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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2007 - 5 StR 24/07   

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https://dejure.org/2007,4098
BGH, 09.05.2007 - 5 StR 24/07 (https://dejure.org/2007,4098)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2007 - 5 StR 24/07 (https://dejure.org/2007,4098)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 5 StR 24/07 (https://dejure.org/2007,4098)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehungsfähigkeit von Einzelgeldstrafen aus einer früheren Verurteilung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 53; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 54; ; StGB § 55; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 53 Abs. 2 S. 2 § 55 Abs. 1
    Gesamtstrafenbildung bei früher gesondert verhängter Geldstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 232
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 5 StR 24/07
    Diese Verweisung schließt die Vorschrift des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB ein, nach der das Gericht auf Geldstrafe auch gesondert erkennen kann (vgl. BGHSt 32, 190, 194; 43, 195, 212; 44, 179, 184).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 5 StR 24/07
    Diese Verweisung schließt die Vorschrift des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB ein, nach der das Gericht auf Geldstrafe auch gesondert erkennen kann (vgl. BGHSt 32, 190, 194; 43, 195, 212; 44, 179, 184).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 5 StR 24/07
    Diese Verweisung schließt die Vorschrift des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB ein, nach der das Gericht auf Geldstrafe auch gesondert erkennen kann (vgl. BGHSt 32, 190, 194; 43, 195, 212; 44, 179, 184).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 5 StR 24/07
    Dass das Landgericht hinsichtlich der durch Unterlassen begangenen Taten der Körperschaft- und der Gewerbesteuerhinterziehungen für denselben Veranlagungszeitraum jeweils Tateinheit und nicht - was zutreffend gewesen wäre (BGH wistra 2005, 30 m.w.N.) - Tatmehrheit angenommen hat, beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    Aus der rechtskräftigen Vorentscheidung sind sämtliche Einzelstrafen, also auch die Einzelgeldstrafen, einzubeziehen (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 3; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 2 StR 176/08 Rdn. 8).
  • LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Vollstreckte Einzelgeldstrafen aus einer früheren Verurteilung sind einbeziehungsfähig, solange die Verurteilung insgesamt noch nicht im Sinne des § 55 StGB erledigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2007, 5 StR 24/07).

    Auch ein Härteausgleich war anlässlich der bereits auf die Geldstrafe gezahlten Beträge nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2007, 5 StR 24/07).

  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17

    Unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Recht auf effektiven

    Hierauf wäre die bereits am 13. Februar 2017 bezahlte Geldstrafe - wie das Oberlandesgericht zutreffend dargelegt hat - von der Strafvollstreckungsbehörde gemäß § 51 Abs. 2 StGB obligatorisch (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15 -, juris) und vollständig (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 5 StR 24/07 -, juris, Rn. 5; Jesse, NStZ 2017, S. 69 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Juli 1970 - 5 StR 164/70 -, juris, Rn. 1 f.) anzurechnen gewesen, sodass es zu einem erheblichen "Anrechnungsüberhang' gekommen wäre und sich die tatsächlich zu verbüßende Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers dadurch deutlich verkürzt hätte.
  • BGH, 21.11.2023 - 5 StR 247/23

    Einbeziehung früherer Strafen und Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Danach hinderte der Umstand, dass das Amtsgericht Burg in seinem Urteil vom 10. Mai 2022 von einer Einbeziehung der Geldstrafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Tiergarten abgesehen hatte, das Landgericht nicht, die Geldstrafen in die von ihm neu zu bildende Gesamtstrafe einzubeziehen; vielmehr ist es mit der Einbeziehung seiner Pflicht aus § 55 Abs. 1 StGB nachgekommen, eine eigenständige Entscheidung gemäß § 53 Abs. 2 StGB zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 202/14, StraFo 2015, 30; vom 9. Mai 2007 - 5 StR 24/07, NStZ-RR 2007, 232; vom 4. Februar 1992 - 1 StR 659/91, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 5; Sander, NStZ 2016, 656, 657).
  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 22/09

    Strafrahmenwahl (minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung); nachträgliche Bildung

    Ohne Bedeutung bleibt die vollständige Vollstreckung der bei der zäsurbegründenden Verurteilung verhängten Geldstrafe, die im Rahmen des § 55 StGB trotz Anwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB im Zusammenhang mit den prinzipiell einbeziehungsfähigen Freiheitsstrafen zu betrachten ist (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 232; Fischer aaO § 55 Rdn. 6).
  • BGH, 15.10.2014 - 2 StR 202/14

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Bestehen einer Gesamtstrafenlage)

    Der Umstand, dass das Landgericht Aachen in seinem Urteil vom 26. September 2013 gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB von einer Einbeziehung der Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Schleiden vom 3. Juli 2013 abgesehen hatte, hinderte das Landgericht nicht, die Geldstrafe in die von ihm neu zu bildende Gesamtstrafe einzubeziehen; vielmehr hätte das Landgericht diesbezüglich eine eigenständige Entscheidung gemäß § 53 Abs. 2 StGB treffen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 5 StR 24/07, NStZ-RR 2007, 232; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1251 f.).
  • BGH, 25.06.2008 - 2 StR 176/08

