiderleglichkeit einer nicht in die Form eines Beweisantrages gekleideten Einlassung des Angeklagten ebenso BGHSt 13, 326).
  • BGH, 22.04.1964 - 2 StR 66/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.09.1998 - 1 StR 420/98
    d) Unbeschadet der Frage, ob die Ausführungen der Revision zu den Verfahrensrügen den Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechen, verletzt das Gericht seine Aufklärungspflicht, wenn es anstelle von Beweisbehauptungen, die ein klares Ergebnis zumindest möglich erscheinen lassen (hier z.B. die Vernehmung eines Kursleiters des Roten Kreuzes dazu, ob der Angeklagte eine Unterrichtsstunde für längere Zeit verlassen hat), die Richtigkeit des Anklagevorwurfs ausschließende Beweisbehauptungen des Angeklagten gemäß § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO (letzte Alternative) als wahr unterstellt (BGH, Urteil vom 22. April 1964 - 2 StR 66/64; BGH bei Holtz MDR 1980, 456; Alsberg/Nüse/ Meyer 5. Aufl. S. 666; im Ergebnis ebenso Schlüchter, Wahrunterstellung und Aufklärungspflicht 1992 S. 29; für den vergleichbaren Fall der Annahme der Unwiderleglichkeit einer nicht in die Form eines Beweisantrages gekleideten Einlassung des Angeklagten ebenso BGHSt 13, 326).
  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Vergewaltigung; Zeugenaussage; Beweiswürdigung;

    Nachdem er hiervon am 27. März 1998 freigesprochen worden war, der Senat dieses Urteil auf Revision der Nebenklägerin aber aufgehoben hatte (Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 420/98 -, teilweise abgedruckt in NStZ-RR 1999, 275), war das Verfahren am 12. August 1999 gemäß § 154 Abs. 2 StPO auf die genannten Vorwürfe beschränkt worden.
  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    Deshalb darf ein dem Angeklagten günstiger Schluss nicht allein mit der Begründung versagt werden, es sei mit Rücksicht auf solche Umstände ein anderer Schluss möglich, wenn diese Umstände weder feststehen noch von der Beweisbehauptung umfasst werden (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2005 - 4 StR 164/05 Rn. 6 f. (Entlastung des Angeklagten durch die Geschädigte gegenüber ihrem Bruder, um diesen zu schützen) und vom 14. August 1996 - 3 StR 262/96 Rn. 6, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 32 (Einschätzung der Nebenklägerin, dass der Angeklagte keinen Analverkehr erzwungen habe, vor dem Gespräch mit einer Lebensberaterin); Urteile vom 6. Juli 1988 - 2 StR 315/88 Rn. 8, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 10 (Verständigungsschwierigkeiten und Missverständnis bei polizeilicher Vernehmung) und vom 26. Januar 1982 - 1 StR 802/81, NStZ 1982, 213 (hellhöriges Hotelzimmer); vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 3 StR 112/04 Rn. 19 und vom 17. August 2011 - 5 StR 263/11 Rn. 18; Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 420/98 Rn. 17; LR StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 291; KK StPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 194).
  • BGH, 13.01.2005 - 4 StR 422/04

    Beweiswürdigung (widersprüchliche Aussagen der kindlichen vermeintlichen

    b) Auch die Ausführungen des Landgerichts zu dem Gutachten der Sachverständigen L., dem es sich nicht angeschlossen hat, weisen entgegen der Auffassung der Revision der Staatsanwaltschaft keinen Darlegungsmangel auf (zu den insoweit zu stellenden Anforderungen vgl. BGH NStZ-RR 1999, 275; Herdegen in KK-StPO 5. Aufl. § 261 Rn. 33 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 17.09.1999 - 1 Ss 201/99

