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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99   

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https://dejure.org/1999,3296
BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99 (https://dejure.org/1999,3296)
BayObLG, Entscheidung vom 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99 (https://dejure.org/1999,3296)
BayObLG, Entscheidung vom 21. September 1999 - 2 ObOWi 458/99 (https://dejure.org/1999,3296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Fahrverbot; Fahrerlaubnis ; Höchstgeschwindigkeit; Sicherheitsabstand; Gefährdung; Schätzung; Geschwindigkeitsmessung

  • Judicialis

    OWiG § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; OWiG § ... 74 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 5; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 71; ; StVZO § 4 Abs. 2; ; StVZO § 69 a Abs. 1 Nr. 5 a; ; StVZO § 4 Abs. 2; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 4 Abs. 1; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 7; ; FeV § 4 Abs. 2; ; FeV § 75 Nr. 4; ; StPO § 265; ; StPO § 273 Abs. 1; ; StPO § 265 Abs. 2; ; StPO § 265 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1 Satz 1; ; StVG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1
    Hinweis auf mögliches längeres Fahrverbot durch den Tatrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3511 (Ls.)
  • NStZ-RR 2000, 152 (Ls.)
  • NStZ-RR 2000, 60 (Ls.)
  • NZV 2000, 380
  • VersR 2001, 523
  • BayObLGSt 1999, 138
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 20.12.1994 - 4St RR 190/94

    Heizöl; Tankwagen; Öltank; Fremde Sachen; Nachfolgetatbestand; Gefahrenstoff

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99
    Da im Milderungsgrad der Bestimmungen keine Änderung eingetreten ist, verbleibt es aber bei der Anwendung der zur Tatzeit geltenden Bestimmungen (BayObLG NJW 1995, 540/541; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 2 Rn. 11).
  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99
    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, daß in entsprechender Anwendung des § 265 Abs. 2 StPO ein Hinweis erforderlich ist, wenn der Tatrichter ein im Bußgeldbescheid nicht angeordnetes Fahrverbot verhängen will (BGHSt 29, 274; Göhler aaO § 71 Rn. 50; Rebmann/Roth/Herrmann OWiG 3. Aufl. [März 1998] § 74 Rn. 9 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99
    Dabei kann offenbleiben, ob die Rüge schon deshalb keinen Erfolg haben kann, weil ausweislich der dienstlichen Äußerung des Tatrichters ein Hinweis auf die Möglichkeit der Verhängung eines zweimonatigen Fahrverbots gegeben wurde, oder ob es sich insoweit um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne von § 273 Abs. 1 StPO handelt mit der Folge, daß der Hinweis nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (vgl. BGHSt 19, 141/143; BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; SK/Schlüchter StPO [Mai 1995] § 265 Rn. 52; Pfeiffer StPO 2. Aufl. § 265 Rn. 8 a. E.; siehe auch Göhler OWiG 12. Aufl. § 71 Rn. 50 a. E.).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.1997 - 5 Ss OWi 259/97
    Auszug aus BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99
    Die von der Staatsanwaltschaft bei dem Rechtsbeschwerdegericht herangezogene Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZV 1998, 38) ändert an diesem Ergebnis nichts, weil dort für den Betroffenen bisher noch kein Fahrverbot verhängt worden war.
  • OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 5 Ss OWi 95/98

    Beharrlicher Pflichtenverstoß auch bei nicht rechtskräftiger Vorahndung L

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99
    Vielmehr kann dem Betroffenen auch auf andere Weise als durch eine rechtskräftige Ahndung das Unrecht seines Verhaltens vor Augen geführt werden (BayObLG NZV 1996, 370; OLG Düsseldorf DAR 1998, 320/322).
  • BayObLG, 19.04.1996 - 2 ObOWi 282/96
    Auszug aus BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99
    Vielmehr kann dem Betroffenen auch auf andere Weise als durch eine rechtskräftige Ahndung das Unrecht seines Verhaltens vor Augen geführt werden (BayObLG NZV 1996, 370; OLG Düsseldorf DAR 1998, 320/322).
  • OLG Hamm, 06.12.1979 - 6 Ss OWi 1576/79
    Auszug aus BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99
    Ebensowenig wie ein Betroffener aber auf die Möglichkeit einer Erhöhung der im Bußgeldbescheid angeordneten Geldbuße hingewiesen werden muß (vgl. OLG Hamm NJW 1980, 1587; Göhler aaO § 71 Rn. 50 a; KK-OWiG/Senge § 71 Rn. 102), ist der Amtsrichter verpflichtet, den Betroffenen auf die Möglichkeit hinzuweisen, daß der festgestellte Sachverhalt auch ein Fahrverbot von längerer Dauer rechtfertigt.
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2005 - 1 Ss 81/05

    Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung eines uneinsichtigen

    Dies ist jedoch erheblich, da sich der den Betroffenen treffende gesteigerte Vorwurf darauf gründen würde, die von den Vortaten ausgehende Warnfunktion in vorwerfbarer Weise missachtet zu haben, etwa weil ihm - trotz fehlender Rechtskraft - bereits eine Anhörung durch die Bußgeldbehörde zugegangen ist oder er von der Polizei wegen des Verstoßes angehalten worden war (vgl. für das Merkmal der Beharrlichkeit in § 25 StVG: BayObLG VRS 98, 33; OLG Hamm VRS 98, 44; Hentschel, a.a.O., StVG § 25 Rn.15; vgl. für die Erhöhung der Regelbuße aufgrund von Voreintragungen: OLG Köln DAR 2001, 179; OLG Düsseldorf DAR 1996, 65 f.; KK-OWiG/Boujong, 2. Aufl. 2000, OWiG, § 17 Rn. 76).
  • OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04

    Begriff der groben Pflichtwidrigkeit bei Übersehen eines Verkehrszeichens;

    Der Senat kann deshalb nicht beurteilen, ob es sich um einen erheblichen Verkehrsverstoß gehandelt hat und ob der Betroffene noch vor Begehung der Tat vom 30. April 2003 durch Zustellung eines Bußgeldbescheids (der nach Angaben der Staatsanwaltschaft in ihrer Rechtsbeschwerdebegründungsschrift am 11. April 2003 erlassen worden und durch den neben der Geldbuße ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden sein soll) nochmals eindringlich vorgewarnt war (vgl. dazu BayObLG VRS 98, 33 ; NZV 1996, 370 ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99   

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https://dejure.org/1999,5254
OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99 (https://dejure.org/1999,5254)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.10.1999 - 2 Ws 51/99 (https://dejure.org/1999,5254)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Oktober 1999 - 2 Ws 51/99 (https://dejure.org/1999,5254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Frischkäseverkauf; Pasteurisierungsverfahren; Wärmebehandlung ; Verbraucher ; Gesundheitsschutz; Endverbrauch; Verbotsirrtum ; Hauptverfahren ; Sachliche Zuständigkeit

  • Judicialis

    LMBG § 6 Abs. 2; ; LMBG § 9 Abs. 1; ; LMBG § 51 Abs. 1 Nr. 2; ; KäseV § 3 Abs. 3; ; KäseV § 3 Abs. 3a; ; KäseV § 30 Abs. 1; ; GVG § 24 Abs. 1 Nr. 3; ; GVG § 74 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Abgabe von nicht den Anforderungen entsprechendem Frischkäse in einer Gaststätte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Offenburg - 3 Js 20238/97
  • OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 60
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.06.1960 - 1 StR 295/59
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99
    Die gewerbliche Abgabe an Gäste stellt demgegenüber gerade keinen Endverbrauch, sondern ein Inverkehrbringen zum Endverbrauch dar (vgl. BGHSt 14, 334, 336; Zipfel a. a. O Rn. 10), weshalb der Annahme des Angeklagten, die Regelung des § 6 Abs. 2 LMBG, die den Verzehr "innerhalb" der Gaststätte gestatte, sei als rein räumliche Beschränkung aufzufassen, schon aus diesem Grund der Boden entzogen ist.

    Die hier allein wesentliche Rechtsfrage der Auslegung von § 6 Abs. 2 LMBG wurde aber bereits durch die oben erwähnte Entscheidung des BGH (BGHSt 14, 334) beantwortet.