    Intertemporales Strafrecht (milderes Gesetz; Anwendung als Ganzes);

    Nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB verhängte Geldstrafen aus einer früheren Verurteilung sind solange einbeziehungsfähig, wie diese Verurteilung noch nicht insgesamt im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt ist (BGH NStZ-RR 2007, 232; Fischer StGB 55. Aufl. § 55 Rdn. 6).
  • KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zum Betäubungsmittel-Wirkstoffgehalt;

    Denn die Strafvollstreckungsbehörde hat gemäß § 51 Abs. 2 StGB die bisherigen Zahlungen auf die einzubeziehende Geldstrafe obligatorisch (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15 -, juris) und vollständig (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 5 StR 24/07 - Urteil vom 7. Juli 1970 - 5 StR 164/70 -, beide juris) anzurechnen.
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Hierauf wäre die bereits bezahlte Geldstrafe von der Strafvollstreckungsbehörde gemäß § 51 Abs. 2 StGB obligatorisch (vgl. BGH, Beschl. v. 17.11.2015 - 4 StR 378/15, juris) und vollständig (vgl. BGH, Beschl. v. 09.05.2007 - 5 StR 24/07, juris, Rn. 5) anzurechnen gewesen, so dass es zu einem "Anrechnungsüberhang" gekommen wäre und sich die tatsächlich zu verbüßende Freiheitsstrafe des Angeklagten dadurch verkürzt hätte (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschl. v. 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17, StV 2018, 350, juris Rn. 21).
  • BGH, 15.10.2008 - 5 StR 383/08

    Entscheidung über die Revision eines Angeklagten

    Die Ergänzung der Einbeziehungsentscheidung beruht auf § 55 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 3; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 2 StR 176/08 Rdn. 8).
  • BGH, 22.01.2008 - 5 StR 538/07

    Rechtsfehlerhaft unterblieben Erörterung der Unterbringung in einer

  • LG Osnabrück, 30.06.2010 - 21 Ns 32/09

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Berücksichtigung des

  • BGH, 21.09.2021 - 1 StR 186/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur nachträglich

  • KG, 03.12.2008 - 1 Ss 267/08

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Berücksichtigung mehrerer

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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2007 - 4 StR 557/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6350
BGH, 26.04.2007 - 4 StR 557/06 (https://dejure.org/2007,6350)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2007 - 4 StR 557/06 (https://dejure.org/2007,6350)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2007 - 4 StR 557/06 (https://dejure.org/2007,6350)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 56 Abs. 2 StGB
    Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung (Sozialprognose; gebotene Gesamtwürdigung und eingeschränkte Revisibilität)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Strafe ohne Bewährung (hier: gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr)

  • Judicialis

    StGB § 56 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 56 Abs. 2; StPO § 337 Abs. 1
    Überprüfung der Entscheidung über die Bewährung in der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 232
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 519/00

    Minder schwerer Fall der Vergewaltigung in der Ehe (Widerlegung des atypischen

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - 4 StR 557/06
    Wie die Strafzumessung, so ist auch die Entscheidung, ob die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, grundsätzlich Sache des Tatrichters (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 2001, 366, 367; 2002, 312).
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - 4 StR 557/06
    Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner - zulässig (vgl. BGHSt 11, 393, 395; BGH NStZ 1982, 285, 286) - auf die Frage der Strafaussetzung beschränkten Revision.
  • BGH, 17.01.2002 - 4 StR 509/01

    Strafzumessung bei fahrlässiger Tötung; Aussetzung zur Bewährung (besondere

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - 4 StR 557/06
    Wie die Strafzumessung, so ist auch die Entscheidung, ob die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, grundsätzlich Sache des Tatrichters (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ 2001, 366, 367; 2002, 312).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - 4 StR 557/06
    Gegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner - zulässig (vgl. BGHSt 11, 393, 395; BGH NStZ 1982, 285, 286) - auf die Frage der Strafaussetzung beschränkten Revision.
  • BGH, 11.06.1993 - 4 StR 244/93

    Möglichkeit der Trennung zwischen den in der Tat und den in der Persönlichkeit

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - 4 StR 557/06
    Gelangt dieser auf Grund der Besonderheiten des Falles bei der nach § 56 Abs. 2 StGB gebotenen Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 5, 6) zu der Überzeugung, dass eine Strafaussetzung nicht in Betracht kommt, so ist dies vom Revisionsgericht regelmäßig hinzunehmen, auch wenn eine gegenteilige Würdigung möglich gewesen wäre.
  • BGH, 13.04.1994 - 3 StR 76/94

    Strafaussetzung zur Bewährung - Täterpersönlichkeit - Tat - Falschaussage - Zeuge

    Auszug aus BGH, 26.04.2007 - 4 StR 557/06
    Gelangt dieser auf Grund der Besonderheiten des Falles bei der nach § 56 Abs. 2 StGB gebotenen Gesamtschau von Tat und Täterpersönlichkeit (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 5, 6) zu der Überzeugung, dass eine Strafaussetzung nicht in Betracht kommt, so ist dies vom Revisionsgericht regelmäßig hinzunehmen, auch wenn eine gegenteilige Würdigung möglich gewesen wäre.
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 415/16