    Abweichung von Sachverständigengutachten wegen veränderter Tatsachengrundlage

    Zwar kann eine nochmalige Befassung des Sachverständigen mit solchen Gesichtspunkten ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn diese es dem Gericht zweifelsfrei ermöglichen, die Glaubwürdigkeitsfrage nunmehr ohne den zunächst für erforderlich gehaltenen Rat des Sachverständigen zu beantworten (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 275).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.04.1999 - 4St RR 85/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4809
BayObLG, 21.04.1999 - 4St RR 85/99 (https://dejure.org/1999,4809)
BayObLG, Entscheidung vom 21.04.1999 - 4St RR 85/99 (https://dejure.org/1999,4809)
BayObLG, Entscheidung vom 21. April 1999 - 4St RR 85/99 (https://dejure.org/1999,4809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das BtMG; Rechtsfolgenausspruch; Verletzung materiellen Rechts; Berufungsbeschränkung; Revision; Betäubungsmittelabhängigkeit

  • Judicialis

    StPO § 333; ; StPO § 341 Abs. 1; ; StPO § 344; ; StPO § 345; ; StPO § 337; ; StPO § 353; ; StPO § 354 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de

    StPO § 318
    Bindungswirkung der Feststellungen bei Betäubungsmittelabhängigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 275
  • NStZ-RR 1999, 275
  • BayObLGSt 1999, 83
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1999 - 4St RR 85/99
    Bei einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung sind vor allem jene Umstände der Sachverhaltsdarstellung bindend, in denen die gesetzlichen Merkmale der dem Angeklagten zur Last gelegten Straftaten gefunden wurden (BGHSt 30, 340/343).

    Vielmehr nehmen auch jene Teile der Sachverhaltsschilderung bei einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch an der Bindungswirkung teil, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (BGHSt 30, 340/344 m. w. N.).

  • BayObLG, 03.08.1992 - 4St RR 131/92

    Gefährlichkeit; Droge; Heroin; Eigenverbrauch; Anlasten

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1999 - 4St RR 85/99
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung, daß die Gefährlichkeit einer Droge einem Angeklagten dann nicht angelastet werden darf, wenn er das Betäubungsmittel nur zum Eigenverbrauch erworben oder besessen hat, weil bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch nur eine Selbstbeschädigung in Betracht kommt (BayObLG StV 1993, 29; KG StV 1998, 427; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 846).
  • KG, 09.08.1996 - 1 Ss 192/96
    Auszug aus BayObLG, 21.04.1999 - 4St RR 85/99
    Insoweit entspricht es der ständigen Rechtsprechung, daß die Gefährlichkeit einer Droge einem Angeklagten dann nicht angelastet werden darf, wenn er das Betäubungsmittel nur zum Eigenverbrauch erworben oder besessen hat, weil bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch nur eine Selbstbeschädigung in Betracht kommt (BayObLG StV 1993, 29; KG StV 1998, 427; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 846).
  • OLG Naumburg, 12.03.2012 - 2 Ss 157/11

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung in Strafsachen; Schuldumfang beim

    Indes erwachsen bei einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch die den Schuldumfang bestimmenden Feststellungen stets in Rechtskraft, selbst wenn diese offenbar unrichtig sind (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 307; BayObLG StV 2001, 334 f., NStZ 2000, 275 f., OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 341 f., Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, Rdn. 31 zu § 318).
  • OLG Köln, 28.12.2000 - Ss 536/00

    Anrechnung einer erlittenen Untersuchungshaft aus erzieherischen Gründen;

    Innerprozessuale Bindungswirkung entfalten nicht nur Feststellungen zu den Tatbestandsmerkmalen, sondern auch jene Teile der Sachverhaltsdarstellung, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (vgl. BGHSt 30, 340 [343 f.]; BGH StV 1999, 417; BayObLGSt 1999, 83 = NStZ-RR 1999, 275 = NStZ 2000, 275 m. Anm. Kudlich = NStZ-RR 2000, 76 [K/R]; SenE v. 31.03.2000 - Ss 132/00 -).