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99
    Zwar kann auch dann eine besondere Bedeutung eines Falles i. S. v. § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG bejaht werden, wenn die rasche Klärung einer grundsätzlichen, für eine Vielzahl gleichliegender Fälle bedeutsamen Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof ermöglicht werden soll (vgl. BGHSt 43, 53, 58).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99
    Soweit die Staatsanwaltschaft auf das Interesse, welches das Verfahren in den Medien gefunden habe, und die Belange der betroffenen Gaststätteninhaber abhebt, ist ihr zwar zuzugeben, dass derartige Besonderheiten im Einzelfall der Sache eine besondere Bedeutung verleihen können (vgl BGH NJW 1998, 2149).
  • BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99
    Der Täter braucht die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (vgl. BGHSt 15, 377, 383; NStZ 1996, 236 und zuletzt Urteil vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99).
  • BGH, 27.01.1966 - KRB 2/65

    Verbotsirrtum bei (Kartell-) Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99
    Auf die Frage nach dessen Vermeidbarkeit (vgl. hierzu BGHSt 21, 18; NJW 1996, 1604; BayObLG NJW 1989, 1744) kommt es mithin nicht an.
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99
    Aber auch eine besondere Bedeutung der Sache i. S. v. § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG liegt entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft, die einer vollen Überprüfung durch die Gerichte unterliegt (vgl. BVerfGE 9, 223, 229; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage, § 24 GVG, Rn. 7 m. w. N.), nicht vor.
  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 742/95

    Verbotene Zusammenarbeit mit LKA - Betäubungsmittelbesitz, Täterschaft -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99
    Auf die Frage nach dessen Vermeidbarkeit (vgl. hierzu BGHSt 21, 18; NJW 1996, 1604; BayObLG NJW 1989, 1744) kommt es mithin nicht an.
  • BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99
    Der Täter braucht die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (vgl. BGHSt 15, 377, 383; NStZ 1996, 236 und zuletzt Urteil vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99).
  • BGH, 22.03.1995 - 3 StR 625/94

    Strafmaß - Serientäter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99
    § 24 Abs. 1 Nr. 2 GVG entfällt, weil eine Straferwartung von mehr als vier Jahren, die ersichtlich auch die Staatsanwaltschaft nicht annimmt, ungeachtet der Anzahl der angeklagten Verstöße, die bei einer allfälligen Gesamtstrafenbildung angesichts der Gleichartigkeit der Verstöße ohnehin keine besondere strafschärfende Berücksichtigung finden dürfte (vgl. BGH NJW 1995, 2234; StV 1997, 76), von vornherein ausscheidet.
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99
    Der Täter braucht die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (vgl. BGHSt 15, 377, 383; NStZ 1996, 236 und zuletzt Urteil vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99).
  • BayObLG, 08.09.1988 - RReg. 5 St 96/88

    Vermeidbarer Verbotsirrtum; Anlaß; Erkundigung; Rechtswidrigkeit; Tat;

  • OLG Stuttgart, 08.03.1993 - 3 Ss 569/92

    Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang des Fahrtenschreibers

  • OLG Celle, 10.09.1985 - 1 Ss 339/85

    Anspruch auf rechtliches Gehör ; Einziehung von Gegenständen i.R. eines

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.08.1998 - 1 Ss OWi 754/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5465
OLG Hamm, 13.08.1998 - 1 Ss OWi 754/98 (https://dejure.org/1998,5465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.08.1998 - 1 Ss OWi 754/98 (https://dejure.org/1998,5465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. August 1998 - 1 Ss OWi 754/98 (https://dejure.org/1998,5465)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 60 (Ls.)
  • NZV 1999, 92
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Rechtfertigt der vermeidbare Verbotsirrtum die Wertung, dass ungeachtet des Vorliegens eines Regelfalls nicht von einem groben Pflichtenverstoß auszugehen ist, scheidet auch eine Kompensation des in Wegfall geratenen Fahrverbots durch Anhebung der Regelgeldbuße nach § 4 Abs. 4 BKatV aus (Festhaltung u.a. an OLG Hamm DAR 1998, 322; OLG Hamm NZV 1999, 92 und OLG Karlsruhe NJW 2003, 3719).