    Urteil im 2. Kölner "Raser-Fall" im Ausspruch über die Bewährung aufgehoben

    Nicht anders als die Strafzumessung ist auch die Entscheidung, ob die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, grundsätzlich Sache des Tatrichters (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 26. April 2007 - 4 StR 557/06, NStZ-RR 2007, 232, 233, und vom 21. Februar 2001 - 1 StR 19 20 21 22 519/00, NStZ 2001, 366, 367).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 487/15

    Aufklärungsrüge (Darstellungsanforderungen: Unterschiede zwischen einem

    Nicht anders als die Strafzumessung ist auch die Entscheidung, ob die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird, grundsätzlich Sache des Tatrichters (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 26. April 2007 - 4 StR 557/06, NStZ-RR 2007, 232, 233; Urteil vom 23. Februar 2001 - 1 StR 519/00, NStZ 2001, 366, 367).
  • OLG Braunschweig, 25.02.2015 - 1 Ss 13/15

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen Vorliegens besonderer Umstände i.S.d. § 56

    Die Prognoseentscheidung gem. § 56 StGB ist grundsätzlich Sache des Tatrichters, dem hierbei ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt, so dass das Revisionsgericht im Zweifel die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen muss (vgl. BGH, Urteil v. 13.01.1977 - 1 StR 691/76 -, juris; BGH, Urteil v. 03.11.1977 - 1 StR 417/77 -, juris BGH, Urteil v. 29.03.1984 - 4 StR 149/84 -, juris; BGH, Urteil v. 26.04.2007 - 4 StR 557/06 -, juris; BGH, Urteil v. 07.11.2007 - 1 StR 164/07 - juris RN 8 m.w.N.; KG Berlin, Urteil v. 01.09.2008 - (4) 1 Ss 207/08 (114/08) - juris).
  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 412/21

    Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und

    Hat das Tatgericht die für und gegen die Aussetzung sprechenden Umstände gesehen und gewürdigt, ist dessen Entscheidung auch dann hinzunehmen, wenn eine andere Bewertung denkbar gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 17. März 2021 - 5 StR 148/20, StV 2021, 423 Rn. 23; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, juris Rn. 38; vom 6. Juli 2017 - 4 StR 415/16, NJW 35 36 37 2017, 3011 Rn. 22; Beschluss vom 10. Mai 2016 - 4 StR 25/16, juris Rn. 3; Urteil vom 26. April 2007 - 4 StR 557/06, NStZ-RR 2007, 232, 233).
  • KG, 25.09.2023 - 2 ORs 28/23

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Berücksichtigung des Gesamtstrafübels bei

    Damit kann sie im Revisionsverfahren nicht gehört werden (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 232).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2007 - 1 StR 193/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8471
BGH, 08.05.2007 - 1 StR 193/07 (https://dejure.org/2007,8471)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2007 - 1 StR 193/07 (https://dejure.org/2007,8471)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 1 StR 193/07 (https://dejure.org/2007,8471)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Strafmilderndes Gewicht eines von prozesstaktischen Überlegungen bestimmten Geständnisses; Grundsatz der von einem bestreitenden Angeklagen nicht zu erwartenden Reue

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2
    Strafmindernde Bedeutung eines nicht von Reue getragenen Geständnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Das strafmildernde Gewicht eines Geständnisses kann daher geringer sein, wenn dafür prozesstaktische Überlegungen bestimmend waren und die Strafkammer dies durch ein in den Urteilsgründen darzulegendes Prozessverhalten bestätigt sieht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 StR 193/07, NStZ-RR 2007, 232 (Ls)).
  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22

    Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen,

    Dies gilt auch in Fällen, in denen prozesstaktische Überlegungen mitbestimmend waren (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 ? 5 StR 444/13, NStZ 2014, 169; Beschluss vom 9. Oktober 2013 ? 4 StR 414/13, NStZ-RR 2014, 10; Beschluss vom 8. Mai 2007 ? 1 StR 193/07; Urteil vom 17. Juli 1996 ? 5 StR 121/96, BGHSt 42, 191, 195; siehe auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 679 f.).
  • BGH, 09.10.2013 - 4 StR 414/13

    Bedeutung eines Geständnisses bei einer bereits bewiesenen Tat (zu vermeidende

    Zwar ist der Tatrichter nicht gehindert, das strafmildernde Gewicht einer geständigen Einlassung geringer zu bewerten, wenn es von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 StR 193/07, NStZ-RR 2007, 232).
  • BGH, 07.06.2011 - 1 StR 236/11

    Strafschärfende Berücksichtigung mangelnder Reue des Angeklagten

    Der Grundsatz, dass von einem bestreitenden Angeklagten keine Reue verlangt werden kann (st. Rspr.; vgl. Fischer, StGB, 58. Aufl., § 46 Rn. 50), ist deswegen hier nicht einschlägig (vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Mai 2007 - 1 StR 193/07).
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