Rechtsprechung
BGH, 24.10.2006 - 3 StR 339/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 306a StGB; § 46 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 337 StPO; § 18 Abs. 2 JGG
Schwere Brandstiftung (Versuch; Vollendung); Strafzumessung (Beruhen; Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollendeten schweren Brandstiftung gemäß § 306a Absatz 1 Nummer 1 Strafgesetzbuch (StGB)
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StGB § 306 a Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 306a
Vollendung der schweren Brandstiftung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 78
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02
Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören" …
Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 3 StR 339/06
Für die Vollendung dieses Delikts ist erforderlich, dass der Brand Teile des Gebäudes, die für dessen bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich sind, erfasst hat und dass diese selbständig, d. h. ohne Fortwirken des Zündstoffs, weiter brennen (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 306 Rdn. 14 m. w. N.) oder dass es durch die Brandlegung zu einer völligen oder teilweisen Zerstörung von Gewicht gekommen ist; bei einer Brandlegung in einem Mehrfamilienhaus setzt dies voraus, dass zumindest ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes - d. h. eine zum Wohnen bestimmte Untereinheit - durch die Brandlegung für eine beträchtliche Zeit für Wohnzwecke nicht mehr benutzbar ist (vgl. BGHSt 48, 14, 20).
- BGH, 10.05.2011 - 4 StR 659/10
Schwere und besonders schwere Brandstiftung (Wohnung; teilweises Zerstören bei …
Aus dem auf das Wohnen bezogenen Schutzzweck des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB folgt, dass die Tatbestandsalternative des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes bei einer Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils als Wohnung genutzten Gebäude erst dann verwirklicht ist, wenn (zumindest) ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes, d.h. eine zum Wohnen bestimmte abgeschlossene Untereinheit, durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 18, 20; Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 339/06, NStZ-RR 2007, 78; vom 10. Januar 2007 - 5 StR 401/06, NStZ 2007, 270, 271; vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08, NStZ 2008, 519; vom 14. Juli 2009 - 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151, 152; vom 26. Januar 2010 - 3 StR 442/09, NStZ 2010, 452; vgl. auch Urteil vom 17. November 2010 - 2 StR 399/10, NJW 2011, 1091;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 306a Rn. 8a; anders noch BGH, Beschluss vom 29. September 1999 - 3 StR 359/99, NStZ 2000, 197). - BGH, 15.02.2011 - 4 StR 659/10
Anfragebeschluss; schwere Brandstiftung (teilweises Zerstören eines der Wohnung …
Aus dem auf das Wohnen bezogenen Schutzzweck des § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB folgt, dass die Tatbestandsalternative des teilweisen Zerstörens eines Wohngebäudes bei einer Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils als Wohnung genutzten Gebäude erst dann verwirklicht ist, wenn (zumindest) ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes, d.h. eine zum Wohnen bestimmte abgeschlossene Untereinheit, durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 18, 20; Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 339/06, NStZ-RR 2007, 78; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 401/06, NStZ 2007, 270, 271; Beschluss vom 6. Mai 2008 - 4 StR 20/08, NStZ 2008, 519; Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 StR 276/09, NStZ 2010, 151, 152; Beschluss vom 26. Januar 2010 - 3 StR 442/09, NStZ 2010, 452;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 306a Rn. 8a; anders noch BGH, Beschluss vom 29. September 1999 - 3 StR 359/99, NStZ 2000, 197). - BGH, 19.01.2007 - 2 StR 498/06
Brandstiftung (Versuch); mehrere Körperverletzungen durch eine Brandstiftung …
Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 339/06 an.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Pflichtwidrigkeit des Abschlusses eines Vergleichs über die Rückforderung betrügerisch erlangter Honorarzahlungen; Qualifizierung von Honorarbescheiden im Vertragsarztrecht; Zulässigkeit einer Rückforderung fälschlich geleisteter Zahlungen nach ...