    Das Berufungsgericht darf lediglich ergänzende Feststellungen treffen, soweit sie den bindend gewordenen nicht widersprechen und den Schuld- und Unrechtsgehalt nicht verändern (BGHSt 30, 340 [342]; BayObLG BayObLGSt 1999, 83 = NStZ-RR 1999, 275 = NStZ 2000, 275 m. Anm. Kudlich = NStZ-RR 2000, 76 [K/R]; SenE v. 29.04.1988 - Ss 200/88- = NStZ 1989, 339 = NStE Nr. 12 zu § 318; SenE v. 17.11.1992 - Ss 458/92 - SenE v. 20.03.1998 - Ss 70/98 - SenE v. 21.08.1998 - Ss 390/98 -).

  • OLG Köln, 08.08.2023 - 1 ORs 97/23

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Keine Relevanz von

    Innerprozessuale Bindungswirkung entfalten demnach nicht nur Feststellungen zu den Tatbestandsmerkmalen, sondern auch jene Teile der Sachverhaltsdarstellung, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (vgl. BGHSt 30, 340; BayObLG BayObLGSt 1999, 83 = NStZ-RR 1999, 275 = NStZ 2000, 275 m. Anm. Kudlich = NStZ-RR 2000, 76 [K/R]; SenE v. 31.03.2000 - Ss 132/00 - SenE v. 28.12.2000 - Ss 536/00 - = VRS 100, 64 [66 f.]; SenE v. 06.11.2001 - Ss 359/01 - SenE v. 19.04.2002 - Ss 154-155/02 -).
  • OLG Hamm, 04.01.2001 - 4 Ss 1237/00

    Berufungsbeschränkung, Erklärungsinhalt, Straffrage, Schuldfrage, eigene

    Soweit die Strafkammer zur Stützung ihrer - unzutreffenden - Auffassung auf eine Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 21. April 1999 (NStZ 2000, S. 275) verweist, unterliegt sie einem Fehlverständnis jenes Beschlusses.
  • OLG Hamm, 01.06.2005 - 1 Ss 38/05

    Berufung; Beschränkung; Wirksamkeit; Bindungswirkung; Strafaussetzung zur

    Das Landgericht hat damit die sich aus der wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch ergebende Bindungswirkung (vgl. § 327 StPO) nicht hinreichend beachtet, was vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen war (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 318 Rdnr. 31 und § 327 Rdnr. 9; BayObLG NStZ 2000, 275).
  • OLG Bamberg, 24.07.2012 - 3 Ss 62/12

    Revision im Strafverfahren: Auslegung einer "Verfahrensrüge" bei Beanstandung

    Zum Schuldspruch gehören aber nicht nur Tatumstände, die die gesetzlichen Merkmale der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat begründen, vielmehr nehmen auch jene Teile der Sachverhaltsschilderung bei einer Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch an der Bindungswirkung teil, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs näher beschreiben (BGH a.a.O., BayObLG NStZ 2000, 275 f.).
  • BayObLG, 26.04.2004 - 4St RR 49/04

    Bindungswirkung eines erstinstanzlichen Urteils; Feststellungen zur

    Die Frage des Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 StGB ist vom Berufungsgericht als Teil der Straffrage selbständig zu beurteilen (BayObLGSt 1999, 83/85).
  • OLG München, 22.08.2008 - 4St RR 102/08

    Abweichende Entscheidung des Berufungsgerichts trotz wirksamer

    Das landgerichtliche Urteil war jedoch aufzuheben, da die Strafkammer in Verkennung der durch die wirksame Berufungsbeschränkung eingetretenen Bindungswirkung des durch das Amtsgericht festgestellten Sachverhalts über einen Aspekt der Schuldfrage - die Betäubungsmittelabhängigkeit der Angeklagten - abweichend entschieden hat (vgl. BayObLGSt 1999, 83/84; 2004, 58 ).
  • OLG Celle, 26.09.2003 - 22 Ss 148/03
    In einem solchen Fall darf ein Berufungsgericht zwar noch weitere Feststellungen treffen, sich damit aber nicht zu den Feststellungen der Ausgangsinstanz in Widerspruch setzen (vgl. z. B. BayOblG NStZ 2000, 275; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 1998, 341).
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