    d) Wäre hiervon auszugehen, scheidet freilich - nicht anders wie beim Eingreifen der Grundsätze des sog., Augenblicksversagens" und entgegen der vom Amtsgericht offenbar vertretenen Ansicht - auch eine Kompensation durch Anhebung der an sich verwirkten Regelgeldbuße allein auf der Grundlage des § 4 Abs. 4 BKatV schon begrifflich, nämlich mangels Vorliegens eines als grob anzusehenden Pflichtenverstoßes, aus (OLG Hamm DAR 1998, 322 und NZV 1999, 92; OLG Karlsruhe NJW 2003, 3719; vgl. auch Burhoff [Hrsg.]/ Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 1498, 1742 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    a) Nach allgemeiner Meinung ist auch bei Taten, bei denen ein Fahrverbot nach § 2 Abs. 2 BußgeldKatVO wegen beharrlicher Pflichtverletzung "in der Regel in Betracht kommt", Grundlage für die Anordnung des Fahrverbots allein die Vorschrift des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG (vgl. nur BGHSt 38, 125, 127; OLG Hamm NZV 1999, 92, 93; siehe im übrigen die zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rn. 15 b).

    Dies bedeutet jedoch nicht, daß eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls vollständigunterbleibt (vgl. dazu aus neuerer Zeit eingehend OLG Hamm NZV 1999, 92, 93).

    Es handelt sich nämlich nicht um die Erhöhung der Regelgeldbuße wegen der Nichtverhängung eines Fahrverbots - eine solche Erhöhung wäre unzulässig (OLG Hamm NZV 1999, 92 ff.) -, sondern um eine mit der Voreintragung des Betroffenen begründete Erhöhung.

  • OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09

    Voraussetzungen für das Absehen vom Regelfahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße

    Dabei betrifft die Indizwirkung - soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte erkennbar sind - auch die subjektive Seite des Vorwurfs (vgl. BGH NJW 1997, 3252; OLG Hamm NZV 1999, 92; OLG Karlsruhe DAR 2002, 229).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 1 Ss OWi 362/01

    Rotlichtverstoß, Absehen vom Fahrverbot, Erhöhung der Geldbuße,

    Liegen aber danach die gemäß § 25 StVG erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbotes nicht vor, so kommt auch eine Erhöhung der Geldbuße nicht in Betracht, auch wenn die Zuwiderhandlung objektiv schwerwiegend war (vgl. Senatsbeschluss vom 13. August 1998 - 1 Ss OWi 754/98 OLG Hamm; OLG Jena, DAR 95, 209; Hentschel, NZV 97, 527).
  • OLG Hamm, 30.06.2008 - 5 Ss OWi 387/08

    Fahrverbot; Absehen; Gründe; fehlende Voreintragung; geringfügige Überschreitung

    Dabei betrifft die Indizwirkung - soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte erkennbar sind - auch die subjektive Seite des Vorwurfs (vgl. BGH NJW 1997, 3252; OLG Hamm NZV 1999, 92; OLG Karlsruhe DAR 2002, 229).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10

    Zu den Voraussetzungen des Absehens von einem Fahrverbot bei Rotlichtverstoß

    9 "Beim Vorliegen eines Regelfalls der BKatV, der als solcher nicht etwa das Vorhandensein von verkehrsrechtlichen Vorbelastungen voraussetzt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.08.2010 - 2 Ss-OWi 572/10 -), ist die zur Verhängung des Fahrverbots führende grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 25 I StVG in objektiver und subjektiver Hinsicht indiziert (vgl. BGHSt 38, 125, S. 136; 231, S. 236 f.; 43, 241, S. 249 f.; OLG Hamm, NZV 1999, 92, S. 93; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 19 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 03.03.2000 - Ss 27/00
    Eine Erhöhung der Geldbuße aus diesem Grund ist aber unzulässig, wenn ein Fahrverbot wegen Augenblicksversagens gar nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 92).
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