- Judicialis
StGB § 266 Abs. 1
- rechtsportal.de
StGB § 266 Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Voraussetzungen für die Pflichtwidrigkeit des Abschlusses eines Vergleichs über die Rückforderung betrügerisch erlangter Honorarzahlungen
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Nordbaden müssen sich nicht vor Gericht verantworten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Nordbaden müssen sich nicht vor Gericht verantworten
Papierfundstellen
- NJW 2006, 1682
- NStZ 2007, 568
- NStZ-RR 2007, 78
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R
Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
Honorarbescheide im Vertragsarztrecht ergehen nach den bundesmantelvertraglichen Bestimmungen - ungeachtet ihres Charakters als Verwaltungsakte im Sinne des § 31 SGB X - als vorläufige Regelungen unter dem Vorbehalt späterer Überprüfung auf ihre Rechtmäßigkeit (vgl. BSGE 89, 90; 74, 44). - BSG, 31.10.2001 - B 6 KA 16/00 R
Kassenärztliche Vereinigung - unrichtiger Honorarbescheid wegen Fehlern im Rahmen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
Die Kassenärztlichen Vereinigungen, denen gem. § 85 Abs. 4 SGB V die Verteilung der von den Krankenkassen entrichteten Gesamtvergütungen an die Vertragsärzte obliegt, sind daher im Rahmen der ihnen kompetenzmäßig zugewiesenen sachlich-rechnerischen Prüfung von Honoraranforderungen und -bescheiden befugt, innerhalb einer Frist von vier Jahren seit Ergehen des Quartalsabrechnungsbescheids unrichtige Honorarbescheide zu berichtigen und zu Unrecht geleistete Honorarzahlungen durch Erstattungsbescheid zurückzufordern (…vgl. BSG aaO; auch BSGE 89, 62). - BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; Senat wistra 2005, 72; B. v. 01.08.2005 - 3 Ws 285/04).
- BGH, 04.02.2004 - 2 StR 355/03
Untreue (Risikogeschäft; riskantes Handeln; unternehmerischer Spielraum)
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
Da nicht jede nachteilige Geschäftsbesorgung pönalisiert werden darf, ist der Abschluss eines Vergleichs nur dann pflichtwidrig im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB, wenn der Handelnde die Grenzen überschreitet, welche durch die für ein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln geltenden Normen und sonstigen Grundsätze gezogen werden (vgl. BGH StV 2004, 424; allg. zum Risikogeschäft Hillenkamp NStZ 1981, 161; Rose wistra 2005, 281;… Schmid in Müller-Gugenberger/Bieneck Wirtschaftsstrafrecht 3. Aufl. § 31 Rdnr. 115 ff). - BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 29/91
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarbescheid - Berichtigung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
Honorarbescheide im Vertragsarztrecht ergehen nach den bundesmantelvertraglichen Bestimmungen - ungeachtet ihres Charakters als Verwaltungsakte im Sinne des § 31 SGB X - als vorläufige Regelungen unter dem Vorbehalt späterer Überprüfung auf ihre Rechtmäßigkeit (vgl. BSGE 89, 90; 74, 44). - BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 15/02 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - fachfremde Leistung - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
Die den Kassenärztlichen Vereinigungen nach den Bestimmungen der Bundesmantelverträge obliegende sachlich-rechnerische Prüfung erstreckt sich in Abgrenzung zu der durch § 106 Abs. 5 SGB V ausschließlich den Prüfgremien zugewiesenen Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht nur auf die Einhaltung des Regelwerks der Gebührenordnungen, sondern auch auf die Frage, ob abgerechnete Leistungen nicht oder erkennbar ohne jeden Nutzen erbracht worden sind (vgl. BSG MedR 1997, 187; 2003, 591; Breithaupt 1999, 659). - OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03
Untreuetatbestand: Strafbarkeit von Bank-Vorstandsmitgliedern wegen der Vergabe …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (BGHSt 23, 304, 306; Senat wistra 2005, 72; B. v. 01.08.2005 - 3 Ws 285/04). - BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 85/95
Vergütungsausschluß nicht allgemein üblicher Diagnosemethoden
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2006 - 3 Ws 199/04
Die den Kassenärztlichen Vereinigungen nach den Bestimmungen der Bundesmantelverträge obliegende sachlich-rechnerische Prüfung erstreckt sich in Abgrenzung zu der durch § 106 Abs. 5 SGB V ausschließlich den Prüfgremien zugewiesenen Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht nur auf die Einhaltung des Regelwerks der Gebührenordnungen, sondern auch auf die Frage, ob abgerechnete Leistungen nicht oder erkennbar ohne jeden Nutzen erbracht worden sind (vgl. BSG MedR 1997, 187; 2003, 591; Breithaupt 1999, 659).
- OLG Karlsruhe, 16.11.2007 - 3 Ws 216/07
Strafrecht - Strafrechtliche Konsequenzen eines Balkonabsturzes für Bauträger?
Hinreichender Tatverdacht ist anzunehmen, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist (vgl. BGHSt 23, 304, 306; Senat NStZ-RR 2007, 78; wistra 2005, 72).